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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Ueber die Absatzfähigkeit der Waaren.

a) keinen Bedarf an der Waare haben,

b) aus rechtlichen, oder physischen Gründen an dem Ein-
tausche der Waare verhindert sind*),

c) keine Kenntniss von der ihnen dargebotenen Tausch-
gelegenheit haben**), und endlich an

d) alle jene, für welche Quantitäten der in Rede stehenden
Waare nicht das Aequivalent einer grössern Quantität des im
Austausche dagegen zu bietenden Gutes sind, als dies beim Be-
sitzer der Waare der Fall ist***).

Fassen wir nun die Kreise von Personen ins Auge, auf
welche sich die Absatzfähigkeit der verschiedenen Waaren be-
schränkt, so bietet sich uns das Bild der grössten Verschieden-
heit dar. Man vergleiche nur den Kreis von Personen, an welchen
Brod und Fleisch, und jenen, an welchen astronomische Instru-
mente, den Kreis von Personen, an welchen Wein und Tabak,
und jenen, an welchen Sanskritwerke Absatz finden können. Die
gleiche Wahrnehmung kann in fast noch auffälligerer Weise bei
den verschiedenen Species von Waaren derselben Gattung und
Art gemacht werden. Unsere Optiker halten Brillen für alle
Grade der Weitsichtigkeit und Kurzsichtigkeit zum Austausche

*) Hier sind insbesondere die Beschränkungen zu erwähnen, welche
durch Luxus- und Sicherheitspolizei-Gesetze für die Absatzfähigkeit der
Waaren entstehen. Im Mittelalter war beispielsweise in vielen Ländern die
Absatzfähigkeit von Sammet auf die dem Ritterstande und dem Clerus an-
gehörigen Personen, und die Absatzfähigkeit von Waffen ist in manchen
Ländern noch heutzutage auf solche Personen beschränkt, welche die behörd-
liche Bewilligung zum Besitze derselben haben.
**) Waaren, welche wenig gekannt sind ("unbekannte Artikel"), haben
schon aus diesem Grunde einen sehr engen Kreis von Abnehmern. Die Pro-
ducenten pflegen daher ihre Waaren nicht selten mit grossen ökonomischen
Opfern "bekannt" zu machen, um den Kreis von Personen, auf welche sich
die Absatzfähigkeit derselben erstreckt, zu erweitern. Hierin liegt auch die
volkswirthschaftliche Bedeutung der öffentlichen Ankündigungen, Inserate,
Reclamen etc.
***) Durch die Entwickelung der Bedürfnisse und den steigenden Wohl-
stand eines Volkes wird die Absatzfähigkeit der Waaren im Allgemeinen
bedeutend erhöht, rücksichtlich einiger Waaren allerdings auch vermindert.
Manche Waare, welche in einem armen Lande leicht abgesetzt werden
kann, ist in demselben, sobald es zur wirthschaftlichen Blüthe gelangt ist,
geradezu unanbringlich (Vgl. S. 223 ff).
Ueber die Absatzfähigkeit der Waaren.

a) keinen Bedarf an der Waare haben,

b) aus rechtlichen, oder physischen Gründen an dem Ein-
tausche der Waare verhindert sind*),

c) keine Kenntniss von der ihnen dargebotenen Tausch-
gelegenheit haben**), und endlich an

d) alle jene, für welche Quantitäten der in Rede stehenden
Waare nicht das Aequivalent einer grössern Quantität des im
Austausche dagegen zu bietenden Gutes sind, als dies beim Be-
sitzer der Waare der Fall ist***).

Fassen wir nun die Kreise von Personen ins Auge, auf
welche sich die Absatzfähigkeit der verschiedenen Waaren be-
schränkt, so bietet sich uns das Bild der grössten Verschieden-
heit dar. Man vergleiche nur den Kreis von Personen, an welchen
Brod und Fleisch, und jenen, an welchen astronomische Instru-
mente, den Kreis von Personen, an welchen Wein und Tabak,
und jenen, an welchen Sanskritwerke Absatz finden können. Die
gleiche Wahrnehmung kann in fast noch auffälligerer Weise bei
den verschiedenen Species von Waaren derselben Gattung und
Art gemacht werden. Unsere Optiker halten Brillen für alle
Grade der Weitsichtigkeit und Kurzsichtigkeit zum Austausche

