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Der Arbeitgeber. Nr. 1046. Frankfurt a. M., 19. Mai 1877.

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Der "Arbeitgeber" erscheint
wöchentlich,
Preis: 1 / 4 jährlich Mk. 2.40,
mit Postporto Mk. 3.

Anzeigen: für die drei-
spaltige Petitzeile oder deren
Raum 20 Pf. Der Betrag
wird durch Postnachnahme er-
hoben. Kleine Beträge können
durch Briefmarken ausge=.
glichen werden .

Verlag des "Arbeitgeber"
Hochstraße Nr. 37.

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Der
Arbeitgeber.
Archiv für Volkswirthschaft und neue Erfindungen,
Central - Anzeiger für den Arbeitmarkt.
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Bestellungen werden von allen
Postämtern u. Buchhandlun-
gen angenommen.
Das Patent= und Maschinen-
Geschäft des "Arbeitgeber"
übernimmt die Ausführung
neuer Erfindungen, vermittelt
den Ankauf ( zum Fabrik-
preis ) und Verkauf von Ma-
schinen aller Art, es besorgt
Patente für alle Länder und
übernimmt deren Ver-
werthung.

[Ende Spaltensatz]

Nro 1046.
Frankfurt a. M., 19. Mai. 1877.


[Beginn Spaltensatz]
Das Reichs-Patent-Gesetz.
Von Franz Wirth.
XIII.

Das Patentgesetz für das deutsche Reich ist fertig, und vom
1. Juli an hört der erbärmliche Zustand auf, welcher bis jetzt ge-
herrscht hat. Statt 21 Patente braucht man nur noch ein ein-
ziges zu nehmen und die Kosten sind von 600 M. auf 50 M.
ermäßigt. Der Zustand der Willkür und Gesetzlosigkeit, welcher in
den meisten Ländern herrschte, wo, wie selbst in Preußen, die Pa-
tentertheilung lediglich Gnadensache war, hat einem gesetzlichen
Platz gemacht. Die Folgen werden nicht ausbleiben und unsere
Jndustrie die wohlthätige Wirkung des neuen Gesetzes bald spüren.

Das Reichs=Patentgesetz ist im Ganzen ein gutes, es wird
mit ihm auszukommen sein. Einige Punkte sind aber darin, die
sobald als möglich abgeändert werden müssen: zunächst die lächer-
liche Ausnahmestellung der chemischen Artikel und dann die sofor-
tige Veröffentlichung der Erfindung. Den letzteren Punkt wollen
wir etwas näher ins Auge fassen, weil die Herren, welche gegen
den zweiten Absatz des § 2 gestimmt oder wie Lasker sogar gegen
ihn gesprochen haben, schwerlich gewußt haben, was sie thaten.

Durch die sofortige Veröffentlichung wird der unserer Jn-
dustrie so nachtheilige Zustand erhalten, daß nicht nur alle aus-
ländischen Erfindungen zuletzt nach Deutschland kommen, sondern
auch die eigenen Erfindungen zuerst im Ausland und dann erst bei
uns patentirt werden. -- Nach § 22 werden die Beschreibungen
und Zeichnungen sofort nachdem die Anmeldung gehörig erfolgt ist,
veröffentlicht. Man kann also dann kein giltiges Patent in an-
deren Staaten mehr nehmen. Da nun in allen anderen Ländern
die Erfindungen eine Zeit lang ( 3--6 Monate ) geheim gehalten
werden, so muß das deutsche Patent immer zuletzt genommen wer-
den. Wenn der Zeitraum auch kein großer, so ist er doch immer
beachtenswerth, besonders deshalb, weil dann auch die Verwerthung
zuerst im Auslande vorgenommen wird, und das ist viel wichtiger.
Die Erfinder werden -- wie jetzt auch -- zuerst nach Frankreich
oder noch besser nach England gehen, wo die Erfindungen 6 Monate
lang geheim gehalten werden, dort ihre Erfindungen zu verwerthen
und auszuführen suchen, und erst am Ende dieser Zeit nach Deutsch-
land kommen. -- Diese scheinbar im deutschen Jnteresse erfolgte
Verschlechterung des Gesetzes hat also gerade die entgegengesetzte Folge
wie beabsichtigt. Der Absatz 2 war mit vielem Vorbedacht auf-
genommen worden, nachdem die sofortige Veröffentlichung, um das
Aufgebotverfahren zu einem wirklichen zu machen, beliebt worden
war. Man mußte ihn deshalb unbedingt stehen lassen. Richtiger
noch war der Antrag Grothe's, die Erfindung 3 Monate lang
geheim zu halten.

