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Der Arbeitgeber. Nr. 1035. Frankfurt a. M., 3. März 1877.

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Der "Arbeitgeber" erscheint
wöchentlich,
Preis: 1 / 4 jährlich Mk. 2.40,
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Verlag des "Arbeitgeber"
Hochstraße Nr. 37.

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Arbeitgeber.
Archiv für Volkswirthschaft und neue Erfindungen,
Central - Anzeiger für den Arbeitmarkt.
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Das Patent= und Maschinen-
Geschäft des "Arbeitgeber"
übernimmt die Ausführung
neuer Erfindungen, vermittelt
den Ankauf ( zum Fabrik-
preis ) und Verkauf von Ma-
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Nro 1035.
Frankfurt a. M., 3. März 1877.


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Der englische Patent - Gesetz - Entwurf.
II.

Jn der nunmehr folgenden Besprechung des Entwurfes sprach
Dillwyn seine Befriedigung darüber aus, daß der Entwurf dies-
mal dem Unterhause zuerst zur Berathung vorgelegt werde. Die
Bestimmungen des Entwurfes seien übrigens darnach angethan,
die Erfinder zu entmuthigen. Dies sei namentlich mit der Be-
stimmung der Fall, daß die Examinatoren untersuchen sollten, ob
die zu patentirende Erfindung auch von allgemeinem Nutzen sei;
hierüber könne Niemand von vorneherein ein Urtheil fällen. Es
gäbe genug Erfindungen, denen sogar Sachverständige anfangs jeden
praktischen Werth abgesprochen, die aber später dennoch dem Erfin-
der viele Tausende eingetragen hätten. Ferner könne er sich damit
nicht einverstanden erklären, daß die Commissäre nicht bezahlt wer-
den sollten. Der Verfall des jetzigen Patentgesetzes -- man könne
wohl behaupten, daß das bestehende Patentgesetz in Verfall gerathen
sei -- habe eben darin seinen Grund, daß die Ausführung des-
selben Personen übertragen worden, denen es nicht möglich gewesen,
demselben die nöthige Sorge zu widmen. Wenn das Gesetz in
richtiger Weise gehandhabt werden solle, so müsse dessen Ausführung
in die Hände von Commissären gelegt werden, die ihrer Aufgabe
vollständig gewachsen seien und für ihre Mühewaltung bezahlt
würden. Das bestehende Patentgesetz bestimme als Commissäre
den Lordkanzler, den " Master of the Rolls " und die Kronbeamten
( Law-officers of the Crown ) . Diesen habe die Handhabung des
Gesetzes obgelegen und da sie hierzu nicht im Stande gewesen,
hätten sie die Sache Unterbeamten überlassen, was seiner Meinung
nach durchaus schädlich gewesen sei.

