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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Ueber die Absatzfähigkeit der Waaren.
als ein Pferdehändler, und der Besitzer von Gold oder Silber,
Edelsteinen und sonstigen (wenn man von dem Zinsverluste ab-
sieht) fast kostenlos zu lagernden Waaren, besitzt Güter, deren
Absatzfähigkeit sich auf viel weitere zeitliche Grenzen erstreckt,
als jene aller oben genannten.

b) Ueber den verschiedenen Grad der Absatzfähigkeit der Waaren.

Wir haben in dem bisherigen gesehen, dass die Absatz-
fähigkeit der Waaren bald auf einen engeren, bald auf einen
weiteren Kreis von Personen, bald auf engere, bald auf weitere
räumliche, zeitliche und quantitative Grenzen beschränkt ist.
Mit all' dem haben wir indess nur die äusseren Grenzen ge-
kennzeichnet, innerhalb welcher bei jeder gegebenen ökonomischen
Sachlage der Absatz der Waaren stattfinden kann, und es er-
übrigt uns nunmehr zu untersuchen, von welchen Ursachen die
grössere oder geringere Leichtigkeit, mit welcher Waaren inner-
halb der obigen, ihrer Absatzfähigkeit gezogenen Grenzen um-
gesetzt werden können, abhängig ist.

Zu diesem Zwecke ist es nothwendig, dass wir einige Worte
über die Natur und Bestimmung der Waare vorausschicken. Die
Waare ist ein für den Austausch bestimmtes ökonomisches
Gut; sie ist indess nicht schlechthin für den Austausch be-
stimmt. Der Eigner der Waare hat die Absicht, dieselbe aus-
zutauschen, aber durchaus nicht für jeden Preis. Wer ein Lager
von Taschenuhren besitzt, kann dasselbe fast unter allen denk-
baren Umständen räumen, falls er die Taschenuhren um einen
Thaler das Stück, und ein Lederhändler das seine, falls er das
Leder zu ähnlichen Schleuderpreisen veräussern wollte. Nichts
destoweniger werden sich die beiden obigen Handelsleute even-
tuell für berechtigt halten, über mangelnden Absatz zu klagen,
denn ihre Waaren sind, wie gesagt, zwar zur Veräusserung be-
stimmt, aber nicht zu jedem, sondern zu dem der allgemeinen
ökonomischen Sachlage entsprechenden Preise.

Die effectiven Preise sind nun aber das Product der jewei-
ligen Concurrenz-Verhältnisse (S. 203) und dieselben entsprechen
um so mehr der allgemeinen wirthschaftlichen Sachlage,
je vollständiger die Concurrenz auf beiden Seiten stattfindet.
Wird durch irgend welche Umstände ein Theil derjenigen,

Ueber die Absatzfähigkeit der Waaren.
als ein Pferdehändler, und der Besitzer von Gold oder Silber,
Edelsteinen und sonstigen (wenn man von dem Zinsverluste ab-
sieht) fast kostenlos zu lagernden Waaren, besitzt Güter, deren
Absatzfähigkeit sich auf viel weitere zeitliche Grenzen erstreckt,
als jene aller oben genannten.

b) Ueber den verschiedenen Grad der Absatzfähigkeit der Waaren.

Wir haben in dem bisherigen gesehen, dass die Absatz-
fähigkeit der Waaren bald auf einen engeren, bald auf einen
weiteren Kreis von Personen, bald auf engere, bald auf weitere
räumliche, zeitliche und quantitative Grenzen beschränkt ist.
Mit all’ dem haben wir indess nur die äusseren Grenzen ge-
kennzeichnet, innerhalb welcher bei jeder gegebenen ökonomischen
Sachlage der Absatz der Waaren stattfinden kann, und es er-
übrigt uns nunmehr zu untersuchen, von welchen Ursachen die
grössere oder geringere Leichtigkeit, mit welcher Waaren inner-
halb der obigen, ihrer Absatzfähigkeit gezogenen Grenzen um-
gesetzt werden können, abhängig ist.

