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Die Bayerische Presse. Nr. 189. Würzburg, 8. August 1850.

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[Spaltenumbruch] Anordnung ist bereits getroffen, und damit dem
Wunsche beider Kammern entsprochen worden, daß
von der Postverwaltung die zur Beurtheilung ih-
rer Leistungen erforderlichen Notitzen über die Zahl
der beförderten Briefe und Reisenden, so wie über
den Umfang des Gütertransports erhoben und evi-
dent gehalten werden. §. 28. Eisenbahnen. Aus
Anlaß des Antrags, daß die Rechnung der Ei-
senbahnverwaltung vollständig getrennt und von
der Rechnung der kön. Postanstalt gefuhrt werde,
haben wir die betreffenden Stellen und Behörden
wiederholt anweisen lassen, die schon durch die
Gesetze vom 25. Aug. 1843 und 23. Mai 1846
über den Bau der Staatseisenbahnen begründete
Tendenz des Rechnungs= und Kassenwesens beider
Anstalten auf das Strengste durchzuführen. We-
gen Vergütung für Beförderung der Postsendun-
gen auf den Eisenbahnen werden Wir die den
Verhältnissen entsprechenden Anordnungen treffen,
auch die deßfallsigen Einnahmen in der Eisenbahn-
rechnung gesondert vortragen lassen. Da in den
Nachweisungen über die Verwendung der Staats-
Einnahmen und in dem Budget unter Kap. III.
nicht nur die Staatsregalien, sondern auch die
finanziellen Staatsanstalten, zu welch' letzteren die
Eisenbahnverwaltung gehört, vorgetragen werden,
und da das bisher bestehende Rechnungsschema
sich als übersichtlich und zweckmäßig erprobt hat,
so vermögen Wir dem Antrag auf eine Abände-
rung desselben bezüglich der Eisenbahnbetriebs-
Erträgnisse nicht Statt zu geben. Es ist Unser
ernstlicher Wille, daß bei dem Betrieb der Eisen-
bahnen hinsichtlich der Anstellung und Verwendung
des Personals jede spezielle Anforderung dieses
Dienstzweiges sorgfältig beachtet, auch hinsichtlich
der Geschäftsbehandlung stets nach den bewährte-
sten Grundsätzen verfahren werde. §. 29. Donau-
dampfschifffahrt. Die Grundsätze, welche Wir be-
züglich der Eisenbahnverwaltung mit Rücksicht auf
die an Uns gebrachten Wünsche der beiden Kam-
mern beobachtet wissen wollen, haben ihre gleich-
mäßige Anwendung auf die Donaudampfschifffahrt
zu finden. Durch Eröffnung der regelmäßigen Dampf-
schifffahrt zwischen Donauwörth und Regensburg ist
auch dem hierauf gerichteten Wunsch des Landtags
bereits entsprochen worden. Uebrigens ist es Unser
Wille, daß die Ausdehnung dieser Verbindung auf
tägliche Dampfbootfahrten baldmöglichst und jeden-
falls bis zum künftigen Frühjahre erfolge. §. 30.
Salinen. Es ist bereits die Anordnung getrof-
fen, daß das seither unter dem Tarifabgänge au-
ßer Rechnung gelassene Deputatholz der Pfarrer
und Schullehrer mit dem Jahre 1849--50 ange-
fangen vollständig in der Holz= und Geldrechnung
durchgeführt werde. Unser ernster Wille ist es,
daß bei den Hammerhütten und Schmieden, dann
bei den mechanischen Werkstätten der Mehrauf-
wand, den sie über den Werth ihrer Produkte er-
fordern, möglichst vermindert, und daß bei der
Salzmanufaktur in Schellenberg das Gleichgewicht
zwischen Einnahmen und Ausgaben nach Kräften
hergestellt werde. Die deßfalls von Uns erlasse-
nen Weisungen lassen einen günstigen Erfolg er-
warten. Die angeregte Frage wegen Versendung
des Salzes in ganzen Ladungen ohne Verpackung
werden Wir der näheren Prüfung unterziehen las-
sen. Die direkte Fracht bei Salzversendungen von
den Salinen an die Verkaufsstationen ist bei
mehreren günstigen Gelegenheiten bereits durchge-
führt, und wird den getroffenen Anordnungen ge-
mäß in allen jenen Fällen allmählig zur Anwen-
dung gebracht werden, bei welchen die direkte
Spedition einen Vortheil für das Aerar heraus-
gestellt. Der Reduktion der Salzverkaufsämter
haben Wir bereits früher Unsere Aufmerksamkeit
zugewendet. Wir können aber dem an Uns ge-
stellten Wunsche mit der Versicherung entgegen-
kommen, daß eine Verringerung dieser Aemter
nach Maßgabe der vorkommenden Personalerledi-
gungen eintreten werde. Jn Beziehung auf die
Ueberlassung des Salzverkaufes an Private kön-
nen Wir nur auf die Verordnung vom 1. Nov.