Es wundert uns, daß Niemand wenigstens im Jnteresse der
Kriegsverwaltung die Geheimhaltung verlangt hat. Letztere hat
zwar das Recht, Patente, die sie brauchen kann, zu erwerben, allein
bis dahin ist die Erfindung längst allgemein bekannt. Nur die
Erfindungen, für welche die Reichsverwaltung selbst Patente nach-
sucht, werden nicht bekannt gemacht. Es war der preußischen Re-
gierung doch sicher s. Z. sehr erwünscht gewesen, daß ihr Zündnadel-
gewehr so wenig bekannt und von Oesterreich nicht eingeführt worden war.

[Spaltenumbruch]

Das eiligst vorgelegte Budget des Patentamtes schlägt die
Einnahmen desselben auf 71,250 M. an, die Ausgaben auf
110,595 M., d. h. man erwartet nur eine Anzahl von etwa
1500 Gesuchen, was wohl etwas zu wenig sein dürfte, da in
Preußen schon im Jahre 1875 die Zahl der Gesuche 1330 er-
reichte. Der Berichterstatter Dr. Hammacher bemerkte ferner
ganz richtig, daß die auf das Reich zu übertragenden Patente nicht
gerechnet seien, welche eine verhältnißmäßig große Summe ergeben
würden, weil für sie nicht die Anfangstaxe, sondern die spätere
höhere zu entrichten ist.

Das Patentamt besteht nach dem Nachtragsgesetz aus 1 Direc-
tor, 3 ständigen, juristisch gebildeten, und 20 nicht ständigen, tech-
nisch gebildeten Mitgliedern. Der Berichterstatter und Dr. Grothe
verlangten noch die Aufnahme eines ständigen technischen Mit-
gliedes, was allerdings sehr nothwendig gewesen wäre, zogen aber
ihren Antrag zurück, da man das Gesetz nur für ein provisorisches
erklärte, über das erst Erfahrungen gesammelt werden müßten. Die
Gehalte der Mitglieder sind etwas dürftig bemessen, so daß es
schwer halten wird, zu solchen tüchtige Kräfte zu finden. Zum
Director des Patentamtes soll Ministerialrath Jacobi ausersehen
sein, wozu wir uns nur Glück wünschen können, denn Jacobi hat
ein so tiefes Verständniß der Patentfrage während der Patent-
enquete und der Verhandlungen im Bundesrath und Reichstag be-
wiesen, daß seine Wahl nur mit Beifall begrüßt werden kann.

Wie verlautet hat der Bundesrath das Gesetz bereits nach
der Fassung des Reichstages angenommen, so daß seiner Ver-
öffentlichung nichts mehr im Wege steht. -- Die Ausführungs-
verordnung dazu soll noch im Laufe dieses Monats erscheinen.

Die Vorsicht, welche wir früher Erfindern bei Entnahme von
Patenten empfahlen, wird künftig in doppelter Hinsicht zu wahren
sein. Die Nothwendigkeit, alle Patente, welche längere Dauer
haben, als das deutsche, vor diesem zu nehmen, bleibt in vollem
Maße bestehen; wegen der sofortigen Veröffentlichung in Amerika
nach der Ertheilung und bei uns nach der richtig erfolgten Anmel-
dung und wegen Verwerfung des zweiten Absatzes von § 2 darf
nicht ein Tag bei Hinterlegung der Gesuche versäumt werden.
Ebenso ist die Ausführung der Erfindungen eine höchst schwierige
und mißliche Sache, so daß es sich unter allen Umständen empfiehlt,
einen Fachmann zu Rath zu ziehen.

