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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Hertzen, daß der gütige GOtt Eure Durchläuchtigkeit in dero Bekümmerniß kräfftig stärcken, die von ihm selbst geschlagene Wunden verbinden, auch Eure Durchläuchtigkeit, nebenst Dero Fürstlichen Princeßin, noch viel Jahre bey Gesundheit und allem hohen Fürstlichen Wohlstande gnädiglich erhalten wolle, die wir uns und gemeine Stadt in Eurer Durchläuchtigkeit Fürstliche Hulde und Gnade beständig empfehlen, und bey Ergebung in GOttes werthen Schutz iederzeit verharren etc. Den 7. Septembris, Anno 1680.

LX.
Condolenz-Schreiben des Magistrats zu Breßlau an Churfürst Johann Georg den III. zu Sachsen, über das Absterben seines Herrn Vaters Durchläuchtigkeit, Churfürst Johann George des II. zu Sachsen, de Anno 1680.

P. P.

DIe von dem Durchläuchtigsten Chur-Hause zu Sachsen gegen hiesige Stadt, uns und unsere Vorfahren, iederzeit bezeugete hohe Clemenz, hat bey uns ein hertzliches Mitleiden und Empfindlichkeit über dem seligen Absterben des weyland Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Johann Georgen des Andern, Hertzogen zu Sachsen etc. etc. tot. Tit. verursachet. Wie wir nun Euer Churfürstlichen Durchläuchtigkeit deswegen gehorsamst condoliren; also gereichet uns zu sonderbarer Vergnügung, daß dieser Fall durch Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit, als einen erwachsenen, und im Regiment erfahrnen Fürsten, und mächtige Säule des Römischen Reiches, alsofort ersetzet worden.

Hertzen, daß der gütige GOtt Eure Durchläuchtigkeit in dero Bekümmerniß kräfftig stärcken, die von ihm selbst geschlagene Wunden verbinden, auch Eure Durchläuchtigkeit, nebenst Dero Fürstlichen Princeßin, noch viel Jahre bey Gesundheit und allem hohen Fürstlichen Wohlstande gnädiglich erhalten wolle, die wir uns und gemeine Stadt in Eurer Durchläuchtigkeit Fürstliche Hulde und Gnade beständig empfehlen, und bey Ergebung in GOttes werthen Schutz iederzeit verharren etc. Den 7. Septembris, Anno 1680.

LX.
Condolenz-Schreiben des Magistrats zu Breßlau an Churfürst Johann Georg den III. zu Sachsen, über das Absterben seines Herrn Vaters Durchläuchtigkeit, Churfürst Johann George des II. zu Sachsen, de Anno 1680.

P. P.

DIe von dem Durchläuchtigsten Chur-Hause zu Sachsen gegen hiesige Stadt, uns und unsere Vorfahren, iederzeit bezeugete hohe Clemenz, hat bey uns ein hertzliches Mitleiden und Empfindlichkeit über dem seligen Absterben des weyland Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Johann Georgen des Andern, Hertzogen zu Sachsen etc. etc. tot. Tit. verursachet. Wie wir nun Euer Churfürstlichen Durchläuchtigkeit deswegen gehorsamst condoliren; also gereichet uns zu sonderbarer Vergnügung, daß dieser Fall durch Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit, als einen erwachsenen, und im Regiment erfahrnen Fürsten, und mächtige Säule des Römischen Reiches, alsofort ersetzet worden.

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                     zu Sachsen etc. etc. tot. Tit. verursachet. Wie wir nun Euer Churfürstlichen
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[156/0192] Hertzen, daß der gütige GOtt Eure Durchläuchtigkeit in dero Bekümmerniß kräfftig stärcken, die von ihm selbst geschlagene Wunden verbinden, auch Eure Durchläuchtigkeit, nebenst Dero Fürstlichen Princeßin, noch viel Jahre bey Gesundheit und allem hohen Fürstlichen Wohlstande gnädiglich erhalten wolle, die wir uns und gemeine Stadt in Eurer Durchläuchtigkeit Fürstliche Hulde und Gnade beständig empfehlen, und bey Ergebung in GOttes werthen Schutz iederzeit verharren etc. Den 7. Septembris, Anno 1680. LX. Condolenz-Schreiben des Magistrats zu Breßlau an Churfürst Johann Georg den III. zu Sachsen, über das Absterben seines Herrn Vaters Durchläuchtigkeit, Churfürst Johann George des II. zu Sachsen, de Anno 1680. P. P. DIe von dem Durchläuchtigsten Chur-Hause zu Sachsen gegen hiesige Stadt, uns und unsere Vorfahren, iederzeit bezeugete hohe Clemenz, hat bey uns ein hertzliches Mitleiden und Empfindlichkeit über dem seligen Absterben des weyland Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Johann Georgen des Andern, Hertzogen zu Sachsen etc. etc. tot. Tit. verursachet. Wie wir nun Euer Churfürstlichen Durchläuchtigkeit deswegen gehorsamst condoliren; also gereichet uns zu sonderbarer Vergnügung, daß dieser Fall durch Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit, als einen erwachsenen, und im Regiment erfahrnen Fürsten, und mächtige Säule des Römischen Reiches, alsofort ersetzet worden.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/192>, abgerufen am 19.04.2024.