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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
vität des Capitals," ein Satz, welcher indess nicht in der Weise
aufgefasst werden darf, als ob die Verfügung über Quantitäten
ökonomischer Güter (für entferntere Zeiträume bereits in voran-
gehenden Zeitperioden, also) innerhalb bestimmter Zeiträume
an und für sich etwas zur Vermehrung der den Menschen ver-
fügbaren Genussmittel beitragen könnte, sondern lediglich den
Sinn hat, dass die Verfügung über Quantitäten ökonomischer
Güter innerhalb bestimmter Zeiträume für wirthschaftende
Subjecte
ein Mittel zur bessern und vollständigeren Befriedi-
gung ihrer Bedürfnisse, demnach ein Gut und zwar ein wirth-
schaftliches Gut
ist, überall dort, wo die uns verfügbaren
Quantitäten von Capitalnutzungen geringer sind, als der Bedarf
an denselben.


und auch sonst der Regel nach in Gelde geschätzt den Capitalbedürfti-
gen zur Benützung dargeboten werden, hat zur Folge gehabt, dass im
gemeinen Leben unter Capitalien der Regel nach Geldsummen verstanden
werden. Dass der Begriff des Capitals hiebei viel zu eng aufgefasst und eine
besondere Species des letztern zum Typus desselben überhaupt erhoben wird,
ist einleuchtend. In den entgegengesetzten Fehler verfallen dagegen jene,
welche die Geldcapitalien nicht als wahre Capitalien, sondern blos als Re-
präsentanten von solchen ansehen. Die Ansicht der erstern ist jener der
Mercantilisten analog, welche nur im Gelde "Vermögen" sahen, die letztere
jener mancher zu weit gehenden Gegner des Mercantilismus, welche in Geld-
summen überhaupt keine wahren Vermögensobjecte erkennen. (Siehe von
Neuern namentlich: Chevalier, Cours d'econ. polit., III., p. 380, und Carey:
Socialwissenschaft, XXXII., §. 3.) In Wahrheit ist das Geldcapital nur eine
bequeme, dem Zwecke des Capitals unter entwickelten Verkehrsverhält-
nissen besonders entsprechende Form desselben (Vgl. H. Brocher in
Hildebr. Jahrbüch. VII, S. 33 ff.). Sehr schön betont dies Knies (Die
politische Oekonomie, 1853, S. 87) vom historischen Standpunkte aus: "Wir
finden bei allen einzelnen Nationen insofern eine Analogie der Entwickelung,
als überall das Capital seine wirthschaftliche Kraft erst nach der Einführung
und der verbreiteteren Anwendung des Metallgeldes stärker entwickeln, seine
ausgedehntere Macht erst auf den höheren Culturstufen entfalten konnte."
Das Geld erleichtert demnach allerdings die Uebertragung von Capitalien aus
einer Hand in die andere, insbesondere auch den Verkehr mit Capitalnutzungen
und den Umsatz des Capitals in jede beliebige Form (die beliebige Be-
nützung derselben), dem Begriffe des Capitals ist jedoch jener des Geldes
vollständig fremd. (Vgl. Dühring: Zur Kritik des Capitalbegriffes "Hilde-
brand's Jahrbücher, V., S. 318 ff., und Kleinwächter: "Beitrag zur Lehre
vom Capitale," ibid. IX., 369 ff.)

Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
vität des Capitals,“ ein Satz, welcher indess nicht in der Weise
aufgefasst werden darf, als ob die Verfügung über Quantitäten
ökonomischer Güter (für entferntere Zeiträume bereits in voran-
gehenden Zeitperioden, also) innerhalb bestimmter Zeiträume
an und für sich etwas zur Vermehrung der den Menschen ver-
fügbaren Genussmittel beitragen könnte, sondern lediglich den
Sinn hat, dass die Verfügung über Quantitäten ökonomischer
Güter innerhalb bestimmter Zeiträume für wirthschaftende
Subjecte
ein Mittel zur bessern und vollständigeren Befriedi-
gung ihrer Bedürfnisse, demnach ein Gut und zwar ein wirth-
schaftliches Gut
ist, überall dort, wo die uns verfügbaren
Quantitäten von Capitalnutzungen geringer sind, als der Bedarf
an denselben.