* Arbeitmarkt. Jn Westphalen ist es im Bergbau etwas
besser geworden. Wie man der "N. Z." schreibt, sind in der letzten
Zeit keine Arbeiter mehr entlassen worden und auch von den feiern-
den sind wieder einige beschäftigt. Jn einzelnen Fällen haben Be-
triebsstörungen Arbeiter außer Thätigkeit gesetzt. Auf der Zeche
Erie bei Kastrop droht ein Wasserdurchbruch 700 Leute zu einer
vorübergehenden Feier zu zwingen. Jn zwei Zechen bei Dortmund
( s. u. ) ist einem Theile der Leute in Folge von Differenzen ge-
kündigt worden; in den übrigen Revieren sind die Mannschaften
zum Theil vermehrt worden. Die Eisenbahnen haben Bedarf an
Kräften, ohne denselben immer befriedigen zu können, da die Berg-
leute ungern Erdarbeiten ausführen. Die Nordbrabanter Bahn hat
bis jetzt vergeblich bekannt gemacht, daß sie Verwendung für Berg-
knappen habe. Ebenso haben die Bergbehörden wiederholt ange-
kündigt, daß solche bei Wege=, Bahn= und Festungsbauten Beschäf-
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Das Reichs-Patent-Gesetz.
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XIII.

Das Patentgesetz für das deutsche Reich ist fertig, und vom
1. Juli an hört der erbärmliche Zustand auf, welcher bis jetzt ge-
herrscht hat. Statt 21 Patente braucht man nur noch ein ein-
ziges zu nehmen und die Kosten sind von 600 M. auf 50 M.
ermäßigt. Der Zustand der Willkür und Gesetzlosigkeit, welcher in
den meisten Ländern herrschte, wo, wie selbst in Preußen, die Pa-
tentertheilung lediglich Gnadensache war, hat einem gesetzlichen
Platz gemacht. Die Folgen werden nicht ausbleiben und unsere
Jndustrie die wohlthätige Wirkung des neuen Gesetzes bald spüren.

Das Reichs=Patentgesetz ist im Ganzen ein gutes, es wird
mit ihm auszukommen sein. Einige Punkte sind aber darin, die
sobald als möglich abgeändert werden müssen: zunächst die lächer-
liche Ausnahmestellung der chemischen Artikel und dann die sofor-
tige Veröffentlichung der Erfindung. Den letzteren Punkt wollen
wir etwas näher ins Auge fassen, weil die Herren, welche gegen
den zweiten Absatz des § 2 gestimmt oder wie Lasker sogar gegen
ihn gesprochen haben, schwerlich gewußt haben, was sie thaten.

Durch die sofortige Veröffentlichung wird der unserer Jn-
dustrie so nachtheilige Zustand erhalten, daß nicht nur alle aus-
ländischen Erfindungen zuletzt nach Deutschland kommen, sondern
auch die eigenen Erfindungen zuerst im Ausland und dann erst bei
uns patentirt werden. -- Nach § 22 werden die Beschreibungen
und Zeichnungen sofort nachdem die Anmeldung gehörig erfolgt ist,
veröffentlicht. Man kann also dann kein giltiges Patent in an-
deren Staaten mehr nehmen. Da nun in allen anderen Ländern
die Erfindungen eine Zeit lang ( 3--6 Monate ) geheim gehalten
werden, so muß das deutsche Patent immer zuletzt genommen wer-
den. Wenn der Zeitraum auch kein großer, so ist er doch immer
beachtenswerth, besonders deshalb, weil dann auch die Verwerthung
zuerst im Auslande vorgenommen wird, und das ist viel wichtiger.
Die Erfinder werden -- wie jetzt auch -- zuerst nach Frankreich
oder noch besser nach England gehen, wo die Erfindungen 6 Monate
lang geheim gehalten werden, dort ihre Erfindungen zu verwerthen
und auszuführen suchen, und erst am Ende dieser Zeit nach Deutsch-
land kommen. -- Diese scheinbar im deutschen Jnteresse erfolgte
Verschlechterung des Gesetzes hat also gerade die entgegengesetzte Folge
wie beabsichtigt. Der Absatz 2 war mit vielem Vorbedacht auf-
genommen worden, nachdem die sofortige Veröffentlichung, um das
Aufgebotverfahren zu einem wirklichen zu machen, beliebt worden
war. Man mußte ihn deshalb unbedingt stehen lassen. Richtiger
noch war der Antrag Grothe's, die Erfindung 3 Monate lang
geheim zu halten.

