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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Diensten und nachbarlicher Freundschafft zu erwiedern, verbunden leben; Als die wir, nebst Empfehlung Göttlicher Protection, ohne dis sind und verharren etc. Datum, den 26. Octobris Anno 1675.

XL.
Gratulations-Schreiben des Raths zu Breßlau an Herrn Friedrichen, der heiligen Römischen Kirchen Cardinal und Landgrafen zu Hessen, wegen überkommener Obristen Hauptmannschafft im Hertzogthum Ober- und Nieder-Schlesien, de Anno 1675.
Hochwürdigster Durchläuchtiger Fürst, gnädigster Fürst und Herr,

SO groß Eurer Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit und Eminenz Verdienste sind gegen die gantze Christenheit; So sehr sind wir durch die Nachricht erfreuet worden, daß selbte die Stelle eines obersten Hauptmanns im Lande Schlesien zu bekleiden, und derogestalt das allgemeine Vaterland, uns und hiesige Stadt mit dero Beschirmung und Wohlthaten zu betheilen, nichts minder von GOtt als Ihro Käyserl. Majestät, unserm allergnädigsten Herrn, erkieset worden. Diesemnach wir hierdurch nicht nur unsere Freude zu bezeugen, sondern auch unsern hertzlichen Glück-Wunsch abzustatten, der gehorsamsten Verbindlichkeit zu seyn erachtet, nicht zweifelnde, daß Euer Hochfürstliche Durchläuchtigkeit und Eminenz nichts minder durch dero hohe Vorstehung den Wohlstand dieses Hertzogthums und hiesiger Stadt zu befestigen, gnädigst geneigt seyn werden, als sie ein grosses Theil der Welt durch ihre Vollkommenheiten und Helden-Thaten zu beglücken, sich selbst aber

Diensten und nachbarlicher Freundschafft zu erwiedern, verbunden leben; Als die wir, nebst Empfehlung Göttlicher Protection, ohne dis sind und verharren etc. Datum, den 26. Octobris Anno 1675.

XL.
Gratulations-Schreiben des Raths zu Breßlau an Herrn Friedrichen, der heiligen Römischen Kirchen Cardinal und Landgrafen zu Hessen, wegen überkommener Obristen Hauptmannschafft im Hertzogthum Ober- und Nieder-Schlesien, de Anno 1675.
Hochwürdigster Durchläuchtiger Fürst, gnädigster Fürst und Herr,

SO groß Eurer Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit und Eminenz Verdienste sind gegen die gantze Christenheit; So sehr sind wir durch die Nachricht erfreuet worden, daß selbte die Stelle eines obersten Hauptmanns im Lande Schlesien zu bekleiden, und derogestalt das allgemeine Vaterland, uns und hiesige Stadt mit dero Beschirmung und Wohlthaten zu betheilen, nichts minder von GOtt als Ihro Käyserl. Majestät, unserm allergnädigsten Herrn, erkieset worden. Diesemnach wir hierdurch nicht nur unsere Freude zu bezeugen, sondern auch unsern hertzlichen Glück-Wunsch abzustatten, der gehorsamsten Verbindlichkeit zu seyn erachtet, nicht zweifelnde, daß Euer Hochfürstliche Durchläuchtigkeit und Eminenz nichts minder durch dero hohe Vorstehung den Wohlstand dieses Hertzogthums und hiesiger Stadt zu befestigen, gnädigst geneigt seyn werden, als sie ein grosses Theil der Welt durch ihre Vollkommenheiten und Helden-Thaten zu beglücken, sich selbst aber

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                     und derogestalt das allgemeine Vaterland, uns und hiesige Stadt mit dero
                     Beschirmung und Wohlthaten zu betheilen, nichts minder von GOtt als Ihro
                     Käyserl. Majestät, unserm allergnädigsten Herrn, erkieset worden. Diesemnach wir
                     hierdurch nicht nur unsere Freude zu bezeugen, sondern auch unsern hertzlichen
                     Glück-Wunsch abzustatten, der gehorsamsten Verbindlichkeit zu seyn erachtet,
                     nicht zweifelnde, daß Euer Hochfürstliche Durchläuchtigkeit und Eminenz nichts
                     minder durch dero hohe Vorstehung den Wohlstand dieses Hertzogthums und hiesiger
                     Stadt zu befestigen, gnädigst geneigt seyn werden, als sie ein grosses Theil der
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[101/0137] Diensten und nachbarlicher Freundschafft zu erwiedern, verbunden leben; Als die wir, nebst Empfehlung Göttlicher Protection, ohne dis sind und verharren etc. Datum, den 26. Octobris Anno 1675. XL. Gratulations-Schreiben des Raths zu Breßlau an Herrn Friedrichen, der heiligen Römischen Kirchen Cardinal und Landgrafen zu Hessen, wegen überkommener Obristen Hauptmannschafft im Hertzogthum Ober- und Nieder-Schlesien, de Anno 1675. Hochwürdigster Durchläuchtiger Fürst, gnädigster Fürst und Herr, SO groß Eurer Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit und Eminenz Verdienste sind gegen die gantze Christenheit; So sehr sind wir durch die Nachricht erfreuet worden, daß selbte die Stelle eines obersten Hauptmanns im Lande Schlesien zu bekleiden, und derogestalt das allgemeine Vaterland, uns und hiesige Stadt mit dero Beschirmung und Wohlthaten zu betheilen, nichts minder von GOtt als Ihro Käyserl. Majestät, unserm allergnädigsten Herrn, erkieset worden. Diesemnach wir hierdurch nicht nur unsere Freude zu bezeugen, sondern auch unsern hertzlichen Glück-Wunsch abzustatten, der gehorsamsten Verbindlichkeit zu seyn erachtet, nicht zweifelnde, daß Euer Hochfürstliche Durchläuchtigkeit und Eminenz nichts minder durch dero hohe Vorstehung den Wohlstand dieses Hertzogthums und hiesiger Stadt zu befestigen, gnädigst geneigt seyn werden, als sie ein grosses Theil der Welt durch ihre Vollkommenheiten und Helden-Thaten zu beglücken, sich selbst aber

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/137>, abgerufen am 29.03.2024.