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Die Bayerische Presse. Nr. 90. Würzburg, 15. April 1850.

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Die Bayerische Presse.
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Abonnement:
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Monatlich für die Stadt 30 kr.

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Eine constitutionell-monarchische Zeitung.

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Erpedition: Jm Schenkhofe 2. Distr.
Nr. 533.

Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe-
titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe
und Gelder frei.

[Ende Spaltensatz]

Nr. 90.
Würzburg, Montag den 15. April. 1850.


[Beginn Spaltensatz]
Amtliche Nachrichten.

München, 14. April. An das Kriegsministe-
rium ist das folgende allerhöchste Reskript ergan-
gen, Gesuche mehrerer während ihrer Dienstesak-
tivität mit Verzicht auf Militär=Wittwen=Pensio-
nen und Waisen=Unterstützungen verheiratheten Of-
fiziere und Militärbeamten um nachträgliche Pen-
sionsberechtigung für ihre Relikten betreffend:
" Maximilian II., von Gottes Gnaden König
von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von
Bayern, Franken und in Schwaben ec. ec. Wir
finden Uns allergnädigst bewogen, Unsere landes-
väterliche Fürsorge, welche den Wittwen der mit
Pensionsberechtigung verheiratheten Offiziere und
im Offiziersrange stehenden Militärbeamten in dem
Pensionsregulativ vom 15. Dezember 1812 be-
reits zugewendet ist, auch auf die vorhandenen u.
künftigen Relikten derjenigen Offiziere und im
gleichen Range stehenden Militärbeamten, welche
sich mit königlicher Bewilligung gegen Verzicht
auf Wittwenpension und Waisenunterstützung ver-
ehelichten, auszudehnen, um denselben die Sorge
für ihre Hinterlassenen zu benehmen und die drü-
ckende Lage der bereits vorhandenen 32 Wittwen
und ihrer im Unterstützungsalter befindlichen Kin-
der zu erleichtern, und beschließen, wie folgt:
1 ) Vom 1. des künftigen Monats Mai an be-
willigen Wir den Offizieren und im Offiziersrange
stehenden Militärbeamten, welche sich während ih-
rer Aktivität mit königlicher Bewilligung gegen
Verzicht auf Wittwenpension und Waisenunter-
stützung verehelichten, sowie den bereits vorhande-
nen Wittwen und Waisen derselben gegen nach-
trägliche Einzahlung der außerordentlichen Witt-
wenkassabeiträge, nämlich dreier voller Monatsga-
gen, inclusive Quartiergeld, nach ihrer gegenwär-
tigen, oder bezügkich der vorhandenen Wittwen
nach jener, in der ihre verstorbenen Gatten sich
zuletzt befanden, je nach Bedürfniß der einzelnen
in 12 bis 24 monatlichen Raten, die Ansprüche
zum Bezug der normalmäßigen Wittwenpensionen
und Waisenunterstützungen. 2 ) Zugleich genehmi-
gen Wir, daß die den vorhandenen 32 reversir-
ten Wittwen und ihren im Unterstützungsalter be-
findlichen Kindern treffende Normalpensionen und
Waisenunterstützungen, so wie in Zukunft den Re-
likten der vorhandenen 74 reversirten Offiziers-
und Beamten=Familien anfallenden Pensionen und
Waisenunterstützungen für Rechnung des Offiziers-
Unterstützungsfonds der von diesen aus den Zin-
sen von 1825/26 bis 1838/39 einschlüßig bezo-
genen Gefällen an Patent=, Anstellungs= und Be-
förderungs=Taxen, an Urlaubs=Gageabzügen der
Officiere und Militärbeamten, dann an Gage-
differenzen bei Beförderungen, gegen Ueberlassung
der gegenwärtigen und bei einer allenfallsigen Be-
förderung künftig einzuzahlenden außerordentlichen
Wittwenkassabeiträge an denselben, bezahlt werden
dürfen. Unser Kriegsminister ist mit dem Voll-
zuge der gegenwärtigen Verordnung beauftragt.
München, den 9. April 1850. ( gez. ) Max.
( gez. ) Lüder. Auf Seiner Königlichen Majestät
Allerhöchsten Befehl der General = Sekretär v.
Gönner." --

Se. Maj. der König haben geruht, auf das
erledigte Landgerichts=Physikat zu Dettelbach sei-
[Spaltenumbruch] nem Ansuchen entsprechend den bisherigen Land-
gerichtsarzt Dr. Hermann Lemp zu Herzogenau-
rach zu versetzen; auf das hiernach in Erledigung
kommende Landgerichts = Physikat Herzogenaurach
den bisherigen Landgerichtsarzt zu Marktsteft Dr.
Karl Bleyfuß zu berufen; das hiernach sich er-
öffnende Landgerichts = Physikat zu Marktsteft dem
vormaligen Gerichtsarzt von Eschau Dr. Fried-
rich Moritz Frischmann zu verleihen.

