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Der Arbeitgeber. Nr. 1050. Frankfurt a. M., 16. Juni 1877.

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Arbeitgeber.
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Die Betheiligung der Arbeiter am Gewinn.

Professor Böhmert in Dresden, Direktor des sächsischen
statistischen Bureau hat sich der Mühe unterzogen, eine Erhebung
über die bestehenden Versuche zur Betheiligung der Arbeiter an dem
Geschäfts=Gewinn zu veranstalten und dazu folgenden Fragebogen
versendet: Name und Ort des Geschäftes? Art der Jndustrie?
Zahl der Arbeiter?

1. Besteht die Gewinnbetheiligung mit oder ohne Antheil am
Geschäft? Werden bestimmte Prämien oder Tantiemen oder Bei-
träge zu den Arbeiterkassen ausbezahlt oder noch andere ähnliche
Lohnzahlungsmethoden angewendet?>
2. Welche festen Arbeitlöhne werden ausbezahlt: a ) im Tag-
lohn? b ) im Stücklohn? c ) im Gruppenakkord? Jn welchem Ver-
hältnisse stehen diese Löhne zu den in ähnlichen Etablissements der-
selben Gegend üblichen Löhnen?
3. Jn welchem Verhältnisse steht der Arbeitslohn zu dem
Preise des Products und wie verhält sich der Gesammtbetrag der
jährlich ausgezahlten Arbeitslöhne zu dem Gesammtbetrag des An-
lage- und Betriebscapitals?
4. Wie hoch beläuft sich der Gewinnantheil der Arbeitnehmer
a ) im Verhältniß zum Reinertrag des Geschäfts? b ) im Verhält-
niß zu den im Geschäftsjahr bezogenen Löhnen?
5. Welche Gewinnantheile oder Prämien ec. sind bisher aus-
gezahlt worden -- bis zum Jahre 1876?
6. Wie hoch belief sich a ) der höchste Antheil oder Zuschuß,
den ein Arbeiter jährlich erhielt? b ) der niedrigste Antheil oder
Zuschuß, den ein Arbeiter jährlich erhielt? c ) der durchschnittliche
Antheil oder Zuschuß, den ein Arbeiter jährlich erhielt?
7. Wer ist antheilsberechtigt? Erhalten alle Arbeiter gleiche
Antheile oder geschieht die Vertheilung mit Rücksicht auf die Dienst-
jahre oder die bezogenen Löhne und in welchem Verhältnisse?
8. Werden die Antheile baar ausbezahlt oder in Sparkassen
und Versorgungskassen gelegt oder zur Bildung von Hilfs= und
Garantiefonds für die Arbeiter in Zeiten der Arbeitslosigkeit oder
schlechten Geschäftsganges verwendet?
9. Können die Arbeiter Antheil am Geschäftseigenthum er-
werben und unter welchen Bedingungen?
10. Jst den Arbeitnehmern eine Controle über die Rechnungs-
führung eingeräumt?
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11. Sind die Arbeitnehmer auch zur Deckung von Geschäfts-
verlusten mitverpflichtet?
12. Jn wie weit wird für das betheiligte Capital und für
den Fortgang des Geschäfts durch einen Reservefond gesorgt?
13. Wann wurde die Gewinnbetheiligung eingeführt und welche
Erfahrungen machte man seither? a ) Welches sind die Wirkungen
für die Förderung der ökonomischen und moralischen Jnteressen der
Arbeiter? b ) Jnwiefern zog der Jnhaber des Etablissements daraus
Vortheil bei günstigen und ungünstigen Geschäftsconjuncturen? c )
Könnten die gleichen Resultate nicht durch Stücklohn, Prämien oder
andere Lohn=Zahlungsmethoden erzielt werden?
14. Jnwiefern könnte der Staat auf dem Wege der Gesetz-
gebung oder bei der Verwaltung der ihm zugewiesenen Unternehm-
ungen die Gewinnbetheiligung fördern?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden ersucht, Antworten auf
die vorstehenden Fragen oder Erfahrungen in Betreff von Löhnungs-
methoden an Prof. Böhmert in Dresden mitzutheilen, wofür sich
derselbe verpflichtet, jedem Einsender eines verwendbaren Beitrages
seiner Zeit einen Bericht über die Hauptresultate der Untersuchung
mitzutheilen