Es wundert uns, daß Niemand wenigstens im Jnteresse der
Kriegsverwaltung die Geheimhaltung verlangt hat. Letztere hat
zwar das Recht, Patente, die sie brauchen kann, zu erwerben, allein
bis dahin ist die Erfindung längst allgemein bekannt. Nur die
Erfindungen, für welche die Reichsverwaltung selbst Patente nach-
sucht, werden nicht bekannt gemacht. Es war der preußischen Re-
gierung doch sicher s. Z. sehr erwünscht gewesen, daß ihr Zündnadel-
gewehr so wenig bekannt und von Oesterreich nicht eingeführt worden war.

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Das eiligst vorgelegte Budget des Patentamtes schlägt die
Einnahmen desselben auf 71,250 M. an, die Ausgaben auf
110,595 M., d. h. man erwartet nur eine Anzahl von etwa
1500 Gesuchen, was wohl etwas zu wenig sein dürfte, da in
Preußen schon im Jahre 1875 die Zahl der Gesuche 1330 er-
reichte. Der Berichterstatter Dr. Hammacher bemerkte ferner
ganz richtig, daß die auf das Reich zu übertragenden Patente nicht
gerechnet seien, welche eine verhältnißmäßig große Summe ergeben
würden, weil für sie nicht die Anfangstaxe, sondern die spätere
höhere zu entrichten ist.

Das Patentamt besteht nach dem Nachtragsgesetz aus 1 Direc-
tor, 3 ständigen, juristisch gebildeten, und 20 nicht ständigen, tech-
nisch gebildeten Mitgliedern. Der Berichterstatter und Dr. Grothe
verlangten noch die Aufnahme eines ständigen technischen Mit-
gliedes, was allerdings sehr nothwendig gewesen wäre, zogen aber
ihren Antrag zurück, da man das Gesetz nur für ein provisorisches
erklärte, über das erst Erfahrungen gesammelt werden müßten. Die
Gehalte der Mitglieder sind etwas dürftig bemessen, so daß es
schwer halten wird, zu solchen tüchtige Kräfte zu finden. Zum
Director des Patentamtes soll Ministerialrath Jacobi ausersehen
sein, wozu wir uns nur Glück wünschen können, denn Jacobi hat
ein so tiefes Verständniß der Patentfrage während der Patent-
enquete und der Verhandlungen im Bundesrath und Reichstag be-
wiesen, daß seine Wahl nur mit Beifall begrüßt werden kann.

Wie verlautet hat der Bundesrath das Gesetz bereits nach
der Fassung des Reichstages angenommen, so daß seiner Ver-
öffentlichung nichts mehr im Wege steht. -- Die Ausführungs-
verordnung dazu soll noch im Laufe dieses Monats erscheinen.

Die Vorsicht, welche wir früher Erfindern bei Entnahme von
Patenten empfahlen, wird künftig in doppelter Hinsicht zu wahren
sein. Die Nothwendigkeit, alle Patente, welche längere Dauer
haben, als das deutsche, vor diesem zu nehmen, bleibt in vollem
Maße bestehen; wegen der sofortigen Veröffentlichung in Amerika
nach der Ertheilung und bei uns nach der richtig erfolgten Anmel-
dung und wegen Verwerfung des zweiten Absatzes von § 2 darf
nicht ein Tag bei Hinterlegung der Gesuche versäumt werden.
Ebenso ist die Ausführung der Erfindungen eine höchst schwierige
und mißliche Sache, so daß es sich unter allen Umständen empfiehlt,
einen Fachmann zu Rath zu ziehen.