1809 ( Reg.=Bl. Seite 1477 ) verweisen, welche
ohnedieß den Salzverkauf mit Ausnahme weniger
nothwendigen Beschränkungen freigibt. Die ver-
[Spaltenumbruch] suchsweise Einführung der Mineralkohlenfeuerung
an den westlichen Salinen des Königreiches haben
Wir bereits anordnen lassen. Die Unseren Sali-
nenämtern aufgetragenen Gutachten werden über
die definitive Einführung dieser Feuerungsmethode
zu entscheiden haben. Hinsichtlich der Feuerung
mit Torf an den südlichen Salinen ist eine gründ-
liche Untersuchung der Lage und Nachhaltigkeit
der Torflager, der Qualität des Torfes, und des
Kostenverhältnisses der Torffeuerung zur Holzfeue-
rung eingeleitet. Nach dem Ergebnisse dieser Er-
hebungen werden sich die weiteren Einrichtungen
zu bemessen haben, welche bezüglich der Einfüh-
rung der Torffeuerung und wegen der hiedurch
bedingten Erweiterung der Eisenproduktion zu tref-
fen sind. Die unter der Verwaltung Unserer
Generalbergwerks= und Salinenadministration ste-
henden Staatsforste sind stets nach denselben forst-
wirthschaftlichen und technischen Grundsätzen be-
handelt worden, wie Unsere übrigen Staatsforste.
Damit aber auch hinsichtlich deren Erträgnisse und
des zur Salzerzeugung verwendeten Brennmate-
rials ein klarer Ueberblick gewonnen werden könne,
haben Wir dem gestellten Antrage entsprechend,
die Salinenbehörden anweisen lassen, mit dem Fi-
nanzjahre 1849--50 angefangen, die sämmtlichen
Forsterträgnisse einschließlich des auf die Salzer-
zeugung verwendeten Materialquantums und des
korrespondirenden Geldanschlages in Einnahme,
dagegen die auf die Verwaltung dieser Forsten er-
laufenden Kosten in Ausgabe rechnungsmäßig
durchführen zu lassen. §. 32. Bergwesen. Aus
Anlaß der bezüglich des Betriebes des Berg= und
Hüttenwesens gestellten Anträge haben Wir ange-
ordnet, daß für die Zukunft alle Etatspositionen
auf das genaueste eingehalten, und nicht hinrei-
chend gerechtfertigte Ueberschreitungen unnachsicht-
lich dem Abstriche unterworfen werden sollen. Un-
ser Oberstrechnungshof ist angewiesen worden, diese
Anordnung beider alljählich vorzunehmenden Rech-
nungsaufnahme auch das strengste zu überwachen
und in Vollzug zu setzen. Jn gleicher Weise ist
die Anordnung getroffen, daß die aus der etats-
mäßig bewilligten Summe für Verbesserung und
Erweiterung der Berg= und Hüttenwerke bestritte-
nen Verwendungen speziell vorgemerkt und zur
Evidenz gebracht werden sollen. Dem an Uns
gelangten Antrage, die bis zum Schlusse des Jah-
res 1848--49 einschließlich zur Deckung der Pas-
sivreste der Bergwerkskasse aus den Salinengefäl-
len entnommenen Vorschüsse definitiv an den Sa-
linengefällen abzuschreiben und als Aktivausstände
der Centralkasse zuzuweisen, entsprechend, haben
Wir bereits an Unsere Generalbergwerks = und
Salinenadministration die erforderlichen Weisungen
wegen der Feststellung und Verrechnung dieser
Passivreste erlassen. Hiedurch wird sich der fer-
nere Antrag auf eine strenge Ausscheidung des
Kassa = und Rechnungswesens, welche ohnedieß
schon bestanden hat, und dermalen noch besteht,
von selbst erledigen. Dagegen müssen Wir die
strengste Ausscheidung des Kassa= und Rechnungs-
wesens der Porzellainmanufaktur und Glasmale-
reianstalt von jenem der Berg = und Hüttenwerke
als durch die neue Etatsaufstellung für die Jahre
1849--51 nothwendig geboten, nicht minder aber
auch die Ausscheidung der Passivreste dieser bei-
den Anstalten und der Berg = und Hüttenwerke,
so wie die gesonderte Ueberweisung der Passivreste
an die Centralkassa als vollkommen zweckmäßig
erkennen.    ( Fortsetzung folgt. )

Deutschland.

München, 6. August. König Ludwig ist ge-
stern Abends hier eingetroffen. Heute besuchte
derselbe die Erzgießerei und den Standort der
Bavaria auf der Theresienwiese und erfreute sich
innigst über die bereits weit vorgeschrittenen Ar-
beiten. -- Wie verlautet ist an den bayerischen
Bevollmächtigten in Frankfurt, General=Major
Ritter v. Xylander, die Jnstruktion ergangen, im
Plenum gegen die Ueberschreitung der Eider durch
die Dänen Namens der bayerischen Regierung zu
protestiren. -- Obgleich von den abhanden ge-
[Spaltenumbruch] kommenen Akten im königl. Ministerium des Jn-
nern mehrere bei dem Obstler wieder aufgefunden
wurden, so werden doch, laut Ausschreibung des
funktionirenden Untersuchungsrichters Freiherrn v.
Lupin am königl. Kreis= und Stadtgerichte Mün-
chen, außer mehreren Aktenstücken über politische
Umtriebe, Verbindungen und Versammlungen deut-
scher Handwerker in Frankreich, Belgien und in
der Schweiz, noch 25 Fascikel Akten verschiedenen
Betreffs vermißt. -- Dem erst kürzlich vom As-
perg entlassenen Literaten Beyschlag, wurde von
hiesiger Polizei der Aufenthalt dahier nicht gestat-
tet. -- Das Begräbniß des verlebten Frhrn. v.
