Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

Bild:
<< vorherige Seite

Grunde hatte, welchen der ausländische Trassat aber so lange ge-
duldig acceptirte, als noch die durch Wechselreiterei erschaffnen
Rimessen nicht ausblieben. Dafür haben diese durch die Bankrotte
eines Tapper und andrer grossgeachteter Warschauer Bankiers
schwer gebüsst." (J. G. Büsch, Theoretisch-praktische Darstellung
der Handlung etc. 3. Auflage. Hamburg 1808. Band II, p. 232, 233.)



Nutzen für die Kirche vom Zinsverbot.

"Zins zu nehmen hatte die Kirche verboten; aber nicht das Eigen-
thum zu verkaufen um sich aus der Noth zu helfen; ja auch nicht
einmal, dasselbe dem Geldleihenden auf eine bestimmte Zeit und
bis zur Wiederbezahlung abzutreten, damit derselbe seine Sicher-
heit darin finden, aber auch während des Besitzes in dessen Nutzung
den Ersatz des von ihm entlehnten Geldes geniessen möchte. . . .
Die Kirche selbst, oder die ihr angehörenden Kommunen und pia
corpora zogen ihren grossen Nutzen davon, zumal in den Zeiten
der Kreuzzüge. Dies brachte einen so grossen Theil des National-
reichthums in den Besitz der sog. "todten Hand", zumal da der
Jude in diesem Wege nicht wuchern durfte, weil der Besitz eines
so festen Unterpfandes nicht verhehlt werden konnte. . . . Ohne
das Verbot der Zinsen würden die Kirchen und Klöster nimmer-
mehr so reich haben werden können." (l. c., p. 55.)



Grunde hatte, welchen der ausländische Trassat aber so lange ge-
duldig acceptirte, als noch die durch Wechselreiterei erschaffnen
Rimessen nicht ausblieben. Dafür haben diese durch die Bankrotte
eines Tapper und andrer grossgeachteter Warschauer Bankiers
schwer gebüsst.“ (J. G. Büsch, Theoretisch-praktische Darstellung
der Handlung etc. 3. Auflage. Hamburg 1808. Band II, p. 232, 233.)



Nutzen für die Kirche vom Zinsverbot.

„Zins zu nehmen hatte die Kirche verboten; aber nicht das Eigen-
thum zu verkaufen um sich aus der Noth zu helfen; ja auch nicht
einmal, dasselbe dem Geldleihenden auf eine bestimmte Zeit und
bis zur Wiederbezahlung abzutreten, damit derselbe seine Sicher-
heit darin finden, aber auch während des Besitzes in dessen Nutzung
den Ersatz des von ihm entlehnten Geldes geniessen möchte. . . .
Die Kirche selbst, oder die ihr angehörenden Kommunen und pia
corpora zogen ihren grossen Nutzen davon, zumal in den Zeiten
der Kreuzzüge. Dies brachte einen so grossen Theil des National-
reichthums in den Besitz der sog. „todten Hand“, zumal da der
Jude in diesem Wege nicht wuchern durfte, weil der Besitz eines
so festen Unterpfandes nicht verhehlt werden konnte. . . . Ohne
das Verbot der Zinsen würden die Kirchen und Klöster nimmer-
mehr so reich haben werden können.“ (l. c., p. 55.)



<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <p><pb facs="#f0161" n="152"/>
Grunde hatte, welchen der ausländische Trassat aber so lange ge-<lb/>
duldig acceptirte, als noch die durch Wechselreiterei erschaffnen<lb/>
Rimessen nicht ausblieben. Dafür haben diese durch die Bankrotte<lb/>
eines Tapper und andrer grossgeachteter Warschauer Bankiers<lb/>
schwer gebüsst.&#x201C; (J. G. Büsch, Theoretisch-praktische Darstellung<lb/>
der Handlung etc. 3. Auflage. Hamburg 1808. Band II, p. 232, 233.)</p>
            </div><lb/>
            <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
            <div n="4">
              <head><hi rendition="#g">Nutzen für die Kirche vom Zinsverbot</hi>.</head><lb/>
              <p>&#x201E;Zins zu nehmen hatte die Kirche verboten; aber nicht das Eigen-<lb/>
thum zu verkaufen um sich aus der Noth zu helfen; ja auch nicht<lb/>
einmal, dasselbe dem Geldleihenden auf eine bestimmte Zeit und<lb/>
bis zur Wiederbezahlung abzutreten, damit derselbe seine Sicher-<lb/>
heit darin finden, aber auch während des Besitzes in dessen Nutzung<lb/>
den Ersatz des von ihm entlehnten Geldes geniessen möchte. . . .<lb/>
Die Kirche selbst, oder die ihr angehörenden Kommunen und pia<lb/>
corpora zogen ihren grossen Nutzen davon, zumal in den Zeiten<lb/>
der Kreuzzüge. Dies brachte einen so grossen Theil des National-<lb/>
reichthums in den Besitz der sog. &#x201E;todten Hand&#x201C;, zumal da der<lb/>
Jude in diesem Wege nicht wuchern durfte, weil der Besitz eines<lb/>
so festen Unterpfandes nicht verhehlt werden konnte. . . . Ohne<lb/>
das Verbot der Zinsen würden die Kirchen und Klöster nimmer-<lb/>
mehr so reich haben werden können.&#x201C; (l. c., p. 55.)</p>
            </div>
          </div>
        </div><lb/>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[152/0161] Grunde hatte, welchen der ausländische Trassat aber so lange ge- duldig acceptirte, als noch die durch Wechselreiterei erschaffnen Rimessen nicht ausblieben. Dafür haben diese durch die Bankrotte eines Tapper und andrer grossgeachteter Warschauer Bankiers schwer gebüsst.“ (J. G. Büsch, Theoretisch-praktische Darstellung der Handlung etc. 3. Auflage. Hamburg 1808. Band II, p. 232, 233.) Nutzen für die Kirche vom Zinsverbot. „Zins zu nehmen hatte die Kirche verboten; aber nicht das Eigen- thum zu verkaufen um sich aus der Noth zu helfen; ja auch nicht einmal, dasselbe dem Geldleihenden auf eine bestimmte Zeit und bis zur Wiederbezahlung abzutreten, damit derselbe seine Sicher- heit darin finden, aber auch während des Besitzes in dessen Nutzung den Ersatz des von ihm entlehnten Geldes geniessen möchte. . . . Die Kirche selbst, oder die ihr angehörenden Kommunen und pia corpora zogen ihren grossen Nutzen davon, zumal in den Zeiten der Kreuzzüge. Dies brachte einen so grossen Theil des National- reichthums in den Besitz der sog. „todten Hand“, zumal da der Jude in diesem Wege nicht wuchern durfte, weil der Besitz eines so festen Unterpfandes nicht verhehlt werden konnte. . . . Ohne das Verbot der Zinsen würden die Kirchen und Klöster nimmer- mehr so reich haben werden können.“ (l. c., p. 55.)

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/161
Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/161>, abgerufen am 23.04.2024.