Die katholische Pfarrei Brendlorenzen Ldgr.
Neustadt a. S. wurde dem Priester Friedrich Man-
gold, Pfarrer zu Wermerichshausen, Ldg. Mün-
nerstadt übertragen.

Die Schulstelle zu Hopferstadt k. Ldg. Och-
senfurt wurde dem Schullehrer Joseph Stein ver-
liehen.

Die Schulstelle zu Stöckach k. Ldg. Hofheim
wurde dem von der Frhrl. v. Hutten'schen Guts-
herrschaft auf dieselbe präsentirten 2. Lehrer J.
Joseph Schimpf zu Stettfeld übertragen.

Der katholische Schuldienst zu Burgpreppach
k. Ldg. Hofheim wurde dem von der Frhrl. v.
Fuchs'schen Gutsherrschaft auf denselben präsentir-
ten bisherigen Schulverweser Andreas Götz zu
Otterbach=Buch übertragen.

Landtagsverhandlungen.

München, 10. April. ( XCIII. Sitzung d.
Kammer der Abgeordneten. ) Die heutige
Sitzung der Abgeordnetenkammer dauerte noch
bis 3 Uhr. Es würde jedoch wohl dem größten
Theile unserer Leser nur geringes Jnteresse ge-
währen, wenn wir auf die Debatten über das
Bergwesen, welchen dieselbe gewidmet war,
eingehen wollten. Wir beschränken uns deshalb
darauf, die Schlußäußerungen des Regierungs-
kommissärs Burkart und die sodann gefaßten Be-
schlüsse mitzutheilen. Jener erklärte: Die Re-
gierung sei vollkommen damit einverstanden, daß
Ersparungen möglich seien, und er könne mit Be-
stimmtheit versichern, daß sie den ernstlichen Wil-
len habe, die möglichste Sparsamkeit einzuführen;
aber eine so verwickelte Sache lasse sich nicht auf
einmal ordnen. Was insbesondere die Porzellan-
manufaktur betreffe, welche die meisten Angriffe
gehabt habe, so erkenne die Regierung gleichfalls
an, daß hier Vielem abzuhelfen sei; auch habe
sie im vergangenen Jahre eine Reorganisation
vornehmen lassen und durch Verminderung des
Personals bereits an 3000 fl. erspart, so daß
es in dem letztem Jahre gelungen sei, den Zuschuß
auf 8868 fl. herabzubringen. Anlangend d. Berg-
wesen, habe die Regierung die Erfahrung gemacht,
daß Bergwerke, die bisher mit Zuschuß gearbeitet,
die nächste Zeit Erübrigungen abwerfen würden;
namentlich ist Dieß bei Sonthofen der Fall, wo
dermalen ein sehr tüchtiger Beamter sei. Es
werde eine Conferenz mit tüchtigen Bergbau= und
Hüttenbeamten abgehalten werden, um einen ge-
diegenen Wirthschaftsplan zu berathen. Der An-
trag, daß auf geognostischer Untersuchungen 10,000
fl. verwendet werden sollen, sei wegen der großen
Summe etwas bedenklich, da keine Zuschüsse mehr
vorhanden seien. Die Sache werde indeß jeden-
falls soweit in Angriff genommen werden, als
das Geld reiche. Bei der Abstimmung wurden
[Spaltenumbruch] die Anträge des Ausschusses sub 1, 2, 3, 4,
dann die Lerchenfeld'schen Vorschläge mit Verwer-
fung des Ausschußgutachtens sub 5, 6, 7, ange-
nommen; pos. 8 des Ausschusses und der Kolb' -
sche Antrag wurden gleichfalls genehmigt; dann
pos. 9, 10, 11 des Ausschusses angenommen.
Die Anträge der Abgeordneten Lanzer und Rein-
