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Marx, Karl: Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte. 2. Aufl. Hamburg, 1869.

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Lebensdauer der Konstituante gewaltsam abzukürzen, waren die organischen,
die Konstitution ergänzenden Gesetze, wie das Unterrichtsgesetz, Kultusge¬
setz u. f. w. Den koalisirten Royalisten lag alles daran, diese Gesetze selbst
zu machen und nicht von den mißtrauisch gewordenen Republikanern machen
zu lassen. Unter diesen organischen Gesetzen befand sich indeß auch ein Ge¬
setz über die Verantwortlichkeit des Präsidenten der Republik. 1851 war die
legislative Versammlung eben mit Abfassung eines solchen Gesetzes beschäf¬
tigt, als Bonaparte diesem Coup durch den Coup vom 2. Dezember zuvorkam.
Was hätten die koalisirten Royalisten in ihrem parlamentarischen Winter¬
feldzug von 1851 darum gegeben, wenn sie das Verantwortlichkeitsgesetz
fertig vorgefunden und zwar verfaßt von einer mißtrauischen, gehässigen,
republikanischen Versammlung!

Nachdem am 29. Januar 1849 die Konstituante ihre letzte Waffe selbst
zerbrochen hatte, hetzten das Ministerium Barrot und die Ordnungsfreunde
sie zu Tode, ließen Nichts ungeschehn, was sie demüthigen konnte, und trotz¬
ten ihrer an sich selbst verzweifelnden Schwäche Gesetze ab, die sie den letzten
Rest von Achtung bei dem Publikum kosteten. Bonaparte, mit seiner fixen
napoleonischen Idee beschäftigt, war keck genug, diese Herabwürdigung der
parlamentarischen Macht öffentlich zu exploitiren. Als nämlich die National¬
versammlung am 8. Mai 1849 dem Ministerium ein Tadelsvotum wegen
der Besetzung Civita-Vecchia's durch Oudinot ertheilte und die römische
Expedition zu ihrem angeblichen Zweck zurückzuführen befahl, publizirte
Bonaparte denselben Abend im Moniteur einen Brief an Oudinot, worin er
ihm zu seinen Heldenthaten Glück wünscht und sich schon im Gegensatz zu
den federfuchsenden Parlamentären als den großmüthigen Protecteur der
Armee geberdet. Die Royalisten lächelten dazu. Sie hielten ihn einfach
für ihren Dupe. Endlich als Marrast, der Präsident der Konstituante, einen
Augenblick die Sicherheit der Nationalversammlung gefährdet glaubte und auf
die Konstitution gestützt einen Oberst mit seinem Regimente requirirte,
weigerte sich der Oberst, bezog sich auf die Disziplin und verwies Marrast
an Changarnier, der ihn höhnisch abwies mit der Bemerkung, er liebe nicht
die bayonettes intelligentes. November 1851, als die koalisirten Royalisten
den entscheidenden Kampf mit Bonaparte beginnen wollten, suchten sie in
ihrer berüchtigten Quästorenbill das Prinzip der direkten Requisition
der Truppen durch den Präsidenten der Nationalversammlung durchzusetzen.
Einer ihrer Generale, Leflo, hatte den Gesetzvorschlag unterzeichnet. Ver¬

Lebensdauer der Konſtituante gewaltſam abzukürzen, waren die organiſchen,
die Konſtitution ergänzenden Geſetze, wie das Unterrichtsgeſetz, Kultusge¬
ſetz u. f. w. Den koaliſirten Royaliſten lag alles daran, dieſe Geſetze ſelbſt
zu machen und nicht von den mißtrauiſch gewordenen Republikanern machen
zu laſſen. Unter dieſen organiſchen Geſetzen befand ſich indeß auch ein Ge¬
ſetz über die Verantwortlichkeit des Präſidenten der Republik. 1851 war die
legislative Verſammlung eben mit Abfaſſung eines ſolchen Geſetzes beſchäf¬
tigt, als Bonaparte dieſem Coup durch den Coup vom 2. Dezember zuvorkam.
Was hätten die koaliſirten Royaliſten in ihrem parlamentariſchen Winter¬
feldzug von 1851 darum gegeben, wenn ſie das Verantwortlichkeitsgeſetz
fertig vorgefunden und zwar verfaßt von einer mißtrauiſchen, gehäſſigen,
republikaniſchen Verſammlung!

