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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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fahren, und durch dergleichen unverdiente Imputationes und Beschuldigungen uns darinnen keinesweges irre machen lassen wollen, und wir verbleiben etc. Oranienburg den 18. (28.) Martii, Anno 1693.

CXXIIX.
Schreiben Hertzog Friedrichs zu Sachsen-Gotha an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er demselben notificiret, daß er von Käyserlicher Majestät Veniam AEtatis erlanget, und die Regierung seiner Lande persönlich angetreten, de Anno 1693.
Unsere freund-vetterliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes vermögen, iederzeit zuvor.
Durchläuchtiger Fürst, freundlich geliebter Herr Vetter,

EUer Liebden geben wir hierdurch freund-vetterlich zu vernehmen, was Gestalt, auf die von Römischer Käyserlicher Majestät uns ohnlängst, aus Käyserlicher Gnade, ertheilte Veniam AEtatis, und darauf erfolgte Resignation der bisherigen obervormundschafftlichen Administration, wir nunmehro, im Nahmen GOttes, die Regierung unserer Lande würcklich übernommen und angetreten haben, und weil wir dabey sowohl Euer Liebden nahen Anverwandtschafft, als insonderheit des mit unsers hochseligen Herrn Vaters Gnaden bey dero Leb-Zeiten iederzeit gepflogenen vertraulichen Vernehmens erinnert gewesen; Als haben wir unserer schuldigen Obliegenheit erachtet, deroselben von berührter Antretung unserer Landes-Regierung hierdurch behörige

fahren, und durch dergleichen unverdiente Imputationes und Beschuldigungen uns darinnen keinesweges irre machen lassen wollen, und wir verbleiben etc. Oranienburg den 18. (28.) Martii, Anno 1693.

CXXIIX.
Schreiben Hertzog Friedrichs zu Sachsen-Gotha an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er demselben notificiret, daß er von Käyserlicher Majestät Veniam AEtatis erlanget, und die Regierung seiner Lande persönlich angetreten, de Anno 1693.
Unsere freund-vetterliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes vermögen, iederzeit zuvor.
Durchläuchtiger Fürst, freundlich geliebter Herr Vetter,

EUer Liebden geben wir hierdurch freund-vetterlich zu vernehmen, was Gestalt, auf die von Römischer Käyserlicher Majestät uns ohnlängst, aus Käyserlicher Gnade, ertheilte Veniam AEtatis, und darauf erfolgte Resignation der bisherigen obervormundschafftlichen Administration, wir nunmehro, im Nahmen GOttes, die Regierung unserer Lande würcklich übernommen und angetreten haben, und weil wir dabey sowohl Euer Liebden nahen Anverwandtschafft, als insonderheit des mit unsers hochseligen Herrn Vaters Gnaden bey dero Leb-Zeiten iederzeit gepflogenen vertraulichen Vernehmens erinnert gewesen; Als haben wir unserer schuldigen Obliegenheit erachtet, deroselben von berührter Antretung unserer Landes-Regierung hierdurch behörige

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                     vertraulichen Vernehmens erinnert gewesen; Als haben wir unserer schuldigen
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[403/0439] fahren, und durch dergleichen unverdiente Imputationes und Beschuldigungen uns darinnen keinesweges irre machen lassen wollen, und wir verbleiben etc. Oranienburg den 18. (28.) Martii, Anno 1693. CXXIIX. Schreiben Hertzog Friedrichs zu Sachsen-Gotha an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er demselben notificiret, daß er von Käyserlicher Majestät Veniam AEtatis erlanget, und die Regierung seiner Lande persönlich angetreten, de Anno 1693. Unsere freund-vetterliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes vermögen, iederzeit zuvor. Durchläuchtiger Fürst, freundlich geliebter Herr Vetter, EUer Liebden geben wir hierdurch freund-vetterlich zu vernehmen, was Gestalt, auf die von Römischer Käyserlicher Majestät uns ohnlängst, aus Käyserlicher Gnade, ertheilte Veniam AEtatis, und darauf erfolgte Resignation der bisherigen obervormundschafftlichen Administration, wir nunmehro, im Nahmen GOttes, die Regierung unserer Lande würcklich übernommen und angetreten haben, und weil wir dabey sowohl Euer Liebden nahen Anverwandtschafft, als insonderheit des mit unsers hochseligen Herrn Vaters Gnaden bey dero Leb-Zeiten iederzeit gepflogenen vertraulichen Vernehmens erinnert gewesen; Als haben wir unserer schuldigen Obliegenheit erachtet, deroselben von berührter Antretung unserer Landes-Regierung hierdurch behörige

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 403. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/439>, abgerufen am 29.03.2024.