Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite
Der IIII. Punct. Bründtliche Warhafftige Verantwortunge deß Concordi-Buchs / daß es weder Pelagianische noch Manichaeische Irrthumb lehre oder vertheidige.
Ff. iiij. 4. Punct. Coucordi-Buch lehret weder Pelagiani sche noch Manicheische Irrthumb.

WIe machen sie anfangs ein groß Geschrey / daß der falschen Lehrer Namen im Concordi Buch nicht gesetzt. Denn man solte sagen / wer die falschen Propheten weren / die falsch gelehret hetten. Nun macht aber das das Concordi Buch nicht vnrecht / daß die Namen der Lehrer / welcher falsche Lehre im selben verworffen / nicht zugleich mit gesetzt sindt. Dann sonst müsten Christi Predigten selbst vnrecht seyn / in welchen die Namen der falschen Lehrer / welcher Lehre er strafft / nit außdrücklich genennet. Deßgleichen die Episteln Pauli an die Corin. Galat. Philip. etc. in welchen auch die falsche Lehre gestrafft / vnd die Namen der falschen Lehrer nit genennet sind. Damit es aber gleichwol daran auch nit erwinde / wollen wir hie die hypothesin außtrucken / sagen demnach fein rundt herauß / daß Illyricus / Spangenberg / Ireneus / Opitius vnd jres gleichen Schwarmgesellen / wie sie auch Namen haben / falsche jrrige Lehrer sind / vnd daß jre Lehre / in dem sie dichten / die Erbsünde sey ein Substantz oder Wesen / oder sey ohne allen Vnderscheid die verderbte Natur selbst / falsch / jrrig / ketzerisch vnd Manicheisch sey. Was wollen sie mehr haben? Der andern falschen Lehrer soll / ob Gott will / an seinem Ort / wenn es die Gelegenheit geben wirdt / mit nichten vergessen werden.

In gemein von der Hypothesi zu handeln / gehört nicht hieher oder in diese Schrifft.

Der IIII. Punct. Bründtliche Warhafftige Verantwortunge deß Concordi-Buchs / daß es weder Pelagianische noch Manichaeische Irrthumb lehre oder vertheidige.
Ff. iiij. 4. Punct. Coucordi-Buch lehret weder Pelagiani sche noch Manicheische Irrthumb.

WIe machen sie anfangs ein groß Geschrey / daß der falschen Lehrer Namen im Concordi Buch nicht gesetzt. Denn man solte sagen / wer die falschen Propheten weren / die falsch gelehret hetten. Nun macht aber das das Concordi Buch nicht vnrecht / daß die Namẽ der Lehrer / welcher falsche Lehre im selben verworffen / nicht zugleich mit gesetzt sindt. Dann sonst müsten Christi Predigten selbst vnrecht seyn / in welchen die Namen der falschen Lehrer / welcher Lehre er strafft / nit außdrücklich geneñet. Deßgleichẽ die Episteln Pauli an die Corin. Galat. Philip. etc. in welchen auch die falsche Lehre gestrafft / vnd die Namen der falschẽ Lehrer nit geneñet sind. Damit es aber gleichwol daran auch nit erwinde / wollẽ wir hie die hypothesin außtruckẽ / sagen demnach fein rundt herauß / daß Illyricus / Spangenberg / Irenęus / Opitius vñ jres gleichen Schwarmgesellen / wie sie auch Namen habẽ / falsche jrrige Lehrer sind / vñ daß jre Lehre / in dem sie dichten / die Erbsünde sey ein Substantz oder Wesen / oder sey ohne allen Vnderscheid die verderbte Natur selbst / falsch / jrrig / ketzerisch vñ Manicheisch sey. Was wollẽ sie mehr habẽ? Der andern falschen Lehrer soll / ob Gott will / an seinem Ort / weñ es die Gelegenheit geben wirdt / mit nichten vergessen werden.

