Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

derselbe sothanem unseren Käyserlichen Befehl ungebührlicher Weise zu widersetzen sich untersangen werde: So begehren wir doch an euch hiemit gnädigst, daß ihr, bey Vermeidung unserer Käyserlichen Ungnade, in Fall gedachter Borgalo, nach Verfliessung der ihme bestimmten 2. mahl 24. Stunden, unsern Geheiß nicht nachkommen, und sich gutwillig nicht hinweg begeben wolte, ihn ohne einiges Zurücksehen durch euere Stadt-Garde ohnfehlbar hinausführen lassen sollet. Welches ihr gedachtem Borgalo, nach Empfang dieses, zu seiner Nachricht anzeigen lassen könnet. Daran vollziehet ihr unsern allergnädigsten Willen und Meynung, und wir werden euch und gesammte Stadt auf allen Fall gegen alle und iede deswegen kräfftiglich zu schützen und zu schirmen wissen. Verbleiben euch mit Käyserlichen Gnaden gewogen. Geben in unserer Stadt Wien den 28. Januarii, Anno siebenzehenhundert und vierzehen, unsers Reichs des Römischen im dritten, des Hispanischen im eilfften, des Hungarischen und Böheimischen auch im dritten.

Carl.

Vt. Friedrich Carl, Graf von Schönborn.

Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium

E. F. v. Glandorff.

Käyserlich Decretum an das Reichs-Marschall-Amt bey dem Reichs-Tage zu Augspurg, wegen Aus- und Fortschaffung des allda befindlichen Savoyischen Gesandten Borgalo.

VOn der Römischen Käyserlichen Majestät Caroli des VI. unsers allergnädigsten Herrn we-

derselbe sothanem unseren Käyserlichen Befehl ungebührlicher Weise zu widersetzen sich untersangen werde: So begehren wir doch an euch hiemit gnädigst, daß ihr, bey Vermeidung unserer Käyserlichen Ungnade, in Fall gedachter Borgalo, nach Verfliessung der ihme bestimmten 2. mahl 24. Stunden, unsern Geheiß nicht nachkommen, und sich gutwillig nicht hinweg begeben wolte, ihn ohne einiges Zurücksehen durch euere Stadt-Garde ohnfehlbar hinausführen lassen sollet. Welches ihr gedachtem Borgalo, nach Empfang dieses, zu seiner Nachricht anzeigen lassen könnet. Daran vollziehet ihr unsern allergnädigsten Willen und Meynung, und wir werden euch und gesammte Stadt auf allen Fall gegen alle und iede deswegen kräfftiglich zu schützen und zu schirmen wissen. Verbleiben euch mit Käyserlichen Gnaden gewogen. Geben in unserer Stadt Wien den 28. Januarii, Anno siebenzehenhundert und vierzehen, unsers Reichs des Römischen im dritten, des Hispanischen im eilfften, des Hungarischen und Böheimischen auch im dritten.

Carl.

Vt. Friedrich Carl, Graf von Schönborn.

Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium

E. F. v. Glandorff.

Käyserlich Decretum an das Reichs-Marschall-Amt bey dem Reichs-Tage zu Augspurg, wegen Aus- und Fortschaffung des allda befindlichen Savoyischen Gesandten Borgalo.

VOn der Römischen Käyserlichen Majestät Caroli des VI. unsers allergnädigsten Herrn we-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0046" n="10"/>
derselbe sothanem unseren Käyserlichen Befehl
                     ungebührlicher Weise zu widersetzen sich untersangen werde: So begehren wir doch
                     an euch hiemit gnädigst, daß ihr, bey Vermeidung unserer Käyserlichen Ungnade,
                     in Fall gedachter Borgalo, nach Verfliessung der ihme bestimmten 2. mahl 24.
                     Stunden, unsern Geheiß nicht nachkommen, und sich gutwillig nicht hinweg begeben
                     wolte, ihn ohne einiges Zurücksehen durch euere Stadt-Garde ohnfehlbar
                     hinausführen lassen sollet. Welches ihr gedachtem Borgalo, nach Empfang dieses,
                     zu seiner Nachricht anzeigen lassen könnet. Daran vollziehet ihr unsern
                     allergnädigsten Willen und Meynung, und wir werden euch und gesammte Stadt auf
                     allen Fall gegen alle und iede deswegen kräfftiglich zu schützen und zu schirmen
                     wissen. Verbleiben euch mit Käyserlichen Gnaden gewogen. Geben in unserer Stadt
                     Wien den 28. Januarii, Anno siebenzehenhundert und vierzehen, unsers Reichs des
                     Römischen im dritten, des Hispanischen im eilfften, des Hungarischen und
                     Böheimischen auch im dritten.</p>
        <p>Carl.</p>
        <p>Vt. Friedrich Carl, Graf von Schönborn.</p>
        <p>Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium</p>
        <p>E. F. v. Glandorff.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Käyserlich Decretum an das Reichs-Marschall-Amt bey dem Reichs-Tage zu
                     Augspurg, wegen Aus- und Fortschaffung des allda befindlichen Savoyischen
                     Gesandten Borgalo.<lb/></head>
        <p>VOn der Römischen Käyserlichen Majestät Caroli des VI. unsers allergnädigsten
                     Herrn we-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[10/0046] derselbe sothanem unseren Käyserlichen Befehl ungebührlicher Weise zu widersetzen sich untersangen werde: So begehren wir doch an euch hiemit gnädigst, daß ihr, bey Vermeidung unserer Käyserlichen Ungnade, in Fall gedachter Borgalo, nach Verfliessung der ihme bestimmten 2. mahl 24. Stunden, unsern Geheiß nicht nachkommen, und sich gutwillig nicht hinweg begeben wolte, ihn ohne einiges Zurücksehen durch euere Stadt-Garde ohnfehlbar hinausführen lassen sollet. Welches ihr gedachtem Borgalo, nach Empfang dieses, zu seiner Nachricht anzeigen lassen könnet. Daran vollziehet ihr unsern allergnädigsten Willen und Meynung, und wir werden euch und gesammte Stadt auf allen Fall gegen alle und iede deswegen kräfftiglich zu schützen und zu schirmen wissen. Verbleiben euch mit Käyserlichen Gnaden gewogen. Geben in unserer Stadt Wien den 28. Januarii, Anno siebenzehenhundert und vierzehen, unsers Reichs des Römischen im dritten, des Hispanischen im eilfften, des Hungarischen und Böheimischen auch im dritten. Carl. Vt. Friedrich Carl, Graf von Schönborn. Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium E. F. v. Glandorff. Käyserlich Decretum an das Reichs-Marschall-Amt bey dem Reichs-Tage zu Augspurg, wegen Aus- und Fortschaffung des allda befindlichen Savoyischen Gesandten Borgalo. VOn der Römischen Käyserlichen Majestät Caroli des VI. unsers allergnädigsten Herrn we-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/46
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/46>, abgerufen am 23.04.2024.