* Arbeitmarkt. Jn Westphalen ist es im Bergbau etwas
besser geworden. Wie man der „N. Z.“ schreibt, sind in der letzten
Zeit keine Arbeiter mehr entlassen worden und auch von den feiern-
den sind wieder einige beschäftigt. Jn einzelnen Fällen haben Be-
triebsstörungen Arbeiter außer Thätigkeit gesetzt. Auf der Zeche
Erie bei Kastrop droht ein Wasserdurchbruch 700 Leute zu einer
vorübergehenden Feier zu zwingen. Jn zwei Zechen bei Dortmund
( s. u. ) ist einem Theile der Leute in Folge von Differenzen ge-
kündigt worden; in den übrigen Revieren sind die Mannschaften
zum Theil vermehrt worden. Die Eisenbahnen haben Bedarf an
Kräften, ohne denselben immer befriedigen zu können, da die Berg-
leute ungern Erdarbeiten ausführen. Die Nordbrabanter Bahn hat
bis jetzt vergeblich bekannt gemacht, daß sie Verwendung für Berg-
knappen habe. Ebenso haben die Bergbehörden wiederholt ange-
kündigt, daß solche bei Wege=, Bahn= und Festungsbauten Beschäf-
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Statt 21 Patente braucht man nur noch ein ein- ziges zu nehmen und die Kosten sind von 600 M. auf 50 M. ermäßigt. Der Zustand der Willkür und Gesetzlosigkeit, welcher in den meisten Ländern herrschte, wo, wie selbst in Preußen, die Pa- tentertheilung lediglich Gnadensache war, hat einem gesetzlichen Platz gemacht. Die Folgen werden nicht ausbleiben und unsere Jndustrie die wohlthätige Wirkung des neuen Gesetzes bald spüren. Das Reichs=Patentgesetz ist im Ganzen ein gutes, es wird mit ihm auszukommen sein. Einige Punkte sind aber darin, die sobald als möglich abgeändert werden müssen: zunächst die lächer- liche Ausnahmestellung der chemischen Artikel und dann die sofor- tige Veröffentlichung der Erfindung. Den letzteren Punkt wollen wir etwas näher ins Auge fassen, weil die Herren, welche gegen den zweiten Absatz des § 2 gestimmt oder wie Lasker sogar gegen ihn gesprochen haben, schwerlich gewußt haben, was sie thaten. Durch die sofortige Veröffentlichung wird der unserer Jn- dustrie so nachtheilige Zustand erhalten, daß nicht nur alle aus- ländischen Erfindungen zuletzt nach Deutschland kommen, sondern auch die eigenen Erfindungen zuerst im Ausland und dann erst bei uns patentirt werden. -- Nach § 22 werden die Beschreibungen und Zeichnungen sofort nachdem die Anmeldung gehörig erfolgt ist, veröffentlicht. Man kann also dann kein giltiges Patent in an- deren Staaten mehr nehmen. Da nun in allen anderen Ländern die Erfindungen eine Zeit lang ( 3--6 Monate ) geheim gehalten werden, so muß das deutsche Patent immer zuletzt genommen wer- den. Wenn der Zeitraum auch kein großer, so ist er doch immer beachtenswerth, besonders deshalb, weil dann auch die Verwerthung zuerst im Auslande vorgenommen wird, und das ist viel wichtiger. Die Erfinder werden -- wie jetzt auch -- zuerst nach Frankreich oder noch besser nach England gehen, wo die Erfindungen 6 Monate lang geheim gehalten werden, dort ihre Erfindungen zu verwerthen und auszuführen suchen, und erst am Ende dieser Zeit nach Deutsch- land kommen. -- Diese scheinbar im deutschen Jnteresse erfolgte Verschlechterung des Gesetzes hat also gerade die entgegengesetzte Folge wie beabsichtigt. Der Absatz 2 war mit vielem Vorbedacht auf- genommen worden, nachdem die sofortige Veröffentlichung, um das Aufgebotverfahren zu einem wirklichen zu machen, beliebt worden war. Man mußte ihn deshalb unbedingt stehen lassen. Richtiger noch war der Antrag Grothe's, die Erfindung 3 Monate lang geheim zu halten. Es wundert uns, daß Niemand wenigstens im Jnteresse der Kriegsverwaltung die Geheimhaltung verlangt hat. Letztere hat zwar das Recht, Patente, die sie brauchen kann, zu erwerben, allein bis dahin ist die Erfindung längst allgemein bekannt. Nur die Erfindungen, für welche die Reichsverwaltung