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Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.

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dritter Abschnitt.
(d) Das römische und fränkische Jnteresse vereinigte sich
nun aus Noth gegen die Allemannier und andre Völker,
so ihnen aus Deutschland und Pannonien über den Hals
kamen; und es konnte nicht eher ruhig werden, als bis
die Franken und Allemannier in ein Reich zusammen
traten und das alte Germanien gegen die Donau wieder
in Ansehn brachten.
(e) Es ist besonders daß die fränkischen Eroberungen der
Linie nachgiengen, welche das alte Germanien eingefaßt
hatte; und man sollte in dem Consulat des ersten frän-
kischen Monarchen Chlodoveus, welches er noch von dem
Kayser Anastasius annahm, nachdem Justinian den
Franken Gallien schon abgetreten hatte, S. DV BOS
hist. crit. de la Mon. Fr. III. 6. c.
12., fast einen Tittel
suchen, wodurch er sich gerade zu dieser und keiner an-
dern Eroberung berechtigen konnte. Denn unter dem
Vorwand dieses Consulats konnte er die von Constantin
dem Grossen gemachte grosse gallische Präfectur wieder-
herstellen, und damit Oberdeutschland a titre de reunion
an sich reissen. Eben so hatte der Comes Syagrius der
sich vom Kayser Mauritius zum römischen Patritius
machen ließ S. FREDEG. Chron. ad ann. 587. c. 6.
sicher die Absicht den König Guntram unter seinen Be-
fehl zu setzen.
§. 101.
Die Macht der Franken verändert
ihr System.

Die Sassen waren bisher ohne Reich wie ohne
System geblieben, und überall nur dem Kriege nach-
gezogen, wohin es ihnen am besten gefallen hatte,
ohne an ihre gemeinschaftliche Sicherheit zu geden-
ken. Nun aber merkten sie ihren Fehler, und es war
als wenn ihnen bey dem Fall der Thüringer, welchen
sie noch gemeinschaftlich mit den Franken beför-
derten, (a) ihr eigner ahndete. Sie zogen also

die-
dritter Abſchnitt.
(d) Das roͤmiſche und fraͤnkiſche Jntereſſe vereinigte ſich
nun aus Noth gegen die Allemannier und andre Voͤlker,
ſo ihnen aus Deutſchland und Pannonien uͤber den Hals
kamen; und es konnte nicht eher ruhig werden, als bis
die Franken und Allemannier in ein Reich zuſammen
traten und das alte Germanien gegen die Donau wieder
in Anſehn brachten.
(e) Es iſt beſonders daß die fraͤnkiſchen Eroberungen der
Linie nachgiengen, welche das alte Germanien eingefaßt
hatte; und man ſollte in dem Conſulat des erſten fraͤn-
kiſchen Monarchen Chlodoveus, welches er noch von dem
Kayſer Anaſtaſius annahm, nachdem Juſtinian den
Franken Gallien ſchon abgetreten hatte, S. DV BOS
hiſt. crit. de la Mon. Fr. III. 6. c.
12., faſt einen Tittel
ſuchen, wodurch er ſich gerade zu dieſer und keiner an-
dern Eroberung berechtigen konnte. Denn unter dem
Vorwand dieſes Conſulats konnte er die von Conſtantin
dem Groſſen gemachte groſſe galliſche Praͤfectur wieder-
herſtellen, und damit Oberdeutſchland a titre de reunion
an ſich reiſſen. Eben ſo hatte der Comes Syagrius der
ſich vom Kayſer Mauritius zum roͤmiſchen Patritius
machen ließ S. FREDEG. Chron. ad ann. 587. c. 6.
ſicher die Abſicht den Koͤnig Guntram unter ſeinen Be-
fehl zu ſetzen.
§. 101.
Die Macht der Franken veraͤndert
ihr Syſtem.

Die Saſſen waren bisher ohne Reich wie ohne
Syſtem geblieben, und uͤberall nur dem Kriege nach-
gezogen, wohin es ihnen am beſten gefallen hatte,
ohne an ihre gemeinſchaftliche Sicherheit zu geden-
ken. Nun aber merkten ſie ihren Fehler, und es war
als wenn ihnen bey dem Fall der Thuͤringer, welchen
ſie noch gemeinſchaftlich mit den Franken befoͤr-
derten, (a) ihr eigner ahndete. Sie zogen alſo

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[207/0237] dritter Abſchnitt. ⁽d⁾ Das roͤmiſche und fraͤnkiſche Jntereſſe vereinigte ſich nun aus Noth gegen die Allemannier und andre Voͤlker, ſo ihnen aus Deutſchland und Pannonien uͤber den Hals kamen; und es konnte nicht eher ruhig werden, als bis die Franken und Allemannier in ein Reich zuſammen traten und das alte Germanien gegen die Donau wieder in Anſehn brachten. ⁽e⁾ Es iſt beſonders daß die fraͤnkiſchen Eroberungen der Linie nachgiengen, welche das alte Germanien eingefaßt hatte; und man ſollte in dem Conſulat des erſten fraͤn- kiſchen Monarchen Chlodoveus, welches er noch von dem Kayſer Anaſtaſius annahm, nachdem Juſtinian den Franken Gallien ſchon abgetreten hatte, S. DV BOS hiſt. crit. de la Mon. Fr. III. 6. c. 12., faſt einen Tittel ſuchen, wodurch er ſich gerade zu dieſer und keiner an- dern Eroberung berechtigen konnte. Denn unter dem Vorwand dieſes Conſulats konnte er die von Conſtantin dem Groſſen gemachte groſſe galliſche Praͤfectur wieder- herſtellen, und damit Oberdeutſchland a titre de reunion an ſich reiſſen. Eben ſo hatte der Comes Syagrius der ſich vom Kayſer Mauritius zum roͤmiſchen Patritius machen ließ S. FREDEG. Chron. ad ann. 587. c. 6. ſicher die Abſicht den Koͤnig Guntram unter ſeinen Be- fehl zu ſetzen. §. 101. Die Macht der Franken veraͤndert ihr Syſtem. Die Saſſen waren bisher ohne Reich wie ohne Syſtem geblieben, und uͤberall nur dem Kriege nach- gezogen, wohin es ihnen am beſten gefallen hatte, ohne an ihre gemeinſchaftliche Sicherheit zu geden- ken. Nun aber merkten ſie ihren Fehler, und es war als wenn ihnen bey dem Fall der Thuͤringer, welchen ſie noch gemeinſchaftlich mit den Franken befoͤr- derten, ⁽a⁾ ihr eigner ahndete. Sie zogen alſo die-

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_osnabrueck_1768/237>, abgerufen am 23.04.2024.