Hertling fand heute Nachmittags 4 Uhr unter
Begleitung des vorschriftsmäßigen Kondukts und
einer großen Anzahl von Militär= und Civilbe-
amten statt. -- Dem Vernehmen nach hat das
königl. Appellationsgericht von Oberbayern in der
gegen den deutsch=katholischen Prediger Schell we-
gen Beleidigung der katholischen Geistlichkeit und
Verspottung der Religion eingeleiteten General-
untersuchung zu Recht erkannt, daß das Strafver-
fahren einzustellen, die weitere polizeiliche Ver-
handlung durch das Stadtgericht München vorzu-
nehmen und die gestellte Kaution von 500 fl.
wieder an den Eigenthümer zurückzugeben sey.

   

** Aschaffenburg, 6. August. Gestern mor-
gen langte die längst ersehnte Kunde hieher, daß
Se. Majestät der König Maximilian II. von
Darmstadt aus hieher kommen und hier übernach-
ten würde. Diese Nachricht verbreitete in allen
Kreisen der Bevölkerung die höchste Freude, alles
beeilte sich, den geliebten Monarchen würdig zu
empfangen. Gegen 4 Uhr verkündigten Kanonen-
schüsse, daß der König der Stadt sich nähere, an
deren Grenzmarken eine städtische Deputation Jhn
im Namen der Bürger ehrfurchtsvoll begrüßte.
Se. Majestät ließ hierauf nach freundlichem Dank
für die herzliche Begrüßung an der sogenannten
rothen Brücke in den "schönen Busch" fahren, um
in dieser schönen Anlage manche bekannte Stelle,
an welche frohe Jugenderinnerungen sich knüpfen,
wieder einmal zu besuchen. Nach einem dreivier-
telstündigen Aufenthalte fuhren Se. Maj. durch
die kleine Buschallee der Stadt zu, und wurden
an der Mainbrücke von den vereinigten Schülern
des Gymnasiums, der Latein= und Gewerbsschule
unter dem Schalle der Musik mit lautem Jubel-
rufe empfangen. Langsam und nach allen Seiten
hin auf das Freundlichste grüßend fuhren nun Se.
Maj. durch die mit flatternden Fahnen festlich
geschmückten Straßen der Stadt dem Schlosse zu,
wo eine dichtgedrängte Volksmasse ihres Königes
harrte und den Erscheinenden mit nicht enden wol-
lendem Hochrufe begrüßte. Die Bürger glaubten
jedoch, diesen Aufenthalt des geliebten Monarchen
nicht vorbeigehen lassen zu dürfen, ohne Aller-
höchstbemselben ein, wenn auch schwaches Zeichen
ihrer Treue und Anhänglichkeit zu geben. So
bewegte sich denn Abends 9 Uhr unter dem Vor-
tritt der Landwehrmusik ein solenner Fackelzug
dem Schlosse zu; es mochten wohl gegen 200
Fackeln gewesen sein, welche, nur von Bürgern
getragen, und von einer dichtgedrängten Volks-
menge umgeben, den innern Hofraum des Schlos-
ses erleuchteten. Nun wechselten passende Vor-
träge der Landwehrmusik und der Liedertafel,
unter deren Mitgliedern wir auch unsern Lands-
mann, den wackern Sänger Conradi erblickten.
Lautlose Stille, ungestörte Ordnung herrschte wäh-
rend dieser Vorträge, und nur, als Magistrats-
rath Scheuerer auf Se. Maj. den König Maxi-
milian II. das Lebehoch ausbrachte, erhob sich ein
donnernder Jubelruf durch die stille Nacht. Wie-
derholt erschienen Se. Maj. an den offenen Fen-
stern des großen Saales im Schlosse, und grüß-
ten dankend und schienen über den herzlichen
Empfang innig erfreut zu sein. Nachdem Aller-
höchstdieselben heute morgen das hier liegende Ba-
taillon des 11. Jnf.=Reg. inspicirt, dann die Forst-
schule und die Stiftskirche besucht hatten, traten
Sie um 11 Uhr die Rückreise nach München an,
von den aufrichtigen Segenswünschen aller hiesi-
gen Bewohner begleitet. Möge der Monarch in

[Spaltenumbruch] Anordnung ist bereits getroffen, und damit dem
Wunsche beider Kammern entsprochen worden, daß
von der Postverwaltung die zur Beurtheilung ih-
rer Leistungen erforderlichen Notitzen über die Zahl
der beförderten Briefe und Reisenden, so wie über
den Umfang des Gütertransports erhoben und evi-
dent gehalten werden. §. 28. Eisenbahnen. Aus
Anlaß des Antrags, daß die Rechnung der Ei-
senbahnverwaltung vollständig getrennt und von
der Rechnung der kön. Postanstalt gefuhrt werde,
haben wir die betreffenden Stellen und Behörden
wiederholt anweisen lassen, die schon durch die
Gesetze vom 25. Aug. 1843 und 23. Mai 1846
über den Bau der Staatseisenbahnen begründete
Tendenz des Rechnungs= und Kassenwesens beider
Anstalten auf das Strengste durchzuführen. We-
gen Vergütung für Beförderung der Postsendun-
gen auf den Eisenbahnen werden Wir die den
Verhältnissen entsprechenden Anordnungen treffen,
auch die deßfallsigen Einnahmen in der Eisenbahn-
rechnung gesondert vortragen lassen. Da in den
Nachweisungen über die Verwendung der Staats-
Einnahmen und in dem Budget unter Kap. III.
