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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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der Unternehmer eine beschränkte, weil diejenigen, die ihrer
persönlichen Qualification nach mit in die Schranken zu treten
geeignet wären, nicht im Stande sind, über die erforderlichen
Capitalien zu verfügen.

Innere Gründe, weshalb die zu einer Production zu ver-
einigenden Arbeits- und Capitalkräfte sich fliehen sollten, lassen
sich nicht wohl denken, da die Besitzer der einen wie der andern
vielmehr das lebhafteste Interesse haben, sich gegenseitig zu
suchen. Die Unternehmerrente im engeren Sinne wird daher
im Gegensatze zu den bisher behandelten Renten wesentlich, ja
ausschließlich auf äußeren Ursachen beruhen. Es ist die Schwie-
rigkeit der Uebertragung von Capital- und Arbeitskräften, wel-
cher sie ihre Entstehung verdankt, und sie schwindet in demselben
Maße, als diese Schwierigkeit beseitigt wird. Ihre höchstmög-
liche Höhe würde sie in einem Zustande haben, wo gar kein
Verkehr mit Productivkräften stattfände, sondern Jeder nur sein
eignes Capital durch seine eigne Arbeit fruchtbringend zu machen
suchte. Je nachdem der Zufall die für eine Production erfor-
derlichen Kräfte seltener oder häufiger in einer Hand vereinigte,
würde sie auf und nieder schwanken, und unter Umständen
könnte sie nur an dem Grade des Nutzwerths der zu liefernden
Producte eine Grenze finden. Indessen würde selbst hier eine
Gegenwirkung nicht ausbleiben, indem eine außerordentliche
Höhe der Unternehmerrente i. e. S. einerseits die zu der be-
treffenden Production persönlich Befähigten zur Ansammlung der
nöthigen Capitalien anspornen, andererseits diejenigen, die ihrem
Vermögen nach unternehmungsfähig wären, wenigstens in der
heranwachsenden Generation veranlassen würde, sich auch die
erforderlichen persönlichen Eigenschaften zu erwerben. Das haupt-
sächlichste Hinderniß findet ein Steigen der Unternehmerrente
i. e. S. jedoch darin, daß mit der fortschreitenden Entwickelung

der Unternehmer eine beſchraͤnkte, weil diejenigen, die ihrer
perſoͤnlichen Qualification nach mit in die Schranken zu treten
geeignet waͤren, nicht im Stande ſind, uͤber die erforderlichen
Capitalien zu verfuͤgen.

Innere Gruͤnde, weshalb die zu einer Production zu ver-
einigenden Arbeits- und Capitalkraͤfte ſich fliehen ſollten, laſſen
ſich nicht wohl denken, da die Beſitzer der einen wie der andern
vielmehr das lebhafteſte Intereſſe haben, ſich gegenſeitig zu
ſuchen. Die Unternehmerrente im engeren Sinne wird daher
im Gegenſatze zu den bisher behandelten Renten weſentlich, ja
ausſchließlich auf aͤußeren Urſachen beruhen. Es iſt die Schwie-
rigkeit der Uebertragung von Capital- und Arbeitskraͤften, wel-
cher ſie ihre Entſtehung verdankt, und ſie ſchwindet in demſelben
Maße, als dieſe Schwierigkeit beſeitigt wird. Ihre hoͤchſtmoͤg-
liche Hoͤhe wuͤrde ſie in einem Zuſtande haben, wo gar kein
Verkehr mit Productivkraͤften ſtattfaͤnde, ſondern Jeder nur ſein
eignes Capital durch ſeine eigne Arbeit fruchtbringend zu machen
ſuchte. Je nachdem der Zufall die fuͤr eine Production erfor-
derlichen Kraͤfte ſeltener oder haͤufiger in einer Hand vereinigte,
wuͤrde ſie auf und nieder ſchwanken, und unter Umſtaͤnden
koͤnnte ſie nur an dem Grade des Nutzwerths der zu liefernden
Producte eine Grenze finden. Indeſſen wuͤrde ſelbſt hier eine
Gegenwirkung nicht ausbleiben, indem eine außerordentliche
Hoͤhe der Unternehmerrente i. e. S. einerſeits die zu der be-
treffenden Production perſoͤnlich Befaͤhigten zur Anſammlung der
noͤthigen Capitalien anſpornen, andererſeits diejenigen, die ihrem
Vermoͤgen nach unternehmungsfaͤhig waͤren, wenigſtens in der
heranwachſenden Generation veranlaſſen wuͤrde, ſich auch die
erforderlichen perſoͤnlichen Eigenſchaften zu erwerben. Das haupt-
ſaͤchlichſte Hinderniß findet ein Steigen der Unternehmerrente
i. e. S. jedoch darin, daß mit der fortſchreitenden Entwickelung

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[137/0149] der Unternehmer eine beſchraͤnkte, weil diejenigen, die ihrer perſoͤnlichen Qualification nach mit in die Schranken zu treten geeignet waͤren, nicht im Stande ſind, uͤber die erforderlichen Capitalien zu verfuͤgen. Innere Gruͤnde, weshalb die zu einer Production zu ver- einigenden Arbeits- und Capitalkraͤfte ſich fliehen ſollten, laſſen ſich nicht wohl denken, da die Beſitzer der einen wie der andern vielmehr das lebhafteſte Intereſſe haben, ſich gegenſeitig zu ſuchen. Die Unternehmerrente im engeren Sinne wird daher im Gegenſatze zu den bisher behandelten Renten weſentlich, ja ausſchließlich auf aͤußeren Urſachen beruhen. Es iſt die Schwie- rigkeit der Uebertragung von Capital- und Arbeitskraͤften, wel- cher ſie ihre Entſtehung verdankt, und ſie ſchwindet in demſelben Maße, als dieſe Schwierigkeit beſeitigt wird. Ihre hoͤchſtmoͤg- liche Hoͤhe wuͤrde ſie in einem Zuſtande haben, wo gar kein Verkehr mit Productivkraͤften ſtattfaͤnde, ſondern Jeder nur ſein eignes Capital durch ſeine eigne Arbeit fruchtbringend zu machen ſuchte. Je nachdem der Zufall die fuͤr eine Production erfor- derlichen Kraͤfte ſeltener oder haͤufiger in einer Hand vereinigte, wuͤrde ſie auf und nieder ſchwanken, und unter Umſtaͤnden koͤnnte ſie nur an dem Grade des Nutzwerths der zu liefernden Producte eine Grenze finden. Indeſſen wuͤrde ſelbſt hier eine Gegenwirkung nicht ausbleiben, indem eine außerordentliche Hoͤhe der Unternehmerrente i. e. S. einerſeits die zu der be- treffenden Production perſoͤnlich Befaͤhigten zur Anſammlung der noͤthigen Capitalien anſpornen, andererſeits diejenigen, die ihrem Vermoͤgen nach unternehmungsfaͤhig waͤren, wenigſtens in der heranwachſenden Generation veranlaſſen wuͤrde, ſich auch die erforderlichen perſoͤnlichen Eigenſchaften zu erwerben. Das haupt- ſaͤchlichſte Hinderniß findet ein Steigen der Unternehmerrente i. e. S. jedoch darin, daß mit der fortſchreitenden Entwickelung

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/149>, abgerufen am 19.04.2024.