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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.

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1.
Staatsgeschichte.
§ 107.
1. Umfang und Eintheilung der Staatsgeschichte.

Die Darstellung des geschichtlichen Herganges des Lebens
der Menschen im Staate zerfällt in zwei Haupttheile: in die
Geschichte des inneren Staatslebens der verschiedenen Völker;
und in die Geschichte des gegenseitigen Einwirkens coexistiren-
der Staaten, d. h. in die Geschichte der Staatensysteme 1).

1. Die innere Staatsgeschichte läßt sich in sehr ver-
schiedenem Umfange auffassen und darstellen. -- Vor Allem in
welthistorischer Auffassung, wobei denn aber sogleich wie-
der eine doppelte Behandlung möglich ist. Entweder wird, und
es mag dies als das Jedeal gelten, die Entwicklung des staat-
lichen Lebens aller gesittigten Völker von den ersten Anfängen
beglaubigter Geschichte an gegeben, und also ein vollständiges
Bild dieser Seite der gesammten Menschheitsgeschichte gewonnen.
Oder aber kann auch nur ein kürzerer Theil der Geschichte
zum Gegenstande genommen werden, dieser dann aber wieder
in vollständiger Umspannung aller in diesen Abschnitt fallenden
Staaten, ihrer Einrichtungen und Begebenheiten. In beiden
Fällen ist es Aufgabe der historischen Kunst und eines richtigen Ein-
blickes in die verschiedenen Haupt- und Nebenarten des Staats-

1.
Staatsgeſchichte.
§ 107.
1. Umfang und Eintheilung der Staatsgeſchichte.

Die Darſtellung des geſchichtlichen Herganges des Lebens
der Menſchen im Staate zerfällt in zwei Haupttheile: in die
Geſchichte des inneren Staatslebens der verſchiedenen Völker;
und in die Geſchichte des gegenſeitigen Einwirkens coexiſtiren-
der Staaten, d. h. in die Geſchichte der Staatenſyſteme 1).

1. Die innere Staatsgeſchichte läßt ſich in ſehr ver-
ſchiedenem Umfange auffaſſen und darſtellen. — Vor Allem in
welthiſtoriſcher Auffaſſung, wobei denn aber ſogleich wie-
der eine doppelte Behandlung möglich iſt. Entweder wird, und
es mag dies als das Jedeal gelten, die Entwicklung des ſtaat-
lichen Lebens aller geſittigten Völker von den erſten Anfängen
beglaubigter Geſchichte an gegeben, und alſo ein vollſtändiges
Bild dieſer Seite der geſammten Menſchheitsgeſchichte gewonnen.
Oder aber kann auch nur ein kürzerer Theil der Geſchichte
zum Gegenſtande genommen werden, dieſer dann aber wieder
in vollſtändiger Umſpannung aller in dieſen Abſchnitt fallenden
Staaten, ihrer Einrichtungen und Begebenheiten. In beiden
Fällen iſt es Aufgabe der hiſtoriſchen Kunſt und eines richtigen Ein-
blickes in die verſchiedenen Haupt- und Nebenarten des Staats-

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[[716]/0730] 1. Staatsgeſchichte. § 107. 1. Umfang und Eintheilung der Staatsgeſchichte. Die Darſtellung des geſchichtlichen Herganges des Lebens der Menſchen im Staate zerfällt in zwei Haupttheile: in die Geſchichte des inneren Staatslebens der verſchiedenen Völker; und in die Geſchichte des gegenſeitigen Einwirkens coexiſtiren- der Staaten, d. h. in die Geſchichte der Staatenſyſteme 1). 1. Die innere Staatsgeſchichte läßt ſich in ſehr ver- ſchiedenem Umfange auffaſſen und darſtellen. — Vor Allem in welthiſtoriſcher Auffaſſung, wobei denn aber ſogleich wie- der eine doppelte Behandlung möglich iſt. Entweder wird, und es mag dies als das Jedeal gelten, die Entwicklung des ſtaat- lichen Lebens aller geſittigten Völker von den erſten Anfängen beglaubigter Geſchichte an gegeben, und alſo ein vollſtändiges Bild dieſer Seite der geſammten Menſchheitsgeſchichte gewonnen. Oder aber kann auch nur ein kürzerer Theil der Geſchichte zum Gegenſtande genommen werden, dieſer dann aber wieder in vollſtändiger Umſpannung aller in dieſen Abſchnitt fallenden Staaten, ihrer Einrichtungen und Begebenheiten. In beiden Fällen iſt es Aufgabe der hiſtoriſchen Kunſt und eines richtigen Ein- blickes in die verſchiedenen Haupt- und Nebenarten des Staats-

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Zitationshilfe: Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. [716]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/730>, abgerufen am 23.04.2024.