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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Ueber die Absatzfähigkeit der Waaren.
welche Bedarf an einer Waare haben, von der Concurrenz zu-
rückgehalten, so sinkt der Preis unter das der allgemeinen
wirthschaftlichen Sachlage entsprechende Niveau, erfolgt dies
bei der Concurrenz in dem Anbote, so steigt der Preis der
Waare über dasselbe.

Ist nun die Concurrenz um eine Waare eine ungeregelte,
so zwar, dass die Gefahr besteht, dass die Eigner dieselbe bei
der Veräusserung zu den ökonomischen Preisen nicht werden
absetzen können, während diese Gefahr für die Eigner anderer
Waaren nicht, oder doch nicht in gleichem Masse besteht, so ist
es klar, dass dieser Umstand einen sehr wichtigen Unterschied
in der Absatzfähigkeit der in Rede stehenden Waaren begründet,
denn die erstern Waaren können ihrer Bestimmung leicht und
sicher, die andern oft nur mit ökonomischen Opfern, unter Um-
ständen wohl auch gar nicht zugeführt werden.

Märkte, Messen, Börsen, periodisch wiederkehrende öffent-
liche Auctionen, wie sie z. B. in grossen Seestädten stattfinden,
und dergleichen öffentliche Einrichtungen mehr, haben den Zweck,
die sämmtlichen massgebenden Interessenten bei der Preisbildung
einer Waare dauernd, oder doch periodisch an gewissen Punkten
zu versammeln und dadurch die Preisbildung zu einer ökono-
mischen zu machen. Waaren, für welche ein geregelter Markt
besteht, können desshalb von ihrem Besitzer leicht zu den der
jeweiligen allgemeinen ökonomischen Sachlage entsprechenden
Preisen abgesetzt werden, während andere, deren Umsatz ein
ungeregelter ist, auch zu ungeregelten Preisen die Hände wech-
seln, bisweilen gar nicht an den Mann zu bringen sind. Die Er-
richtung eines Marktes für einen Artikel hat den Erfolg, den
Producenten desselben, beziehungsweise denjenigen wirthschaf-
tenden Subjecten, welche damit Handel treiben, die Aussicht zu
eröffnen, ihre Waaren jeweilig zu ökonomischen Preisen absetzen
zu können, und es ist klar, dass z. B. die Errichtung eines
Woll- oder Getreidemarktes in einer Stadt die Absatzfähigkeit der
Wolle, beziehungsweise des Getreides, in dem umliegenden Pro-
ductionsgebiete dieses Artikels bedeutend vermehrt, wie denn
z. B. auch die Zulassung eines Effectes zum Handel auf der
Börse, die sogenannte Cotirung, zur ökonomischen Preisbildung
beim Umsatze desselben, und wegen der Garantie, welche dieser

Menger, Volkswirthschaftslehre. 16

Ueber die Absatzfähigkeit der Waaren.
welche Bedarf an einer Waare haben, von der Concurrenz zu-
rückgehalten, so sinkt der Preis unter das der allgemeinen
wirthschaftlichen Sachlage entsprechende Niveau, erfolgt dies
bei der Concurrenz in dem Anbote, so steigt der Preis der
Waare über dasselbe.

Ist nun die Concurrenz um eine Waare eine ungeregelte,
so zwar, dass die Gefahr besteht, dass die Eigner dieselbe bei
der Veräusserung zu den ökonomischen Preisen nicht werden
absetzen können, während diese Gefahr für die Eigner anderer
Waaren nicht, oder doch nicht in gleichem Masse besteht, so ist
es klar, dass dieser Umstand einen sehr wichtigen Unterschied
in der Absatzfähigkeit der in Rede stehenden Waaren begründet,
denn die erstern Waaren können ihrer Bestimmung leicht und
sicher, die andern oft nur mit ökonomischen Opfern, unter Um-
ständen wohl auch gar nicht zugeführt werden.

