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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Preisbildung im Monopolhandel.
vielmehr der, dass er eine Quantität seines Monopolgutes zu
Markte bringt, oder zur Veräusserung bereit hält, aber für die
einzelnen Masseinheiten derselben selbst bestimmte Preisforde-
rungen stellt. Der Grund hievon ist der Regel nach wohl in
practischen Rücksichten zu suchen, zumal in dem Umstande,
dass die oben dargestellte Methode der Veräusserung von Gütern,
sollen anders die Preise unter Einflussnahme aller hier wirk-
samen ökonomischen Factoren erfolgen, den gleichzeitigen Zu-
sammentritt einer möglichst grossen Anzahl von Concurrenten
um das Monopolgut und zugleich die Beobachtung mannig-
facher Förmlichkeiten erfordert, welche die Anwendung derselben
nur in einzelnen, nicht allzu häufigen Fällen als zweckmässig er-
scheinen lässt.

Der Monopolist wird demnach in jenen Fällen, in welchen
er auf einen Zusammentritt der sämmtlichen, oder doch einer
ausreichenden Anzahl von Concurrenten rechnen kann und die be-
rührten Förmlichkeiten ohne unverhältnissmässige ökonomische
Opfer erfüllt werden können, wie dies z. B. bei längere Zeit vorher
angekündigten Auctionen in dem Hauptemporium eines Monopol-
artikels der Fall ist, allerdings den oben dargelegten Weg als
den sichersten einschlagen, um die gesammte ihm verfügbare
Menge des Monopolgutes in ökonomischester Weise an den Mann
zu bringen, und auch sonst überall dort, wo es ihm um einen
vollständigen Ausverkauf grösserer Quantitäten des Monopolgutes
innerhalb einer bestimmten Zeitfrist zu thun ist, zur Auction
schreiten. Der gewöhnliche Weg, auf welchem der Monopolist
seine Waare in den Verkehr bringt, wird indess, wie gesagt, der
sein, dass er die ihm verfügbaren Quantitäten des Monopolgutes
zwar zur Veräusserung bereit halten, aber Theilquantitäten
derselben gegen einen von ihm bestimmten Preis den Concur-
renten um dieselben anbieten wird.

Unter solchen Umständen, das ist überall dort, wo ein
Monopolist den Preis der Masseinheit des Monopolgutes fixirt
und den Concurrenten um dasselbe freistellt, ihren Bedarf an
diesem Gute zu diesem Preise zu decken, also die Frage der
Preisbildung der Hauptsache nach von vornherein gelöst ist,
haben wir zu untersuchen:

Erstens, welche Concurrenten bei der jeweiligen Höhe

Die Preisbildung im Monopolhandel.
vielmehr der, dass er eine Quantität seines Monopolgutes zu
Markte bringt, oder zur Veräusserung bereit hält, aber für die
einzelnen Masseinheiten derselben selbst bestimmte Preisforde-
rungen stellt. Der Grund hievon ist der Regel nach wohl in
practischen Rücksichten zu suchen, zumal in dem Umstande,
dass die oben dargestellte Methode der Veräusserung von Gütern,
sollen anders die Preise unter Einflussnahme aller hier wirk-
samen ökonomischen Factoren erfolgen, den gleichzeitigen Zu-
sammentritt einer möglichst grossen Anzahl von Concurrenten
um das Monopolgut und zugleich die Beobachtung mannig-
facher Förmlichkeiten erfordert, welche die Anwendung derselben
nur in einzelnen, nicht allzu häufigen Fällen als zweckmässig er-
scheinen lässt.