nicht nur die Staatsregalien, sondern auch die
finanziellen Staatsanstalten, zu welch' letzteren die
Eisenbahnverwaltung gehört, vorgetragen werden,
und da das bisher bestehende Rechnungsschema
sich als übersichtlich und zweckmäßig erprobt hat,
so vermögen Wir dem Antrag auf eine Abände-
rung desselben bezüglich der Eisenbahnbetriebs-
Erträgnisse nicht Statt zu geben. Es ist Unser
ernstlicher Wille, daß bei dem Betrieb der Eisen-
bahnen hinsichtlich der Anstellung und Verwendung
des Personals jede spezielle Anforderung dieses
Dienstzweiges sorgfältig beachtet, auch hinsichtlich
der Geschäftsbehandlung stets nach den bewährte-
sten Grundsätzen verfahren werde. §. 29. Donau-
dampfschifffahrt. Die Grundsätze, welche Wir be-
züglich der Eisenbahnverwaltung mit Rücksicht auf
die an Uns gebrachten Wünsche der beiden Kam-
mern beobachtet wissen wollen, haben ihre gleich-
mäßige Anwendung auf die Donaudampfschifffahrt
zu finden. Durch Eröffnung der regelmäßigen Dampf-
schifffahrt zwischen Donauwörth und Regensburg ist
auch dem hierauf gerichteten Wunsch des Landtags
bereits entsprochen worden. Uebrigens ist es Unser
Wille, daß die Ausdehnung dieser Verbindung auf
tägliche Dampfbootfahrten baldmöglichst und jeden-
falls bis zum künftigen Frühjahre erfolge. §. 30.
Salinen. Es ist bereits die Anordnung getrof-
fen, daß das seither unter dem Tarifabgänge au-
ßer Rechnung gelassene Deputatholz der Pfarrer
und Schullehrer mit dem Jahre 1849--50 ange-
fangen vollständig in der Holz= und Geldrechnung
durchgeführt werde. Unser ernster Wille ist es,
daß bei den Hammerhütten und Schmieden, dann
bei den mechanischen Werkstätten der Mehrauf-
wand, den sie über den Werth ihrer Produkte er-
fordern, möglichst vermindert, und daß bei der
Salzmanufaktur in Schellenberg das Gleichgewicht
zwischen Einnahmen und Ausgaben nach Kräften
hergestellt werde. Die deßfalls von Uns erlasse-
nen Weisungen lassen einen günstigen Erfolg er-
warten. Die angeregte Frage wegen Versendung
des Salzes in ganzen Ladungen ohne Verpackung
werden Wir der näheren Prüfung unterziehen las-
sen. Die direkte Fracht bei Salzversendungen von
den Salinen an die Verkaufsstationen ist bei
mehreren günstigen Gelegenheiten bereits durchge-
führt, und wird den getroffenen Anordnungen ge-
mäß in allen jenen Fällen allmählig zur Anwen-
dung gebracht werden, bei welchen die direkte
Spedition einen Vortheil für das Aerar heraus-
gestellt. Der Reduktion der Salzverkaufsämter
haben Wir bereits früher Unsere Aufmerksamkeit
zugewendet. Wir können aber dem an Uns ge-
stellten Wunsche mit der Versicherung entgegen-
kommen, daß eine Verringerung dieser Aemter
nach Maßgabe der vorkommenden Personalerledi-
gungen eintreten werde. Jn Beziehung auf die
Ueberlassung des Salzverkaufes an Private kön-
nen Wir nur auf die Verordnung vom 1. Nov.
1809 ( Reg.=Bl. Seite 1477 ) verweisen, welche
ohnedieß den Salzverkauf mit Ausnahme weniger
nothwendigen Beschränkungen freigibt. Die ver-
[Spaltenumbruch] suchsweise Einführung der Mineralkohlenfeuerung
an den westlichen Salinen des Königreiches haben
Wir bereits anordnen lassen. Die Unseren Sali-
nenämtern aufgetragenen Gutachten werden über
die definitive Einführung dieser Feuerungsmethode
zu entscheiden haben. Hinsichtlich der Feuerung
mit Torf an den südlichen Salinen ist eine gründ-
liche Untersuchung der Lage und Nachhaltigkeit
der Torflager, der Qualität des Torfes, und des
Kostenverhältnisses der Torffeuerung zur Holzfeue-
rung eingeleitet. Nach dem Ergebnisse dieser Er-
hebungen werden sich die weiteren Einrichtungen
zu bemessen haben, welche bezüglich der Einfüh-
rung der Torffeuerung und wegen der hiedurch
bedingten Erweiterung der Eisenproduktion zu tref-
fen sind. Die unter der Verwaltung Unserer
Generalbergwerks= und Salinenadministration ste-
henden Staatsforste sind stets nach denselben forst-
wirthschaftlichen und technischen Grundsätzen be-
handelt worden, wie Unsere übrigen Staatsforste.
