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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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traditioneller Besitzer des Bodens, der dem Grundherrn als dem
Eigenthümer dieser seiner wesentlichsten Produktionsbedingung,
überschüssige Zwangsarbeit, d. h. unbezahlte, ohne Aequivalent ge-
leistete Arbeit in der Form des in Geld verwandelten Mehrprodukts
zu entrichten hat. Das Eigenthum an den vom Boden verschiednen
Arbeitsbedingungen, Ackergeräthschaft und sonstigem Mobiliar, ver-
wandelt sich schon in den frühern Formen erst faktisch, dann auch
rechtlich in das Eigenthum der unmittelbaren Producenten, und
noch mehr ist dies für die Form der Geldrente vorausgesetzt. Die
erst sporadisch, sodann auf mehr oder minder nationalem Maßstab
vor sich gehende Verwandlung der Produktenrente in Geldrente
setzt eine schon bedeutendere Entwicklung des Handels, der städ-
tischen Industrie, der Waarenproduktion überhaupt, und damit der
Geldcirkulation voraus. Sie setzt ferner voraus einen Marktpreis
der Produkte, und dass selbe mehr oder minder ihrem Werth an-
nähernd verkauft werden, was unter den frühern Formen keines-
wegs der Fall zu sein braucht. Im Osten von Europa können wir
zum Theil noch unter unsern Augen diese Verwandlung vorgehn
sehn. Wie wenig sie ohne eine bestimmte Entwicklung der gesell-
schaftlichen Produktivkraft der Arbeit durchführbar ist, bezeugen
verschiedne unter dem römischen Kaiserthum gescheiterte Versuche
dieser Verwandlung, und Rückfälle in die Naturalrente, nachdem
man wenigstens den als Staatssteuer existirenden Theil dieser Rente
allgemein in Geldrente hatte verwandeln wollen. Dieselbe Schwierig-
keit des Uebergangs zeigt z. B. vor der Revolution in Frankreich
die Verquickung und Verfälschung der Geldrente durch Reste ihrer
frühern Formen.

Die Geldrente als verwandelte Form der Produktenrente, und im
Gegensatz zu ihr, ist aber die letzte Form, und zugleich die Form
der Auflösung, der Art von Grundrente, die wir bisher betrachtet
haben, nämlich der Grundrente als der normalen Form des Mehr-
werths und der dem Eigenthümer der Produktionsbedingungen zu
entrichtenden unbezahlten Mehrarbeit. In ihrer reinen Form stellt
diese Rente, wie die Arbeits- und Produktenrente, keinen Ueber-
schuss über den Profit dar. Sie absorbirt ihn dem Begriff nach.
Soweit er faktisch als ein besondrer Theil der überschüssigen Arbeit
neben ihr entspringt, ist die Geldrente, wie die Rente in ihren
frühern Formen, immer noch die normale Schranke dieses embryo-
nischen Profits, der sich erst entwickeln kann im Verhältniss zu
der Möglichkeit der Ausbeutung, sei es eigner überschüssiger, sei
es fremder Arbeit, welche übrig bleibt nach Leistung der in der

traditioneller Besitzer des Bodens, der dem Grundherrn als dem
Eigenthümer dieser seiner wesentlichsten Produktionsbedingung,
überschüssige Zwangsarbeit, d. h. unbezahlte, ohne Aequivalent ge-
leistete Arbeit in der Form des in Geld verwandelten Mehrprodukts
zu entrichten hat. Das Eigenthum an den vom Boden verschiednen
Arbeitsbedingungen, Ackergeräthschaft und sonstigem Mobiliar, ver-
wandelt sich schon in den frühern Formen erst faktisch, dann auch
rechtlich in das Eigenthum der unmittelbaren Producenten, und
noch mehr ist dies für die Form der Geldrente vorausgesetzt. Die
erst sporadisch, sodann auf mehr oder minder nationalem Maßstab
vor sich gehende Verwandlung der Produktenrente in Geldrente
setzt eine schon bedeutendere Entwicklung des Handels, der städ-
tischen Industrie, der Waarenproduktion überhaupt, und damit der
Geldcirkulation voraus. Sie setzt ferner voraus einen Marktpreis
der Produkte, und dass selbe mehr oder minder ihrem Werth an-
nähernd verkauft werden, was unter den frühern Formen keines-
wegs der Fall zu sein braucht. Im Osten von Europa können wir
zum Theil noch unter unsern Augen diese Verwandlung vorgehn
sehn. Wie wenig sie ohne eine bestimmte Entwicklung der gesell-
schaftlichen Produktivkraft der Arbeit durchführbar ist, bezeugen
verschiedne unter dem römischen Kaiserthum gescheiterte Versuche
dieser Verwandlung, und Rückfälle in die Naturalrente, nachdem
man wenigstens den als Staatssteuer existirenden Theil dieser Rente
allgemein in Geldrente hatte verwandeln wollen. Dieselbe Schwierig-
keit des Uebergangs zeigt z. B. vor der Revolution in Frankreich
die Verquickung und Verfälschung der Geldrente durch Reste ihrer
frühern Formen.