hart wurden verworfen, der Antrag Fillweber's in
seinem ersten Abschnitt genommen und der zweite
Antrag Kolb's gleichfalls genehmigt. Das Re-
sultat der Sitzung waren demnach folgende Be-
schlüsse: 1 ) Die vorliegenden Uebersichten der
Geldeinnahmen und Ausgaben bei der königl.
Generalbergwerks= und Salinenadministration für
das Bergwesen in den Jahren 1845/46 und
1846/47 seien zwar in rechnerischer Beziehung
nicht zu beanstanden, jedoch 2 ) in Zukunft die
Einnahme unter Abth. II. Kap. IV. §. 1 unter
der Ueberschrift: "Reinertrag der eigenen Wal-
dungen der Berg= und Hüttenwerke" aufzuführen;
3 ) forthin die Etatspositionen auf den Bedarf
der Berg= und Hüttenämter, auf Unterstützungen,
dann auf Wasser=, Brücken= und Straßenbau ge-
nauer einzuhalten; 4 ) zu Abth. II. B. Kap. V.
§. 2 der Ausgaben die wirklich aus den Ein-
nahmsüberschüssen bestrittenen Verbesserungen der
Werke speziell vorzumerken ( Anträge des Ausschus-
ses ) . 5 ) Die bis zum Schlusse des Jahres
1848/49 einschlüssig zur Deckung der Passivreste
der Bergwerkskasse aus den Salinengefällen ent-
nommenen Vorschüsse werden definitiv in jenem
Betrag an den Salinengefällen abgeschrieben und
der Centralkasse als Aktivausstand zugewiesen, in
welchem dieselben am Schlusse der V. Finanz-
periode sich berechnet haben und rechnungsmäßig
festgestellt werden; von dem Beginn der VI. Fi-
nanzperiode an ist das Rechnungs= und Kassewe-
sen der Salinen=, Berg= und Hüttenwerke auf
das Strengste gesondert zu halten u. kein Zuschuß
aus dem erstern an die letztere unter irgend einer
Form mehr zu leisten. 6 ) Der Passivrest der Berg-
u. Hüttenwerke ist von jenem der Porzellänmann-
faktur u. der Glasmalerei auszuscheiden und der-
jenige dieser Anstalten gesondert in den Rechnun-
gen der Central=Staatskasse vorzutragen. 7 ) Die
sämmtlichen Ausstände, Vorräthe an Fabrikaten
und Rohmaterialien sind den Berg= und Hütten-
werken der Porzellänmanufactur und bezüglich der
Glasmalerei=Anstalt als Betriebskapital zuzuwei-
sen, und es darf denselben aus andern Fonds kein
Zuschuß geleistet werden; im nächsten Budget sol-
len die Beträge festgesetzt werden, welche dieselben
alljährlich zur Deckung ihres Passivrestes an die
Central = Staatskasse abzutragen haben. 8 ) Es
sei der Antrag an Se. Maj. den König zu stel-
len, die Porcellänmanufactur und die Glasmale-
rei=Anstalt in Zukunft von der Berg= und Hüt-
tenwerks=Verwaltung vollständig zu trennen und
unter die Leitung des Ministeriums des Handels
und der öffentlichen Arbeiten zu stellen. ( Anträge
von Lerchenfeld. ) 9 ) Die Generalbergwerks=Ad-
ministration habe nach Trennung dieser Anstalten
mit den ihr vertrauten Fonds ohne weitere Zu-
schüsse auszureichen, zu welchem Ende dieselbe in
der Führung der Bergwerke, namentlich aber der
Hüttenwerke überall auf größte Sparsamkeit, ins-
besondere auf häusigere Anwendung der Holzsur-