Mandella spricht gleichfalls seine Befriedigung darüber aus,
daß der Entwurf diesmal zuerst im Hause der Gemeinen einge-
bracht worden sei. Jn diesem Hause fände sich Verständniß für
Erfindungen und die heimische Jndustrie könne sicher sein, daß
ihre Jnteressen vollständig gewahrt würden. Nachdem die Patent-
frage zweimal im Hause der Lords berathen worden, müsse er sa-
gen, daß dort eine höchst gefährliche Praxis Platz gegriffen habe
und daß dort Gesetzentwürfe sanktionirt worden, welche, wenn man
sie auch im Hause der Gemeinen hätte passiren lassen, die heimische
Jndustrie geradezu ruinirt hätten. -- Was nun den gegenwärtigen
Entwurf angehe, so sei er ( Redner ) auf der einen Seite von manchen
Bestimmungen desselben sehr befriedigt, so hauptsächlich von denen
die sich auf die Patentdauer und auf die vorläufigen Beschreibun-
gen bezögen, auf der anderen Seite müsse er aber sagen, daß der
Entwurf Bestimmungen enthalte, welche dazu angethan seien, die
Zahl der Patente auf ein Minimum zu reduziren und dies sei
nichts weniger wie wünschenswerth. Der Attorney General habe
freilich behauptet, daß je mehr die Patenteingaben geprüft würden,
desto weniger Patente es gebe, er ( Redner ) möchte dem nur das
Beispiel von Amerika entgegenhalten. Jn keinem Lande würden
Patenteingaben so genau geprüft wie in Amerika ( Redner hat wohl
noch nie die Bekanntschaft der Königlich Preußischen Patentcom-
mission gemacht. D. R. ) und dennoch gebe es kein Land, in dem mehr
Patente ertheilt würden und in welchem die Erfindungen mehr zur
Ersparung menschlicher Arbeit beigetragen hätten. Er wisse in
[Spaltenumbruch] England von wenig Erfindungen, welche selbst von Sachverstän-
digen anfangs nicht für werthlos und unbedeutend gehalten worden
und für welche die Jnteressenten anfangs nicht Anstand genommen
hätten, Lizenzen zu nehmen. Er halte es geradezu für unmöglich,
daß der Lordkanzler oder die Examinatoren unter Assistenz seiner
Lordschaft den Preis einer Lizenz für irgend ein Patent festzusetzen
in der Lage seien. Der Attorney General habe behauptet, daß
unter dem bestehenden Patentgesetz dem Patentinhaber die Möglich-
keit gegeben sei, seine Concurrenten zu brandschatzen, doch habe er
( Redner ) nie von einem Patentinhaber gehört, der sich eine solche
Brandschatzung habe zu Schulden kommen lossen. -- Jn England
seien die Erfinder zum großen Theil arm und die Gesetzgebung
müsse Bestimmungen treffen, welche solche arme Erfinder ermu-
thigten und schützten. Das sei aber eben der große Mißstand in
dem gegenwärtigen Entwurfe, daß durch denselben dem Lordkanzler
die Befugniß gegeben werde, Lizenzen zu ertheilen. Kein Mensch
könne den Werth einer Lizenz feststellen. Ausländischen Erfindern
gegenüber könne man den Lizenzzwang einführen ( oho! D. Red. )
-- Was die Kosten betreffe, so schlage der Entwurf vor, den
kleinsten Taxbetrag zu erniedrigen, den größten dagegen zu erhöhen.
Jn Frankreich könne man ein 15 jähriges Patent für 20 £
haben und in Amerika ein 17 jähriges für weniger wie 20 £,
warum also in England eine so übermäßig hohe Summe fordern?
Es sei ein großer Jrrthum anzunehmen, daß der Werth einer Er-
findung in drei Jahren bestimmt werden könne; dauere es doch
oft länger, bis es nur gelänge, den Gegenstand auf den Markt zu
bringen. Für einen armen Mann sei gerade die erste Taxzahlung
die empfindlichste. Er ( Redner ) halte es für rathsam, die erste
Taxe für ein Patent auf 1 £ festzusetzen und dann eine jährliche
Taxe von 1 oder 2 £ zu erheben.

Bowyer begrüßt den Entwurf als werthvoll und nützlich;
allein er halte eine Patent urkunde an und für sich für ein an-
tiquirtes unnützes Ding; dieselbe sei weiter nichts als ein Ueber-
bleibsel der alten Vorrechte der Krone und sollte ganz wegfallen.
An Stelle des großen Stückes Pergament und des mächtigen Klum-
pen Wachs mit dem großen englischen Wappen ( eine englische Patent-
urkunde mit Siegel wiegt nahezu 2 Pfund! D. R. ) solle man nach
dem Vorgehen Frankreichs einfache Certificate einführen, welche den-
selben Werth hätten und bedeutend weniger kosteten. Der Erfin-
derschutz solle so wenig kostspielig wie möglich gemacht werden: ihm
( Redner ) sei das Certificat eines Handelsgerichtes lieber wie eine
Lizenz des Lordkanzlers und den übrigen Herren des Patentamtes.