Märkte, Messen, Börsen, periodisch wiederkehrende öffent-
liche Auctionen, wie sie z. B. in grossen Seestädten stattfinden,
und dergleichen öffentliche Einrichtungen mehr, haben den Zweck,
die sämmtlichen massgebenden Interessenten bei der Preisbildung
einer Waare dauernd, oder doch periodisch an gewissen Punkten
zu versammeln und dadurch die Preisbildung zu einer ökono-
mischen zu machen. Waaren, für welche ein geregelter Markt
besteht, können desshalb von ihrem Besitzer leicht zu den der
jeweiligen allgemeinen ökonomischen Sachlage entsprechenden
Preisen abgesetzt werden, während andere, deren Umsatz ein
ungeregelter ist, auch zu ungeregelten Preisen die Hände wech-
seln, bisweilen gar nicht an den Mann zu bringen sind. Die Er-
richtung eines Marktes für einen Artikel hat den Erfolg, den
Producenten desselben, beziehungsweise denjenigen wirthschaf-
tenden Subjecten, welche damit Handel treiben, die Aussicht zu
eröffnen, ihre Waaren jeweilig zu ökonomischen Preisen absetzen
zu können, und es ist klar, dass z. B. die Errichtung eines
Woll- oder Getreidemarktes in einer Stadt die Absatzfähigkeit der
Wolle, beziehungsweise des Getreides, in dem umliegenden Pro-
ductionsgebiete dieses Artikels bedeutend vermehrt, wie denn
z. B. auch die Zulassung eines Effectes zum Handel auf der
Börse, die sogenannte Cotirung, zur ökonomischen Preisbildung
beim Umsatze desselben, und wegen der Garantie, welche dieser

Menger, Volkswirthschaftslehre. 16
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[241/0259] Ueber die Absatzfähigkeit der Waaren. welche Bedarf an einer Waare haben, von der Concurrenz zu- rückgehalten, so sinkt der Preis unter das der allgemeinen wirthschaftlichen Sachlage entsprechende Niveau, erfolgt dies bei der Concurrenz in dem Anbote, so steigt der Preis der Waare über dasselbe. Ist nun die Concurrenz um eine Waare eine ungeregelte, so zwar, dass die Gefahr besteht, dass die Eigner dieselbe bei der Veräusserung zu den ökonomischen Preisen nicht werden absetzen können, während diese Gefahr für die Eigner anderer Waaren nicht, oder doch nicht in gleichem Masse besteht, so ist es klar, dass dieser Umstand einen sehr wichtigen Unterschied in der Absatzfähigkeit der in Rede stehenden Waaren begründet, denn die erstern Waaren können ihrer Bestimmung leicht und sicher, die andern oft nur mit ökonomischen Opfern, unter Um- ständen wohl auch gar nicht zugeführt werden. Märkte, Messen, Börsen, periodisch wiederkehrende öffent- liche Auctionen, wie sie z. B. in grossen Seestädten stattfinden, und dergleichen öffentliche Einrichtungen mehr, haben den Zweck, die sämmtlichen massgebenden Interessenten bei der Preisbildung einer Waare dauernd, oder doch periodisch an gewissen Punkten zu versammeln und dadurch die Preisbildung zu einer ökono- mischen zu machen. Waaren, für welche ein geregelter Markt besteht, können desshalb von ihrem Besitzer leicht zu den der jeweiligen allgemeinen ökonomischen Sachlage entsprechenden Preisen abgesetzt werden, während andere, deren Umsatz ein ungeregelter ist, auch zu ungeregelten Preisen die Hände wech- seln, bisweilen gar nicht an den Mann zu bringen sind. Die Er- richtung eines Marktes für einen Artikel hat den Erfolg, den Producenten desselben, beziehungsweise denjenigen wirthschaf- tenden Subjecten, welche damit Handel treiben, die Aussicht zu eröffnen, ihre Waaren jeweilig zu ökonomischen Preisen absetzen zu können, und es ist klar, dass z. B. die Errichtung eines Woll- oder Getreidemarktes in einer Stadt die Absatzfähigkeit der Wolle, beziehungsweise des Getreides, in dem umliegenden Pro- ductionsgebiete dieses Artikels bedeutend vermehrt, wie denn z. B. auch die Zulassung eines Effectes zum Handel auf der Börse, die sogenannte Cotirung, zur ökonomischen Preisbildung beim Umsatze desselben, und wegen der Garantie, welche dieser Menger, Volkswirthschaftslehre. 16

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/259>, abgerufen am 18.04.2024.