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Die Bayerische Presse. Nr. 194. Würzburg, 14. August 1850.

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Nr. 533.

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titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe
und Gelder frei.

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Nr. 194.
Würzburg, Mittwoch den 14. August. 1850.


[Beginn Spaltensatz]
Ein Stück aus den geheimen Ver-
bindungen.

( Schluß. ) "Die Eifersucht und die maurerische
Orthodoxie einiger Logen erregte bald Zwiespalt.
Hierdurch geschahen verschiedene Entdeckungen,
welche bei Joseph II. einen noch höheren Grad
von Abneigung und Verachtung gegen das Frei-
maurerwesen erregen mußten. Das Aergste aber
war, daß es dem Monarchen nicht unbekannt
blieb, die merkwürdigsten Deliquenten seit einigen
Jahren wären lauter Freimaurer oder Jlluminaten.
Dahin gehörten der Cabinetssekretär Günther --
Szekeli -- Legisfeld -- die Lassolai -- Sonnfeld
-- Ettlinger -- Parstori. Ferner wurde es bis
zur klarsten Ueberzeugung deutlich gemacht, daß
die ganze Verwirrung in Ungarn ein Werk der
Logen war." "Diese Wahrnehmungen bewogen
Joseph II. zu dem ernstlichen Entschluß, der Frei-
maurerei den Garaus zu machen. Es ist zu be-
dauern, daß er in der Wahl der hiezu dienlichen
Mittel nicht glücklich genug war. Er wollte die
Sache vorerst lächerlich machen. Aber das kleine
unbedeutende Wort "Gaukelei" in seinem Hand-
billet erbitterte die Logen von ganz Europa --
also beiläufig 100,000 der determinirtesten, rän-
kevollsten, und in den wichtigsten Aemtern stehen-
den Menschen wider ihn. Allerdings ließ man
ihn bald bei Erscheinung des berühmten Hand-
billets von vielen Seiten her mit allerlei Schmei-
cheleien in Prosa und Versen honoriren, aber die-
ses geschah blos, um dadurch den geheimen Plan
der Erbitterung desto sicherer maskiren zu können.
Die Resultate dieses Planes zeigten sich bald und
schnell hintereinander. Hier sind einige: Der Tür-
kenkrieg war ein Werk der geheimen Orden, an-
gezettelt durch Herzberg und seinen guten Freund
Pitt. Der Schatz und die Armee des österreichi-
schen Hofes sollte durch diesen Krieg erschöpft und
verwüstet werden. -- Die Unruhen in Ungarn
wurden in den Logen entworfen und debattirt;
Herzberg leitete sie, und allgemein bekannt ist es,
daß ein Hauptfreimaurer, Graf Nikolaus Forgach,
persönlich in Berlin mit Herzberg unterhandelte,
und dann die Rolle des französischen Orleans in
Ungarn zu spielen anfing. -- Jch habe in Un-
garn gedruckte Verse gesehen, worin Forgach als
König von Ungarn ausgerufen und präkonisirt
wurde. -- Rache gegen Joseph II. war es, daß
die europäischen Freimaurer den französischen Or-
leans bei seinem Plane der Regentschaft unter-
stützten. Man fing ja das Werk damit an, die
Königin zu verleumden, verhaßt zu machen, und
in scandalöse Prozesse zu verwickeln. Die Hals-
bandgeschichte ist nichts, als eine von den Frei-
maurern gespielte Farce. Rohan ist Freimaurer
aller Grade, ebenso Cagliostro, und Orleans ist
Großmeister aller französischen Logen. Was man
der Königin that, das sollte Joseph II. als Bru-
der mitempfinden. Orleans hatte persönlichen Haß
gegen die Königin; diesen Haß beförderten und
unterhielten die Freimaurer aus Rachsucht gegen
Joseph II. Auf einen andern Fall würde Orle-
ans nicht so eifrige Werkzeuge seines Planes ge-
funden haben. Gewisse Höfe hatten übrigens auch
die Hand im Spiele dabei." -- Ein Schluß auf
unsere Zeiten, in welchen die geheime Herrschaft
[Spaltenumbruch] des Jlluminatismus gefährdet sein soll, weil selbst
die blindesten Fürsten einsehen, daß sie von seiner
Unterstützung den Untergang und sonst nichts zu
hoffen haben, ergibt sich von selbst. Es wäre die
Union längst begraben und ein Anfang zur deut-
schen Einheit gemacht; aber gewisse Fäden sind
eben gar zu zähe. Und dann gibt es Leute, welche
lieber das Haus in Brand stecken, als daß sie
es verließen. -- Aber aus tiefster Seele rufen
wir, bevor eine neue Verwirrung "zum rothen
Hahne" oder "zum falschen Frieden" aus den
sieben Kreisen strahlt, den Fürsten und Staats-
männern zu: Discite justitiam monitinec
temnere divos!

