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Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 1: Bis zur Schlacht von Pydna. Leipzig, 1854.

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ZWEITES BUCH. KAPITEL V.
parteiisch zu wahren bedacht war und dass die Klugheit und
die Energie der Körperschaft hier häufig nicht zum Heil des
Staates gebraucht worden sind. Indess der grosse in schweren
Kämpfen festgestellte Grundsatz, dass jeder römische Bürger
gleich vor dem Gesetz sei in Rechten und Pflichten, und die
daraus sich ergebende Eröffnung der politischen Laufbahn,
das heisst des Eintritts in den Senat für Jedermann erhielten
neben dem Glanz der militärischen und politischen Erfolge
die staatliche und nationale Eintracht und nahmen dem Unter-
schied der Stände jene Erbitterung und Gehässigkeit, die den
Kampf der Patricier und Plebejer bezeichnen; und da die
glückliche Wendung der äussern Politik es mit sich brachte,
dass länger als ein Jahrhundert die Reichen Spielraum für
sich fanden ohne den Mittelstand unterdrücken zu müssen,
so hat das römische Volk in seinem Senat längere Zeit, als
es einem Volke verstattet zu sein pflegt, das grossartigste aller
Menschenwerke durchzuführen vermocht, eine weise und glück-
liche Selbstregierung.


ZWEITES BUCH. KAPITEL V.
parteiisch zu wahren bedacht war und daſs die Klugheit und
die Energie der Körperschaft hier häufig nicht zum Heil des
Staates gebraucht worden sind. Indeſs der groſse in schweren
Kämpfen festgestellte Grundsatz, daſs jeder römische Bürger
gleich vor dem Gesetz sei in Rechten und Pflichten, und die
daraus sich ergebende Eröffnung der politischen Laufbahn,
das heiſst des Eintritts in den Senat für Jedermann erhielten
neben dem Glanz der militärischen und politischen Erfolge
die staatliche und nationale Eintracht und nahmen dem Unter-
schied der Stände jene Erbitterung und Gehässigkeit, die den
Kampf der Patricier und Plebejer bezeichnen; und da die
glückliche Wendung der äuſsern Politik es mit sich brachte,
daſs länger als ein Jahrhundert die Reichen Spielraum für
sich fanden ohne den Mittelstand unterdrücken zu müssen,
so hat das römische Volk in seinem Senat längere Zeit, als
es einem Volke verstattet zu sein pflegt, das groſsartigste aller
Menschenwerke durchzuführen vermocht, eine weise und glück-
liche Selbstregierung.


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[202/0216] ZWEITES BUCH. KAPITEL V. parteiisch zu wahren bedacht war und daſs die Klugheit und die Energie der Körperschaft hier häufig nicht zum Heil des Staates gebraucht worden sind. Indeſs der groſse in schweren Kämpfen festgestellte Grundsatz, daſs jeder römische Bürger gleich vor dem Gesetz sei in Rechten und Pflichten, und die daraus sich ergebende Eröffnung der politischen Laufbahn, das heiſst des Eintritts in den Senat für Jedermann erhielten neben dem Glanz der militärischen und politischen Erfolge die staatliche und nationale Eintracht und nahmen dem Unter- schied der Stände jene Erbitterung und Gehässigkeit, die den Kampf der Patricier und Plebejer bezeichnen; und da die glückliche Wendung der äuſsern Politik es mit sich brachte, daſs länger als ein Jahrhundert die Reichen Spielraum für sich fanden ohne den Mittelstand unterdrücken zu müssen, so hat das römische Volk in seinem Senat längere Zeit, als es einem Volke verstattet zu sein pflegt, das groſsartigste aller Menschenwerke durchzuführen vermocht, eine weise und glück- liche Selbstregierung.

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Zitationshilfe: Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 1: Bis zur Schlacht von Pydna. Leipzig, 1854, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische01_1854/216>, abgerufen am 29.03.2024.