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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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P. S.

Weil ich ietzt vernehme, daß Euer Liebden sich bey des Königes von Engelland Majestät befinden, so bitte ich, mir die Güte zu beweisen, und Seiner Majestät meine Sache zu recommendiren, gleich ich auch schon vor einiger Zeit bey höchstermeldter Majestät hierum angehalten, Euer Liebden mich noch mahl bestens empfehlend.

CXXXIX.
Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell auf vorherstehendes Schreiben Hertzog Christian Adolphs zu Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen, de Anno 1696.
Durchläuchtiger Fürst, freundlich-geliebter Vetter und Gevatter,

WIr haben Euer Liebden, den 28. Augusti letzthin, an uns abgelassenes Schreiben wohl erhalten, und daraus ersehen, was Gestalt dieselbe uns ersuchen wolten, daß wir unserm zu denen, zwischen Ihro Königliche Majestät in Dänemarck, und des Herrn Hertzogen zu Hollstein-Gottorff Liebden, in der Stadt Hamburg angeordneten Commission- und Mediations-Tractaten abzuordnenden Ministro aufgeben möchten, daß er Euer Liebden Restitution in das Hertzogthum Sonderburg, nebst denen übrigen sich dabey befindenden Mediateurn, aufs beste urgiren, und mit Euer Liebden, der Nothdurfft nach, darüber correspondiren solle. Nun sagen wir Euer Liebden zuförderst für das zu uns gesetzte gute Vertrauen hiemit fleißigen Danck, werden auch derselben in vorfallenden Begebenheiten nach Möglich-

P. S.

Weil ich ietzt vernehme, daß Euer Liebden sich bey des Königes von Engelland Majestät befinden, so bitte ich, mir die Güte zu beweisen, und Seiner Majestät meine Sache zu recommendiren, gleich ich auch schon vor einiger Zeit bey höchstermeldter Majestät hierum angehalten, Euer Liebden mich noch mahl bestens empfehlend.

CXXXIX.
Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell auf vorherstehendes Schreiben Hertzog Christian Adolphs zu Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen, de Anno 1696.
Durchläuchtiger Fürst, freundlich-geliebter Vetter und Gevatter,

WIr haben Euer Liebden, den 28. Augusti letzthin, an uns abgelassenes Schreiben wohl erhalten, und daraus ersehen, was Gestalt dieselbe uns ersuchen wolten, daß wir unserm zu denen, zwischen Ihro Königliche Majestät in Dänemarck, und des Herrn Hertzogen zu Hollstein-Gottorff Liebden, in der Stadt Hamburg angeordneten Commission- und Mediations-Tractaten abzuordnenden Ministro aufgeben möchten, daß er Euer Liebden Restitution in das Hertzogthum Sonderburg, nebst denen übrigen sich dabey befindenden Mediateurn, aufs beste urgiren, und mit Euer Liebden, der Nothdurfft nach, darüber correspondiren solle. Nun sagen wir Euer Liebden zuförderst für das zu uns gesetzte gute Vertrauen hiemit fleißigen Danck, werden auch derselben in vorfallenden Begebenheiten nach Möglich-

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                     höchstermeldter Majestät hierum angehalten, Euer Liebden mich noch mahl bestens
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                     Commission- und Mediations-Tractaten abzuordnenden Ministro aufgeben möchten,
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[515/0551] P. S. Weil ich ietzt vernehme, daß Euer Liebden sich bey des Königes von Engelland Majestät befinden, so bitte ich, mir die Güte zu beweisen, und Seiner Majestät meine Sache zu recommendiren, gleich ich auch schon vor einiger Zeit bey höchstermeldter Majestät hierum angehalten, Euer Liebden mich noch mahl bestens empfehlend. CXXXIX. Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell auf vorherstehendes Schreiben Hertzog Christian Adolphs zu Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen, de Anno 1696. Durchläuchtiger Fürst, freundlich-geliebter Vetter und Gevatter, WIr haben Euer Liebden, den 28. Augusti letzthin, an uns abgelassenes Schreiben wohl erhalten, und daraus ersehen, was Gestalt dieselbe uns ersuchen wolten, daß wir unserm zu denen, zwischen Ihro Königliche Majestät in Dänemarck, und des Herrn Hertzogen zu Hollstein-Gottorff Liebden, in der Stadt Hamburg angeordneten Commission- und Mediations-Tractaten abzuordnenden Ministro aufgeben möchten, daß er Euer Liebden Restitution in das Hertzogthum Sonderburg, nebst denen übrigen sich dabey befindenden Mediateurn, aufs beste urgiren, und mit Euer Liebden, der Nothdurfft nach, darüber correspondiren solle. Nun sagen wir Euer Liebden zuförderst für das zu uns gesetzte gute Vertrauen hiemit fleißigen Danck, werden auch derselben in vorfallenden Begebenheiten nach Möglich-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 515. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/551>, abgerufen am 29.03.2024.