Die Bayerische Presse.
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rium ist das folgende allerhöchste Reskript ergan-
gen, Gesuche mehrerer während ihrer Dienstesak-
tivität mit Verzicht auf Militär=Wittwen=Pensio-
nen und Waisen=Unterstützungen verheiratheten Of-
fiziere und Militärbeamten um nachträgliche Pen-
sionsberechtigung für ihre Relikten betreffend:
Maximilian II., von Gottes Gnaden König
von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von
Bayern, Franken und in Schwaben ec. ec. Wir
finden Uns allergnädigst bewogen, Unsere landes-
väterliche Fürsorge, welche den Wittwen der mit
Pensionsberechtigung verheiratheten Offiziere und
im Offiziersrange stehenden Militärbeamten in dem
Pensionsregulativ vom 15. Dezember 1812 be-
reits zugewendet ist, auch auf die vorhandenen u.
künftigen Relikten derjenigen Offiziere und im
gleichen Range stehenden Militärbeamten, welche
sich mit königlicher Bewilligung gegen Verzicht
auf Wittwenpension und Waisenunterstützung ver-
ehelichten, auszudehnen, um denselben die Sorge
für ihre Hinterlassenen zu benehmen und die drü-
ckende Lage der bereits vorhandenen 32 Wittwen
und ihrer im Unterstützungsalter befindlichen Kin-
der zu erleichtern, und beschließen, wie folgt:
1 ) Vom 1. des künftigen Monats Mai an be-
willigen Wir den Offizieren und im Offiziersrange
stehenden Militärbeamten, welche sich während ih-
rer Aktivität mit königlicher Bewilligung gegen
Verzicht auf Wittwenpension und Waisenunter-
stützung verehelichten, sowie den bereits vorhande-
nen Wittwen und Waisen derselben gegen nach-
trägliche Einzahlung der außerordentlichen Witt-
wenkassabeiträge, nämlich dreier voller Monatsga-
gen, inclusive Quartiergeld, nach ihrer gegenwär-
tigen, oder bezügkich der vorhandenen Wittwen
nach jener, in der ihre verstorbenen Gatten sich
zuletzt befanden, je nach Bedürfniß der einzelnen
in 12 bis 24 monatlichen Raten, die Ansprüche
zum Bezug der normalmäßigen Wittwenpensionen
und Waisenunterstützungen. 2 ) Zugleich genehmi-
gen Wir, daß die den vorhandenen 32 reversir-
ten Wittwen und ihren im Unterstützungsalter be-
findlichen Kindern treffende Normalpensionen und
Waisenunterstützungen, so wie in Zukunft den Re-
likten der vorhandenen 74 reversirten Offiziers-
und Beamten=Familien anfallenden Pensionen und
Waisenunterstützungen für Rechnung des Offiziers-
Unterstützungsfonds der von diesen aus den Zin-
sen von 1825/26 bis 1838/39 einschlüßig bezo-
genen Gefällen an Patent=, Anstellungs= und Be-
förderungs=Taxen, an Urlaubs=Gageabzügen der
Officiere und Militärbeamten, dann an Gage-
differenzen bei Beförderungen, gegen Ueberlassung
der gegenwärtigen und bei einer allenfallsigen Be-
förderung künftig einzuzahlenden außerordentlichen
Wittwenkassabeiträge an denselben, bezahlt werden
dürfen. Unser Kriegsminister ist mit dem Voll-
zuge der gegenwärtigen Verordnung beauftragt.
München, den 9. April 1850. ( gez. ) Max.
( gez. ) Lüder. Auf Seiner Königlichen Majestät
Allerhöchsten Befehl der General = Sekretär v.
Gönner.“ --

Se. Maj. der König haben geruht, auf das
erledigte Landgerichts=Physikat zu Dettelbach sei-
[Spaltenumbruch] nem Ansuchen entsprechend den bisherigen Land-
gerichtsarzt Dr. Hermann Lemp zu Herzogenau-
rach zu versetzen; auf das hiernach in Erledigung
kommende Landgerichts = Physikat Herzogenaurach
den bisherigen Landgerichtsarzt zu Marktsteft Dr.
Karl Bleyfuß zu berufen; das hiernach sich er-
öffnende Landgerichts = Physikat zu Marktsteft dem
vormaligen Gerichtsarzt von Eschau Dr. Fried-
rich Moritz Frischmann zu verleihen.

Die katholische Pfarrei Brendlorenzen Ldgr.
Neustadt a. S. wurde dem Priester Friedrich Man-
gold, Pfarrer zu Wermerichshausen, Ldg. Mün-
nerstadt übertragen.

Die Schulstelle zu Hopferstadt k. Ldg. Och-
senfurt wurde dem Schullehrer Joseph Stein ver-
liehen.

Die Schulstelle zu Stöckach k. Ldg. Hofheim
wurde dem von der Frhrl. v. Hutten'schen Guts-
herrschaft auf dieselbe präsentirten 2. Lehrer J.
Joseph Schimpf zu Stettfeld übertragen.