Damit aber auch hinsichtlich deren Erträgnisse und
des zur Salzerzeugung verwendeten Brennmate-
rials ein klarer Ueberblick gewonnen werden könne,
haben Wir dem gestellten Antrage entsprechend,
die Salinenbehörden anweisen lassen, mit dem Fi-
nanzjahre 1849--50 angefangen, die sämmtlichen
Forsterträgnisse einschließlich des auf die Salzer-
zeugung verwendeten Materialquantums und des
korrespondirenden Geldanschlages in Einnahme,
dagegen die auf die Verwaltung dieser Forsten er-
laufenden Kosten in Ausgabe rechnungsmäßig
durchführen zu lassen. §. 32. Bergwesen. Aus
Anlaß der bezüglich des Betriebes des Berg= und
Hüttenwesens gestellten Anträge haben Wir ange-
ordnet, daß für die Zukunft alle Etatspositionen
auf das genaueste eingehalten, und nicht hinrei-
chend gerechtfertigte Ueberschreitungen unnachsicht-
lich dem Abstriche unterworfen werden sollen. Un-
ser Oberstrechnungshof ist angewiesen worden, diese
Anordnung beider alljählich vorzunehmenden Rech-
nungsaufnahme auch das strengste zu überwachen
und in Vollzug zu setzen. Jn gleicher Weise ist
die Anordnung getroffen, daß die aus der etats-
mäßig bewilligten Summe für Verbesserung und
Erweiterung der Berg= und Hüttenwerke bestritte-
nen Verwendungen speziell vorgemerkt und zur
Evidenz gebracht werden sollen. Dem an Uns
gelangten Antrage, die bis zum Schlusse des Jah-
res 1848--49 einschließlich zur Deckung der Pas-
sivreste der Bergwerkskasse aus den Salinengefäl-
len entnommenen Vorschüsse definitiv an den Sa-
linengefällen abzuschreiben und als Aktivausstände
der Centralkasse zuzuweisen, entsprechend, haben
Wir bereits an Unsere Generalbergwerks = und
Salinenadministration die erforderlichen Weisungen
wegen der Feststellung und Verrechnung dieser
Passivreste erlassen. Hiedurch wird sich der fer-
nere Antrag auf eine strenge Ausscheidung des
Kassa = und Rechnungswesens, welche ohnedieß
schon bestanden hat, und dermalen noch besteht,
von selbst erledigen. Dagegen müssen Wir die
strengste Ausscheidung des Kassa= und Rechnungs-
wesens der Porzellainmanufaktur und Glasmale-
reianstalt von jenem der Berg = und Hüttenwerke
als durch die neue Etatsaufstellung für die Jahre
1849--51 nothwendig geboten, nicht minder aber
auch die Ausscheidung der Passivreste dieser bei-
den Anstalten und der Berg = und Hüttenwerke,
so wie die gesonderte Ueberweisung der Passivreste
an die Centralkassa als vollkommen zweckmäßig
erkennen.    ( Fortsetzung folgt. )

Deutschland.

München, 6. August. König Ludwig ist ge-
stern Abends hier eingetroffen. Heute besuchte
derselbe die Erzgießerei und den Standort der
Bavaria auf der Theresienwiese und erfreute sich
innigst über die bereits weit vorgeschrittenen Ar-
beiten. -- Wie verlautet ist an den bayerischen
Bevollmächtigten in Frankfurt, General=Major
Ritter v. Xylander, die Jnstruktion ergangen, im
Plenum gegen die Ueberschreitung der Eider durch
die Dänen Namens der bayerischen Regierung zu
protestiren. -- Obgleich von den abhanden ge-
[Spaltenumbruch] kommenen Akten im königl. Ministerium des Jn-
nern mehrere bei dem Obstler wieder aufgefunden
wurden, so werden doch, laut Ausschreibung des
funktionirenden Untersuchungsrichters Freiherrn v.
Lupin am königl. Kreis= und Stadtgerichte Mün-
chen, außer mehreren Aktenstücken über politische
Umtriebe, Verbindungen und Versammlungen deut-
scher Handwerker in Frankreich, Belgien und in
der Schweiz, noch 25 Fascikel Akten verschiedenen
Betreffs vermißt. -- Dem erst kürzlich vom As-
perg entlassenen Literaten Beyschlag, wurde von
hiesiger Polizei der Aufenthalt dahier nicht gestat-
tet. -- Das Begräbniß des verlebten Frhrn. v.
Hertling fand heute Nachmittags 4 Uhr unter
Begleitung des vorschriftsmäßigen Kondukts und
einer großen Anzahl von Militär= und Civilbe-
amten statt. -- Dem Vernehmen nach hat das
königl. Appellationsgericht von Oberbayern in der
gegen den deutsch=katholischen Prediger Schell we-
gen Beleidigung der katholischen Geistlichkeit und
Verspottung der Religion eingeleiteten General-
untersuchung zu Recht erkannt, daß das Strafver-
fahren einzustellen, die weitere polizeiliche Ver-
handlung durch das Stadtgericht München vorzu-
nehmen und die gestellte Kaution von 500 fl.
wieder an den Eigenthümer zurückzugeben sey.

   

** Aschaffenburg, 6. August. Gestern mor-
gen langte die längst ersehnte Kunde hieher, daß
Se. Majestät der König Maximilian II. von
Darmstadt aus hieher kommen und hier übernach-
ten würde. Diese Nachricht verbreitete in allen
Kreisen der Bevölkerung die höchste Freude, alles
beeilte sich, den geliebten Monarchen würdig zu
empfangen. Gegen 4 Uhr verkündigten Kanonen-
schüsse, daß der König der Stadt sich nähere, an
deren Grenzmarken eine städtische Deputation Jhn
im Namen der Bürger ehrfurchtsvoll begrüßte.
