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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
Bedeutung haben, welche die bezüglichen Güter für unser Leben
und unsere Wohlfahrt besitzen.

§. 3.
Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter höherer
Ordnung regelt.
a) Ueber das massgebende Princip des Werthes der Güter höherer Ordnung.

Unter den grundlegenden Irrthümern, welche von der
weittragendsten Bedeutung für die bisherige Entwicklung un-
serer Wissenschaft waren, steht in erster Reihe der Grundsatz:
dass die Güter desshalb für uns Werth erlangen, weil zur Her-
vorbringung derselben Güter verwandt wurden, welche Werth
für uns hatten. Wir werden dort, wo wir von dem Preise der
Güter höherer Ordnung sprechen werden, auf die besonderen Ur-
sachen hinweisen, welche den obigen Irrthum zu Tage förderten
und bewirkten, dass derselbe in einer allerdings mehrfach ver-
clausulirten Form die Grundlage der herrschenden Preis-
theorien wurde. Hier sei zunächst constatirt, dass der obige
Grundsatz so sehr aller Erfahrung widerstreitet (S. 120), dass
derselbe unbedingt auch dann verworfen werden müsste, wenn
das Problem der Feststellung eines Principes des Güterwerthes
durch denselben eine formell richtige Lösung fände.

Nun wird aber durch den obigen Grundsatz selbst dieser
Zweck nicht erreicht, denn er bietet uns wohl einen Erklärungs-
grund für den Werth jener Güter, welche wir als "Producte"
bezeichnen können, nicht aber für jenen aller übrigen Güter,
welche sich uns als die ursprünglichsten Elemente der Produc-
tion darstellen, also zumal für den Werth aller uns von der
Natur unmittelbar dargebotenen Güter, insbesondere der Boden-
nutzungen, ferner für den Werth der Arbeitsleistungen, und wie
wir in Folge sehen werden, auch der Capitalnutzungen. Der Werth
aller dieser Güter kann durch den obigen Grundsatz nicht er-
klärt werden, ja er wird durch denselben geradezu unbegreiflich.

Durch den obigen Grundsatz wird demnach das Problem,
einen für alle Fälle geltenden Erklärungsgrund des Güterwerthes
festzustellen, weder sachlich noch auch formell richtig gelöst,
denn einerseits steht er im Widerspruche zur Erfahrung, und
andererseits ist seine Anwendbarkeit überall dort ausgeschlossen,

Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
Bedeutung haben, welche die bezüglichen Güter für unser Leben
und unsere Wohlfahrt besitzen.

§. 3.
Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter höherer
Ordnung regelt.
a) Ueber das massgebende Princip des Werthes der Güter höherer Ordnung.

Unter den grundlegenden Irrthümern, welche von der
weittragendsten Bedeutung für die bisherige Entwicklung un-
serer Wissenschaft waren, steht in erster Reihe der Grundsatz:
dass die Güter desshalb für uns Werth erlangen, weil zur Her-
vorbringung derselben Güter verwandt wurden, welche Werth
für uns hatten. Wir werden dort, wo wir von dem Preise der
Güter höherer Ordnung sprechen werden, auf die besonderen Ur-
sachen hinweisen, welche den obigen Irrthum zu Tage förderten
und bewirkten, dass derselbe in einer allerdings mehrfach ver-
clausulirten Form die Grundlage der herrschenden Preis-
theorien wurde. Hier sei zunächst constatirt, dass der obige
Grundsatz so sehr aller Erfahrung widerstreitet (S. 120), dass
derselbe unbedingt auch dann verworfen werden müsste, wenn
das Problem der Feststellung eines Principes des Güterwerthes
durch denselben eine formell richtige Lösung fände.

Nun wird aber durch den obigen Grundsatz selbst dieser
Zweck nicht erreicht, denn er bietet uns wohl einen Erklärungs-
grund für den Werth jener Güter, welche wir als „Producte“
bezeichnen können, nicht aber für jenen aller übrigen Güter,
welche sich uns als die ursprünglichsten Elemente der Produc-
tion darstellen, also zumal für den Werth aller uns von der
Natur unmittelbar dargebotenen Güter, insbesondere der Boden-
nutzungen, ferner für den Werth der Arbeitsleistungen, und wie
wir in Folge sehen werden, auch der Capitalnutzungen. Der Werth
aller dieser Güter kann durch den obigen Grundsatz nicht er-
klärt werden, ja er wird durch denselben geradezu unbegreiflich.

Durch den obigen Grundsatz wird demnach das Problem,
einen für alle Fälle geltenden Erklärungsgrund des Güterwerthes
festzustellen, weder sachlich noch auch formell richtig gelöst,
denn einerseits steht er im Widerspruche zur Erfahrung, und
andererseits ist seine Anwendbarkeit überall dort ausgeschlossen,

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[123/0141] Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt. Bedeutung haben, welche die bezüglichen Güter für unser Leben und unsere Wohlfahrt besitzen. §. 3. Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter höherer Ordnung regelt. a) Ueber das massgebende Princip des Werthes der Güter höherer Ordnung. Unter den grundlegenden Irrthümern, welche von der weittragendsten Bedeutung für die bisherige Entwicklung un- serer Wissenschaft waren, steht in erster Reihe der Grundsatz: dass die Güter desshalb für uns Werth erlangen, weil zur Her- vorbringung derselben Güter verwandt wurden, welche Werth für uns hatten. Wir werden dort, wo wir von dem Preise der Güter höherer Ordnung sprechen werden, auf die besonderen Ur- sachen hinweisen, welche den obigen Irrthum zu Tage förderten und bewirkten, dass derselbe in einer allerdings mehrfach ver- clausulirten Form die Grundlage der herrschenden Preis- theorien wurde. Hier sei zunächst constatirt, dass der obige Grundsatz so sehr aller Erfahrung widerstreitet (S. 120), dass derselbe unbedingt auch dann verworfen werden müsste, wenn das Problem der Feststellung eines Principes des Güterwerthes durch denselben eine formell richtige Lösung fände. Nun wird aber durch den obigen Grundsatz selbst dieser Zweck nicht erreicht, denn er bietet uns wohl einen Erklärungs- grund für den Werth jener Güter, welche wir als „Producte“ bezeichnen können, nicht aber für jenen aller übrigen Güter, welche sich uns als die ursprünglichsten Elemente der Produc- tion darstellen, also zumal für den Werth aller uns von der Natur unmittelbar dargebotenen Güter, insbesondere der Boden- nutzungen, ferner für den Werth der Arbeitsleistungen, und wie wir in Folge sehen werden, auch der Capitalnutzungen. Der Werth aller dieser Güter kann durch den obigen Grundsatz nicht er- klärt werden, ja er wird durch denselben geradezu unbegreiflich. Durch den obigen Grundsatz wird demnach das Problem, einen für alle Fälle geltenden Erklärungsgrund des Güterwerthes festzustellen, weder sachlich noch auch formell richtig gelöst, denn einerseits steht er im Widerspruche zur Erfahrung, und andererseits ist seine Anwendbarkeit überall dort ausgeschlossen,

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/141>, abgerufen am 28.03.2024.