Der katholische Schuldienst zu Burgpreppach
k. Ldg. Hofheim wurde dem von der Frhrl. v.
Fuchs'schen Gutsherrschaft auf denselben präsentir-
ten bisherigen Schulverweser Andreas Götz zu
Otterbach=Buch übertragen.

Landtagsverhandlungen.

München, 10. April. ( XCIII. Sitzung d.
Kammer der Abgeordneten. ) Die heutige
Sitzung der Abgeordnetenkammer dauerte noch
bis 3 Uhr. Es würde jedoch wohl dem größten
Theile unserer Leser nur geringes Jnteresse ge-
währen, wenn wir auf die Debatten über das
Bergwesen, welchen dieselbe gewidmet war,
eingehen wollten. Wir beschränken uns deshalb
darauf, die Schlußäußerungen des Regierungs-
kommissärs Burkart und die sodann gefaßten Be-
schlüsse mitzutheilen. Jener erklärte: Die Re-
gierung sei vollkommen damit einverstanden, daß
Ersparungen möglich seien, und er könne mit Be-
stimmtheit versichern, daß sie den ernstlichen Wil-
len habe, die möglichste Sparsamkeit einzuführen;
aber eine so verwickelte Sache lasse sich nicht auf
einmal ordnen. Was insbesondere die Porzellan-
manufaktur betreffe, welche die meisten Angriffe
gehabt habe, so erkenne die Regierung gleichfalls
an, daß hier Vielem abzuhelfen sei; auch habe
sie im vergangenen Jahre eine Reorganisation
vornehmen lassen und durch Verminderung des
Personals bereits an 3000 fl. erspart, so daß
es in dem letztem Jahre gelungen sei, den Zuschuß
auf 8868 fl. herabzubringen. Anlangend d. Berg-
wesen, habe die Regierung die Erfahrung gemacht,
daß Bergwerke, die bisher mit Zuschuß gearbeitet,
die nächste Zeit Erübrigungen abwerfen würden;
namentlich ist Dieß bei Sonthofen der Fall, wo
dermalen ein sehr tüchtiger Beamter sei. Es
werde eine Conferenz mit tüchtigen Bergbau= und
Hüttenbeamten abgehalten werden, um einen ge-
diegenen Wirthschaftsplan zu berathen. Der An-
trag, daß auf geognostischer Untersuchungen 10,000
fl. verwendet werden sollen, sei wegen der großen
Summe etwas bedenklich, da keine Zuschüsse mehr
vorhanden seien. Die Sache werde indeß jeden-
falls soweit in Angriff genommen werden, als
das Geld reiche. Bei der Abstimmung wurden
[Spaltenumbruch] die Anträge des Ausschusses sub 1, 2, 3, 4,
dann die Lerchenfeld'schen Vorschläge mit Verwer-
fung des Ausschußgutachtens sub 5, 6, 7, ange-
nommen; pos. 8 des Ausschusses und der Kolb' -
sche Antrag wurden gleichfalls genehmigt; dann
pos. 9, 10, 11 des Ausschusses angenommen.
Die Anträge der Abgeordneten Lanzer und Rein-
hart wurden verworfen, der Antrag Fillweber's in
seinem ersten Abschnitt genommen und der zweite
Antrag Kolb's gleichfalls genehmigt. Das Re-
sultat der Sitzung waren demnach folgende Be-
schlüsse: 1 ) Die vorliegenden Uebersichten der
Geldeinnahmen und Ausgaben bei der königl.
Generalbergwerks= und Salinenadministration für
das Bergwesen in den Jahren 1845/46 und
1846/47 seien zwar in rechnerischer Beziehung
nicht zu beanstanden, jedoch 2 ) in Zukunft die
Einnahme unter Abth. II. Kap. IV. §. 1 unter
der Ueberschrift: „Reinertrag der eigenen Wal-
dungen der Berg= und Hüttenwerke“ aufzuführen;
3 ) forthin die Etatspositionen auf den Bedarf
der Berg= und Hüttenämter, auf Unterstützungen,
dann auf Wasser=, Brücken= und Straßenbau ge-
nauer einzuhalten; 4 ) zu Abth. II. B. Kap. V.
§. 2 der Ausgaben die wirklich aus den Ein-
nahmsüberschüssen bestrittenen Verbesserungen der
Werke speziell vorzumerken ( Anträge des Ausschus-
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1848/49 einschlüssig zur Deckung der Passivreste
der Bergwerkskasse aus den Salinengefällen ent-
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u. Hüttenwerke ist von jenem der Porzellänmann-