Zu diesem Zwecke ist es nothwendig, dass wir einige Worte
über die Natur und Bestimmung der Waare vorausschicken. Die
Waare ist ein für den Austausch bestimmtes ökonomisches
Gut; sie ist indess nicht schlechthin für den Austausch be-
stimmt. Der Eigner der Waare hat die Absicht, dieselbe aus-
zutauschen, aber durchaus nicht für jeden Preis. Wer ein Lager
von Taschenuhren besitzt, kann dasselbe fast unter allen denk-
baren Umständen räumen, falls er die Taschenuhren um einen
Thaler das Stück, und ein Lederhändler das seine, falls er das
Leder zu ähnlichen Schleuderpreisen veräussern wollte. Nichts
destoweniger werden sich die beiden obigen Handelsleute even-
tuell für berechtigt halten, über mangelnden Absatz zu klagen,
denn ihre Waaren sind, wie gesagt, zwar zur Veräusserung be-
stimmt, aber nicht zu jedem, sondern zu dem der allgemeinen
ökonomischen Sachlage entsprechenden Preise.

Die effectiven Preise sind nun aber das Product der jewei-
ligen Concurrenz-Verhältnisse (S. 203) und dieselben entsprechen
um so mehr der allgemeinen wirthschaftlichen Sachlage,
je vollständiger die Concurrenz auf beiden Seiten stattfindet.
Wird durch irgend welche Umstände ein Theil derjenigen,

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[240/0258] Ueber die Absatzfähigkeit der Waaren. als ein Pferdehändler, und der Besitzer von Gold oder Silber, Edelsteinen und sonstigen (wenn man von dem Zinsverluste ab- sieht) fast kostenlos zu lagernden Waaren, besitzt Güter, deren Absatzfähigkeit sich auf viel weitere zeitliche Grenzen erstreckt, als jene aller oben genannten. b) Ueber den verschiedenen Grad der Absatzfähigkeit der Waaren. Wir haben in dem bisherigen gesehen, dass die Absatz- fähigkeit der Waaren bald auf einen engeren, bald auf einen weiteren Kreis von Personen, bald auf engere, bald auf weitere räumliche, zeitliche und quantitative Grenzen beschränkt ist. Mit all’ dem haben wir indess nur die äusseren Grenzen ge- kennzeichnet, innerhalb welcher bei jeder gegebenen ökonomischen Sachlage der Absatz der Waaren stattfinden kann, und es er- übrigt uns nunmehr zu untersuchen, von welchen Ursachen die grössere oder geringere Leichtigkeit, mit welcher Waaren inner- halb der obigen, ihrer Absatzfähigkeit gezogenen Grenzen um- gesetzt werden können, abhängig ist. Zu diesem Zwecke ist es nothwendig, dass wir einige Worte über die Natur und Bestimmung der Waare vorausschicken. Die Waare ist ein für den Austausch bestimmtes ökonomisches Gut; sie ist indess nicht schlechthin für den Austausch be- stimmt. Der Eigner der Waare hat die Absicht, dieselbe aus- zutauschen, aber durchaus nicht für jeden Preis. Wer ein Lager von Taschenuhren besitzt, kann dasselbe fast unter allen denk- baren Umständen räumen, falls er die Taschenuhren um einen Thaler das Stück, und ein Lederhändler das seine, falls er das Leder zu ähnlichen Schleuderpreisen veräussern wollte. Nichts destoweniger werden sich die beiden obigen Handelsleute even- tuell für berechtigt halten, über mangelnden Absatz zu klagen, denn ihre Waaren sind, wie gesagt, zwar zur Veräusserung be- stimmt, aber nicht zu jedem, sondern zu dem der allgemeinen ökonomischen Sachlage entsprechenden Preise. Die effectiven Preise sind nun aber das Product der jewei- ligen Concurrenz-Verhältnisse (S. 203) und dieselben entsprechen um so mehr der allgemeinen wirthschaftlichen Sachlage, je vollständiger die Concurrenz auf beiden Seiten stattfindet. Wird durch irgend welche Umstände ein Theil derjenigen,

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/258>, abgerufen am 18.04.2024.