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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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bestimmt, und im Durchschnitt der Fälle durch den, wieder durch
dieselbe Konkurrenz, nur in längern Perioden, regulirten Durch-
schnittsprofit.

Fünftens. Auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise wird
es so sehr selbstverständlich, den Werth, worin sich die neu zu-
gesetzte Arbeit darstellt, in die Revenueformen von Arbeitslohn,
Profit und Grundrente zu zerfällen, dass diese Methode (von ver-
gangnen Geschichtsperioden, wie wir davon bei der Grundrente Beispiele
gegeben haben, nicht zu sprechen) auch da angewandt wird, wo von
vornherein die Existenzbedingungen jener Revenueformen fehlen.
D. h. alles wird per Analogie unter sie subsumirt.

Wenn ein unabhängiger Arbeiter -- nehmen wir einen kleinen
Bauer, weil hier alle drei Revenueformen sich anwenden lassen --
für sich selbst arbeitet und sein eignes Produkt verkauft, so wird
er erstens als sein eigner Beschäftiger (Kapitalist) betrachtet, der
sich selbst als Arbeiter anwendet, und als sein eigner Grundeigen-
thümer, der sich selbst als seinen Pächter anwendet. Sich als
Lohnarbeiter zahlt er Arbeitslohn, sich als Kapitalist vindicirt er
Profit, und sich als Grundeigenthümer zahlt er Rente. Die kapi-
talistische Produktionsweise und die ihr entsprechenden Verhält-
nisse als allgemein gesellschaftliche Basis vorausgesetzt, ist diese
Subsumtion soweit richtig, als er es nicht seiner Arbeit verdankt,
sondern dem Besitz der Produktionsmittel -- welche hier allge-
mein die Form von Kapital angenommen haben -- dass er im
Stande ist sich seine eigne Mehrarbeit anzueignen. Und ferner,
soweit er sein Produkt als Waare producirt, also von dem Preis
desselben abhängt (und selbst wenn nicht, ist dieser Preis veran-
schlagbar) hängt die Masse der Mehrarbeit, die er verwerthen kann,
nicht von ihrer eignen Grösse, sondern von der allgemeinen Profit-
rate ab; und ebenso ist der etwaige Ueberschuss über die, durch
die allgemeine Profitrate bestimmte Quote des Mehrwerths wieder
nicht bestimmt durch das Quantum der von ihm geleisteten Arbeit,
sondern kann von ihm nur angeeignet werden, weil er Eigenthümer
des Bodens ist. Weil so eine der kapitalistischen Produktionsweise
nicht entsprechende Produktionsform -- und bis zu einem gewissen
Grad nicht unrichtig -- unter ihre Revenueformen subsumirt werden
kann, befestigt sich umsomehr der Schein, als ob die kapitalistischen
Verhältnisse Naturverhältnisse jeder Produktionsweise seien.

Reducirt man allerdings den Arbeitslohn auf seine allgemeine
Grundlage, nämlich auf den Theil des eignen Arbeitsprodukts, der
in die individuelle Konsumtion des Arbeiters eingeht; befreit man

bestimmt, und im Durchschnitt der Fälle durch den, wieder durch
dieselbe Konkurrenz, nur in längern Perioden, regulirten Durch-
schnittsprofit.

Fünftens. Auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise wird
es so sehr selbstverständlich, den Werth, worin sich die neu zu-
gesetzte Arbeit darstellt, in die Revenueformen von Arbeitslohn,
Profit und Grundrente zu zerfällen, dass diese Methode (von ver-
gangnen Geschichtsperioden, wie wir davon bei der Grundrente Beispiele
gegeben haben, nicht zu sprechen) auch da angewandt wird, wo von
vornherein die Existenzbedingungen jener Revenueformen fehlen.
D. h. alles wird per Analogie unter sie subsumirt.