Jn seiner Sozial=Correspondenz berichtet Böhnert gleichzeitig
über eine Fabrik in Genf, welche die Betheiligung der Arbeiter
eingeführt hat und mit bestem Erfolg. Die Fabrik von Billon
& Jsaac in Genf, welche in den letzten Jahren 100--110 Ar-
beiter beschäftigte, gewährt seit dem 1. Juli 1871 den Beamten
und Arbeitern 50 Procent des Reinertrags. Die Hälfte des Ge-
winnantheils wird jedem Arbeiter, der mehr als drei Monate in
der Fabrik beschäftigt war, nach Höhe des im Jahre verdienten
Lohnes baar ausbezahlt, die andere Hälfte als obligatorische Ein-
lage im Geschäft zurückbehalten und in eine Actie umgewandelt,
sobald sie den Betrag von 100 Franken erreicht. Am 30 Juni
1876 besaßen die Arbeiter 59.705 Franken in Actien und obliga-
torischen Einlagen und 21,310 F. 45 Cent. an freiwilligen Er-
sparnissen, mithin zusammen 81,015 F. 75 Cent. gewiß ein sehr
hübsches Ergebniß.

Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer erklären
ihre höchste Befriedigung über dieses nun beinahe 6 Jahre ange-
wandte Betheiligungssystem. Von Seiten der Arbeiter selbst sind
drei verschiedene Gutachten über die Wirkungen des Systems an
Prof. Böhmert gesandt worden. Als Hauptvorzüge des Systems
führen die Unternehmer Folgendes an: Das gewöhnliche System
des festen Lohnes ( Salariat ) führe oft zur Feindschaft zwischen Capital
und Arbeit, aber nicht zum Sparen oder zur Ansammlung von
Capital bei dem Arbeiter selbst. Die unbegrenzte Erhöhung der
Löhne bewirke keinen Wohlstand, sondern nur Vertheuerung aller
Dinge s. u. Je mehr der Arbeiter verdiene um so mehr verzehre
er. Erst mit der Gewinnbetheiligung, sobald dieselbe mit
einer obligatoischen Spareinlage verbunden sei,
werde
der Arbeiter in den Stand gesetzt, Ersparnisse anzusammeln. Wah-
rend früher bei Billon & Jsaac von 100 Arbeitern nur etwa 2
oder 3 sparten, seien jetzt alle ohne Ausnahme Sparer und Mit-
eigenthümer des Geschäfts geworden. Der von dem Arbeitgeber
abgegebene Gewinnantheil werde durch den Eifer derjenigen ersetzt,
welche statt bloßer Lohnarbeiter nunmehr interessirte Mitbesitzer
geworden seien, und durch größere Pünktlichkeit, Ordnung, Erspar-
niß an Roh= und Hilfsmaterial, Schonung der Werkzeuge und
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Zahl der Arbeiter?

1. Besteht die Gewinnbetheiligung mit oder ohne Antheil am
Geschäft? Werden bestimmte Prämien oder Tantièmen oder Bei-
träge zu den Arbeiterkassen ausbezahlt oder noch andere ähnliche
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2. Welche festen Arbeitlöhne werden ausbezahlt: a ) im Tag-
lohn? b ) im Stücklohn? c ) im Gruppenakkord? Jn welchem Ver-
hältnisse stehen diese Löhne zu den in ähnlichen Etablissements der-
selben Gegend üblichen Löhnen?
3. Jn welchem Verhältnisse steht der Arbeitslohn zu dem
Preise des Products und wie verhält sich der Gesammtbetrag der
jährlich ausgezahlten Arbeitslöhne zu dem Gesammtbetrag des An-
lage- und Betriebscapitals?
4. Wie hoch beläuft sich der Gewinnantheil der Arbeitnehmer
a ) im Verhältniß zum Reinertrag des Geschäfts? b ) im Verhält-
niß zu den im Geschäftsjahr bezogenen Löhnen?
5. Welche Gewinnantheile oder Prämien ec. sind bisher aus-
gezahlt worden -- bis zum Jahre 1876?
6. Wie hoch belief sich a ) der höchste Antheil oder Zuschuß,
den ein Arbeiter jährlich erhielt? b ) der niedrigste Antheil oder
Zuschuß, den ein Arbeiter jährlich erhielt? c ) der durchschnittliche
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Erfahrungen machte man seither? a ) Welches sind die Wirkungen
für die Förderung der ökonomischen und moralischen Jnteressen der
Arbeiter? b ) Jnwiefern zog der Jnhaber des Etablissements daraus
Vortheil bei günstigen und ungünstigen Geschäftsconjuncturen? c )
Könnten die gleichen Resultate nicht durch Stücklohn, Prämien oder
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14. Jnwiefern könnte der Staat auf dem Wege der Gesetz-
gebung oder bei der Verwaltung der ihm zugewiesenen Unternehm-
ungen die Gewinnbetheiligung fördern?