Der Monopolist wird demnach in jenen Fällen, in welchen
er auf einen Zusammentritt der sämmtlichen, oder doch einer
ausreichenden Anzahl von Concurrenten rechnen kann und die be-
rührten Förmlichkeiten ohne unverhältnissmässige ökonomische
Opfer erfüllt werden können, wie dies z. B. bei längere Zeit vorher
angekündigten Auctionen in dem Hauptemporium eines Monopol-
artikels der Fall ist, allerdings den oben dargelegten Weg als
den sichersten einschlagen, um die gesammte ihm verfügbare
Menge des Monopolgutes in ökonomischester Weise an den Mann
zu bringen, und auch sonst überall dort, wo es ihm um einen
vollständigen Ausverkauf grösserer Quantitäten des Monopolgutes
innerhalb einer bestimmten Zeitfrist zu thun ist, zur Auction
schreiten. Der gewöhnliche Weg, auf welchem der Monopolist
seine Waare in den Verkehr bringt, wird indess, wie gesagt, der
sein, dass er die ihm verfügbaren Quantitäten des Monopolgutes
zwar zur Veräusserung bereit halten, aber Theilquantitäten
derselben gegen einen von ihm bestimmten Preis den Concur-
renten um dieselben anbieten wird.

Unter solchen Umständen, das ist überall dort, wo ein
Monopolist den Preis der Masseinheit des Monopolgutes fixirt
und den Concurrenten um dasselbe freistellt, ihren Bedarf an
diesem Gute zu diesem Preise zu decken, also die Frage der
Preisbildung der Hauptsache nach von vornherein gelöst ist,
haben wir zu untersuchen:

Erstens, welche Concurrenten bei der jeweiligen Höhe

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[192/0210] Die Preisbildung im Monopolhandel. vielmehr der, dass er eine Quantität seines Monopolgutes zu Markte bringt, oder zur Veräusserung bereit hält, aber für die einzelnen Masseinheiten derselben selbst bestimmte Preisforde- rungen stellt. Der Grund hievon ist der Regel nach wohl in practischen Rücksichten zu suchen, zumal in dem Umstande, dass die oben dargestellte Methode der Veräusserung von Gütern, sollen anders die Preise unter Einflussnahme aller hier wirk- samen ökonomischen Factoren erfolgen, den gleichzeitigen Zu- sammentritt einer möglichst grossen Anzahl von Concurrenten um das Monopolgut und zugleich die Beobachtung mannig- facher Förmlichkeiten erfordert, welche die Anwendung derselben nur in einzelnen, nicht allzu häufigen Fällen als zweckmässig er- scheinen lässt. Der Monopolist wird demnach in jenen Fällen, in welchen er auf einen Zusammentritt der sämmtlichen, oder doch einer ausreichenden Anzahl von Concurrenten rechnen kann und die be- rührten Förmlichkeiten ohne unverhältnissmässige ökonomische Opfer erfüllt werden können, wie dies z. B. bei längere Zeit vorher angekündigten Auctionen in dem Hauptemporium eines Monopol- artikels der Fall ist, allerdings den oben dargelegten Weg als den sichersten einschlagen, um die gesammte ihm verfügbare Menge des Monopolgutes in ökonomischester Weise an den Mann zu bringen, und auch sonst überall dort, wo es ihm um einen vollständigen Ausverkauf grösserer Quantitäten des Monopolgutes innerhalb einer bestimmten Zeitfrist zu thun ist, zur Auction schreiten. Der gewöhnliche Weg, auf welchem der Monopolist seine Waare in den Verkehr bringt, wird indess, wie gesagt, der sein, dass er die ihm verfügbaren Quantitäten des Monopolgutes zwar zur Veräusserung bereit halten, aber Theilquantitäten derselben gegen einen von ihm bestimmten Preis den Concur- renten um dieselben anbieten wird. Unter solchen Umständen, das ist überall dort, wo ein Monopolist den Preis der Masseinheit des Monopolgutes fixirt und den Concurrenten um dasselbe freistellt, ihren Bedarf an diesem Gute zu diesem Preise zu decken, also die Frage der Preisbildung der Hauptsache nach von vornherein gelöst ist, haben wir zu untersuchen: Erstens, welche Concurrenten bei der jeweiligen Höhe

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 192. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/210>, abgerufen am 18.04.2024.