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Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.

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Von Europa, als einem ein. Staatscörp.
benheiten, und auf die Sorglichkeit in Anse-
hung des Zukünfftigen.

§. 46.

Die mehreste Europäische Staaten seynd
dahero darauf bedacht, zu verhüten, daß 1.
nicht ein einiger Herr, oder ein einiges Haus,
eine solche überwiegende Macht bekommen mö-
ge, welche denen übrigen Staaten nachtheilig
seyn könnte, oder daß sie 2. wenigstens sich der-
selben nicht würcklich zu ihrem Nachtheil gebrau-
chen dörffe.

*) von Vattel 3, 61.
§. 47.

Als das Haus Oesterreich zu Ende des 15 den
Jahrhunderts die Burgundische Lande erbte,
und zu Anfang des 16den Jahrhunderts auch
die Spanische Reiche darzu bekame, wurde
Franckreich eyfersüchtig darüber, und suchte,
sich der anwachsenden Macht des Hauses Oe-
sterreich auf alle Weise zu widersezen: Welches
etliche hundert Jahre dauerte.

Die übrige Europäische Staaten sahen bald
der Sache zu, bald nahmen sie Parthie, jezt
mit dem einen-jezt mit dem andern Theil.

§. 48.

Als aber im Jahr 1700. ein Französischer
Prinz zum Besiz derer Spanischen Reiche ka-
me, machten die meiste Franckreich und Spa-
nien benachbarte Staaten gemeinschafftliche Sa-
che, der Macht des Französischen Hofes Schran-
cken zu sezen.

§. 49.

Von Europa, als einem ein. Staatscoͤrp.
benheiten, und auf die Sorglichkeit in Anſe-
hung des Zukuͤnfftigen.

§. 46.

Die mehreſte Europaͤiſche Staaten ſeynd
dahero darauf bedacht, zu verhuͤten, daß 1.
nicht ein einiger Herr, oder ein einiges Haus,
eine ſolche uͤberwiegende Macht bekommen moͤ-
ge, welche denen uͤbrigen Staaten nachtheilig
ſeyn koͤnnte, oder daß ſie 2. wenigſtens ſich der-
ſelben nicht wuͤrcklich zu ihrem Nachtheil gebrau-
chen doͤrffe.

*) von Vattel 3, 61.
§. 47.

Als das Haus Oeſterreich zu Ende des 15 den
Jahrhunderts die Burgundiſche Lande erbte,
und zu Anfang des 16den Jahrhunderts auch
die Spaniſche Reiche darzu bekame, wurde
Franckreich eyferſuͤchtig daruͤber, und ſuchte,
ſich der anwachſenden Macht des Hauſes Oe-
ſterreich auf alle Weiſe zu widerſezen: Welches
etliche hundert Jahre dauerte.

Die uͤbrige Europaͤiſche Staaten ſahen bald
der Sache zu, bald nahmen ſie Parthie, jezt
mit dem einen-jezt mit dem andern Theil.

§. 48.

Als aber im Jahr 1700. ein Franzoͤſiſcher
Prinz zum Beſiz derer Spaniſchen Reiche ka-
me, machten die meiſte Franckreich und Spa-
nien benachbarte Staaten gemeinſchafftliche Sa-
che, der Macht des Franzoͤſiſchen Hofes Schran-
cken zu ſezen.

§. 49.
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[29/0041] Von Europa, als einem ein. Staatscoͤrp. benheiten, und auf die Sorglichkeit in Anſe- hung des Zukuͤnfftigen. §. 46. Die mehreſte Europaͤiſche Staaten ſeynd dahero darauf bedacht, zu verhuͤten, daß 1. nicht ein einiger Herr, oder ein einiges Haus, eine ſolche uͤberwiegende Macht bekommen moͤ- ge, welche denen uͤbrigen Staaten nachtheilig ſeyn koͤnnte, oder daß ſie 2. wenigſtens ſich der- ſelben nicht wuͤrcklich zu ihrem Nachtheil gebrau- chen doͤrffe. *⁾ von Vattel 3, 61. §. 47. Als das Haus Oeſterreich zu Ende des 15 den Jahrhunderts die Burgundiſche Lande erbte, und zu Anfang des 16den Jahrhunderts auch die Spaniſche Reiche darzu bekame, wurde Franckreich eyferſuͤchtig daruͤber, und ſuchte, ſich der anwachſenden Macht des Hauſes Oe- ſterreich auf alle Weiſe zu widerſezen: Welches etliche hundert Jahre dauerte. Die uͤbrige Europaͤiſche Staaten ſahen bald der Sache zu, bald nahmen ſie Parthie, jezt mit dem einen-jezt mit dem andern Theil. §. 48. Als aber im Jahr 1700. ein Franzoͤſiſcher Prinz zum Beſiz derer Spaniſchen Reiche ka- me, machten die meiſte Franckreich und Spa- nien benachbarte Staaten gemeinſchafftliche Sa- che, der Macht des Franzoͤſiſchen Hofes Schran- cken zu ſezen. §. 49.

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Zitationshilfe: Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_grundlehren_1778/41>, abgerufen am 28.03.2024.