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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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welcher Gestalt bey künfftig vorseyenden Friedens-Tractaten es gegen den Grafen von Leiningen zu ressentiren. Dieses Gesuch gleichwie es an sich selbst billich, und allen getreuen Ständen, vornemlich aber uns, zu sonderbarer Consolation gereichet, auch selbige zu beständiger Treu mehrers animirt; Also getrösten wir uns um so viel desto ehender geneigter Willfahrung, werden auch solches um Euer Excellenz, Hochwürden und unsere Hoch- und Vielgeehrte Herren nach aller Möglichkeit zu demeriren, uns äuserst angelegen seyn lassen, als die wir ohne dem seynd und verbleiben,

Euer Excellenz, Hochwürden, und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren

Datum den 17. (27.) Novembr. Anno 1690.

Dienst-ergebenste und freundwillige, Johann Friedrich, Graf von Hohenlohe. Wolffgang Julius, Graf von Hohenlohe.

CXX.
Schreiben der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, die von ihm gnädigst versprochene, aber nicht erfolgte Conferenz, zu Abthuung der Religions-Gravaminum, betreffend, de Anno 1690.
Hochwürdigster, Hochgebohrner Fürst, gnädigster Landes-Fürst und Herr,

WAs an Euer Hochfürstliche Gnaden dero getreueste Ritterschafft und Städte, sowohl hiebevor, als noch vor ungefähr 5. Wochen, wegen endlicher billichmäßigsten Erledigung der durch hiesigen

welcher Gestalt bey künfftig vorseyenden Friedens-Tractaten es gegen den Grafen von Leiningen zu ressentiren. Dieses Gesuch gleichwie es an sich selbst billich, und allen getreuen Ständen, vornemlich aber uns, zu sonderbarer Consolation gereichet, auch selbige zu beständiger Treu mehrers animirt; Also getrösten wir uns um so viel desto ehender geneigter Willfahrung, werden auch solches um Euer Excellenz, Hochwürden und unsere Hoch- und Vielgeehrte Herren nach aller Möglichkeit zu demeriren, uns äuserst angelegen seyn lassen, als die wir ohne dem seynd und verbleiben,

Euer Excellenz, Hochwürden, und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren

Datum den 17. (27.) Novembr. Anno 1690.

Dienst-ergebenste und freundwillige, Johann Friedrich, Graf von Hohenlohe. Wolffgang Julius, Graf von Hohenlohe.

CXX.
Schreiben der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, die von ihm gnädigst versprochene, aber nicht erfolgte Conferenz, zu Abthuung der Religions-Gravaminum, betreffend, de Anno 1690.
Hochwürdigster, Hochgebohrner Fürst, gnädigster Landes-Fürst und Herr,

WAs an Euer Hochfürstliche Gnaden dero getreueste Ritterschafft und Städte, sowohl hiebevor, als noch vor ungefähr 5. Wochen, wegen endlicher billichmäßigsten Erledigung der durch hiesigen

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                     Dieses Gesuch gleichwie es an sich selbst billich, und allen getreuen Ständen,
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                     beständiger Treu mehrers animirt; Also getrösten wir uns um so viel desto
                     ehender geneigter Willfahrung, werden auch solches um Euer Excellenz, Hochwürden
                     und unsere Hoch- und Vielgeehrte Herren nach aller Möglichkeit zu demeriren, uns
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[353/0389] welcher Gestalt bey künfftig vorseyenden Friedens-Tractaten es gegen den Grafen von Leiningen zu ressentiren. Dieses Gesuch gleichwie es an sich selbst billich, und allen getreuen Ständen, vornemlich aber uns, zu sonderbarer Consolation gereichet, auch selbige zu beständiger Treu mehrers animirt; Also getrösten wir uns um so viel desto ehender geneigter Willfahrung, werden auch solches um Euer Excellenz, Hochwürden und unsere Hoch- und Vielgeehrte Herren nach aller Möglichkeit zu demeriren, uns äuserst angelegen seyn lassen, als die wir ohne dem seynd und verbleiben, Euer Excellenz, Hochwürden, und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren Datum den 17. (27.) Novembr. Anno 1690. Dienst-ergebenste und freundwillige, Johann Friedrich, Graf von Hohenlohe. Wolffgang Julius, Graf von Hohenlohe. CXX. Schreiben der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, die von ihm gnädigst versprochene, aber nicht erfolgte Conferenz, zu Abthuung der Religions-Gravaminum, betreffend, de Anno 1690. Hochwürdigster, Hochgebohrner Fürst, gnädigster Landes-Fürst und Herr, WAs an Euer Hochfürstliche Gnaden dero getreueste Ritterschafft und Städte, sowohl hiebevor, als noch vor ungefähr 5. Wochen, wegen endlicher billichmäßigsten Erledigung der durch hiesigen

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 353. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/389>, abgerufen am 23.04.2024.