Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.

Bild:
<< vorherige Seite
Ein sicheres Mittel
mehrentheils seinen Endzweck erreichen sollte. Wenn auf
diese Weise aus einem Hauptorte ein Steckbrief auf vier
Hauptstrassen ausgeht, so muß er in 24 Stunden vierhun-
dertmal copiirt, und der Kreis dieses Hauptorts auf 16
Meilen im Durchschnitt berennet seyn.

Es wäre dieses vielleicht auch ein Mittel, dessen sich die
mit einauder Cartel habenden Kreisstände gegen die Deser-
teurs bedienen könnten.



XLV.
Ein sicheres Mittel, das gar zu häufige
Coffeetrinken, abzuschaffen.

Die Erfahrung hat es gewiesen, daß alle bisherigen
Verordnungen *) und Anstalten einzelner Reichsstän-
de gegen das Coffeetrinken wenig oder nichts gefruchtet ha-
ben, und man kann, ohne eben ein grosser Prophet zu seyn,
wohl vorher sagen, daß dieselben künftig ein gleiches Schick-
sal haben werden. Wenn aber sämtliche Reichsstände, wel-
che die Handwerksmißbräuche so oft ihrer Aufmerksamkeit
gewürdiget haben, sich dahin vereinigten, daß künftig der
Handel mit Coffee einzig und allein in den Händen der
Obrigkeit seyn, und diese bey Strafe von hundert Mark
löthigen Goldes keinem andern diesen Handel in ihrem Lande
gestatten, und selbst das Pfund nicht unter einen Gulden
verkaufen lassen sollte: so würde dieses nicht allein ein gros-

ser
*) Im Stifte Oßnabrück ist die Verordnung, daß geborgter Coffee,
Zucker etc. gegen einen steuerbaren Unterthanen nicht gerichtlich
eingeklagt werden kann, auch bey entstehenden Concursen nicht
bezahlet wird. Man hat dergleichen Schulden den Spielschul-
den gleich gesetzt.
Ein ſicheres Mittel
mehrentheils ſeinen Endzweck erreichen ſollte. Wenn auf
dieſe Weiſe aus einem Hauptorte ein Steckbrief auf vier
Hauptſtraſſen ausgeht, ſo muß er in 24 Stunden vierhun-
dertmal copiirt, und der Kreis dieſes Hauptorts auf 16
Meilen im Durchſchnitt berennet ſeyn.

Es waͤre dieſes vielleicht auch ein Mittel, deſſen ſich die
mit einauder Cartel habenden Kreisſtaͤnde gegen die Deſer-
teurs bedienen koͤnnten.



XLV.
Ein ſicheres Mittel, das gar zu haͤufige
Coffeetrinken, abzuſchaffen.

Die Erfahrung hat es gewieſen, daß alle bisherigen
Verordnungen *) und Anſtalten einzelner Reichsſtaͤn-
de gegen das Coffeetrinken wenig oder nichts gefruchtet ha-
ben, und man kann, ohne eben ein groſſer Prophet zu ſeyn,
wohl vorher ſagen, daß dieſelben kuͤnftig ein gleiches Schick-
ſal haben werden. Wenn aber ſaͤmtliche Reichsſtaͤnde, wel-
che die Handwerksmißbraͤuche ſo oft ihrer Aufmerkſamkeit
gewuͤrdiget haben, ſich dahin vereinigten, daß kuͤnftig der
Handel mit Coffee einzig und allein in den Haͤnden der
Obrigkeit ſeyn, und dieſe bey Strafe von hundert Mark
loͤthigen Goldes keinem andern dieſen Handel in ihrem Lande
geſtatten, und ſelbſt das Pfund nicht unter einen Gulden
verkaufen laſſen ſollte: ſo wuͤrde dieſes nicht allein ein groſ-