Samuelson hofft, daß der gegenwärtige Gesetzentwurf nich
das Geschick derjenigen von 1875 und 1876 theilen werde, lieber
solle die Regierung auf die Bestimmungen der Akte von 1852 zu-
rückgreifen, die ja ohnehin nie zur vollen Wirksamkeit gelangt seien.
Die gegenwärtige Patent=Commission sei nicht besser als wenn sie
gar nicht existire, da es ihr bei der Mannichfaltigkeit ihrer Ge-
schäfte gar nicht möglich gewesen, die Ertheilung von Patenten zu
überwachen. -- Er verstehe den Entwurf so, daß die Examinatoren
nicht zu untersuchen hätten, ob eine Erfindung von Nutzen sei oder
nicht, sondern nur ob eine Erfindung vorläge, welche wirklich den
Gegenstand eines Patentes bilden könne. Das Land werde mit
Erfindungen überschwemmt, welche diesen Namen gar nicht ver-
dienten und der Jndustrie nur hindernd im Wege stünden; er be-
grüße daher die Bestimmung bezüglich des Lizenz=Zwanges mit
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Bestimmungen des Entwurfes seien übrigens darnach angethan,
die Erfinder zu entmuthigen. Dies sei namentlich mit der Be-
stimmung der Fall, daß die Examinatoren untersuchen sollten, ob
die zu patentirende Erfindung auch von allgemeinem Nutzen sei;
hierüber könne Niemand von vorneherein ein Urtheil fällen. Es
gäbe genug Erfindungen, denen sogar Sachverständige anfangs jeden
praktischen Werth abgesprochen, die aber später dennoch dem Erfin-
der viele Tausende eingetragen hätten. Ferner könne er sich damit
nicht einverstanden erklären, daß die Commissäre nicht bezahlt wer-
den sollten. Der Verfall des jetzigen Patentgesetzes -- man könne
wohl behaupten, daß das bestehende Patentgesetz in Verfall gerathen
sei -- habe eben darin seinen Grund, daß die Ausführung des-
selben Personen übertragen worden, denen es nicht möglich gewesen,
demselben die nöthige Sorge zu widmen. Wenn das Gesetz in
richtiger Weise gehandhabt werden solle, so müsse dessen Ausführung
in die Hände von Commissären gelegt werden, die ihrer Aufgabe
vollständig gewachsen seien und für ihre Mühewaltung bezahlt
würden. Das bestehende Patentgesetz bestimme als Commissäre
den Lordkanzler, den » Master of the Rolls « und die Kronbeamten
( Law-officers of the Crown ) . Diesen habe die Handhabung des
Gesetzes obgelegen und da sie hierzu nicht im Stande gewesen,
hätten sie die Sache Unterbeamten überlassen, was seiner Meinung
nach durchaus schädlich gewesen sei.

