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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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um über das Regiment dieser Stadt, denen Verfassungen allerdings gemäß, einige ungleiche Gedancken zu führen, wir die geringste Ursache nicht absehen. Beziehen uns dannenhero nochmahls auf unser an Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit jüngst abgelassenes Schreiben, mit unterthänigstem Ersuchen, selbigem vollenkommenen Glauben beyzumessen, und uns fürdersamst eine favorable Antwort darauf gnädigst wiederfahren zu lassen, Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit hiemit der starcken Beschirmung GOttes hertzinniglich empfehlende. Geben unter unserm Stadt-Siegel, den 7. Maji, Anno 1686.

XCI.
Gegen-Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an den Magistrat zu Hamburg, worinn er sich, wegen des von ihm, in Puncto der Marenholtzischen Affaire, begehrten Ressentiments, ingleichen wegen gesuchter Restabilirung des zwischen beyderseits unterbrochenen guten Vernehmens, zulänglich erkläret, de Anno 1686.

Georg Wilhelm etc.

Liebe Besondere,

AUs eurem uns durch Zurückbringern dieses gelieferten Antwort-Schreiben, vom 7. hujus, haben wir uns der Gebühr referiren lassen, wohin ihr euch auf die in unserm, vom 27. passato, beschehene Anfrage, vernehmen lassen wollen. Nun haben wir sothanes Eclaircissement nicht deswegen, als ob wir eurem vorigen Schreiben keinen Glauben geben könten, sondern aus der Ursache verlanget, weil wir ob demjenigen, was jüngst auf eurem Rathhause vorgekommen und passiret, nicht anders schliessen können,

um über das Regiment dieser Stadt, denen Verfassungen allerdings gemäß, einige ungleiche Gedancken zu führen, wir die geringste Ursache nicht absehen. Beziehen uns dannenhero nochmahls auf unser an Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit jüngst abgelassenes Schreiben, mit unterthänigstem Ersuchen, selbigem vollenkommenen Glauben beyzumessen, und uns fürdersamst eine favorable Antwort darauf gnädigst wiederfahren zu lassen, Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit hiemit der starcken Beschirmung GOttes hertzinniglich empfehlende. Geben unter unserm Stadt-Siegel, den 7. Maji, Anno 1686.

XCI.
Gegen-Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an den Magistrat zu Hamburg, worinn er sich, wegen des von ihm, in Puncto der Marenholtzischen Affaire, begehrten Ressentiments, ingleichen wegen gesuchter Restabilirung des zwischen beyderseits unterbrochenen guten Vernehmens, zulänglich erkläret, de Anno 1686.

Georg Wilhelm etc.

Liebe Besondere,

AUs eurem uns durch Zurückbringern dieses gelieferten Antwort-Schreiben, vom 7. hujus, haben wir uns der Gebühr referiren lassen, wohin ihr euch auf die in unserm, vom 27. passato, beschehene Anfrage, vernehmen lassen wollen. Nun haben wir sothanes Eclaircissement nicht deswegen, als ob wir eurem vorigen Schreiben keinen Glauben geben könten, sondern aus der Ursache verlanget, weil wir ob demjenigen, was jüngst auf eurem Rathhause vorgekommen und passiret, nicht anders schliessen können,

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                     nochmahls auf unser an Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit jüngst abgelassenes
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[234/0270] um über das Regiment dieser Stadt, denen Verfassungen allerdings gemäß, einige ungleiche Gedancken zu führen, wir die geringste Ursache nicht absehen. Beziehen uns dannenhero nochmahls auf unser an Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit jüngst abgelassenes Schreiben, mit unterthänigstem Ersuchen, selbigem vollenkommenen Glauben beyzumessen, und uns fürdersamst eine favorable Antwort darauf gnädigst wiederfahren zu lassen, Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit hiemit der starcken Beschirmung GOttes hertzinniglich empfehlende. Geben unter unserm Stadt-Siegel, den 7. Maji, Anno 1686. XCI. Gegen-Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an den Magistrat zu Hamburg, worinn er sich, wegen des von ihm, in Puncto der Marenholtzischen Affaire, begehrten Ressentiments, ingleichen wegen gesuchter Restabilirung des zwischen beyderseits unterbrochenen guten Vernehmens, zulänglich erkläret, de Anno 1686. Georg Wilhelm etc. Liebe Besondere, AUs eurem uns durch Zurückbringern dieses gelieferten Antwort-Schreiben, vom 7. hujus, haben wir uns der Gebühr referiren lassen, wohin ihr euch auf die in unserm, vom 27. passato, beschehene Anfrage, vernehmen lassen wollen. Nun haben wir sothanes Eclaircissement nicht deswegen, als ob wir eurem vorigen Schreiben keinen Glauben geben könten, sondern aus der Ursache verlanget, weil wir ob demjenigen, was jüngst auf eurem Rathhause vorgekommen und passiret, nicht anders schliessen können,

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/270>, abgerufen am 20.04.2024.