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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Stiffts Herford Aebtißin, und des heiligen Römischen Reichs Fürstin.

Euer Liebden

Dienst-willige treue Baaß und Dienerin,

Charlotta Sophia, H. z. L. Aebtißin.

Inscriptio.

Dem Durchläuchtigen Fürsten, Herrn Georg Wilhelm, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unserm freundlich-hochgeliebten Herrn Vetter.

CXLIX.
Schreiben König Carls des XII. in Schweden an Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, worinn er ihn um zulängliche Satisfaction, wegen der an dem Braunschweig-Lüneburg-Zellischen Capitain Salmuth, in seines Residenten Hause, durch dessen Bediente begangenen Mordthat, ersuchet, widrigen Falls aber sich selbst die Ahndung dieses sträfflichen Attentati vorbehält, de Anno 1699.

P. P.

NAchdem es nunmehro unläugbar und weltkündig ist, was Gestalt ohnlängst eine grausame und abscheuliche Mordthat in Euer Liebden Gegenwart, von dero Bedienten, an dem Lüneburgischen Zellischen Capitain Salmuth zu Hamburg in unsers dortigen Residenten, des von Rothlieben, Behausung verübet und vollbracht worden; Eurer Liebden aber nicht unbekannt seyn kan, wie eine dergleichen in Gött- und weltlichen Rechten ohne dem höchst verbotene Thätlichkeit und himmelschreyende Blut-Schuld, um so viel straffbarer zu achten, daß man nicht Scheu getragen, dieselbe in unseres Characte-

Stiffts Herford Aebtißin, und des heiligen Römischen Reichs Fürstin.

Euer Liebden

Dienst-willige treue Baaß und Dienerin,

Charlotta Sophia, H. z. L. Aebtißin.

Inscriptio.

Dem Durchläuchtigen Fürsten, Herrn Georg Wilhelm, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unserm freundlich-hochgeliebten Herrn Vetter.

CXLIX.
Schreiben König Carls des XII. in Schweden an Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, worinn er ihn um zulängliche Satisfaction, wegen der an dem Braunschweig-Lüneburg-Zellischen Capitain Salmuth, in seines Residenten Hause, durch dessen Bediente begangenen Mordthat, ersuchet, widrigen Falls aber sich selbst die Ahndung dieses sträfflichen Attentati vorbehält, de Anno 1699.

P. P.

NAchdem es nunmehro unläugbar und weltkündig ist, was Gestalt ohnlängst eine grausame und abscheuliche Mordthat in Euer Liebden Gegenwart, von dero Bedienten, an dem Lüneburgischen Zellischen Capitain Salmuth zu Hamburg in unsers dortigen Residenten, des von Rothlieben, Behausung verübet und vollbracht worden; Eurer Liebden aber nicht unbekannt seyn kan, wie eine dergleichen in Gött- und weltlichen Rechten ohne dem höchst verbotene Thätlichkeit und himmelschreyende Blut-Schuld, um so viel straffbarer zu achten, daß man nicht Scheu getragen, dieselbe in unseres Characte-

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                     dem Braunschweig-Lüneburg-Zellischen Capitain Salmuth, in seines Residenten
                     Hause, durch dessen Bediente begangenen Mordthat, ersuchet, widrigen Falls aber
                     sich selbst die Ahndung dieses sträfflichen Attentati vorbehält, de Anno
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                     Bedienten, an dem Lüneburgischen Zellischen Capitain Salmuth zu Hamburg in
                     unsers dortigen Residenten, des von Rothlieben, Behausung verübet und vollbracht
                     worden; Eurer Liebden aber nicht unbekannt seyn kan, wie eine dergleichen in
                     Gött- und weltlichen Rechten ohne dem höchst verbotene Thätlichkeit und
                     himmelschreyende Blut-Schuld, um so viel straffbarer zu achten, daß man nicht
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[562/0598] Stiffts Herford Aebtißin, und des heiligen Römischen Reichs Fürstin. Euer Liebden Dienst-willige treue Baaß und Dienerin, Charlotta Sophia, H. z. L. Aebtißin. Inscriptio. Dem Durchläuchtigen Fürsten, Herrn Georg Wilhelm, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unserm freundlich-hochgeliebten Herrn Vetter. CXLIX. Schreiben König Carls des XII. in Schweden an Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, worinn er ihn um zulängliche Satisfaction, wegen der an dem Braunschweig-Lüneburg-Zellischen Capitain Salmuth, in seines Residenten Hause, durch dessen Bediente begangenen Mordthat, ersuchet, widrigen Falls aber sich selbst die Ahndung dieses sträfflichen Attentati vorbehält, de Anno 1699. P. P. NAchdem es nunmehro unläugbar und weltkündig ist, was Gestalt ohnlängst eine grausame und abscheuliche Mordthat in Euer Liebden Gegenwart, von dero Bedienten, an dem Lüneburgischen Zellischen Capitain Salmuth zu Hamburg in unsers dortigen Residenten, des von Rothlieben, Behausung verübet und vollbracht worden; Eurer Liebden aber nicht unbekannt seyn kan, wie eine dergleichen in Gött- und weltlichen Rechten ohne dem höchst verbotene Thätlichkeit und himmelschreyende Blut-Schuld, um so viel straffbarer zu achten, daß man nicht Scheu getragen, dieselbe in unseres Characte-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 562. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/598>, abgerufen am 25.04.2024.