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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Preisbildung im Monopolhandel.
Quantität des Monopolgutes gelangt in die Hände derjenigen
Concurrenten um dasselbe, für welche die Masseinheiten des
Monopolgutes Aequivalente der grössten Quantität des dagegen
im Austausche zu bietenden Gutes sind, und vertheilt sich unter
dieselben in der Weise, dass für jeden Erwerber von Theil-
quantitäten des Monopolgutes eine Masseinheit desselben das
Aequivalent einer gleichen Quantität des Gegengutes wird (z. B.
1 Pferd gleich 50 Metzen Getreide).

2. Die Preisbildung erfolgt innerhalb der Grenzen, welche
durch die Aequivalente einer Masseinheit des Monopolgutes
für den am mindest tauschkräftigen und tauschlustigen Con-
currenten, welcher noch zum Austausche gelangt, und für den
tauschkräftigsten und tauschlustigsten unter jenen Concurrenten,
welche vom Austausche ökonomisch ausgeschlossen sind, be-
zeichnet werden.

3. Je grösser die von dem Monopolisten zur Veräusserung
gebrachte Quantität des Monopolgutes ist, um so weniger Con-
currenten um das Monopolgut werden von der Erwerbung von
Theilquantitäten desselben ökonomisch ausgeschlossen, um so
vollständiger wird aber auch die Versorgung jener wirthschaften-
den Subjecte, welche auch bei geringeren, zur Veräusserung ge-
brachten Quantitäten des Monopolgutes Theilquantitäten des-
selben auszutauschen in der Lage gewesen wären.

4. Je grösser die von dem Monopolisten zur Veräusserung
gebrachte Quantität des Monopolgutes ist, in um so weniger
tauschkräftige, beziehungsweise tauschlustige Schichten der Con-
currenten um dieselbe muss er herabsteigen, um die ganze
Quantität abzusetzen, um so niedriger stellen sich demnach auch
die Preise der Masseinheiten des Monopolgutes.

c) Einfluss der von dem Monopolisten fixirten Preise auf die in den Verkehr
tretenden Quantitäten des Monopolgutes und auf die Vertheilung derselben
unter die Concurrenten.

Der Regel nach pflegt der Monopolist nicht bestimmte
Quantitäten des Monopolgutes mit der Absicht zu Markte zu
bringen, dieselben unter allen Umständen zu veräussern und,
gleichwie bei einer Auction, den Erfolg der Mitbewerbung rück-
sichtlich der Preisbildung abzuwarten. Der gewöhnliche Weg ist

Die Preisbildung im Monopolhandel.
Quantität des Monopolgutes gelangt in die Hände derjenigen
Concurrenten um dasselbe, für welche die Masseinheiten des
Monopolgutes Aequivalente der grössten Quantität des dagegen
im Austausche zu bietenden Gutes sind, und vertheilt sich unter
dieselben in der Weise, dass für jeden Erwerber von Theil-
quantitäten des Monopolgutes eine Masseinheit desselben das
Aequivalent einer gleichen Quantität des Gegengutes wird (z. B.
1 Pferd gleich 50 Metzen Getreide).

2. Die Preisbildung erfolgt innerhalb der Grenzen, welche
durch die Aequivalente einer Masseinheit des Monopolgutes
für den am mindest tauschkräftigen und tauschlustigen Con-
currenten, welcher noch zum Austausche gelangt, und für den
tauschkräftigsten und tauschlustigsten unter jenen Concurrenten,
welche vom Austausche ökonomisch ausgeschlossen sind, be-
zeichnet werden.

3. Je grösser die von dem Monopolisten zur Veräusserung
gebrachte Quantität des Monopolgutes ist, um so weniger Con-
currenten um das Monopolgut werden von der Erwerbung von
Theilquantitäten desselben ökonomisch ausgeschlossen, um so
vollständiger wird aber auch die Versorgung jener wirthschaften-
den Subjecte, welche auch bei geringeren, zur Veräusserung ge-
brachten Quantitäten des Monopolgutes Theilquantitäten des-
selben auszutauschen in der Lage gewesen wären.

4. Je grösser die von dem Monopolisten zur Veräusserung
gebrachte Quantität des Monopolgutes ist, in um so weniger
tauschkräftige, beziehungsweise tauschlustige Schichten der Con-
currenten um dieselbe muss er herabsteigen, um die ganze
Quantität abzusetzen, um so niedriger stellen sich demnach auch
die Preise der Masseinheiten des Monopolgutes.

c) Einfluss der von dem Monopolisten fixirten Preise auf die in den Verkehr
tretenden Quantitäten des Monopolgutes und auf die Vertheilung derselben
unter die Concurrenten.

Der Regel nach pflegt der Monopolist nicht bestimmte
Quantitäten des Monopolgutes mit der Absicht zu Markte zu
bringen, dieselben unter allen Umständen zu veräussern und,
gleichwie bei einer Auction, den Erfolg der Mitbewerbung rück-
sichtlich der Preisbildung abzuwarten. Der gewöhnliche Weg ist

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[191/0209] Die Preisbildung im Monopolhandel. Quantität des Monopolgutes gelangt in die Hände derjenigen Concurrenten um dasselbe, für welche die Masseinheiten des Monopolgutes Aequivalente der grössten Quantität des dagegen im Austausche zu bietenden Gutes sind, und vertheilt sich unter dieselben in der Weise, dass für jeden Erwerber von Theil- quantitäten des Monopolgutes eine Masseinheit desselben das Aequivalent einer gleichen Quantität des Gegengutes wird (z. B. 1 Pferd gleich 50 Metzen Getreide). 2. Die Preisbildung erfolgt innerhalb der Grenzen, welche durch die Aequivalente einer Masseinheit des Monopolgutes für den am mindest tauschkräftigen und tauschlustigen Con- currenten, welcher noch zum Austausche gelangt, und für den tauschkräftigsten und tauschlustigsten unter jenen Concurrenten, welche vom Austausche ökonomisch ausgeschlossen sind, be- zeichnet werden. 3. Je grösser die von dem Monopolisten zur Veräusserung gebrachte Quantität des Monopolgutes ist, um so weniger Con- currenten um das Monopolgut werden von der Erwerbung von Theilquantitäten desselben ökonomisch ausgeschlossen, um so vollständiger wird aber auch die Versorgung jener wirthschaften- den Subjecte, welche auch bei geringeren, zur Veräusserung ge- brachten Quantitäten des Monopolgutes Theilquantitäten des- selben auszutauschen in der Lage gewesen wären. 4. Je grösser die von dem Monopolisten zur Veräusserung gebrachte Quantität des Monopolgutes ist, in um so weniger tauschkräftige, beziehungsweise tauschlustige Schichten der Con- currenten um dieselbe muss er herabsteigen, um die ganze Quantität abzusetzen, um so niedriger stellen sich demnach auch die Preise der Masseinheiten des Monopolgutes. c) Einfluss der von dem Monopolisten fixirten Preise auf die in den Verkehr tretenden Quantitäten des Monopolgutes und auf die Vertheilung derselben unter die Concurrenten. Der Regel nach pflegt der Monopolist nicht bestimmte Quantitäten des Monopolgutes mit der Absicht zu Markte zu bringen, dieselben unter allen Umständen zu veräussern und, gleichwie bei einer Auction, den Erfolg der Mitbewerbung rück- sichtlich der Preisbildung abzuwarten. Der gewöhnliche Weg ist

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/209>, abgerufen am 29.03.2024.