Wenn ein unabhängiger Arbeiter — nehmen wir einen kleinen
Bauer, weil hier alle drei Revenueformen sich anwenden lassen —
für sich selbst arbeitet und sein eignes Produkt verkauft, so wird
er erstens als sein eigner Beschäftiger (Kapitalist) betrachtet, der
sich selbst als Arbeiter anwendet, und als sein eigner Grundeigen-
thümer, der sich selbst als seinen Pächter anwendet. Sich als
Lohnarbeiter zahlt er Arbeitslohn, sich als Kapitalist vindicirt er
Profit, und sich als Grundeigenthümer zahlt er Rente. Die kapi-
talistische Produktionsweise und die ihr entsprechenden Verhält-
nisse als allgemein gesellschaftliche Basis vorausgesetzt, ist diese
Subsumtion soweit richtig, als er es nicht seiner Arbeit verdankt,
sondern dem Besitz der Produktionsmittel — welche hier allge-
mein die Form von Kapital angenommen haben — dass er im
Stande ist sich seine eigne Mehrarbeit anzueignen. Und ferner,
soweit er sein Produkt als Waare producirt, also von dem Preis
desselben abhängt (und selbst wenn nicht, ist dieser Preis veran-
schlagbar) hängt die Masse der Mehrarbeit, die er verwerthen kann,
nicht von ihrer eignen Grösse, sondern von der allgemeinen Profit-
rate ab; und ebenso ist der etwaige Ueberschuss über die, durch
die allgemeine Profitrate bestimmte Quote des Mehrwerths wieder
nicht bestimmt durch das Quantum der von ihm geleisteten Arbeit,
sondern kann von ihm nur angeeignet werden, weil er Eigenthümer
des Bodens ist. Weil so eine der kapitalistischen Produktionsweise
nicht entsprechende Produktionsform — und bis zu einem gewissen
Grad nicht unrichtig — unter ihre Revenueformen subsumirt werden
kann, befestigt sich umsomehr der Schein, als ob die kapitalistischen
Verhältnisse Naturverhältnisse jeder Produktionsweise seien.

Reducirt man allerdings den Arbeitslohn auf seine allgemeine
Grundlage, nämlich auf den Theil des eignen Arbeitsprodukts, der
in die individuelle Konsumtion des Arbeiters eingeht; befreit man

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[412/0421] bestimmt, und im Durchschnitt der Fälle durch den, wieder durch dieselbe Konkurrenz, nur in längern Perioden, regulirten Durch- schnittsprofit. Fünftens. Auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise wird es so sehr selbstverständlich, den Werth, worin sich die neu zu- gesetzte Arbeit darstellt, in die Revenueformen von Arbeitslohn, Profit und Grundrente zu zerfällen, dass diese Methode (von ver- gangnen Geschichtsperioden, wie wir davon bei der Grundrente Beispiele gegeben haben, nicht zu sprechen) auch da angewandt wird, wo von vornherein die Existenzbedingungen jener Revenueformen fehlen. D. h. alles wird per Analogie unter sie subsumirt. Wenn ein unabhängiger Arbeiter — nehmen wir einen kleinen Bauer, weil hier alle drei Revenueformen sich anwenden lassen — für sich selbst arbeitet und sein eignes Produkt verkauft, so wird er erstens als sein eigner Beschäftiger (Kapitalist) betrachtet, der sich selbst als Arbeiter anwendet, und als sein eigner Grundeigen- thümer, der sich selbst als seinen Pächter anwendet. Sich als Lohnarbeiter zahlt er Arbeitslohn, sich als Kapitalist vindicirt er Profit, und sich als Grundeigenthümer zahlt er Rente. Die kapi- talistische Produktionsweise und die ihr entsprechenden Verhält- nisse als allgemein gesellschaftliche Basis vorausgesetzt, ist diese Subsumtion soweit richtig, als er es nicht seiner Arbeit verdankt, sondern dem Besitz der Produktionsmittel — welche hier allge- mein die Form von Kapital angenommen haben — dass er im Stande ist sich seine eigne Mehrarbeit anzueignen. Und ferner, soweit er sein Produkt als Waare producirt, also von dem Preis desselben abhängt (und selbst wenn nicht, ist dieser Preis veran- schlagbar) hängt die Masse der Mehrarbeit, die er verwerthen kann, nicht von ihrer eignen Grösse, sondern von der allgemeinen Profit- rate ab; und ebenso ist der etwaige Ueberschuss über die, durch die allgemeine Profitrate bestimmte Quote des Mehrwerths wieder nicht bestimmt durch das Quantum der von ihm geleisteten Arbeit, sondern kann von ihm nur angeeignet werden, weil er Eigenthümer des Bodens ist. Weil so eine der kapitalistischen Produktionsweise nicht entsprechende Produktionsform — und bis zu einem gewissen Grad nicht unrichtig — unter ihre Revenueformen subsumirt werden kann, befestigt sich umsomehr der Schein, als ob die kapitalistischen Verhältnisse Naturverhältnisse jeder Produktionsweise seien. Reducirt man allerdings den Arbeitslohn auf seine allgemeine Grundlage, nämlich auf den Theil des eignen Arbeitsprodukts, der in die individuelle Konsumtion des Arbeiters eingeht; befreit man

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 412. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/421>, abgerufen am 19.04.2024.