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sämmtlichen Ausstände, Vorräthe an Fabrikaten
und Rohmaterialien sind den Berg= und Hütten-
werken der Porzellänmanufactur und bezüglich der
Glasmalerei=Anstalt als Betriebskapital zuzuwei-
sen, und es darf denselben aus andern Fonds kein
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len die Beträge festgesetzt werden, welche dieselben
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Central = Staatskasse abzutragen haben. 8 ) Es
sei der Antrag an Se. Maj. den König zu stel-
len, die Porcellänmanufactur und die Glasmale-
rei=Anstalt in Zukunft von der Berg= und Hüt-
tenwerks=Verwaltung vollständig zu trennen und
unter die Leitung des Ministeriums des Handels
und der öffentlichen Arbeiten zu stellen. ( Anträge
von Lerchenfeld. ) 9 ) Die Generalbergwerks=Ad-
ministration habe nach Trennung dieser Anstalten
mit den ihr vertrauten Fonds ohne weitere Zu-
schüsse auszureichen, zu welchem Ende dieselbe in
der Führung der Bergwerke, namentlich aber der
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[0001] Die Bayerische Presse. Abonnement: Ganzjährig 6 fl. Halbjährig 3 fl. Vierteljährig 1 fl. 30 kr. Monatlich für die Stadt 30 kr. Eine constitutionell-monarchische Zeitung. Erpedition: Jm Schenkhofe 2. Distr. Nr. 533. Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe- titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe und Gelder frei. Nr. 90. Würzburg, Montag den 15. April. 1850. Amtliche Nachrichten. München, 14. April. An das Kriegsministe- rium ist das folgende allerhöchste Reskript ergan- gen, Gesuche mehrerer während ihrer Dienstesak- tivität mit Verzicht auf Militär=Wittwen=Pensio- nen und Waisen=Unterstützungen verheiratheten Of- fiziere und Militärbeamten um nachträgliche Pen- sionsberechtigung für ihre Relikten betreffend: „ Maximilian II., von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ec. ec. Wir finden Uns allergnädigst bewogen, Unsere landes- väterliche Fürsorge, welche den Wittwen der mit Pensionsberechtigung verheiratheten Offiziere und im Offiziersrange stehenden Militärbeamten in dem Pensionsregulativ vom 15. Dezember 1812 be- reits zugewendet ist, auch auf die vorhandenen u. künftigen Relikten derjenigen Offiziere und im gleichen Range stehenden Militärbeamten, welche sich mit königlicher Bewilligung gegen Verzicht auf Wittwenpension und Waisenunterstützung ver- ehelichten, auszudehnen, um denselben die Sorge für ihre Hinterlassenen zu benehmen und die drü- ckende Lage der bereits vorhandenen 32 Wittwen und ihrer im Unterstützungsalter befindlichen Kin- der zu erleichtern, und beschließen, wie folgt: 1 ) Vom 1. des künftigen Monats Mai an be- willigen Wir den Offizieren und im Offiziersrange stehenden Militärbeamten, welche sich während ih- rer Aktivität mit königlicher Bewilligung gegen Verzicht auf Wittwenpension und Waisenunter- stützung verehelichten, sowie den bereits vorhande- nen Wittwen und Waisen derselben gegen nach- trägliche Einzahlung der außerordentlichen Witt- wenkassabeiträge, nämlich dreier voller Monatsga- gen, inclusive Quartiergeld, nach ihrer gegenwär- tigen, oder bezügkich der vorhandenen Wittwen nach jener, in der ihre verstorbenen Gatten sich zuletzt befanden, je nach Bedürfniß der einzelnen in 12 bis 24 monatlichen Raten, die Ansprüche zum Bezug der normalmäßigen Wittwenpensionen und Waisenunterstützungen. 