Se. Majestät ließ hierauf nach freundlichem Dank
für die herzliche Begrüßung an der sogenannten
rothen Brücke in den „schönen Busch“ fahren, um
in dieser schönen Anlage manche bekannte Stelle,
an welche frohe Jugenderinnerungen sich knüpfen,
wieder einmal zu besuchen. Nach einem dreivier-
telstündigen Aufenthalte fuhren Se. Maj. durch
die kleine Buschallee der Stadt zu, und wurden
an der Mainbrücke von den vereinigten Schülern
des Gymnasiums, der Latein= und Gewerbsschule
unter dem Schalle der Musik mit lautem Jubel-
rufe empfangen. Langsam und nach allen Seiten
hin auf das Freundlichste grüßend fuhren nun Se.
Maj. durch die mit flatternden Fahnen festlich
geschmückten Straßen der Stadt dem Schlosse zu,
wo eine dichtgedrängte Volksmasse ihres Königes
harrte und den Erscheinenden mit nicht enden wol-
lendem Hochrufe begrüßte. Die Bürger glaubten
jedoch, diesen Aufenthalt des geliebten Monarchen
nicht vorbeigehen lassen zu dürfen, ohne Aller-
höchstbemselben ein, wenn auch schwaches Zeichen
ihrer Treue und Anhänglichkeit zu geben. So
bewegte sich denn Abends 9 Uhr unter dem Vor-
tritt der Landwehrmusik ein solenner Fackelzug
dem Schlosse zu; es mochten wohl gegen 200
Fackeln gewesen sein, welche, nur von Bürgern
getragen, und von einer dichtgedrängten Volks-
menge umgeben, den innern Hofraum des Schlos-
ses erleuchteten. Nun wechselten passende Vor-
träge der Landwehrmusik und der Liedertafel,
unter deren Mitgliedern wir auch unsern Lands-
mann, den wackern Sänger Conradi erblickten.
Lautlose Stille, ungestörte Ordnung herrschte wäh-
rend dieser Vorträge, und nur, als Magistrats-
rath Scheuerer auf Se. Maj. den König Maxi-
milian II. das Lebehoch ausbrachte, erhob sich ein
donnernder Jubelruf durch die stille Nacht. Wie-
derholt erschienen Se. Maj. an den offenen Fen-
stern des großen Saales im Schlosse, und grüß-
ten dankend und schienen über den herzlichen
Empfang innig erfreut zu sein. Nachdem Aller-
höchstdieselben heute morgen das hier liegende Ba-
taillon des 11. Jnf.=Reg. inspicirt, dann die Forst-
schule und die Stiftskirche besucht hatten, traten
Sie um 11 Uhr die Rückreise nach München an,
von den aufrichtigen Segenswünschen aller hiesi-
gen Bewohner begleitet. Möge der Monarch in

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[0002] Anordnung ist bereits getroffen, und damit dem Wunsche beider Kammern entsprochen worden, daß von der Postverwaltung die zur Beurtheilung ih- rer Leistungen erforderlichen Notitzen über die Zahl der beförderten Briefe und Reisenden, so wie über den Umfang des Gütertransports erhoben und evi- dent gehalten werden. §. 28. Eisenbahnen. Aus Anlaß des Antrags, daß die Rechnung der Ei- senbahnverwaltung vollständig getrennt und von der Rechnung der kön. Postanstalt gefuhrt werde, haben wir die betreffenden Stellen und Behörden wiederholt anweisen lassen, die schon durch die Gesetze vom 25. Aug. 1843 und 23. Mai 1846 über den Bau der Staatseisenbahnen begründete Tendenz des Rechnungs= und Kassenwesens beider Anstalten auf das Strengste durchzuführen. We- gen Vergütung für Beförderung der Postsendun- gen auf den Eisenbahnen werden Wir die den Verhältnissen entsprechenden Anordnungen treffen, auch die deßfallsigen Einnahmen in der Eisenbahn- rechnung gesondert vortragen lassen. Da in den Nachweisungen über die Verwendung der Staats- Einnahmen und in dem Budget unter Kap. III. nicht nur die Staatsregalien, sondern auch die finanziellen Staatsanstalten, zu welch' letzteren die Eisenbahnverwaltung gehört, vorgetragen werden, und da das bisher bestehende Rechnungsschema sich als übersichtlich und zweckmäßig erprobt hat, so vermögen Wir dem Antrag auf eine Abände- rung desselben bezüglich der Eisenbahnbetriebs- Erträgnisse nicht Statt zu geben. Es ist Unser ernstlicher Wille, daß bei dem Betrieb der Eisen- bahnen hinsichtlich der Anstellung und Verwendung des Personals jede spezielle Anforderung dieses Dienstzweiges sorgfältig beachtet, auch hinsichtlich der Geschäftsbehandlung stets nach den bewährte- sten Grundsätzen verfahren werde. §. 29. Donau- dampfschifffahrt. Die Grundsätze, welche Wir be- züglich der Eisenbahnverwaltung mit Rücksicht auf die an Uns gebrachten Wünsche der beiden Kam- mern beobachtet wissen wollen, haben ihre gleich- mäßige Anwendung auf die Donaudampfschifffahrt zu finden. Durch Eröffnung der regelmäßigen Dampf- schifffahrt zwischen Donauwörth und Regensburg ist auch dem hierauf gerichteten Wunsch des Landtags bereits entsprochen worden. Uebrigens ist es Unser Wille, daß die Ausdehnung dieser Verbindung auf tägliche Dampfbootfahrten baldmöglichst und jeden- falls bis zum künftigen Frühjahre erfolge. §. 