Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

P. P.

AUf das beliebte, vom 30. elapfi, habe ich nicht ermangelt, nach Innhalt der Anlage, denen meiner Käyserlichen Administration untergebenen Zollbeamten wegen Frey-Passirung der löblichen Gesandtschafften Effecten und Bagage, auch Wein und anderes, das nöthige per Generalia andeuten zu lassen; Es wird auch gut seyn, wenn iede Gesandschafft ihre Bediente und Leute ernstlich dahin anweise, hierinn weiters keinen Unterschleiff von ein so andern zu gebrauchen, womit etc. Datum München, den 2. Augusti, 1714.

Beylag.
Anzudeuten:

ALldieweiln, vermög ausgefallen allergnädigsten Käyserlichen Resolution, sich die Reichs-Gesandtschafften von Augspurg wiederum nacher Regenspurg begeben, und ihre Effecten, Bagage, Archiv, Wein und anders, dahin zu Wasser transferiren lassen, welches alles, zumahln der Gesandtschafften eigenthümliches Gut, keiner Exaction unterworffen ist: Als hat sie, Käyserliche Cammer (wie der Administrations-Befehl an dieselbe hiemit ergehet) an alle zwischen gedachten Augspurg und Regenspurg im Land Bäyern gelegene, und Ihro Cammer untergebene Mauth- und Zoll-Städte ohnverzüglich per Generalia zu verfügen, womit selbige obgemeldten Reichs-Gesandtschafften deren zu Wasser und Land führende Bagage, Mobilien, Wein, Archiv und andern Fahrnissen nicht allein auf ihr, der Gesandten, Vorzeigen, eigenhändig unterschrieben und gefertigte

P. P.

AUf das beliebte, vom 30. elapfi, habe ich nicht ermangelt, nach Innhalt der Anlage, denen meiner Käyserlichen Administration untergebenen Zollbeamten wegen Frey-Passirung der löblichen Gesandtschafften Effecten und Bagage, auch Wein und anderes, das nöthige per Generalia andeuten zu lassen; Es wird auch gut seyn, wenn iede Gesandschafft ihre Bediente und Leute ernstlich dahin anweise, hierinn weiters keinen Unterschleiff von ein so andern zu gebrauchen, womit etc. Datum München, den 2. Augusti, 1714.

Beylag.
Anzudeuten:

ALldieweiln, vermög ausgefallen allergnädigsten Käyserlichen Resolution, sich die Reichs-Gesandtschafften von Augspurg wiederum nacher Regenspurg begeben, und ihre Effecten, Bagage, Archiv, Wein und anders, dahin zu Wasser transferiren lassen, welches alles, zumahln der Gesandtschafften eigenthümliches Gut, keiner Exaction unterworffen ist: Als hat sie, Käyserliche Cammer (wie der Administrations-Befehl an dieselbe hiemit ergehet) an alle zwischen gedachten Augspurg und Regenspurg im Land Bäyern gelegene, und Ihro Cammer untergebene Mauth- und Zoll-Städte ohnverzüglich per Generalia zu verfügen, womit selbige obgemeldten Reichs-Gesandtschafften deren zu Wasser und Land führende Bagage, Mobilien, Wein, Archiv und andern Fahrnissen nicht allein auf ihr, der Gesandten, Vorzeigen, eigenhändig unterschrieben und gefertigte

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0673" n="637"/>
        <p>P. P.</p>
        <p>AUf das beliebte, vom 30. elapfi, habe ich nicht ermangelt, nach Innhalt der
                     Anlage, denen meiner Käyserlichen Administration untergebenen Zollbeamten wegen
                     Frey-Passirung der löblichen Gesandtschafften Effecten und Bagage, auch Wein und
                     anderes, das nöthige per Generalia andeuten zu lassen; Es wird auch gut seyn,
                     wenn iede Gesandschafft ihre Bediente und Leute ernstlich dahin anweise, hierinn
                     weiters keinen Unterschleiff von ein so andern zu gebrauchen, womit etc. Datum
                     München, den 2. Augusti, 1714.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Beylag.<lb/></head>
      </div>
      <div>
        <head>Anzudeuten:<lb/></head>
        <p>ALldieweiln, vermög ausgefallen allergnädigsten Käyserlichen Resolution, sich die
                     Reichs-Gesandtschafften von Augspurg wiederum nacher Regenspurg begeben, und
                     ihre Effecten, Bagage, Archiv, Wein und anders, dahin zu Wasser transferiren
                     lassen, welches alles, zumahln der Gesandtschafften eigenthümliches Gut, keiner
                     Exaction unterworffen ist: Als hat sie, Käyserliche Cammer (wie der
                     Administrations-Befehl an dieselbe hiemit ergehet) an alle zwischen gedachten
                     Augspurg und Regenspurg im Land Bäyern gelegene, und Ihro Cammer untergebene
                     Mauth- und Zoll-Städte ohnverzüglich per Generalia zu verfügen, womit selbige
                     obgemeldten Reichs-Gesandtschafften deren zu Wasser und Land führende Bagage,
                     Mobilien, Wein, Archiv und andern Fahrnissen nicht allein auf ihr, der
                     Gesandten, Vorzeigen, eigenhändig unterschrieben und gefertigte
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[637/0673] P. P. AUf das beliebte, vom 30. elapfi, habe ich nicht ermangelt, nach Innhalt der Anlage, denen meiner Käyserlichen Administration untergebenen Zollbeamten wegen Frey-Passirung der löblichen Gesandtschafften Effecten und Bagage, auch Wein und anderes, das nöthige per Generalia andeuten zu lassen; Es wird auch gut seyn, wenn iede Gesandschafft ihre Bediente und Leute ernstlich dahin anweise, hierinn weiters keinen Unterschleiff von ein so andern zu gebrauchen, womit etc. Datum München, den 2. Augusti, 1714. Beylag. Anzudeuten: ALldieweiln, vermög ausgefallen allergnädigsten Käyserlichen Resolution, sich die Reichs-Gesandtschafften von Augspurg wiederum nacher Regenspurg begeben, und ihre Effecten, Bagage, Archiv, Wein und anders, dahin zu Wasser transferiren lassen, welches alles, zumahln der Gesandtschafften eigenthümliches Gut, keiner Exaction unterworffen ist: Als hat sie, Käyserliche Cammer (wie der Administrations-Befehl an dieselbe hiemit ergehet) an alle zwischen gedachten Augspurg und Regenspurg im Land Bäyern gelegene, und Ihro Cammer untergebene Mauth- und Zoll-Städte ohnverzüglich per Generalia zu verfügen, womit selbige obgemeldten Reichs-Gesandtschafften deren zu Wasser und Land führende Bagage, Mobilien, Wein, Archiv und andern Fahrnissen nicht allein auf ihr, der Gesandten, Vorzeigen, eigenhändig unterschrieben und gefertigte

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/673
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 637. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/673>, abgerufen am 25.04.2024.