Mandella spricht gleichfalls seine Befriedigung darüber aus,
daß der Entwurf diesmal zuerst im Hause der Gemeinen einge-
bracht worden sei. Jn diesem Hause fände sich Verständniß für
Erfindungen und die heimische Jndustrie könne sicher sein, daß
ihre Jnteressen vollständig gewahrt würden. Nachdem die Patent-
frage zweimal im Hause der Lords berathen worden, müsse er sa-
gen, daß dort eine höchst gefährliche Praxis Platz gegriffen habe
und daß dort Gesetzentwürfe sanktionirt worden, welche, wenn man
sie auch im Hause der Gemeinen hätte passiren lassen, die heimische
Jndustrie geradezu ruinirt hätten. -- Was nun den gegenwärtigen
Entwurf angehe, so sei er ( Redner ) auf der einen Seite von manchen
Bestimmungen desselben sehr befriedigt, so hauptsächlich von denen
die sich auf die Patentdauer und auf die vorläufigen Beschreibun-
gen bezögen, auf der anderen Seite müsse er aber sagen, daß der
Entwurf Bestimmungen enthalte, welche dazu angethan seien, die
Zahl der Patente auf ein Minimum zu reduziren und dies sei
nichts weniger wie wünschenswerth. Der Attorney General habe
freilich behauptet, daß je mehr die Patenteingaben geprüft würden,
desto weniger Patente es gebe, er ( Redner ) möchte dem nur das
Beispiel von Amerika entgegenhalten. Jn keinem Lande würden
Patenteingaben so genau geprüft wie in Amerika ( Redner hat wohl
noch nie die Bekanntschaft der Königlich Preußischen Patentcom-
mission gemacht. D. R. ) und dennoch gebe es kein Land, in dem mehr
Patente ertheilt würden und in welchem die Erfindungen mehr zur
Ersparung menschlicher Arbeit beigetragen hätten. Er wisse in
[Spaltenumbruch] England von wenig Erfindungen, welche selbst von Sachverstän-
digen anfangs nicht für werthlos und unbedeutend gehalten worden
und für welche die Jnteressenten anfangs nicht Anstand genommen
hätten, Lizenzen zu nehmen. Er halte es geradezu für unmöglich,
daß der Lordkanzler oder die Examinatoren unter Assistenz seiner
Lordschaft den Preis einer Lizenz für irgend ein Patent festzusetzen
in der Lage seien. Der Attorney General habe behauptet, daß
unter dem bestehenden Patentgesetz dem Patentinhaber die Möglich-
keit gegeben sei, seine Concurrenten zu brandschatzen, doch habe er
( Redner ) nie von einem Patentinhaber gehört, der sich eine solche
Brandschatzung habe zu Schulden kommen lossen. -- Jn England
seien die Erfinder zum großen Theil arm und die Gesetzgebung
müsse Bestimmungen treffen, welche solche arme Erfinder ermu-
thigten und schützten. Das sei aber eben der große Mißstand in
dem gegenwärtigen Entwurfe, daß durch denselben dem Lordkanzler
die Befugniß gegeben werde, Lizenzen zu ertheilen. Kein Mensch
könne den Werth einer Lizenz feststellen. Ausländischen Erfindern
gegenüber könne man den Lizenzzwang einführen ( oho! D. Red. )
-- Was die Kosten betreffe, so schlage der Entwurf vor, den
kleinsten Taxbetrag zu erniedrigen, den größten dagegen zu erhöhen.
Jn Frankreich könne man ein 15 jähriges Patent für 20 £
haben und in Amerika ein 17 jähriges für weniger wie 20 £,
warum also in England eine so übermäßig hohe Summe fordern?
Es sei ein großer Jrrthum anzunehmen, daß der Werth einer Er-
findung in drei Jahren bestimmt werden könne; dauere es doch
oft länger, bis es nur gelänge, den Gegenstand auf den Markt zu
bringen. Für einen armen Mann sei gerade die erste Taxzahlung
die empfindlichste. Er ( Redner ) halte es für rathsam, die erste
Taxe für ein Patent auf 1 £ festzusetzen und dann eine jährliche
Taxe von 1 oder 2 £ zu erheben.

Bowyer begrüßt den Entwurf als werthvoll und nützlich;
allein er halte eine Patent urkunde an und für sich für ein an-
tiquirtes unnützes Ding; dieselbe sei weiter nichts als ein Ueber-
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An Stelle des großen Stückes Pergament und des mächtigen Klum-
pen Wachs mit dem großen englischen Wappen ( eine englische Patent-
urkunde mit Siegel wiegt nahezu 2 Pfund! D. R. ) solle man nach
dem Vorgehen Frankreichs einfache Certificate einführen, welche den-
selben Werth hätten und bedeutend weniger kosteten. Der Erfin-
derschutz solle so wenig kostspielig wie möglich gemacht werden: ihm
( Redner ) sei das Certificat eines Handelsgerichtes lieber wie eine
Lizenz des Lordkanzlers und den übrigen Herren des Patentamtes.