Nachdem am 29. Januar 1849 die Konſtituante ihre letzte Waffe ſelbſt
zerbrochen hatte, hetzten das Miniſterium Barrot und die Ordnungsfreunde
ſie zu Tode, ließen Nichts ungeſchehn, was ſie demüthigen konnte, und trotz¬
ten ihrer an ſich ſelbſt verzweifelnden Schwäche Geſetze ab, die ſie den letzten
Reſt von Achtung bei dem Publikum koſteten. Bonaparte, mit ſeiner fixen
napoleoniſchen Idee beſchäftigt, war keck genug, dieſe Herabwürdigung der
parlamentariſchen Macht öffentlich zu exploitiren. Als nämlich die National¬
verſammlung am 8. Mai 1849 dem Miniſterium ein Tadelsvotum wegen
der Beſetzung Civita-Vecchia's durch Oudinot ertheilte und die römiſche
Expedition zu ihrem angeblichen Zweck zurückzuführen befahl, publizirte
Bonaparte denſelben Abend im Moniteur einen Brief an Oudinot, worin er
ihm zu ſeinen Heldenthaten Glück wünſcht und ſich ſchon im Gegenſatz zu
den federfuchſenden Parlamentären als den großmüthigen Protecteur der
Armee geberdet. Die Royaliſten lächelten dazu. Sie hielten ihn einfach
für ihren Dupe. Endlich als Marraſt, der Präſident der Konſtituante, einen
Augenblick die Sicherheit der Nationalverſammlung gefährdet glaubte und auf
die Konſtitution geſtützt einen Oberſt mit ſeinem Regimente requirirte,
weigerte ſich der Oberſt, bezog ſich auf die Disziplin und verwies Marraſt
an Changarnier, der ihn höhniſch abwies mit der Bemerkung, er liebe nicht
die bayonettes intelligentes. November 1851, als die koaliſirten Royaliſten
den entſcheidenden Kampf mit Bonaparte beginnen wollten, ſuchten ſie in
ihrer berüchtigten Quäſtorenbill das Prinzip der direkten Requiſition
der Truppen durch den Präſidenten der Nationalverſammlung durchzuſetzen.
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[21/0033] Lebensdauer der Konſtituante gewaltſam abzukürzen, waren die organiſchen, die Konſtitution ergänzenden Geſetze, wie das Unterrichtsgeſetz, Kultusge¬ ſetz u. f. w. Den koaliſirten Royaliſten lag alles daran, dieſe Geſetze ſelbſt zu machen und nicht von den mißtrauiſch gewordenen Republikanern machen zu laſſen. Unter dieſen organiſchen Geſetzen befand ſich indeß auch ein Ge¬ ſetz über die Verantwortlichkeit des Präſidenten der Republik. 1851 war die legislative Verſammlung eben mit Abfaſſung eines ſolchen Geſetzes beſchäf¬ tigt, als Bonaparte dieſem Coup durch den Coup vom 2. Dezember zuvorkam. Was hätten die koaliſirten Royaliſten in ihrem parlamentariſchen Winter¬ feldzug von 1851 darum gegeben, wenn ſie das Verantwortlichkeitsgeſetz fertig vorgefunden und zwar verfaßt von einer mißtrauiſchen, gehäſſigen, republikaniſchen Verſammlung! Nachdem am 29. Januar 1849 die Konſtituante ihre letzte Waffe ſelbſt zerbrochen hatte, hetzten das Miniſterium Barrot und die Ordnungsfreunde ſie zu Tode, ließen Nichts ungeſchehn, was ſie demüthigen konnte, und trotz¬ ten ihrer an ſich ſelbſt verzweifelnden Schwäche Geſetze ab, die ſie den letzten Reſt von Achtung bei dem Publikum koſteten. Bonaparte, mit ſeiner fixen napoleoniſchen Idee beſchäftigt, war keck genug, dieſe Herabwürdigung der parlamentariſchen Macht öffentlich zu exploitiren. Als nämlich die National¬ verſammlung am 8. Mai 1849 dem Miniſterium ein Tadelsvotum wegen der Beſetzung Civita-Vecchia's durch Oudinot ertheilte und die römiſche Expedition zu ihrem angeblichen Zweck zurückzuführen befahl, publizirte Bonaparte denſelben Abend im Moniteur einen Brief an Oudinot, worin er ihm zu ſeinen Heldenthaten Glück wünſcht und ſich ſchon im Gegenſatz zu den federfuchſenden Parlamentären als den großmüthigen Protecteur der Armee geberdet. Die Royaliſten lächelten dazu. Sie hielten ihn einfach für ihren Dupe. Endlich als Marraſt, der Präſident der Konſtituante, einen Augenblick die Sicherheit der Nationalverſammlung gefährdet glaubte und auf die Konſtitution geſtützt einen Oberſt mit ſeinem Regimente requirirte, weigerte ſich der Oberſt, bezog ſich auf die Disziplin und verwies Marraſt an Changarnier, der ihn höhniſch abwies mit der Bemerkung, er liebe nicht die bayonettes intelligentes. November 1851, als die koaliſirten Royaliſten den entſcheidenden Kampf mit Bonaparte beginnen wollten, ſuchten ſie in ihrer berüchtigten Quäſtorenbill das Prinzip der direkten Requiſition der Truppen durch den Präſidenten der Nationalverſammlung durchzuſetzen. Einer ihrer Generale, Leflô, hatte den Geſetzvorſchlag unterzeichnet. Ver¬

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte. 2. Aufl. Hamburg, 1869, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_bonaparte_1869/33>, abgerufen am 28.03.2024.