*) Hier sind insbesondere die Beschränkungen zu erwähnen, welche
durch Luxus- und Sicherheitspolizei-Gesetze für die Absatzfähigkeit der
Waaren entstehen. Im Mittelalter war beispielsweise in vielen Ländern die
Absatzfähigkeit von Sammet auf die dem Ritterstande und dem Clerus an-
gehörigen Personen, und die Absatzfähigkeit von Waffen ist in manchen
Ländern noch heutzutage auf solche Personen beschränkt, welche die behörd-
liche Bewilligung zum Besitze derselben haben.
**) Waaren, welche wenig gekannt sind („unbekannte Artikel“), haben
schon aus diesem Grunde einen sehr engen Kreis von Abnehmern. Die Pro-
ducenten pflegen daher ihre Waaren nicht selten mit grossen ökonomischen
Opfern „bekannt“ zu machen, um den Kreis von Personen, auf welche sich
die Absatzfähigkeit derselben erstreckt, zu erweitern. Hierin liegt auch die
volkswirthschaftliche Bedeutung der öffentlichen Ankündigungen, Inserate,
Reclamen etc.
***) Durch die Entwickelung der Bedürfnisse und den steigenden Wohl-
stand eines Volkes wird die Absatzfähigkeit der Waaren im Allgemeinen
bedeutend erhöht, rücksichtlich einiger Waaren allerdings auch vermindert.
Manche Waare, welche in einem armen Lande leicht abgesetzt werden
kann, ist in demselben, sobald es zur wirthschaftlichen Blüthe gelangt ist,
geradezu unanbringlich (Vgl. S. 223 ff).
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[234/0252] Ueber die Absatzfähigkeit der Waaren. a) keinen Bedarf an der Waare haben, b) aus rechtlichen, oder physischen Gründen an dem Ein- tausche der Waare verhindert sind *), c) keine Kenntniss von der ihnen dargebotenen Tausch- gelegenheit haben **), und endlich an d) alle jene, für welche Quantitäten der in Rede stehenden Waare nicht das Aequivalent einer grössern Quantität des im Austausche dagegen zu bietenden Gutes sind, als dies beim Be- sitzer der Waare der Fall ist ***). Fassen wir nun die Kreise von Personen ins Auge, auf welche sich die Absatzfähigkeit der verschiedenen Waaren be- schränkt, so bietet sich uns das Bild der grössten Verschieden- heit dar. Man vergleiche nur den Kreis von Personen, an welchen Brod und Fleisch, und jenen, an welchen astronomische Instru- mente, den Kreis von Personen, an welchen Wein und Tabak, und jenen, an welchen Sanskritwerke Absatz finden können. Die gleiche Wahrnehmung kann in fast noch auffälligerer Weise bei den verschiedenen Species von Waaren derselben Gattung und Art gemacht werden. Unsere Optiker halten Brillen für alle Grade der Weitsichtigkeit und Kurzsichtigkeit zum Austausche *) Hier sind insbesondere die Beschränkungen zu erwähnen, welche durch Luxus- und Sicherheitspolizei-Gesetze für die Absatzfähigkeit der Waaren entstehen. Im Mittelalter war beispielsweise in vielen Ländern die Absatzfähigkeit von Sammet auf die dem Ritterstande und dem Clerus an- gehörigen Personen, und die Absatzfähigkeit von Waffen ist in manchen Ländern noch heutzutage auf solche Personen beschränkt, welche die behörd- liche Bewilligung zum Besitze derselben haben. **) Waaren, welche wenig gekannt sind („unbekannte Artikel“), haben schon aus diesem Grunde einen sehr engen Kreis von Abnehmern. Die Pro- ducenten pflegen daher ihre Waaren nicht selten mit grossen ökonomischen Opfern „bekannt“ zu machen, um den Kreis von Personen, auf welche sich die Absatzfähigkeit derselben erstreckt, zu erweitern. Hierin liegt auch die volkswirthschaftliche Bedeutung der öffentlichen Ankündigungen, Inserate, Reclamen etc. ***) Durch die Entwickelung der Bedürfnisse und den steigenden Wohl- stand eines Volkes wird die Absatzfähigkeit der Waaren im Allgemeinen bedeutend erhöht, rücksichtlich einiger Waaren allerdings auch vermindert. Manche Waare, welche in einem armen Lande leicht abgesetzt werden kann, ist in demselben, sobald es zur wirthschaftlichen Blüthe gelangt ist, geradezu unanbringlich (Vgl. S. 223 ff).

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/252>, abgerufen am 25.04.2024.