Samuelson hofft, daß der gegenwärtige Gesetzentwurf nich
das Geschick derjenigen von 1875 und 1876 theilen werde, lieber
solle die Regierung auf die Bestimmungen der Akte von 1852 zu-
rückgreifen, die ja ohnehin nie zur vollen Wirksamkeit gelangt seien.
Die gegenwärtige Patent=Commission sei nicht besser als wenn sie
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überwachen. -- Er verstehe den Entwurf so, daß die Examinatoren
nicht zu untersuchen hätten, ob eine Erfindung von Nutzen sei oder
nicht, sondern nur ob eine Erfindung vorläge, welche wirklich den
Gegenstand eines Patentes bilden könne. Das Land werde mit
Erfindungen überschwemmt, welche diesen Namen gar nicht ver-
dienten und der Jndustrie nur hindernd im Wege stünden; er be-
grüße daher die Bestimmung bezüglich des Lizenz=Zwanges mit
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Jn der nunmehr folgenden Besprechung des Entwurfes sprach Dillwyn seine Befriedigung darüber aus, daß der Entwurf dies- mal dem Unterhause zuerst zur Berathung vorgelegt werde. Die Bestimmungen des Entwurfes seien übrigens darnach angethan, die Erfinder zu entmuthigen. Dies sei namentlich mit der Be- stimmung der Fall, daß die Examinatoren untersuchen sollten, ob die zu patentirende Erfindung auch von allgemeinem Nutzen sei; hierüber könne Niemand von vorneherein ein Urtheil fällen. Es gäbe genug Erfindungen, denen sogar Sachverständige anfangs jeden praktischen Werth abgesprochen, die aber später dennoch dem Erfin- der viele Tausende eingetragen hätten. Ferner könne er sich damit nicht einverstanden erklären, daß die Commissäre nicht bezahlt wer- den sollten. Der Verfall des jetzigen Patentgesetzes -- man könne wohl behaupten, daß das bestehende Patentgesetz in Verfall gerathen sei -- habe eben darin seinen Grund, daß die Ausführung des- selben Personen übertragen worden, denen es nicht möglich gewesen, demselben die nöthige Sorge zu widmen. Wenn das Gesetz in richtiger Weise gehandhabt werden solle, so müsse dessen Ausführung in die Hände von Commissären gelegt werden, die ihrer Aufgabe vollständig gewachsen seien und für ihre Mühewaltung bezahlt würden. Das bestehende Patentgesetz bestimme als Commissäre den Lordkanzler, den » Master of the Rolls « und die Kronbeamten ( Law-officers of the Crown ) . Diesen habe die Handhabung des Gesetzes obgelegen und da sie hierzu nicht im Stande gewesen, hätten sie die Sache Unterbeamten überlassen, was seiner Meinung nach durchaus schädlich gewesen sei. Mandella spricht gleichfalls seine Befriedigung darüber aus, daß der Entwurf diesmal zuerst im Hause der Gemeinen einge- bracht worden sei. Jn diesem Hause fände sich Verständniß für Erfindungen und die heimische Jndustrie könne sicher sein, daß ihre Jnteressen vollständig gewahrt würden. Nachdem die Patent- frage zweimal im Hause der Lords berathen worden, müsse er sa- gen, daß dort eine höchst gefährliche Praxis Platz gegriffen habe und daß dort Gesetzentwürfe sanktionirt worden, welche, wenn man sie auch im Hause der Gemeinen hätte passiren lassen, die heimische Jndustrie geradezu ruinirt hätten. -- Was nun den gegenwärtigen Entwurf angehe, so sei er ( Redner ) auf der einen Seite von manchen Bestimmungen desselben sehr befriedigt, so hauptsächlich von denen die sich auf die Patentdauer und auf die vorläufigen Beschreibun- gen bezögen, auf der anderen Seite müsse er aber sagen, daß der Entwurf Bestimmungen enthalte, welche dazu angethan seien, die Zahl der Patente auf ein Minimum zu reduziren und dies sei nichts weniger wie wünschenswerth. Der Attorney General habe freilich behauptet, daß je mehr die Patenteingaben geprüft würden, desto weniger Patente es gebe, er ( Redner ) möchte dem nur das Beispiel von Amerika entgegenhalten. Jn keinem Lande würden Patenteingaben so genau geprüft wie in Amerika ( Redner hat wohl noch nie die Bekanntschaft der Königlich Preußischen Patentcom- mission gemacht. D. R. ) und dennoch