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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Erstes Register, Uber die in denen acht Theilen dieser Europaeischen Staats-Cantzley vorkommende Historische Materien; Dabey zu mercken, daß die grosse Zahl allezeit den Theil, die kleine aber die Seite des angezeigten Theils bedeute.
A.
Aachen, dem Magistrat daselbst notificiret der Käyser Leopoldus, daß der Deputations-Tag von Franckfurt nach Regenspurg solle verlegt werden. I. 840 Bürgemeister und Rath daselbst werden von dem Churfürstlichen Collegio ersuchet, die daselbst befindliche Käyserliche Insignien nach Franckfurt zur Käyserlichen Crönung, durch einige aus ihrem Mittel, zu überschicken. VII. 397 Dom Capitul daselbst wird ebenfalls von dem Churfürstlichen Collegio, wegen Uberschickung gedachter Insignien, ersuchet. VII. 399 erhält die Versicherung, daß ihm dieses nicht zum Praejudiae gereichen solle. VII. 401 Abassi, mit selbigem wollen sich die Tartern und Moldauer in Siebenbürgen conjungiren. II. 426 Abdanckung der Völcker wird von der Reichs-Gesandtschafft bey dem Schwedischen Generalissimo urgiret. I. 148. 154. 168. 181. 187 Abgesandte, vid. Gesandtschafft. Abmahnungs-Schreiben Käysers Leopoldi an den
Erstes Register, Uber die in denen acht Theilen dieser Europaeischen Staats-Cantzley vorkommende Historische Materien; Dabey zu mercken, daß die grosse Zahl allezeit den Theil, die kleine aber die Seite des angezeigten Theils bedeute.
A.
Aachen, dem Magistrat daselbst notificiret der Käyser Leopoldus, daß der Deputations-Tag von Franckfurt nach Regenspurg solle verlegt werden. I. 840 Bürgemeister und Rath daselbst werden von dem Churfürstlichen Collegio ersuchet, die daselbst befindliche Käyserliche Insignien nach Franckfurt zur Käyserlichen Crönung, durch einige aus ihrem Mittel, zu überschicken. VII. 397 Dom Capitul daselbst wird ebenfalls von dem Churfürstlichen Collegio, wegen Uberschickung gedachter Insignien, ersuchet. VII. 399 erhält die Versicherung, daß ihm dieses nicht zum Praejudiae gereichen solle. VII. 401 Abassi, mit selbigem wollen sich die Tartern und Moldauer in Siebenbürgen conjungiren. II. 426 Abdanckung der Völcker wird von der Reichs-Gesandtschafft bey dem Schwedischen Generalissimo urgiret. I. 148. 154. 168. 181. 187 Abgesandte, vid. Gesandtschafft. Abmahnungs-Schreiben Käysers Leopoldi an den
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[0685] Erstes Register, Uber die in denen acht Theilen dieser Europaeischen Staats-Cantzley vorkommende Historische Materien; Dabey zu mercken, daß die grosse Zahl allezeit den Theil, die kleine aber die Seite des angezeigten Theils bedeute. A. Aachen, dem Magistrat daselbst notificiret der Käyser Leopoldus, daß der Deputations-Tag von Franckfurt nach Regenspurg solle verlegt werden. I. 840 Bürgemeister und Rath daselbst werden von dem Churfürstlichen Collegio ersuchet, die daselbst befindliche Käyserliche Insignien nach Franckfurt zur Käyserlichen Crönung, durch einige aus ihrem Mittel, zu überschicken. VII. 397 Dom Capitul daselbst wird ebenfalls von dem Churfürstlichen Collegio, wegen Uberschickung gedachter Insignien, ersuchet. VII. 399 erhält die Versicherung, daß ihm dieses nicht zum Praejudiae gereichen solle. VII. 401 Abassi, mit selbigem wollen sich die Tartern und Moldauer in Siebenbürgen conjungiren. II. 426 Abdanckung der Völcker wird von der Reichs-Gesandtschafft bey dem Schwedischen Generalissimo urgiret. I. 148. 154. 168. 181. 187 Abgesandte, vid. Gesandtschafft. Abmahnungs-Schreiben Käysers Leopoldi an den

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/685>, abgerufen am 29.03.2024.