Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

meinen Reichs-Ruhe zum Besten, mich vergnügen lassen solte. Ob nun wohl äusserlich verlauten will, als ob Eure Käyserliche Majestät Pfaltz-Neuburg, zu Empfahung der Chur-Pfältzischen Reichs-Lehen, admittirt hätten; So lebe iedoch der unterthänigsten Hoffnung, solches werde ohne mein und meines Hauses Praejudiz und Nachtheil geschehen, und Eure Käyserliche Majestät, in Erörterung der Haupt-Sache, obgedachter dero Vertröstung nach, der höchsten Reichs-Justiz ihren Lauff zu gönnen, und die end- und rechtliche Decision und Entscheidung dieser Chur-Sache, mit Zuziehung der gesammten Churfürsten, warum dieselbe nochmahlen unterthänigst implorire und bitte, beschleunigen zu lassen, allergnädigst intentionirt seyn. Dero beharrlichen Käyserlichen Hulden und Gnaden mich dabeneben gehorsamst empfehlend. Straßburg, den 12. (22.) Octobris, Anno 1685.

LXXIX.
Schreiben Pfaltzgraf Leopold Ludwigs bey Rhein, zu Veldentz, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, worinn er sie ersuchet, es bey Ihro Käyserlichen Majestät dahin zu bringen, daß die Chur-Pfältzischen Lande so lange, bis alle Fürstliche Competenten ihr Recht und Ansprüche darauf gehöriger Orten ausgeführet hätten, sequestriret werden möchten, de Anno 1685.

P. P.

DEn Herren, und denenselben wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen, GOttes unerforschlichem Willen nach, der Durchläuchtige Herr Carl, Pfaltzgraf bey Rhein etc. des heiligen Römischen

meinen Reichs-Ruhe zum Besten, mich vergnügen lassen solte. Ob nun wohl äusserlich verlauten will, als ob Eure Käyserliche Majestät Pfaltz-Neuburg, zu Empfahung der Chur-Pfältzischen Reichs-Lehen, admittirt hätten; So lebe iedoch der unterthänigsten Hoffnung, solches werde ohne mein und meines Hauses Praejudiz und Nachtheil geschehen, und Eure Käyserliche Majestät, in Erörterung der Haupt-Sache, obgedachter dero Vertröstung nach, der höchsten Reichs-Justiz ihren Lauff zu gönnen, und die end- und rechtliche Decision und Entscheidung dieser Chur-Sache, mit Zuziehung der gesammten Churfürsten, warum dieselbe nochmahlen unterthänigst implorire und bitte, beschleunigen zu lassen, allergnädigst intentionirt seyn. Dero beharrlichen Käyserlichen Hulden und Gnaden mich dabeneben gehorsamst empfehlend. Straßburg, den 12. (22.) Octobris, Anno 1685.

LXXIX.
Schreiben Pfaltzgraf Leopold Ludwigs bey Rhein, zu Veldentz, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, worinn er sie ersuchet, es bey Ihro Käyserlichen Majestät dahin zu bringen, daß die Chur-Pfältzischen Lande so lange, bis alle Fürstliche Competenten ihr Recht und Ansprüche darauf gehöriger Orten ausgeführet hätten, sequestriret werden möchten, de Anno 1685.

P. P.

DEn Herren, und denenselben wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen, GOttes unerforschlichem Willen nach, der Durchläuchtige Herr Carl, Pfaltzgraf bey Rhein etc. des heiligen Römischen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0235" n="199"/>
meinen
                     Reichs-Ruhe zum Besten, mich vergnügen lassen solte. Ob nun wohl äusserlich
                     verlauten will, als ob Eure Käyserliche Majestät Pfaltz-Neuburg, zu Empfahung
                     der Chur-Pfältzischen Reichs-Lehen, admittirt hätten; So lebe iedoch der
                     unterthänigsten Hoffnung, solches werde ohne mein und meines Hauses Praejudiz
                     und Nachtheil geschehen, und Eure Käyserliche Majestät, in Erörterung der
                     Haupt-Sache, obgedachter dero Vertröstung nach, der höchsten Reichs-Justiz ihren
                     Lauff zu gönnen, und die end- und rechtliche Decision und Entscheidung dieser
                     Chur-Sache, mit Zuziehung der gesammten Churfürsten, warum dieselbe nochmahlen
                     unterthänigst implorire und bitte, beschleunigen zu lassen, allergnädigst
                     intentionirt seyn. Dero beharrlichen Käyserlichen Hulden und Gnaden mich
                     dabeneben gehorsamst empfehlend. Straßburg, den 12. (22.) Octobris, Anno
                     1685.</p>
      </div>
      <div>
        <head>LXXIX.<lb/></head>
        <l>Schreiben Pfaltzgraf Leopold Ludwigs bey Rhein, zu Veldentz, an die
                     Reichs-Versammlung zu Regenspurg, worinn er sie ersuchet, es bey Ihro
                     Käyserlichen Majestät dahin zu bringen, daß die Chur-Pfältzischen Lande so
                     lange, bis alle Fürstliche Competenten ihr Recht und Ansprüche darauf gehöriger
                     Orten ausgeführet hätten, sequestriret werden möchten, de Anno 1685.</l>
        <p>P. P.</p>
        <p>DEn Herren, und denenselben wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen, GOttes
                     unerforschlichem Willen nach, der Durchläuchtige Herr Carl, Pfaltzgraf bey Rhein
                     etc. des heiligen Römischen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[199/0235] meinen Reichs-Ruhe zum Besten, mich vergnügen lassen solte. Ob nun wohl äusserlich verlauten will, als ob Eure Käyserliche Majestät Pfaltz-Neuburg, zu Empfahung der Chur-Pfältzischen Reichs-Lehen, admittirt hätten; So lebe iedoch der unterthänigsten Hoffnung, solches werde ohne mein und meines Hauses Praejudiz und Nachtheil geschehen, und Eure Käyserliche Majestät, in Erörterung der Haupt-Sache, obgedachter dero Vertröstung nach, der höchsten Reichs-Justiz ihren Lauff zu gönnen, und die end- und rechtliche Decision und Entscheidung dieser Chur-Sache, mit Zuziehung der gesammten Churfürsten, warum dieselbe nochmahlen unterthänigst implorire und bitte, beschleunigen zu lassen, allergnädigst intentionirt seyn. Dero beharrlichen Käyserlichen Hulden und Gnaden mich dabeneben gehorsamst empfehlend. Straßburg, den 12. (22.) Octobris, Anno 1685. LXXIX. Schreiben Pfaltzgraf Leopold Ludwigs bey Rhein, zu Veldentz, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, worinn er sie ersuchet, es bey Ihro Käyserlichen Majestät dahin zu bringen, daß die Chur-Pfältzischen Lande so lange, bis alle Fürstliche Competenten ihr Recht und Ansprüche darauf gehöriger Orten ausgeführet hätten, sequestriret werden möchten, de Anno 1685. P. P. DEn Herren, und denenselben wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen, GOttes unerforschlichem Willen nach, der Durchläuchtige Herr Carl, Pfaltzgraf bey Rhein etc. des heiligen Römischen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/235
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/235>, abgerufen am 18.04.2024.