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methoden an Prof. Böhmert in Dresden mitzutheilen, wofür sich
derselbe verpflichtet, jedem Einsender eines verwendbaren Beitrages
seiner Zeit einen Bericht über die Hauptresultate der Untersuchung
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Jn seiner Sozial=Correspondenz berichtet Böhnert gleichzeitig
über eine Fabrik in Genf, welche die Betheiligung der Arbeiter
eingeführt hat und mit bestem Erfolg. Die Fabrik von Billon
& Jsaac in Genf, welche in den letzten Jahren 100--110 Ar-
beiter beschäftigte, gewährt seit dem 1. Juli 1871 den Beamten
und Arbeitern 50 Procent des Reinertrags. Die Hälfte des Ge-
winnantheils wird jedem Arbeiter, der mehr als drei Monate in
der Fabrik beschäftigt war, nach Höhe des im Jahre verdienten
Lohnes baar ausbezahlt, die andere Hälfte als obligatorische Ein-
lage im Geschäft zurückbehalten und in eine Actie umgewandelt,
sobald sie den Betrag von 100 Franken erreicht. Am 30 Juni
1876 besaßen die Arbeiter 59.705 Franken in Actien und obliga-
torischen Einlagen und 21,310 F. 45 Cent. an freiwilligen Er-
sparnissen, mithin zusammen 81,015 F. 75 Cent. gewiß ein sehr
hübsches Ergebniß.

Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer erklären
ihre höchste Befriedigung über dieses nun beinahe 6 Jahre ange-
wandte Betheiligungssystem. Von Seiten der Arbeiter selbst sind
drei verschiedene Gutachten über die Wirkungen des Systems an
Prof. Böhmert gesandt worden. Als Hauptvorzüge des Systems
führen die Unternehmer Folgendes an: Das gewöhnliche System
des festen Lohnes ( Salariat ) führe oft zur Feindschaft zwischen Capital
und Arbeit, aber nicht zum Sparen oder zur Ansammlung von
Capital bei dem Arbeiter selbst. Die unbegrenzte Erhöhung der
Löhne bewirke keinen Wohlstand, sondern nur Vertheuerung aller
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er. Erst mit der Gewinnbetheiligung, sobald dieselbe mit
einer obligatoischen Spareinlage verbunden sei,
werde
der Arbeiter in den Stand gesetzt, Ersparnisse anzusammeln. Wah-
rend früher bei Billon & Jsaac von 100 Arbeitern nur etwa 2
oder 3 sparten, seien jetzt alle ohne Ausnahme Sparer und Mit-
eigenthümer des Geschäfts geworden. Der von dem Arbeitgeber
abgegebene Gewinnantheil werde durch den Eifer derjenigen ersetzt,
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niß an Roh= und Hilfsmaterial, Schonung der Werkzeuge und
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[0001] Der „Arbeitgeber“ erscheint wöchentlich, Preis: 1 / 4 jährlich Mk. 2.40, mit Postporto Mk. 3. Anzeigen: für die drei- spaltige Petitzeile oder deren Raum 20 Pf. Der Betrag wird durch Postnachnahme er- hoben. Kleine Beträge können durch Briefmarken ausge=. glichen werden . Verlag des „Arbeitgeber“ Hochstraße Nr. 37. Der Arbeitgeber. Archiv für Volkswirthschaft und neue Erfindungen, Central-Anzeiger für den Arbeitmarkt. Bestellungen werden von allen Postämtern u. Buchhandlun- gen angenommen. Das Patent= und Maschinen- Geschäft des „Arbeitgeber“ übernimmt die Ausführung neuer Erfindungen, vermittelt den Ankauf ( zum Fabrik- preis ) und Verkauf von Ma- schinen aller Art, es besorgt Patente für alle Länder und übernimmt deren Ver- werthung. Nro 1050. Frankfurt a. M., 16. Juni. 1877. Einladung zum Abonnement. Neue Abonnements auf dasIII. Vierteljahr 1877 des „Arbeitgeber“ bitten wir möglichst bald einzu- reichen. -- Da Wochenblätter unter Band versendet weniger kosten, als bei der Post, so werden Bestellungen am besten direkt an uns gerichtet und der Betrag durch Posteinzahlung oder Briefmarken berichtigt. Preis per Vierteljahr 2,40 Mark, mit Porto 3 Mark. Die Betheiligung der Arbeiter am Gewinn. Professor Böhmert in Dresden, Direktor des sächsischen statistischen Bureau hat sich der Mühe unterzogen, eine Erhebung über die bestehenden Versuche zur Betheiligung der Arbeiter an dem Geschäfts=Gewinn zu veranstalten und dazu folgenden Fragebogen versendet: Name und Ort des Geschäftes? Art der Jndustrie? Zahl der Arbeiter? 1. Besteht die Gewinnbetheiligung mit oder ohne Antheil am Geschäft? Werden bestimmte Prämien oder Tantièmen oder Bei- träge zu den Arbeiterkassen ausbezahlt oder noch andere ähnliche Lohnzahlungsmethoden angewendet?> 2. Welche festen Arbeitlöhne werden ausbezahlt: a ) im Tag- lohn? b ) im Stücklohn? c ) im Gruppenakkord? Jn welchem Ver- hältnisse stehen diese Löhne zu den in ähnlichen Etablissements der- selben Gegend üblichen Löhnen? 3. Jn welchem Verhältnisse steht der Arbeitslohn zu dem Preise des Products und wie verhält sich der Gesammtbetrag der jährlich ausgezahlten Arbeitslöhne zu dem Gesammtbetrag des An- lage- und Betriebscapitals? 4. Wie hoch beläuft sich der Gewinnantheil der Arbeitnehmer a ) im Verhältniß zum Reinertrag des Geschäfts? b ) im Verhält- niß zu den im Geschäftsjahr bezogenen Löhnen? 5. Welche Gewinnantheile oder Prämien ec. sind bisher aus- gezahlt worden -- bis zum Jahre 1876? 6. Wie hoch belief sich a ) der höchste Antheil oder Zuschuß, den ein Arbeiter jährlich erhielt? b ) der niedrigste Antheil oder Zuschuß, den ein Arbeiter jährlich erhielt? c ) der durchschnittliche Antheil oder Zuschuß, den ein Arbeiter jährlich erhielt? 