selbst Patente nach- sucht, werden nicht bekannt gemacht. Es war der preußischen Re- gierung doch sicher s. Z. sehr erwünscht gewesen, daß ihr Zündnadel- gewehr so wenig bekannt und von Oesterreich nicht eingeführt worden war. Das eiligst vorgelegte Budget des Patentamtes schlägt die Einnahmen desselben auf 71,250 M. an, die Ausgaben auf 110,595 M., d. h. man erwartet nur eine Anzahl von etwa 1500 Gesuchen, was wohl etwas zu wenig sein dürfte, da in Preußen schon im Jahre 1875 die Zahl der Gesuche 1330 er- reichte. Der Berichterstatter Dr. Hammacher bemerkte ferner ganz richtig, daß die auf das Reich zu übertragenden Patente nicht gerechnet seien, welche eine verhältnißmäßig große Summe ergeben würden, weil für sie nicht die Anfangstaxe, sondern die spätere höhere zu entrichten ist. Das Patentamt besteht nach dem Nachtragsgesetz aus 1 Direc- tor, 3 ständigen, juristisch gebildeten, und 20 nicht ständigen, tech- nisch gebildeten Mitgliedern. Der Berichterstatter und Dr. Grothe verlangten noch die Aufnahme eines ständigen technischen Mit- gliedes, was allerdings sehr nothwendig gewesen wäre, zogen aber ihren Antrag zurück, da man das Gesetz nur für ein provisorisches erklärte, über das erst Erfahrungen gesammelt werden müßten. Die Gehalte der Mitglieder sind etwas dürftig bemessen, so daß es schwer halten wird, zu solchen tüchtige Kräfte zu finden. Zum Director des Patentamtes soll Ministerialrath Jacobi ausersehen sein, wozu wir uns nur Glück wünschen können, denn Jacobi hat ein so tiefes Verständniß der Patentfrage während der Patent- enquete und der Verhandlungen im Bundesrath und Reichstag be- wiesen, daß seine Wahl nur mit Beifall begrüßt werden kann. Wie verlautet hat der Bundesrath das Gesetz bereits nach der Fassung des Reichstages angenommen, so daß seiner Ver- öffentlichung nichts mehr im Wege steht. -- Die Ausführungs- verordnung dazu soll noch im Laufe dieses Monats erscheinen. Die Vorsicht, welche wir früher Erfindern bei Entnahme von Patenten empfahlen, wird künftig in doppelter Hinsicht zu wahren sein. Die Nothwendigkeit, alle Patente, welche längere Dauer haben, als das deutsche, vor diesem zu nehmen, bleibt in vollem Maße bestehen; wegen der sofortigen Veröffentlichung in Amerika nach der Ertheilung und bei uns nach der richtig erfolgten Anmel- dung und wegen Verwerfung des zweiten Absatzes von § 2 darf nicht ein Tag bei Hinterlegung der Gesuche versäumt werden. Ebenso ist die Ausführung der Erfindungen eine höchst schwierige und mißliche Sache, so daß es sich unter allen Umständen empfiehlt, einen Fachmann zu Rath zu ziehen. * Arbeitmarkt. Jn Westphalen ist es im Bergbau etwas besser geworden. Wie man der „N. Z.“ schreibt, sind in der letzten Zeit keine Arbeiter mehr entlassen worden und auch von den feiern- den sind wieder einige beschäftigt. Jn einzelnen Fällen haben Be- triebsstörungen Arbeiter außer Thätigkeit gesetzt. Auf der Zeche Erie bei Kastrop droht ein Wasserdurchbruch 700 Leute zu einer vorübergehenden Feier zu zwingen. Jn zwei Zechen bei Dortmund ( s. u. ) ist einem Theile der Leute in Folge von Differenzen ge- kündigt worden; in den übrigen Revieren sind die Mannschaften zum Theil vermehrt worden. Die Eisenbahnen haben Bedarf an Kräften, ohne denselben immer befriedigen zu können, da die Berg- leute ungern Erdarbeiten ausführen. Die Nordbrabanter Bahn hat bis jetzt vergeblich bekannt gemacht, daß sie Verwendung für Berg- knappen habe. Ebenso haben die Bergbehörden wiederholt ange- kündigt, daß solche bei Wege=, Bahn= und Festungsbauten Beschäf-

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Zitationshilfe: Der Arbeitgeber. Nr. 1046. Frankfurt a. M., 19. Mai 1877, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_arbeitgeber1046_1877/1>, abgerufen am 28.03.2024.