Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

Bild:
<< vorherige Seite

heiligen Sacraments / weil sie es ohn wahre Buß vnd ohn Glauben entpfangen. Dann es ist darumb auffgesetzt / daß es zeuge / daß denen die Gnad vnd wolthat Christi alda zugeeignet werde / vnd daß die Christo eingeleibt / vnd durch Christi Blut gewaschen werden / so da ware Buß thon / vnd sich trösten durch den Glauben an Christum.

Dieweil aber auff dißmal vnser wenig seind zusamen kommen / vnd dise sachen auch an die andern Prediger vnd Oberkeit beiderseits gelangen muß: können wir die Concordia noch nicht beschliessen / zuuor vnnd ehe wir es an die andern gelangen lassen. Nachdem aber dise alle bekennen / daß sie in allen Articuln der Confession vnd Apologia der Euangelischen Fürsten gemäß vnd gleich halten vnnd lehren wöllen: wölten wir gern / vnd begern auffs höchst / daß eine Concordia auffgericht würde. Vnd wa die andern beiderseits jnen disen Articul auch gefallen lassen / haben wir gute hoffnung / daß eine bestendige Concordia vnder vns auffgerichtet werde.

Subscripserunt.
Vuolffgangus Capito D. Pastor in vrbe Argent. Ecclesiae Christs. M. Martinus Bucerus, Minister Ecclesiae eiusdem. Martinus Frechtus, Ecclesiae Vlmensis, in verbo Minister, Licentiatus Theologiae. Iacobus Ottherus Licentiatus, Pastor Ecclesiae Eßling. Geruasius Scolasticus M. Memmingensis Ecclesiae Pastor. Iohannes Bernhardi Ecclesiae Francoford. Minister.

heiligen Sacraments / weil sie es ohn wahre Buß vnd ohn Glauben entpfangen. Dann es ist darumb auffgesetzt / daß es zeuge / daß denen die Gnad vnd wolthat Christi alda zugeeignet werde / vnd daß die Christo eingeleibt / vñ durch Christi Blut gewaschen werden / so da ware Buß thon / vnd sich trösten durch den Glauben an Christum.

Dieweil aber auff dißmal vnser wenig seind zusamen kommen / vnd dise sachen auch an die andern Prediger vnd Oberkeit beiderseits gelangen muß: können wir die Concordia noch nicht beschliessen / zuuor vnnd ehe wir es an die andern gelangen lassen. Nachdem aber dise alle bekennen / daß sie in allen Articuln der Confession vnd Apologia der Euangelischen Fürsten gemäß vnd gleich halten vnnd lehren wöllen: wölten wir gern / vnd begern auffs höchst / daß eine Concordia auffgericht würde. Vnd wa die andern beiderseits jnen disen Articul auch gefallen lassen / haben wir gute hoffnung / daß eine bestendige Concordia vnder vns auffgerichtet werde.

Subscripserunt.
Vuolffgangus Capito D. Pastor in vrbe Argent. Ecclesiae Christs. M. Martinus Bucerus, Minister Ecclesiae eiusdem. Martinus Frechtus, Ecclesiae Vlmensis, in verbo Minister, Licentiatus Theologiae. Iacobus Ottherus Licentiatus, Pastor Ecclesiae Eßling. Geruasius Scolasticus M. Memmingensis Ecclesiae Pastor. Iohannes Bernhardi Ecclesiae Francoford. Minister.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0056" n="44"/>
heiligen Sacraments / weil sie es ohn wahre Buß vnd                      ohn Glauben entpfangen. Dann es ist darumb auffgesetzt / daß es zeuge / daß                      denen die Gnad vnd wolthat Christi alda zugeeignet werde / vnd daß die Christo                      eingeleibt / vn&#x0303; durch Christi Blut gewaschen werden / so da ware                      Buß thon / vnd sich trösten durch den Glauben an Christum.</p>
        <p>Dieweil aber auff dißmal vnser wenig seind zusamen kommen / vnd dise sachen auch                      an die andern Prediger vnd Oberkeit beiderseits gelangen muß: können wir die                      Concordia noch nicht beschliessen / zuuor vnnd ehe wir es an die andern gelangen                      lassen. Nachdem aber dise alle bekennen / daß sie in allen Articuln der                      Confession vnd Apologia der Euangelischen Fürsten gemäß vnd gleich halten vnnd                      lehren wöllen: wölten wir gern / vnd begern auffs höchst / daß eine Concordia                      auffgericht würde. Vnd wa die andern beiderseits jnen disen Articul auch                      gefallen lassen / haben wir gute hoffnung / daß eine bestendige Concordia vnder                      vns auffgerichtet werde.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Subscripserunt.<lb/></head>
        <l> <hi rendition="#i">Vuolffgangus Capito D. Pastor in vrbe Argent. Ecclesiae                          Christs. M. Martinus Bucerus, Minister Ecclesiae eiusdem. Martinus Frechtus, Ecclesiae Vlmensis, in verbo Minister,                          Licentiatus Theologiae. Iacobus Ottherus Licentiatus, Pastor Ecclesiae Eßling. Geruasius Scolasticus M. Memmingensis Ecclesiae Pastor. Iohannes Bernhardi Ecclesiae Francoford. Minister.
</hi> </l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[44/0056] heiligen Sacraments / weil sie es ohn wahre Buß vnd ohn Glauben entpfangen. Dann es ist darumb auffgesetzt / daß es zeuge / daß denen die Gnad vnd wolthat Christi alda zugeeignet werde / vnd daß die Christo eingeleibt / vñ durch Christi Blut gewaschen werden / so da ware Buß thon / vnd sich trösten durch den Glauben an Christum. Dieweil aber auff dißmal vnser wenig seind zusamen kommen / vnd dise sachen auch an die andern Prediger vnd Oberkeit beiderseits gelangen muß: können wir die Concordia noch nicht beschliessen / zuuor vnnd ehe wir es an die andern gelangen lassen. Nachdem aber dise alle bekennen / daß sie in allen Articuln der Confession vnd Apologia der Euangelischen Fürsten gemäß vnd gleich halten vnnd lehren wöllen: wölten wir gern / vnd begern auffs höchst / daß eine Concordia auffgericht würde. Vnd wa die andern beiderseits jnen disen Articul auch gefallen lassen / haben wir gute hoffnung / daß eine bestendige Concordia vnder vns auffgerichtet werde. Subscripserunt. Vuolffgangus Capito D. Pastor in vrbe Argent. Ecclesiae Christs. M. Martinus Bucerus, Minister Ecclesiae eiusdem. Martinus Frechtus, Ecclesiae Vlmensis, in verbo Minister, Licentiatus Theologiae. Iacobus Ottherus Licentiatus, Pastor Ecclesiae Eßling. Geruasius Scolasticus M. Memmingensis Ecclesiae Pastor. Iohannes Bernhardi Ecclesiae Francoford. Minister.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/56
Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/56>, abgerufen am 20.04.2024.