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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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gantzem Hertzen starck vnd fest / vnd hat mit dem vorigen nichts zuschaffen.

Bleibt also der Grundt deß Concordi Buchs auß dem Artickel von der Schöpffung genommen / wider alles sophisticieren vnd tollisieren deß Gegentheils / fest vnd vnwidersprechlich wahr.

Gründtlicher Bericht auff die Anklag / daß das Concordi Buch vnrecht auß dem Artickel von der Erlösung erweisen solle / daß ein Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur selbst vnd zwischen der Sünde sey: Vnnd Christlicher Beweiß / daß gemeldter Grundt vnvmbstößlich sey.

DEß Concordi Buchs Argument vnd Grundt ist:

Was Christus angenommen / das ist nicht die Sünde selbst:

Christus hat vnsere Menschliche Natur angenommen / etc.

Darumb ist sie nicht die Sünde selbst / sondern es ist ein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur selbst / vnd zwischen der Sünde.

Diesen vnwidersprechlichen Grundt vnderstehet sich das Gegentheil mit dieser Sophisterey vmbzustossen: Christi angenommeneP. iij. fa. 2 Menschliche Natur sey nicht die Sünde selbst / das ist / vngerecht / dann Gottes Sohn habe nicht die Erbsünde / das ist ein gantz verderbte Natur angenommen / etc.

Heist aber das geantwortet / oder heist es nicht viel mehr seine grobe Vnwissenheit / oder mutwilligen Betrug an Tag ge-

gantzem Hertzen starck vnd fest / vnd hat mit dem vorigen nichts zuschaffen.

Bleibt also der Grundt deß Concordi Buchs auß dem Artickel von der Schöpffung genommen / wider alles sophisticieren vnd tollisieren deß Gegentheils / fest vnd vnwidersprechlich wahr.

Gründtlicher Bericht auff die Anklag / daß das Concordi Buch vnrecht auß dem Artickel von der Erlösung erweisen solle / daß ein Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur selbst vnd zwischen der Sünde sey: Vnnd Christlicher Beweiß / daß gemeldter Grundt vnvmbstößlich sey.

DEß Concordi Buchs Argument vnd Grundt ist:

Was Christus angenommen / das ist nicht die Sünde selbst:

Christus hat vnsere Menschliche Natur angenommen / etc.

Darumb ist sie nicht die Sünde selbst / sondern es ist ein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur selbst / vnd zwischen der Sünde.

Diesen vnwidersprechlichen Grundt vnderstehet sich das Gegentheil mit dieser Sophisterey vmbzustossen: Christi angenom̃eneP. iij. fa. 2 Menschliche Natur sey nicht die Sünde selbst / das ist / vngerecht / dann Gottes Sohn habe nicht die Erbsünde / das ist ein gantz verderbte Natur angenommen / etc.

Heist aber das geantwortet / oder heist es nicht viel mehr seine grobe Vnwissenheit / oder mutwilligen Betrug an Tag ge-

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[33/0077] gantzem Hertzen starck vnd fest / vnd hat mit dem vorigen nichts zuschaffen. Bleibt also der Grundt deß Concordi Buchs auß dem Artickel von der Schöpffung genommen / wider alles sophisticieren vnd tollisieren deß Gegentheils / fest vnd vnwidersprechlich wahr. Gründtlicher Bericht auff die Anklag / daß das Concordi Buch vnrecht auß dem Artickel von der Erlösung erweisen solle / daß ein Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur selbst vnd zwischen der Sünde sey: Vnnd Christlicher Beweiß / daß gemeldter Grundt vnvmbstößlich sey. DEß Concordi Buchs Argument vnd Grundt ist: Was Christus angenommen / das ist nicht die Sünde selbst: Christus hat vnsere Menschliche Natur angenommen / etc. Darumb ist sie nicht die Sünde selbst / sondern es ist ein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur selbst / vnd zwischen der Sünde. Diesen vnwidersprechlichen Grundt vnderstehet sich das Gegentheil mit dieser Sophisterey vmbzustossen: Christi angenom̃ene Menschliche Natur sey nicht die Sünde selbst / das ist / vngerecht / dann Gottes Sohn habe nicht die Erbsünde / das ist ein gantz verderbte Natur angenommen / etc. P. iij. fa. 2 Heist aber das geantwortet / oder heist es nicht viel mehr seine grobe Vnwissenheit / oder mutwilligen Betrug an Tag ge-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/77>, abgerufen am 28.03.2024.