2 ) Zugleich genehmi- gen Wir, daß die den vorhandenen 32 reversir- ten Wittwen und ihren im Unterstützungsalter be- findlichen Kindern treffende Normalpensionen und Waisenunterstützungen, so wie in Zukunft den Re- likten der vorhandenen 74 reversirten Offiziers- und Beamten=Familien anfallenden Pensionen und Waisenunterstützungen für Rechnung des Offiziers- Unterstützungsfonds der von diesen aus den Zin- sen von 1825/26 bis 1838/39 einschlüßig bezo- genen Gefällen an Patent=, Anstellungs= und Be- förderungs=Taxen, an Urlaubs=Gageabzügen der Officiere und Militärbeamten, dann an Gage- differenzen bei Beförderungen, gegen Ueberlassung der gegenwärtigen und bei einer allenfallsigen Be- förderung künftig einzuzahlenden außerordentlichen Wittwenkassabeiträge an denselben, bezahlt werden dürfen. Unser Kriegsminister ist mit dem Voll- zuge der gegenwärtigen Verordnung beauftragt. München, den 9. April 1850. ( gez. ) Max. ( gez. ) Lüder. Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl der General = Sekretär v. Gönner.“ -- Se. Maj. der König haben geruht, auf das erledigte Landgerichts=Physikat zu Dettelbach sei- nem Ansuchen entsprechend den bisherigen Land- gerichtsarzt Dr. Hermann Lemp zu Herzogenau- rach zu versetzen; auf das hiernach in Erledigung kommende Landgerichts = Physikat Herzogenaurach den bisherigen Landgerichtsarzt zu Marktsteft Dr. Karl Bleyfuß zu berufen; das hiernach sich er- öffnende Landgerichts = Physikat zu Marktsteft dem vormaligen Gerichtsarzt von Eschau Dr. Fried- rich Moritz Frischmann zu verleihen. Die katholische Pfarrei Brendlorenzen Ldgr. Neustadt a. S. wurde dem Priester Friedrich Man- gold, Pfarrer zu Wermerichshausen, Ldg. Mün- nerstadt übertragen. Die Schulstelle zu Hopferstadt k. Ldg. Och- senfurt wurde dem Schullehrer Joseph Stein ver- liehen. Die Schulstelle zu Stöckach k. Ldg. Hofheim wurde dem von der Frhrl. v. Hutten'schen Guts- herrschaft auf dieselbe präsentirten 2. Lehrer J. Joseph Schimpf zu Stettfeld übertragen. Der katholische Schuldienst zu Burgpreppach k. Ldg. Hofheim wurde dem von der Frhrl. v. Fuchs'schen Gutsherrschaft auf denselben präsentir- ten bisherigen Schulverweser Andreas Götz zu Otterbach=Buch übertragen. Landtagsverhandlungen. München, 10. April. ( XCIII. Sitzung d. Kammer der Abgeordneten. ) Die heutige Sitzung der Abgeordnetenkammer dauerte noch bis 3 Uhr. Es würde jedoch wohl dem größten Theile unserer Leser nur geringes Jnteresse ge- währen, wenn wir auf die Debatten über das Bergwesen, welchen dieselbe gewidmet war, eingehen wollten. Wir beschränken uns deshalb darauf, die Schlußäußerungen des Regierungs- kommissärs Burkart und die sodann gefaßten Be- schlüsse mitzutheilen. Jener erklärte: Die Re- gierung sei vollkommen damit einverstanden, daß Ersparungen möglich seien, und er könne mit Be- stimmtheit versichern, daß sie den ernstlichen Wil- len habe, die möglichste Sparsamkeit einzuführen; aber eine so verwickelte Sache lasse sich nicht auf einmal ordnen. Was insbesondere die Porzellan- manufaktur betreffe, welche die meisten Angriffe gehabt habe, so erkenne die Regierung gleichfalls an, daß hier Vielem abzuhelfen sei; auch habe sie im vergangenen Jahre eine Reorganisation vornehmen lassen und durch Verminderung des Personals bereits an 3000 fl. erspart, so daß es in dem letztem Jahre gelungen sei, den Zuschuß auf 8868 fl. herabzubringen. Anlangend d. Berg- wesen, habe die Regierung die Erfahrung gemacht, daß Bergwerke, die bisher mit Zuschuß gearbeitet, die nächste Zeit Erübrigungen abwerfen würden; namentlich ist Dieß bei Sonthofen der Fall, wo dermalen ein sehr tüchtiger Beamter sei. Es werde eine Conferenz mit tüchtigen Bergbau= und Hüttenbeamten abgehalten werden, um einen ge- diegenen Wirthschaftsplan zu berathen. Der An- trag, daß auf geognostischer Untersuchungen 