ſer
*) Im Stifte Oßnabruͤck iſt die Verordnung, daß geborgter Coffee,
Zucker ꝛc. gegen einen ſteuerbaren Unterthanen nicht gerichtlich
eingeklagt werden kann, auch bey entſtehenden Concurſen nicht
bezahlet wird. Man hat dergleichen Schulden den Spielſchul-
den gleich geſetzt.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <list>
          <item><pb facs="#f0180" n="166"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Ein &#x017F;icheres Mittel</hi></fw><lb/>
mehrentheils &#x017F;einen Endzweck erreichen &#x017F;ollte. Wenn auf<lb/>
die&#x017F;e Wei&#x017F;e aus einem Hauptorte ein Steckbrief auf vier<lb/>
Haupt&#x017F;tra&#x017F;&#x017F;en ausgeht, &#x017F;o muß er in 24 Stunden vierhun-<lb/>
dertmal copiirt, und der Kreis die&#x017F;es Hauptorts auf 16<lb/>
Meilen im Durch&#x017F;chnitt berennet &#x017F;eyn.</item>
        </list><lb/>
        <p>Es wa&#x0364;re die&#x017F;es vielleicht auch ein Mittel, de&#x017F;&#x017F;en &#x017F;ich die<lb/>
mit einauder Cartel habenden Kreis&#x017F;ta&#x0364;nde gegen die De&#x017F;er-<lb/>
teurs bedienen ko&#x0364;nnten.</p>
      </div><lb/>
      <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">XLV.</hi><lb/>
Ein &#x017F;icheres Mittel, das gar zu ha&#x0364;ufige<lb/>
Coffeetrinken, abzu&#x017F;chaffen.</hi> </head><lb/>
        <p>Die Erfahrung hat es gewie&#x017F;en, daß alle bisherigen<lb/>
Verordnungen <note place="foot" n="*)">Im Stifte Oßnabru&#x0364;ck i&#x017F;t die Verordnung, daß geborgter Coffee,<lb/>
Zucker &#xA75B;c. gegen einen &#x017F;teuerbaren Unterthanen nicht gerichtlich<lb/>
eingeklagt werden kann, auch bey ent&#x017F;tehenden Concur&#x017F;en nicht<lb/>
bezahlet wird. Man hat dergleichen Schulden den Spiel&#x017F;chul-<lb/>
den gleich ge&#x017F;etzt.</note> und An&#x017F;talten einzelner Reichs&#x017F;ta&#x0364;n-<lb/>
de gegen das Coffeetrinken wenig oder nichts gefruchtet ha-<lb/>
ben, und man kann, ohne eben ein gro&#x017F;&#x017F;er Prophet zu &#x017F;eyn,<lb/>
wohl vorher &#x017F;agen, daß die&#x017F;elben ku&#x0364;nftig ein gleiches Schick-<lb/>
&#x017F;al haben werden. Wenn aber &#x017F;a&#x0364;mtliche Reichs&#x017F;ta&#x0364;nde, wel-<lb/>
che die Handwerksmißbra&#x0364;uche &#x017F;o oft ihrer Aufmerk&#x017F;amkeit<lb/>
gewu&#x0364;rdiget haben, &#x017F;ich dahin vereinigten, daß ku&#x0364;nftig der<lb/>
Handel mit Coffee einzig und allein in den Ha&#x0364;nden der<lb/>
Obrigkeit &#x017F;eyn, und die&#x017F;e bey Strafe von hundert Mark<lb/>
lo&#x0364;thigen Goldes keinem andern die&#x017F;en Handel in ihrem Lande<lb/>
ge&#x017F;tatten, und &#x017F;elb&#x017F;t das Pfund nicht unter einen Gulden<lb/>
verkaufen la&#x017F;&#x017F;en &#x017F;ollte: &#x017F;o wu&#x0364;rde die&#x017F;es nicht allein ein gro&#x017F;-<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">&#x017F;er</fw><lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[166/0180] Ein ſicheres Mittel mehrentheils ſeinen Endzweck erreichen ſollte. Wenn auf dieſe Weiſe aus einem Hauptorte ein Steckbrief auf vier Hauptſtraſſen ausgeht, ſo muß er in 24 Stunden vierhun- dertmal copiirt, und der Kreis dieſes Hauptorts auf 16 Meilen im Durchſchnitt berennet ſeyn. Es waͤre dieſes vielleicht auch ein Mittel, deſſen ſich die mit einauder Cartel habenden Kreisſtaͤnde gegen die Deſer- teurs bedienen koͤnnten. XLV. Ein ſicheres Mittel, das gar zu haͤufige Coffeetrinken, abzuſchaffen. Die Erfahrung hat es gewieſen, daß alle bisherigen Verordnungen *) und Anſtalten einzelner Reichsſtaͤn- de gegen das Coffeetrinken wenig oder nichts gefruchtet ha- ben, und man kann, ohne eben ein groſſer Prophet zu ſeyn, wohl vorher ſagen, daß dieſelben kuͤnftig ein gleiches Schick- ſal haben werden. Wenn aber ſaͤmtliche Reichsſtaͤnde, wel- che die Handwerksmißbraͤuche ſo oft ihrer Aufmerkſamkeit gewuͤrdiget haben, ſich dahin vereinigten, daß kuͤnftig der Handel mit Coffee einzig und allein in den Haͤnden der Obrigkeit ſeyn, und dieſe bey Strafe von hundert Mark loͤthigen Goldes keinem andern dieſen Handel in ihrem Lande geſtatten, und ſelbſt das Pfund nicht unter einen Gulden verkaufen laſſen ſollte: ſo wuͤrde dieſes nicht allein ein groſ- ſer *) Im Stifte Oßnabruͤck iſt die Verordnung, daß geborgter Coffee, Zucker ꝛc. gegen einen ſteuerbaren Unterthanen nicht gerichtlich eingeklagt werden kann, auch bey entſtehenden Concurſen nicht bezahlet wird. Man hat dergleichen Schulden den Spielſchul- den gleich geſetzt.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Für das DTA wurde die „Neue verbesserte und verme… [mehr]

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778/180
Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778/180>, abgerufen am 29.03.2024.