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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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hergestellten Gesundheits-Stand berichten, und daß also der hochlöbliche Reichs Convent seine gefällige Retour nach besagtem Regenspurg wieder nehmen könne, de Anno 1714.
Hoch-Wohlgebohrner Frey-Herr, gnädiger Herr,

EUer Excellenz, von Ihro Churfürstlichen Gnaden zu Mäyntz, dero, und unsers gnädigsten Herrn, wegen mildest aufgegebener Secundirung, des Innhalts unsers an dieselbe geziemend erlassenen Schreibens, samt dabey gefügt-gewesten höchst consolablen Versicherung ihrer auch anderweit Churfürstlichen gratiosest uns zugemeynter hülfflichen Handreichung, denn von eines hochlöblichen Reichs-Convents, bey des höchst ansehent-Käyserlichen Herrn Principal-Commissarii, Fürstens von Löwenstein Wertheim, Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit durch Eurer Excellenz hohe Person, zu unserm Favor einzuwenden beliebt-hochgültigen Vorwort, unterm dato Augspurg, den 23. abscheinenden Monats, uns zu thun bemühete Vernachrichtung, ist uns sehr tröstlich zu vernehmen gewesen. Wie nun für eine Gnade und Wohlthat sowohl, wie für die andere, hiemit den allerersinnlichsten Danck erstatten sollen; Also wird das gnädig anerinnerte, an vorbesagten einen gesammten hochlöblichen Reichs-Convent, bereits vor 3. oder 4. Tagen, abgeschickte Schreiben, von unser allerdings erachteten Schuldigkeit nicht weniger, wie von der Verläßigkeit hiesigen, GOtt Lob! völlig wiederum hergestellten Gesundheit-Standes, das verhoffentliche genügige Zeugniß, gegen die ungleiche Berichte, die etwa von übel informiet- oder vielmehr

hergestellten Gesundheits-Stand berichten, und daß also der hochlöbliche Reichs Convent seine gefällige Retour nach besagtem Regenspurg wieder nehmen könne, de Anno 1714.
Hoch-Wohlgebohrner Frey-Herr, gnädiger Herr,

EUer Excellenz, von Ihro Churfürstlichen Gnaden zu Mäyntz, dero, und unsers gnädigsten Herrn, wegen mildest aufgegebener Secundirung, des Innhalts unsers an dieselbe geziemend erlassenen Schreibens, samt dabey gefügt-gewesten höchst consolablen Versicherung ihrer auch anderweit Churfürstlichen gratiosest uns zugemeynter hülfflichen Handreichung, denn von eines hochlöblichen Reichs-Convents, bey des höchst ansehent-Käyserlichen Herrn Principal-Commissarii, Fürstens von Löwenstein Wertheim, Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit durch Eurer Excellenz hohe Person, zu unserm Favor einzuwenden beliebt-hochgültigen Vorwort, unterm dato Augspurg, den 23. abscheinenden Monats, uns zu thun bemühete Vernachrichtung, ist uns sehr tröstlich zu vernehmen gewesen. Wie nun für eine Gnade und Wohlthat sowohl, wie für die andere, hiemit den allerersinnlichsten Danck erstatten sollen; Also wird das gnädig anerinnerte, an vorbesagten einen gesammten hochlöblichen Reichs-Convent, bereits vor 3. oder 4. Tagen, abgeschickte Schreiben, von unser allerdings erachteten Schuldigkeit nicht weniger, wie von der Verläßigkeit hiesigen, GOtt Lob! völlig wiederum hergestellten Gesundheit-Standes, das verhoffentliche genügige Zeugniß, gegen die ungleiche Berichte, die etwa von übel informiet- oder vielmehr

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                     zugemeynter hülfflichen Handreichung, denn von eines hochlöblichen
                     Reichs-Convents, bey des höchst ansehent-Käyserlichen Herrn
                     Principal-Commissarii, Fürstens von Löwenstein Wertheim, Hochfürstlichen
                     Durchläuchtigkeit durch Eurer Excellenz hohe Person, zu unserm Favor einzuwenden
                     beliebt-hochgültigen Vorwort, unterm dato Augspurg, den 23. abscheinenden
                     Monats, uns zu thun bemühete Vernachrichtung, ist uns sehr tröstlich zu
                     vernehmen gewesen. Wie nun für eine Gnade und Wohlthat sowohl, wie für die
                     andere, hiemit den allerersinnlichsten Danck erstatten sollen; Also wird das
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                     genügige Zeugniß, gegen die ungleiche Berichte, die etwa von übel informiet-
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[25/0061] hergestellten Gesundheits-Stand berichten, und daß also der hochlöbliche Reichs Convent seine gefällige Retour nach besagtem Regenspurg wieder nehmen könne, de Anno 1714. Hoch-Wohlgebohrner Frey-Herr, gnädiger Herr, EUer Excellenz, von Ihro Churfürstlichen Gnaden zu Mäyntz, dero, und unsers gnädigsten Herrn, wegen mildest aufgegebener Secundirung, des Innhalts unsers an dieselbe geziemend erlassenen Schreibens, samt dabey gefügt-gewesten höchst consolablen Versicherung ihrer auch anderweit Churfürstlichen gratiosest uns zugemeynter hülfflichen Handreichung, denn von eines hochlöblichen Reichs-Convents, bey des höchst ansehent-Käyserlichen Herrn Principal-Commissarii, Fürstens von Löwenstein Wertheim, Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit durch Eurer Excellenz hohe Person, zu unserm Favor einzuwenden beliebt-hochgültigen Vorwort, unterm dato Augspurg, den 23. abscheinenden Monats, uns zu thun bemühete Vernachrichtung, ist uns sehr tröstlich zu vernehmen gewesen. Wie nun für eine Gnade und Wohlthat sowohl, wie für die andere, hiemit den allerersinnlichsten Danck erstatten sollen; Also wird das gnädig anerinnerte, an vorbesagten einen gesammten hochlöblichen Reichs-Convent, bereits vor 3. oder 4. Tagen, abgeschickte Schreiben, von unser allerdings erachteten Schuldigkeit nicht weniger, wie von der Verläßigkeit hiesigen, GOtt Lob! völlig wiederum hergestellten Gesundheit-Standes, das verhoffentliche genügige Zeugniß, gegen die ungleiche Berichte, die etwa von übel informiet- oder vielmehr

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/61>, abgerufen am 23.04.2024.