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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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gusti Bruders, Herrn Pfaltzgraf Philippsen davon gebührende Portion (welche bereits in denen zwischen uns Gebrüdern aufgerichteten Abfindungen specificirt, und von dero acceptirt worden, und Krafft dieses solche Seiner Liebden jährliche Contentirung von uns, Pfaltzgraf Philipp Wilhelm, hiermit übernommen wird) wie auch die, Laut unsers Hauses Pacten und Verträgen, verglichene und vorbehaltens Anwartschafften, Tods- und Successions-Fall Fälle in allweg ausgenommen und vorbehalten etc.

CXXXIII.
Wieder-Antwort Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz auf Pfaltzgraf Christian Augusts bey Rhein, zu Sultzbach, vorherstehendes Antwort-Schreiben, worinn er demselben nochmahls seine wohlgegründete Praetension an die Veldentzische Lande remonstriret, und alles, was er derselben zugegen behaupten wollen, zu refutiren suchet, de Anno 1695.

P. P.

EUer Liebden fernerweites, die Lutzelsteinische Successions-Sache betreffendes Schreiben vom 15. Januarii langhin, haben wir wohlgeliefert erhalten, und daraus hauptsächlich so viel verlesen, daß Euer Liebden, nachdeme sie durch des Herrn Pfaltzgrafen Leopold Ludwigs Liebden, Christlicher Gedächtniß, Todes-Fall übereilet, ob dieselbe bey uns hierunter mit einer Erinnerung einzukommen, oder, wie unsers in GOtt ruhenden gnädigst geliebtesten Herrn Vaters Churfürstliche Durchläuchtigkeit, höchstseliger Gedächtniß, in dergleichen unser gemeinsames Haus concernirenden Angelegenheiten allezeit zu thun gepfleget, von uns die Eröffnung un-

gusti Bruders, Herrn Pfaltzgraf Philippsen davon gebührende Portion (welche bereits in denen zwischen uns Gebrüdern aufgerichteten Abfindungen specificirt, und von dero acceptirt worden, und Krafft dieses solche Seiner Liebden jährliche Contentirung von uns, Pfaltzgraf Philipp Wilhelm, hiermit übernommen wird) wie auch die, Laut unsers Hauses Pacten und Verträgen, verglichene und vorbehaltens Anwartschafften, Tods- und Successions-Fall Fälle in allweg ausgenommen und vorbehalten etc.

CXXXIII.
Wieder-Antwort Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz auf Pfaltzgraf Christian Augusts bey Rhein, zu Sultzbach, vorherstehendes Antwort-Schreiben, worinn er demselben nochmahls seine wohlgegründete Praetension an die Veldentzische Lande remonstriret, und alles, was er derselben zugegen behaupten wollen, zu refutiren suchet, de Anno 1695.

P. P.

EUer Liebden fernerweites, die Lutzelsteinische Successions-Sache betreffendes Schreiben vom 15. Januarii langhin, haben wir wohlgeliefert erhalten, und daraus hauptsächlich so viel verlesen, daß Euer Liebden, nachdeme sie durch des Herrn Pfaltzgrafen Leopold Ludwigs Liebden, Christlicher Gedächtniß, Todes-Fall übereilet, ob dieselbe bey uns hierunter mit einer Erinnerung einzukommen, oder, wie unsers in GOtt ruhenden gnädigst geliebtesten Herrn Vaters Churfürstliche Durchläuchtigkeit, höchstseliger Gedächtniß, in dergleichen unser gemeinsames Haus concernirenden Angelegenheiten allezeit zu thun gepfleget, von uns die Eröffnung un-

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                     hauptsächlich so viel verlesen, daß Euer Liebden, nachdeme sie durch des Herrn
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[445/0481] gusti Bruders, Herrn Pfaltzgraf Philippsen davon gebührende Portion (welche bereits in denen zwischen uns Gebrüdern aufgerichteten Abfindungen specificirt, und von dero acceptirt worden, und Krafft dieses solche Seiner Liebden jährliche Contentirung von uns, Pfaltzgraf Philipp Wilhelm, hiermit übernommen wird) wie auch die, Laut unsers Hauses Pacten und Verträgen, verglichene und vorbehaltens Anwartschafften, Tods- und Successions-Fall Fälle in allweg ausgenommen und vorbehalten etc. CXXXIII. Wieder-Antwort Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz auf Pfaltzgraf Christian Augusts bey Rhein, zu Sultzbach, vorherstehendes Antwort-Schreiben, worinn er demselben nochmahls seine wohlgegründete Praetension an die Veldentzische Lande remonstriret, und alles, was er derselben zugegen behaupten wollen, zu refutiren suchet, de Anno 1695. P. P. EUer Liebden fernerweites, die Lutzelsteinische Successions-Sache betreffendes Schreiben vom 15. Januarii langhin, haben wir wohlgeliefert erhalten, und daraus hauptsächlich so viel verlesen, daß Euer Liebden, nachdeme sie durch des Herrn Pfaltzgrafen Leopold Ludwigs Liebden, Christlicher Gedächtniß, Todes-Fall übereilet, ob dieselbe bey uns hierunter mit einer Erinnerung einzukommen, oder, wie unsers in GOtt ruhenden gnädigst geliebtesten Herrn Vaters Churfürstliche Durchläuchtigkeit, höchstseliger Gedächtniß, in dergleichen unser gemeinsames Haus concernirenden Angelegenheiten allezeit zu thun gepfleget, von uns die Eröffnung un-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 445. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/481>, abgerufen am 25.04.2024.