In gemein von der Hypothesi zu handeln / gehört nicht hieher oder in diese Schrifft.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0282"/>
      </div>
      <div>
        <head>Der IIII. Punct. Bründtliche Warhafftige Verantwortunge deß Concordi-Buchs /                      daß es weder Pelagianische noch Manichaeische Irrthumb lehre oder                      vertheidige.</head><lb/>
        <note place="left">Ff. iiij. 4. Punct. Coucordi-Buch lehret weder Pelagiani                      sche noch Manicheische Irrthumb.</note>
        <p>WIe machen sie anfangs ein groß Geschrey / daß der falschen Lehrer Namen im                      Concordi Buch nicht gesetzt. Denn man solte sagen / wer die falschen Propheten                      weren / die falsch gelehret hetten. Nun macht aber das das Concordi Buch nicht                      vnrecht / daß die Name&#x0303; der Lehrer / welcher falsche Lehre im                      selben verworffen / nicht zugleich mit gesetzt sindt. Dann sonst müsten Christi                      Predigten selbst vnrecht seyn / in welchen die Namen der falschen Lehrer /                      welcher Lehre er strafft / nit außdrücklich genen&#x0303;et.                          Deßgleiche&#x0303; die Episteln Pauli an die Corin. Galat. Philip.                      etc. in welchen auch die falsche Lehre gestrafft / vnd die Namen der falsche&#x0303; Lehrer nit genen&#x0303;et sind. Damit es aber gleichwol                      daran auch nit erwinde / wolle&#x0303; wir hie die hypothesin                          außtrucke&#x0303; / sagen demnach fein rundt herauß / daß Illyricus /                      Spangenberg / Iren&#x0119;us / Opitius vn&#x0303; jres gleichen Schwarmgesellen                      / wie sie auch Namen habe&#x0303; / falsche jrrige Lehrer sind / vn&#x0303; daß jre Lehre / in dem sie dichten / die Erbsünde sey ein                      Substantz oder Wesen / oder sey ohne allen Vnderscheid die verderbte Natur                      selbst / falsch / jrrig / ketzerisch vn&#x0303; Manicheisch sey. Was                          wolle&#x0303; sie mehr habe&#x0303;? Der andern falschen                      Lehrer soll / ob Gott will / an seinem Ort / wen&#x0303; es die                      Gelegenheit geben wirdt / mit nichten vergessen werden.</p>
        <p>In gemein von der Hypothesi zu handeln / gehört nicht hieher oder in diese                      Schrifft.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0282] Der IIII. Punct. Bründtliche Warhafftige Verantwortunge deß Concordi-Buchs / daß es weder Pelagianische noch Manichaeische Irrthumb lehre oder vertheidige. WIe machen sie anfangs ein groß Geschrey / daß der falschen Lehrer Namen im Concordi Buch nicht gesetzt. Denn man solte sagen / wer die falschen Propheten weren / die falsch gelehret hetten. Nun macht aber das das Concordi Buch nicht vnrecht / daß die Namẽ der Lehrer / welcher falsche Lehre im selben verworffen / nicht zugleich mit gesetzt sindt. Dann sonst müsten Christi Predigten selbst vnrecht seyn / in welchen die Namen der falschen Lehrer / welcher Lehre er strafft / nit außdrücklich geneñet. Deßgleichẽ die Episteln Pauli an die Corin. Galat. Philip. etc. in welchen auch die falsche Lehre gestrafft / vnd die Namen der falschẽ Lehrer nit geneñet sind. Damit es aber gleichwol daran auch nit erwinde / wollẽ wir hie die hypothesin außtruckẽ / sagen demnach fein rundt herauß / daß Illyricus / Spangenberg / Irenęus / Opitius vñ jres gleichen Schwarmgesellen / wie sie auch Namen habẽ / falsche jrrige Lehrer sind / vñ daß jre Lehre / in dem sie dichten / die Erbsünde sey ein Substantz oder Wesen / oder sey ohne allen Vnderscheid die verderbte Natur selbst / falsch / jrrig / ketzerisch vñ Manicheisch sey. Was wollẽ sie mehr habẽ? Der andern falschen Lehrer soll / ob Gott will / an seinem Ort / weñ es die Gelegenheit geben wirdt / mit nichten vergessen werden. In gemein von der Hypothesi zu handeln / gehört nicht hieher oder in diese Schrifft.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/282
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/282>, abgerufen am 19.04.2024.