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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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tion befreyen könte. Und wie nun Eure Käyserliche Majestät, dero höchsten Prudenz, und von ein- oder andern Orts führenden Intentionen, ohne allem Zweifel habenden vollkommenen Nachricht nach, was davon zu hoffen, zumahlen aber wegen Prorogation des Stillstands mit dem Erb-Feind vor Apparenz sich ereignet, am besten judiciren können, folglich unsers wenigen Raths hierunter wohl nicht bedürffen werden: Also thun dieselbe wir allein hiemit unterthänigst versichern, daß wir in allen Fällen, und es mögen auch die Sachen ausschlagen wie sie wollen, an der Ew. Käyserlichen Majestät und dem geliebten Vaterland schuldigen Treue, und Darlegung unserer aufrichtigen guten Intention es nimmer werden ermangeln lassen, Ew. Käyserliche Majestät damit des Allerhöchsten etc. Geben Zell, den 20. Novembris, Styl. vet. Anno 1682.

LXVII.
Schreiben Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg an die ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses, Bischoff Peter Philippen zu Bamberg, und Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bareuth, worinn er ihm Nachricht zu geben bittet, ob es wahr sey, daß der Fränckische Cräyß der Cron Spanien einige Völcker in die Niederlande wider Franckreich zu Hülffe schicken wolle, auch sie, auf allen Fall die Suiten dieses Vorhabens wohl zu überlegen, ersuchet, de Anno 1684.

P. P.

ES ist weltkündig, und bedarff es dannenhero, unsers Ermessens, keiner weitläufftigen Vorstellung, in was grosse fatale Gefahr das heilige Römische Reich Teutscher Nation, unser geliebtes Va-

tion befreyen könte. Und wie nun Eure Käyserliche Majestät, dero höchsten Prudenz, und von ein- oder andern Orts führenden Intentionen, ohne allem Zweifel habenden vollkommenen Nachricht nach, was davon zu hoffen, zumahlen aber wegen Prorogation des Stillstands mit dem Erb-Feind vor Apparenz sich ereignet, am besten judiciren können, folglich unsers wenigen Raths hierunter wohl nicht bedürffen werden: Also thun dieselbe wir allein hiemit unterthänigst versichern, daß wir in allen Fällen, und es mögen auch die Sachen ausschlagen wie sie wollen, an der Ew. Käyserlichen Majestät und dem geliebten Vaterland schuldigen Treue, und Darlegung unserer aufrichtigen guten Intention es nimmer werden ermangeln lassen, Ew. Käyserliche Majestät damit des Allerhöchsten etc. Geben Zell, den 20. Novembris, Styl. vet. Anno 1682.

LXVII.
Schreiben Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg an die ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses, Bischoff Peter Philippen zu Bamberg, und Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bareuth, worinn er ihm Nachricht zu geben bittet, ob es wahr sey, daß der Fränckische Cräyß der Cron Spanien einige Völcker in die Niederlande wider Franckreich zu Hülffe schicken wolle, auch sie, auf allen Fall die Suiten dieses Vorhabens wohl zu überlegen, ersuchet, de Anno 1684.

P. P.

ES ist weltkündig, und bedarff es dannenhero, unsers Ermessens, keiner weitläufftigen Vorstellung, in was grosse fatale Gefahr das heilige Römische Reich Teutscher Nation, unser geliebtes Va-

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                     Stillstands mit dem Erb-Feind vor Apparenz sich ereignet, am besten judiciren
                     können, folglich unsers wenigen Raths hierunter wohl nicht bedürffen werden:
                     Also thun dieselbe wir allein hiemit unterthänigst versichern, daß wir in allen
                     Fällen, und es mögen auch die Sachen ausschlagen wie sie wollen, an der Ew.
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[171/0207] tion befreyen könte. Und wie nun Eure Käyserliche Majestät, dero höchsten Prudenz, und von ein- oder andern Orts führenden Intentionen, ohne allem Zweifel habenden vollkommenen Nachricht nach, was davon zu hoffen, zumahlen aber wegen Prorogation des Stillstands mit dem Erb-Feind vor Apparenz sich ereignet, am besten judiciren können, folglich unsers wenigen Raths hierunter wohl nicht bedürffen werden: Also thun dieselbe wir allein hiemit unterthänigst versichern, daß wir in allen Fällen, und es mögen auch die Sachen ausschlagen wie sie wollen, an der Ew. Käyserlichen Majestät und dem geliebten Vaterland schuldigen Treue, und Darlegung unserer aufrichtigen guten Intention es nimmer werden ermangeln lassen, Ew. Käyserliche Majestät damit des Allerhöchsten etc. Geben Zell, den 20. Novembris, Styl. vet. Anno 1682. LXVII. Schreiben Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg an die ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses, Bischoff Peter Philippen zu Bamberg, und Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bareuth, worinn er ihm Nachricht zu geben bittet, ob es wahr sey, daß der Fränckische Cräyß der Cron Spanien einige Völcker in die Niederlande wider Franckreich zu Hülffe schicken wolle, auch sie, auf allen Fall die Suiten dieses Vorhabens wohl zu überlegen, ersuchet, de Anno 1684. P. P. ES ist weltkündig, und bedarff es dannenhero, unsers Ermessens, keiner weitläufftigen Vorstellung, in was grosse fatale Gefahr das heilige Römische Reich Teutscher Nation, unser geliebtes Va-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/207>, abgerufen am 18.04.2024.