und auch sonst der Regel nach in Gelde geschätzt den Capitalbedürfti-
gen zur Benützung dargeboten werden, hat zur Folge gehabt, dass im
gemeinen Leben unter Capitalien der Regel nach Geldsummen verstanden
werden. Dass der Begriff des Capitals hiebei viel zu eng aufgefasst und eine
besondere Species des letztern zum Typus desselben überhaupt erhoben wird,
ist einleuchtend. In den entgegengesetzten Fehler verfallen dagegen jene,
welche die Geldcapitalien nicht als wahre Capitalien, sondern blos als Re-
präsentanten von solchen ansehen. Die Ansicht der erstern ist jener der
Mercantilisten analog, welche nur im Gelde „Vermögen“ sahen, die letztere
jener mancher zu weit gehenden Gegner des Mercantilismus, welche in Geld-
summen überhaupt keine wahren Vermögensobjecte erkennen. (Siehe von
Neuern namentlich: Chevalier, Cours d’econ. polit., III., p. 380, und Carey:
Socialwissenschaft, XXXII., §. 3.) In Wahrheit ist das Geldcapital nur eine
bequeme, dem Zwecke des Capitals unter entwickelten Verkehrsverhält-
nissen besonders entsprechende Form desselben (Vgl. H. Brocher in
Hildebr. Jahrbüch. VII, S. 33 ff.). Sehr schön betont dies Knies (Die
politische Oekonomie, 1853, S. 87) vom historischen Standpunkte aus: „Wir
finden bei allen einzelnen Nationen insofern eine Analogie der Entwickelung,
als überall das Capital seine wirthschaftliche Kraft erst nach der Einführung
und der verbreiteteren Anwendung des Metallgeldes stärker entwickeln, seine
ausgedehntere Macht erst auf den höheren Culturstufen entfalten konnte.“
Das Geld erleichtert demnach allerdings die Uebertragung von Capitalien aus
einer Hand in die andere, insbesondere auch den Verkehr mit Capitalnutzungen
und den Umsatz des Capitals in jede beliebige Form (die beliebige Be-
nützung derselben), dem Begriffe des Capitals ist jedoch jener des Geldes
vollständig fremd. (Vgl. Dühring: Zur Kritik des Capitalbegriffes „Hilde-
brand’s Jahrbücher, V., S. 318 ff., und Kleinwächter: „Beitrag zur Lehre
vom Capitale,“ ibid. IX., 369 ff.)
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[132/0150] Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt. vität des Capitals,“ ein Satz, welcher indess nicht in der Weise aufgefasst werden darf, als ob die Verfügung über Quantitäten ökonomischer Güter (für entferntere Zeiträume bereits in voran- gehenden Zeitperioden, also) innerhalb bestimmter Zeiträume an und für sich etwas zur Vermehrung der den Menschen ver- fügbaren Genussmittel beitragen könnte, sondern lediglich den Sinn hat, dass die Verfügung über Quantitäten ökonomischer Güter innerhalb bestimmter Zeiträume für wirthschaftende Subjecte ein Mittel zur bessern und vollständigeren Befriedi- gung ihrer Bedürfnisse, demnach ein Gut und zwar ein wirth- schaftliches Gut ist, überall dort, wo die uns verfügbaren Quantitäten von Capitalnutzungen geringer sind, als der Bedarf an denselben. *) *) und auch sonst der Regel nach in Gelde geschätzt den Capitalbedürfti- gen zur Benützung dargeboten werden, hat zur Folge gehabt, dass im gemeinen Leben unter Capitalien der Regel nach Geldsummen verstanden werden. Dass der Begriff des Capitals hiebei viel zu eng aufgefasst und eine besondere Species des letztern zum Typus desselben überhaupt erhoben wird, ist einleuchtend. In den entgegengesetzten Fehler verfallen dagegen jene, welche die Geldcapitalien nicht als wahre Capitalien, sondern blos als Re- präsentanten von solchen ansehen. Die Ansicht der erstern ist jener der Mercantilisten analog, welche nur im Gelde „Vermögen“ sahen, die letztere jener mancher zu weit gehenden Gegner des Mercantilismus, welche in Geld- summen überhaupt keine wahren Vermögensobjecte erkennen. (Siehe von Neuern namentlich: Chevalier, Cours d’econ. polit., III., p. 380, und Carey: Socialwissenschaft, XXXII., §. 3.) In Wahrheit ist das Geldcapital nur eine bequeme, dem Zwecke des Capitals unter entwickelten Verkehrsverhält- nissen besonders entsprechende Form desselben (Vgl. H. Brocher in Hildebr. Jahrbüch. VII, S. 33 ff.). Sehr schön betont dies Knies (Die politische Oekonomie, 1853, S. 87) vom historischen Standpunkte aus: „Wir finden bei allen einzelnen Nationen insofern eine Analogie der Entwickelung, als überall das Capital seine wirthschaftliche Kraft erst nach der Einführung und der verbreiteteren Anwendung des Metallgeldes stärker entwickeln, seine ausgedehntere Macht erst auf den höheren Culturstufen entfalten konnte.“ Das Geld erleichtert demnach allerdings die Uebertragung von Capitalien aus einer Hand in die andere, insbesondere auch den Verkehr mit Capitalnutzungen und den Umsatz des Capitals in jede beliebige Form (die beliebige Be- nützung derselben), dem Begriffe des Capitals ist jedoch jener des Geldes vollständig fremd. (Vgl. Dühring: Zur Kritik des Capitalbegriffes „Hilde- brand’s Jahrbücher, V., S. 318 ff., und Kleinwächter: „Beitrag zur Lehre vom Capitale,“ ibid. IX., 369 ff.)

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/150>, abgerufen am 29.03.2024.