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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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wider die allgemeine Ruhe des Reichs nichts vornehmen, noch mich anderwärts, als vor Euer Käyserlichen Majestät, einlassen solte. Ob nun wohl dieselbe auch ferner, und zwar sub dato den 12. (22.) Octobr. Anno 1685. unterthänigst ersucht, die an hochgedachte Pfaltz-Neuburg Liebden indessen etwa erfolgende Renovation des Reichs-Lehen, ohne mein und meines Hauses Praejudiz geschehen möchte; So ist iedoch weder hierauf noch in der Haupt-Sache einige Euer Majestät Erklärung seithero erfolgt. Derowegen aus verschiedenen mir hoch anliegenden Ursachen, mich genöthigt befinde, dieselbe nochmahlen unterthänigst zu bitten, und in Rechten zu imploriren, sie geruhen, diese zwischen Pfaltz-Neuburg etc. und mir schwebende Chur-Sache länger nicht zu verschieben, sondern dieselbe, samt des heiligen Reichs Chur-Fürsten, nach den Reichs-Fundamental-Gesetzen, gnädigst-vertrösteter Massen rechtlich fürzunehmen und zu entscheiden. Wie nun solches zu Beförderung der heilsamen Justiz, Stabilirung zwischen allerseits Fürstlichen Häusern guten Vernehmens, und Verhütung mehrerer Weitläufftigkeit gereichet: Also will an Eurer Majestät allergnädigstem Willen nicht zweifeln, deroselben von GOtt langes Leben, glückliche Regierung, und triumphirenden Ausgang dero Waffen treulichst anwünschend. Straßburg den 5. (15.) Aprilis, Anno 1686.

LXXXIIX.
Schreiben des Magistrats zu Hamburg an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er denselben ersuchet, den ihren Abgeordneten von dessen Abgesandten zu Wien angethanen unerträglichen

wider die allgemeine Ruhe des Reichs nichts vornehmen, noch mich anderwärts, als vor Euer Käyserlichen Majestät, einlassen solte. Ob nun wohl dieselbe auch ferner, und zwar sub dato den 12. (22.) Octobr. Anno 1685. unterthänigst ersucht, die an hochgedachte Pfaltz-Neuburg Liebden indessen etwa erfolgende Renovation des Reichs-Lehen, ohne mein und meines Hauses Praejudiz geschehen möchte; So ist iedoch weder hierauf noch in der Haupt-Sache einige Euer Majestät Erklärung seithero erfolgt. Derowegen aus verschiedenen mir hoch anliegenden Ursachen, mich genöthigt befinde, dieselbe nochmahlen unterthänigst zu bitten, und in Rechten zu imploriren, sie geruhen, diese zwischen Pfaltz-Neuburg etc. und mir schwebende Chur-Sache länger nicht zu verschieben, sondern dieselbe, samt des heiligen Reichs Chur-Fürsten, nach den Reichs-Fundamental-Gesetzen, gnädigst-vertrösteter Massen rechtlich fürzunehmen und zu entscheiden. Wie nun solches zu Beförderung der heilsamen Justiz, Stabilirung zwischen allerseits Fürstlichen Häusern guten Vernehmens, und Verhütung mehrerer Weitläufftigkeit gereichet: Also will an Eurer Majestät allergnädigstem Willen nicht zweifeln, deroselben von GOtt langes Leben, glückliche Regierung, und triumphirenden Ausgang dero Waffen treulichst anwünschend. Straßburg den 5. (15.) Aprilis, Anno 1686.

LXXXIIX.
Schreiben des Magistrats zu Hamburg an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er denselben ersuchet, den ihren Abgeordneten von dessen Abgesandten zu Wien angethanen unerträglichen
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                     ferner, und zwar sub dato den 12. (22.) Octobr. Anno 1685. unterthänigst
                     ersucht, die an hochgedachte Pfaltz-Neuburg Liebden indessen etwa erfolgende
                     Renovation des Reichs-Lehen, ohne mein und meines Hauses Praejudiz geschehen
                     möchte; So ist iedoch weder hierauf noch in der Haupt-Sache einige Euer Majestät
                     Erklärung seithero erfolgt. Derowegen aus verschiedenen mir hoch anliegenden
                     Ursachen, mich genöthigt befinde, dieselbe nochmahlen unterthänigst zu bitten,
                     und in Rechten zu imploriren, sie geruhen, diese zwischen Pfaltz-Neuburg etc.
                     und mir schwebende Chur-Sache länger nicht zu verschieben, sondern dieselbe,
                     samt des heiligen Reichs Chur-Fürsten, nach den Reichs-Fundamental-Gesetzen,
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                     gereichet: Also will an Eurer Majestät allergnädigstem Willen nicht zweifeln,
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[229/0265] wider die allgemeine Ruhe des Reichs nichts vornehmen, noch mich anderwärts, als vor Euer Käyserlichen Majestät, einlassen solte. Ob nun wohl dieselbe auch ferner, und zwar sub dato den 12. (22.) Octobr. Anno 1685. unterthänigst ersucht, die an hochgedachte Pfaltz-Neuburg Liebden indessen etwa erfolgende Renovation des Reichs-Lehen, ohne mein und meines Hauses Praejudiz geschehen möchte; So ist iedoch weder hierauf noch in der Haupt-Sache einige Euer Majestät Erklärung seithero erfolgt. Derowegen aus verschiedenen mir hoch anliegenden Ursachen, mich genöthigt befinde, dieselbe nochmahlen unterthänigst zu bitten, und in Rechten zu imploriren, sie geruhen, diese zwischen Pfaltz-Neuburg etc. und mir schwebende Chur-Sache länger nicht zu verschieben, sondern dieselbe, samt des heiligen Reichs Chur-Fürsten, nach den Reichs-Fundamental-Gesetzen, gnädigst-vertrösteter Massen rechtlich fürzunehmen und zu entscheiden. Wie nun solches zu Beförderung der heilsamen Justiz, Stabilirung zwischen allerseits Fürstlichen Häusern guten Vernehmens, und Verhütung mehrerer Weitläufftigkeit gereichet: Also will an Eurer Majestät allergnädigstem Willen nicht zweifeln, deroselben von GOtt langes Leben, glückliche Regierung, und triumphirenden Ausgang dero Waffen treulichst anwünschend. Straßburg den 5. (15.) Aprilis, Anno 1686. LXXXIIX. Schreiben des Magistrats zu Hamburg an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er denselben ersuchet, den ihren Abgeordneten von dessen Abgesandten zu Wien angethanen unerträglichen

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/265>, abgerufen am 19.04.2024.