gebe es kein Land, in dem mehr Patente ertheilt würden und in welchem die Erfindungen mehr zur Ersparung menschlicher Arbeit beigetragen hätten. Er wisse in England von wenig Erfindungen, welche selbst von Sachverstän- digen anfangs nicht für werthlos und unbedeutend gehalten worden und für welche die Jnteressenten anfangs nicht Anstand genommen hätten, Lizenzen zu nehmen. Er halte es geradezu für unmöglich, daß der Lordkanzler oder die Examinatoren unter Assistenz seiner Lordschaft den Preis einer Lizenz für irgend ein Patent festzusetzen in der Lage seien. Der Attorney General habe behauptet, daß unter dem bestehenden Patentgesetz dem Patentinhaber die Möglich- keit gegeben sei, seine Concurrenten zu brandschatzen, doch habe er ( Redner ) nie von einem Patentinhaber gehört, der sich eine solche Brandschatzung habe zu Schulden kommen lossen. -- Jn England seien die Erfinder zum großen Theil arm und die Gesetzgebung müsse Bestimmungen treffen, welche solche arme Erfinder ermu- thigten und schützten. Das sei aber eben der große Mißstand in dem gegenwärtigen Entwurfe, daß durch denselben dem Lordkanzler die Befugniß gegeben werde, Lizenzen zu ertheilen. Kein Mensch könne den Werth einer Lizenz feststellen. Ausländischen Erfindern gegenüber könne man den Lizenzzwang einführen ( oho! D. Red. ) -- Was die Kosten betreffe, so schlage der Entwurf vor, den kleinsten Taxbetrag zu erniedrigen, den größten dagegen zu erhöhen. Jn Frankreich könne man ein 15 jähriges Patent für 20 £ haben und in Amerika ein 17 jähriges für weniger wie 20 £, warum also in England eine so übermäßig hohe Summe fordern? Es sei ein großer Jrrthum anzunehmen, daß der Werth einer Er- findung in drei Jahren bestimmt werden könne; dauere es doch oft länger, bis es nur gelänge, den Gegenstand auf den Markt zu bringen. Für einen armen Mann sei gerade die erste Taxzahlung die empfindlichste. Er ( Redner ) halte es für rathsam, die erste Taxe für ein Patent auf 1 £ festzusetzen und dann eine jährliche Taxe von 1 oder 2 £ zu erheben. Bowyer begrüßt den Entwurf als werthvoll und nützlich; allein er halte eine Patent urkunde an und für sich für ein an- tiquirtes unnützes Ding; dieselbe sei weiter nichts als ein Ueber- bleibsel der alten Vorrechte der Krone und sollte ganz wegfallen. An Stelle des großen Stückes Pergament und des mächtigen Klum- pen Wachs mit dem großen englischen Wappen ( eine englische Patent- urkunde mit Siegel wiegt nahezu 2 Pfund! D. R. ) solle man nach dem Vorgehen Frankreichs einfache Certificate einführen, welche den- selben Werth hätten und bedeutend weniger kosteten. Der Erfin- derschutz solle so wenig kostspielig wie möglich gemacht werden: ihm ( Redner ) sei das Certificat eines Handelsgerichtes lieber wie eine Lizenz des Lordkanzlers und den übrigen Herren des Patentamtes. Samuelson hofft, daß der gegenwärtige Gesetzentwurf nich das Geschick derjenigen von 1875 und 1876 theilen werde, lieber solle die Regierung auf die Bestimmungen der Akte von 1852 zu- rückgreifen, die ja ohnehin nie zur vollen Wirksamkeit gelangt seien. Die gegenwärtige Patent=Commission sei nicht besser als wenn sie gar nicht existire, da es ihr bei der Mannichfaltigkeit ihrer Ge- schäfte gar nicht möglich gewesen, die Ertheilung von Patenten zu überwachen. -- Er verstehe den Entwurf so, daß die Examinatoren nicht zu untersuchen hätten, ob eine Erfindung von Nutzen sei oder nicht, sondern nur ob eine Erfindung vorläge, welche wirklich den Gegenstand eines Patentes bilden könne. Das Land werde mit Erfindungen überschwemmt, welche diesen Namen gar nicht ver- dienten und der Jndustrie nur hindernd im Wege stünden; er be- grüße daher die Bestimmung bezüglich des Lizenz=Zwanges mit

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Zitationshilfe: Der Arbeitgeber. Nr. 1035. Frankfurt a. M., 3. März 1877, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_arbeitgeber1035_1877/1>, abgerufen am 29.03.2024.