Die Geldrente als verwandelte Form der Produktenrente, und im
Gegensatz zu ihr, ist aber die letzte Form, und zugleich die Form
der Auflösung, der Art von Grundrente, die wir bisher betrachtet
haben, nämlich der Grundrente als der normalen Form des Mehr-
werths und der dem Eigenthümer der Produktionsbedingungen zu
entrichtenden unbezahlten Mehrarbeit. In ihrer reinen Form stellt
diese Rente, wie die Arbeits- und Produktenrente, keinen Ueber-
schuss über den Profit dar. Sie absorbirt ihn dem Begriff nach.
Soweit er faktisch als ein besondrer Theil der überschüssigen Arbeit
neben ihr entspringt, ist die Geldrente, wie die Rente in ihren
frühern Formen, immer noch die normale Schranke dieses embryo-
nischen Profits, der sich erst entwickeln kann im Verhältniss zu
der Möglichkeit der Ausbeutung, sei es eigner überschüssiger, sei
es fremder Arbeit, welche übrig bleibt nach Leistung der in der

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[331/0340] traditioneller Besitzer des Bodens, der dem Grundherrn als dem Eigenthümer dieser seiner wesentlichsten Produktionsbedingung, überschüssige Zwangsarbeit, d. h. unbezahlte, ohne Aequivalent ge- leistete Arbeit in der Form des in Geld verwandelten Mehrprodukts zu entrichten hat. Das Eigenthum an den vom Boden verschiednen Arbeitsbedingungen, Ackergeräthschaft und sonstigem Mobiliar, ver- wandelt sich schon in den frühern Formen erst faktisch, dann auch rechtlich in das Eigenthum der unmittelbaren Producenten, und noch mehr ist dies für die Form der Geldrente vorausgesetzt. Die erst sporadisch, sodann auf mehr oder minder nationalem Maßstab vor sich gehende Verwandlung der Produktenrente in Geldrente setzt eine schon bedeutendere Entwicklung des Handels, der städ- tischen Industrie, der Waarenproduktion überhaupt, und damit der Geldcirkulation voraus. Sie setzt ferner voraus einen Marktpreis der Produkte, und dass selbe mehr oder minder ihrem Werth an- nähernd verkauft werden, was unter den frühern Formen keines- wegs der Fall zu sein braucht. Im Osten von Europa können wir zum Theil noch unter unsern Augen diese Verwandlung vorgehn sehn. Wie wenig sie ohne eine bestimmte Entwicklung der gesell- schaftlichen Produktivkraft der Arbeit durchführbar ist, bezeugen verschiedne unter dem römischen Kaiserthum gescheiterte Versuche dieser Verwandlung, und Rückfälle in die Naturalrente, nachdem man wenigstens den als Staatssteuer existirenden Theil dieser Rente allgemein in Geldrente hatte verwandeln wollen. Dieselbe Schwierig- keit des Uebergangs zeigt z. B. vor der Revolution in Frankreich die Verquickung und Verfälschung der Geldrente durch Reste ihrer frühern Formen. Die Geldrente als verwandelte Form der Produktenrente, und im Gegensatz zu ihr, ist aber die letzte Form, und zugleich die Form der Auflösung, der Art von Grundrente, die wir bisher betrachtet haben, nämlich der Grundrente als der normalen Form des Mehr- werths und der dem Eigenthümer der Produktionsbedingungen zu entrichtenden unbezahlten Mehrarbeit. In ihrer reinen Form stellt diese Rente, wie die Arbeits- und Produktenrente, keinen Ueber- schuss über den Profit dar. Sie absorbirt ihn dem Begriff nach. Soweit er faktisch als ein besondrer Theil der überschüssigen Arbeit neben ihr entspringt, ist die Geldrente, wie die Rente in ihren frühern Formen, immer noch die normale Schranke dieses embryo- nischen Profits, der sich erst entwickeln kann im Verhältniss zu der Möglichkeit der Ausbeutung, sei es eigner überschüssiger, sei es fremder Arbeit, welche übrig bleibt nach Leistung der in der

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 331. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/340>, abgerufen am 28.03.2024.