30. Salinen. Es ist bereits die Anordnung getrof- fen, daß das seither unter dem Tarifabgänge au- ßer Rechnung gelassene Deputatholz der Pfarrer und Schullehrer mit dem Jahre 1849--50 ange- fangen vollständig in der Holz= und Geldrechnung durchgeführt werde. Unser ernster Wille ist es, daß bei den Hammerhütten und Schmieden, dann bei den mechanischen Werkstätten der Mehrauf- wand, den sie über den Werth ihrer Produkte er- fordern, möglichst vermindert, und daß bei der Salzmanufaktur in Schellenberg das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben nach Kräften hergestellt werde. Die deßfalls von Uns erlasse- nen Weisungen lassen einen günstigen Erfolg er- warten. Die angeregte Frage wegen Versendung des Salzes in ganzen Ladungen ohne Verpackung werden Wir der näheren Prüfung unterziehen las- sen. Die direkte Fracht bei Salzversendungen von den Salinen an die Verkaufsstationen ist bei mehreren günstigen Gelegenheiten bereits durchge- führt, und wird den getroffenen Anordnungen ge- mäß in allen jenen Fällen allmählig zur Anwen- dung gebracht werden, bei welchen die direkte Spedition einen Vortheil für das Aerar heraus- gestellt. Der Reduktion der Salzverkaufsämter haben Wir bereits früher Unsere Aufmerksamkeit zugewendet. Wir können aber dem an Uns ge- stellten Wunsche mit der Versicherung entgegen- kommen, daß eine Verringerung dieser Aemter nach Maßgabe der vorkommenden Personalerledi- gungen eintreten werde. Jn Beziehung auf die Ueberlassung des Salzverkaufes an Private kön- nen Wir nur auf die Verordnung vom 1. Nov. 1809 ( Reg.=Bl. Seite 1477 ) verweisen, welche ohnedieß den Salzverkauf mit Ausnahme weniger nothwendigen Beschränkungen freigibt. Die ver- suchsweise Einführung der Mineralkohlenfeuerung an den westlichen Salinen des Königreiches haben Wir bereits anordnen lassen. Die Unseren Sali- nenämtern aufgetragenen Gutachten werden über die definitive Einführung dieser Feuerungsmethode zu entscheiden haben. Hinsichtlich der Feuerung mit Torf an den südlichen Salinen ist eine gründ- liche Untersuchung der Lage und Nachhaltigkeit der Torflager, der Qualität des Torfes, und des Kostenverhältnisses der Torffeuerung zur Holzfeue- rung eingeleitet. Nach dem Ergebnisse dieser Er- hebungen werden sich die weiteren Einrichtungen zu bemessen haben, welche bezüglich der Einfüh- rung der Torffeuerung und wegen der hiedurch bedingten Erweiterung der Eisenproduktion zu tref- fen sind. Die unter der Verwaltung Unserer Generalbergwerks= und Salinenadministration ste- henden Staatsforste sind stets nach denselben forst- wirthschaftlichen und technischen Grundsätzen be- handelt worden, wie Unsere übrigen Staatsforste. Damit aber auch hinsichtlich deren Erträgnisse und des zur Salzerzeugung verwendeten Brennmate- rials ein klarer Ueberblick gewonnen werden könne, haben Wir dem gestellten Antrage entsprechend, die Salinenbehörden anweisen lassen, mit dem Fi- nanzjahre 1849--50 angefangen, die sämmtlichen Forsterträgnisse einschließlich des auf die Salzer- zeugung verwendeten Materialquantums und des korrespondirenden Geldanschlages in Einnahme, dagegen die auf die Verwaltung dieser Forsten er- laufenden Kosten in Ausgabe rechnungsmäßig durchführen zu lassen. §. 32. Bergwesen. Aus Anlaß der bezüglich des Betriebes des Berg= und Hüttenwesens gestellten Anträge haben Wir ange- ordnet, daß für die Zukunft alle Etatspositionen auf das genaueste eingehalten, und nicht hinrei- chend gerechtfertigte Ueberschreitungen unnachsicht- lich dem Abstriche unterworfen werden sollen. Un- ser Oberstrechnungshof ist angewiesen worden, diese Anordnung beider alljählich vorzunehmenden Rech- nungsaufnahme auch das strengste zu überwachen und in Vollzug zu setzen. Jn gleicher Weise ist die Anordnung getroffen, daß die aus der etats- mäßig bewilligten Summe für Verbesserung und Erweiterung der Berg= und Hüttenwerke bestritte- nen Verwendungen speziell vorgemerkt und zur Evidenz gebracht werden sollen. Dem an Uns gelangten Antrage, die bis zum Schlusse des Jah- res 1848--49 einschließlich zur Deckung der Pas- sivreste der Bergwerkskasse aus den Salinengefäl- len entnommenen Vorschüsse definitiv an den Sa- linengefällen abzuschreiben und als Aktivausstände der Centralkasse zuzuweisen, entsprechend, haben Wir bereits an Unsere Generalbergwerks = und Salinenadministration die erforderlichen Weisungen wegen der Feststellung und Verrechnung dieser Passivreste erlassen. Hiedurch wird sich der fer- nere Antrag auf eine strenge Ausscheidung des Kassa = und Rechnungswesens, welche ohnedieß schon bestanden hat, und dermalen noch besteht, von selbst erledigen. Dagegen müssen Wir die strengste Ausscheidung des Kassa= und Rechnungs- wesens der Porzellainmanufaktur und