10,000 fl. verwendet werden sollen, sei wegen der großen Summe etwas bedenklich, da keine Zuschüsse mehr vorhanden seien. Die Sache werde indeß jeden- falls soweit in Angriff genommen werden, als das Geld reiche. Bei der Abstimmung wurden die Anträge des Ausschusses sub 1, 2, 3, 4, dann die Lerchenfeld'schen Vorschläge mit Verwer- fung des Ausschußgutachtens sub 5, 6, 7, ange- nommen; pos. 8 des Ausschusses und der Kolb' - sche Antrag wurden gleichfalls genehmigt; dann pos. 9, 10, 11 des Ausschusses angenommen. Die Anträge der Abgeordneten Lanzer und Rein- hart wurden verworfen, der Antrag Fillweber's in seinem ersten Abschnitt genommen und der zweite Antrag Kolb's gleichfalls genehmigt. Das Re- sultat der Sitzung waren demnach folgende Be- schlüsse: 1 ) Die vorliegenden Uebersichten der Geldeinnahmen und Ausgaben bei der königl. Generalbergwerks= und Salinenadministration für das Bergwesen in den Jahren 1845/46 und 1846/47 seien zwar in rechnerischer Beziehung nicht zu beanstanden, jedoch 2 ) in Zukunft die Einnahme unter Abth. II. Kap. IV. §. 1 unter der Ueberschrift: „Reinertrag der eigenen Wal- dungen der Berg= und Hüttenwerke“ aufzuführen; 3 ) forthin die Etatspositionen auf den Bedarf der Berg= und Hüttenämter, auf Unterstützungen, dann auf Wasser=, Brücken= und Straßenbau ge- nauer einzuhalten; 4 ) zu Abth. II. B. Kap. V. §. 2 der Ausgaben die wirklich aus den Ein- nahmsüberschüssen bestrittenen Verbesserungen der Werke speziell vorzumerken ( Anträge des Ausschus- ses ) . 5 ) Die bis zum Schlusse des Jahres 1848/49 einschlüssig zur Deckung der Passivreste der Bergwerkskasse aus den Salinengefällen ent- nommenen Vorschüsse werden definitiv in jenem Betrag an den Salinengefällen abgeschrieben und der Centralkasse als Aktivausstand zugewiesen, in welchem dieselben am Schlusse der V. Finanz- periode sich berechnet haben und rechnungsmäßig festgestellt werden; von dem Beginn der VI. Fi- nanzperiode an ist das Rechnungs= und Kassewe- sen der Salinen=, Berg= und Hüttenwerke auf das Strengste gesondert zu halten u. kein Zuschuß aus dem erstern an die letztere unter irgend einer Form mehr zu leisten. 6 ) Der Passivrest der Berg- u. Hüttenwerke ist von jenem der Porzellänmann- faktur u. der Glasmalerei auszuscheiden und der- jenige dieser Anstalten gesondert in den Rechnun- gen der Central=Staatskasse vorzutragen. 7 ) Die sämmtlichen Ausstände, Vorräthe an Fabrikaten und Rohmaterialien sind den Berg= und Hütten- werken der Porzellänmanufactur und bezüglich der Glasmalerei=Anstalt als Betriebskapital zuzuwei- sen, und es darf denselben aus andern Fonds kein Zuschuß geleistet werden; im nächsten Budget sol- len die Beträge festgesetzt werden, welche dieselben alljährlich zur Deckung ihres Passivrestes an die Central = Staatskasse abzutragen haben. 8 ) Es sei der Antrag an Se. Maj. den König zu stel- len, die Porcellänmanufactur und die Glasmale- rei=Anstalt in Zukunft von der Berg= und Hüt- tenwerks=Verwaltung vollständig zu trennen und unter die Leitung des Ministeriums des Handels und der öffentlichen Arbeiten zu stellen. ( Anträge von Lerchenfeld. ) 9 ) Die Generalbergwerks=Ad- ministration habe nach Trennung dieser Anstalten mit den ihr vertrauten Fonds ohne weitere Zu- schüsse auszureichen, zu welchem Ende dieselbe in der Führung der Bergwerke, namentlich aber der Hüttenwerke überall auf größte Sparsamkeit, ins- besondere auf häusigere Anwendung der Holzsur-

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 90. Würzburg, 15. April 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische090_1850/1>, abgerufen am 20.04.2024.