7. Wer ist antheilsberechtigt? Erhalten alle Arbeiter gleiche Antheile oder geschieht die Vertheilung mit Rücksicht auf die Dienst- jahre oder die bezogenen Löhne und in welchem Verhältnisse? 8. Werden die Antheile baar ausbezahlt oder in Sparkassen und Versorgungskassen gelegt oder zur Bildung von Hilfs= und Garantiefonds für die Arbeiter in Zeiten der Arbeitslosigkeit oder schlechten Geschäftsganges verwendet? 9. Können die Arbeiter Antheil am Geschäftseigenthum er- werben und unter welchen Bedingungen? 10. Jst den Arbeitnehmern eine Controle über die Rechnungs- führung eingeräumt? 11. Sind die Arbeitnehmer auch zur Deckung von Geschäfts- verlusten mitverpflichtet? 12. Jn wie weit wird für das betheiligte Capital und für den Fortgang des Geschäfts durch einen Reservefond gesorgt? 13. Wann wurde die Gewinnbetheiligung eingeführt und welche Erfahrungen machte man seither? a ) Welches sind die Wirkungen für die Förderung der ökonomischen und moralischen Jnteressen der Arbeiter? b ) Jnwiefern zog der Jnhaber des Etablissements daraus Vortheil bei günstigen und ungünstigen Geschäftsconjuncturen? c ) Könnten die gleichen Resultate nicht durch Stücklohn, Prämien oder andere Lohn=Zahlungsmethoden erzielt werden? 14. Jnwiefern könnte der Staat auf dem Wege der Gesetz- gebung oder bei der Verwaltung der ihm zugewiesenen Unternehm- ungen die Gewinnbetheiligung fördern? Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden ersucht, Antworten auf die vorstehenden Fragen oder Erfahrungen in Betreff von Löhnungs- methoden an Prof. Böhmert in Dresden mitzutheilen, wofür sich derselbe verpflichtet, jedem Einsender eines verwendbaren Beitrages seiner Zeit einen Bericht über die Hauptresultate der Untersuchung mitzutheilen Jn seiner Sozial=Correspondenz berichtet Böhnert gleichzeitig über eine Fabrik in Genf, welche die Betheiligung der Arbeiter eingeführt hat und mit bestem Erfolg. Die Fabrik von Billon & Jsaac in Genf, welche in den letzten Jahren 100--110 Ar- beiter beschäftigte, gewährt seit dem 1. Juli 1871 den Beamten und Arbeitern 50 Procent des Reinertrags. Die Hälfte des Ge- winnantheils wird jedem Arbeiter, der mehr als drei Monate in der Fabrik beschäftigt war, nach Höhe des im Jahre verdienten Lohnes baar ausbezahlt, die andere Hälfte als obligatorische Ein- lage im Geschäft zurückbehalten und in eine Actie umgewandelt, sobald sie den Betrag von 100 Franken erreicht. Am 30 Juni 1876 besaßen die Arbeiter 59.705 Franken in Actien und obliga- torischen Einlagen und 21,310 F. 45 Cent. an freiwilligen Er- sparnissen, mithin zusammen 81,015 F. 75 Cent. gewiß ein sehr hübsches Ergebniß. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer erklären ihre höchste Befriedigung über dieses nun beinahe 6 Jahre ange- wandte Betheiligungssystem. Von Seiten der Arbeiter selbst sind drei verschiedene Gutachten über die Wirkungen des Systems an Prof. Böhmert gesandt worden. Als Hauptvorzüge des Systems führen die Unternehmer Folgendes an: Das gewöhnliche System des festen Lohnes ( Salariat ) führe oft zur Feindschaft zwischen Capital und Arbeit, aber nicht zum Sparen oder zur Ansammlung von Capital bei dem Arbeiter selbst. Die unbegrenzte Erhöhung der Löhne bewirke keinen Wohlstand, sondern nur Vertheuerung aller Dinge s. u. Je mehr der Arbeiter verdiene um so mehr verzehre er. Erst mit der Gewinnbetheiligung, sobald dieselbe mit einer obligatoischen Spareinlage verbunden sei, werde der Arbeiter in den Stand gesetzt, Ersparnisse anzusammeln. Wah- rend früher bei Billon & Jsaac von 100 Arbeitern nur etwa 2 oder 3 sparten, seien jetzt alle ohne Ausnahme Sparer und Mit- eigenthümer des Geschäfts geworden. Der von dem Arbeitgeber abgegebene Gewinnantheil werde durch den Eifer derjenigen ersetzt, welche statt bloßer Lohnarbeiter nunmehr interessirte Mitbesitzer geworden seien, und durch größere Pünktlichkeit, Ordnung, Erspar- niß an Roh= und Hilfsmaterial, Schonung der Werkzeuge und

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Zitationshilfe: Der Arbeitgeber. Nr. 1050. Frankfurt a. M., 16. Juni 1877, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_arbeitgeber1050_1877/1>, abgerufen am 29.03.2024.