Glasmale- reianstalt von jenem der Berg = und Hüttenwerke als durch die neue Etatsaufstellung für die Jahre 1849--51 nothwendig geboten, nicht minder aber auch die Ausscheidung der Passivreste dieser bei- den Anstalten und der Berg = und Hüttenwerke, so wie die gesonderte Ueberweisung der Passivreste an die Centralkassa als vollkommen zweckmäßig erkennen. ( Fortsetzung folgt. ) Deutschland. München, 6. August. König Ludwig ist ge- stern Abends hier eingetroffen. Heute besuchte derselbe die Erzgießerei und den Standort der Bavaria auf der Theresienwiese und erfreute sich innigst über die bereits weit vorgeschrittenen Ar- beiten. -- Wie verlautet ist an den bayerischen Bevollmächtigten in Frankfurt, General=Major Ritter v. Xylander, die Jnstruktion ergangen, im Plenum gegen die Ueberschreitung der Eider durch die Dänen Namens der bayerischen Regierung zu protestiren. -- Obgleich von den abhanden ge- kommenen Akten im königl. Ministerium des Jn- nern mehrere bei dem Obstler wieder aufgefunden wurden, so werden doch, laut Ausschreibung des funktionirenden Untersuchungsrichters Freiherrn v. Lupin am königl. Kreis= und Stadtgerichte Mün- chen, außer mehreren Aktenstücken über politische Umtriebe, Verbindungen und Versammlungen deut- scher Handwerker in Frankreich, Belgien und in der Schweiz, noch 25 Fascikel Akten verschiedenen Betreffs vermißt. -- Dem erst kürzlich vom As- perg entlassenen Literaten Beyschlag, wurde von hiesiger Polizei der Aufenthalt dahier nicht gestat- tet. -- Das Begräbniß des verlebten Frhrn. v. Hertling fand heute Nachmittags 4 Uhr unter Begleitung des vorschriftsmäßigen Kondukts und einer großen Anzahl von Militär= und Civilbe- amten statt. -- Dem Vernehmen nach hat das königl. Appellationsgericht von Oberbayern in der gegen den deutsch=katholischen Prediger Schell we- gen Beleidigung der katholischen Geistlichkeit und Verspottung der Religion eingeleiteten General- untersuchung zu Recht erkannt, daß das Strafver- fahren einzustellen, die weitere polizeiliche Ver- handlung durch das Stadtgericht München vorzu- nehmen und die gestellte Kaution von 500 fl. wieder an den Eigenthümer zurückzugeben sey. ( A. Ab. ) ** Aschaffenburg, 6. August. Gestern mor- gen langte die längst ersehnte Kunde hieher, daß Se. Majestät der König Maximilian II. von Darmstadt aus hieher kommen und hier übernach- ten würde. Diese Nachricht verbreitete in allen Kreisen der Bevölkerung die höchste Freude, alles beeilte sich, den geliebten Monarchen würdig zu empfangen. Gegen 4 Uhr verkündigten Kanonen- schüsse, daß der König der Stadt sich nähere, an deren Grenzmarken eine städtische Deputation Jhn im Namen der Bürger ehrfurchtsvoll begrüßte. Se. Majestät ließ hierauf nach freundlichem Dank für die herzliche Begrüßung an der sogenannten rothen Brücke in den „schönen Busch“ fahren, um in dieser schönen Anlage manche bekannte Stelle, an welche frohe Jugenderinnerungen sich knüpfen, wieder einmal zu besuchen. Nach einem dreivier- telstündigen Aufenthalte fuhren Se. Maj. durch die kleine Buschallee der Stadt zu, und wurden an der Mainbrücke von den vereinigten Schülern des Gymnasiums, der Latein= und Gewerbsschule unter dem Schalle der Musik mit lautem Jubel- rufe empfangen. Langsam und nach allen Seiten hin auf das Freundlichste grüßend fuhren nun Se. Maj. durch die mit flatternden Fahnen festlich geschmückten Straßen der Stadt dem Schlosse zu, wo eine dichtgedrängte Volksmasse ihres Königes harrte und den Erscheinenden mit nicht enden wol- lendem Hochrufe begrüßte. Die Bürger glaubten jedoch, diesen Aufenthalt des geliebten Monarchen nicht vorbeigehen lassen zu dürfen, ohne Aller- höchstbemselben ein, wenn auch schwaches Zeichen ihrer Treue und Anhänglichkeit zu geben. So bewegte sich denn Abends 9 Uhr unter dem Vor- tritt der Landwehrmusik ein solenner Fackelzug dem Schlosse zu; es mochten wohl gegen 200 Fackeln gewesen sein, welche, nur von Bürgern getragen, und von einer dichtgedrängten Volks- menge umgeben, den innern Hofraum des Schlos- ses erleuchteten. Nun wechselten passende Vor- träge der Landwehrmusik und der Liedertafel, unter deren Mitgliedern wir auch unsern Lands- mann, den wackern Sänger Conradi erblickten. Lautlose Stille, ungestörte Ordnung herrschte wäh- rend dieser Vorträge, und nur, als Magistrats- rath Scheuerer auf Se. Maj. den König Maxi- milian II. das Lebehoch ausbrachte, erhob sich ein donnernder Jubelruf durch die stille Nacht. Wie- derholt erschienen Se. 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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 189. Würzburg, 8. August 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische189_1850/2>, abgerufen am 28.03.2024.