Landtagsabschied.

München, 29. Juli. -- ( Schluß. ) Bei
Unterstützungen an einzelne Gewerbe oder an
Vereine von Gewerbstreibenden kann zwar nach
Maßgabe der obwaltenden Verhältnisse von
der Auflage der Rückzahlung an den Jndustrie-
fond, aus welchem sie fließen, Umgang genommen
werden; es muß jedoch in allen solchen Fällen die
Bedingung gesetzt werden, daß die Unterstützungs-
summe als ein Stammkapital des betreffenden Ge-
werbs oder Vereins zu erhalten sei, wofür diese
Gewerbe und Vereine die Haftung zu überneh-
men haben. 4 ) Bei Vertheilung solcher Unter-
stützungen sollen die Reg.=Bez. nach Maßgabe ih-
rer Jndustrie möglichst gleichförmig behandelt wer-
den. Jn der Pfalz ist die Vertheilung und Ver-
waltung der diesem Reg.=Bez. zur Unterstützung
der kleineren Gewerbe zufallenden Summe einem
besonders zu bildenden Unterstützungsverein und in
Ermangelung eines solchen der dortigen Kreisre-
gierung nach jedesmaliger Vernehmung des Land-
raths zu überlassen. §. 42. Die Zulassung nicht-
bayerischer Mobiliar=Feuerversicherungs = Anstalten
betr. Obgleich wir die Concessionirung mehrerer
nichtbayerischer Mobiliar=Feuerversicherungs=Gesell-
schaften im Hinblick auf das Ergebniß der hier-
über angeordneten Erhebungen als ein allgemeines
und dringendes Bedürfniß zur Zeit nicht anzuer-
kennen vermögen, so haben wir dennoch vor, dem
von den Kammern deßfalls gestellten Antrag durch
Zulassung einer oder der andern bewährten aus-
wärtigen Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe
des wirklichen Bedarfs und unter gleichzeitiger
Fürsorge für eine erhöhte Controle bei den Mo-
biltar=Feuerversicherungen zu willfahren. §. 43.
Die allgemeine Jmmobiliar - Brandversicherungs-
Anstalt betr. Die Nothwendigkeit einer durchgrei-
fenden Revision der Jmmobiliar=Brandversiche-
rungs=Ordnung ist allseitig anerkannt und es sind
die erforderlichen Einleitungen zur Ausarbeitung
eines dahin zielenden Gesetzesentwurfs bereits ge-
troffen; wobei wir -- dem Antrag der Kammern
entsprechend -- dafür Sorge tragen lassen wer-
den, daß den in dieser Hinsicht erhobenen Be-
schwerden die vollste Berücksichtigung zu Theil
werde. Was die Abstellung jener Gebrechen be-
trifft, deren Beseitigung im Wege des Vollzugs
schon gegenwärtig möglich erscheint, so sind bereits
zu wiederholten Malen und erst neuerlich die nö-
thigsten Verfügungen deßfalls erlassen worden und
wir geben uns der zuversichtlichen Erwartung hin,
[Spaltenumbruch] daß Unsere Kreisregierungen bestrebt sein werden,
den zu diesem Zwecke getroffenen und allenfalls
noch fernerhin zu treffenden Anordnungen den
pünktlichsten Vollzug zu sichern und der Ueberwa-
chung desselben die der hohen Wichtigkeit des Ge-
genstandes angemessene Sorgfalt unabläßig zuzu-
wenden. §. 44. Revision der Taxordnung in
Gegenständen der freiwilligen Jurisdiction betr.
Der Antrag wegen Anordnung einer Revision der
Taxordnung in Gegenständen der freiwilligen Ju-
risdiction wird durch die gleichzeitig mit der No-
tariatsordnung in Vorlage kommende Taxordnung
seine Erledigung finden, und sollen hierbei die von
beiden Kammern beantragten Einzelnbestimmungen
der sorgfältigsten Prüfung unterstellt werden. Jn-
dem Wir Unseren Lieben und Getreuen diesen Ab-
schied ertheilen, gewährt Uns der Rückblick auf
die lange und erfolgreiche Thätigkeit dieses Land-
tags eine wohlthuende Befriedigung. Als Wir
in Unserer Thronrede die schwierigen und bedeu-
tungsvollen Aufgaben dieses Landtags bezeichneten,
rechneten Wir mit Vertrauen auf die Unterstü-
tzung der Vertreter Unseres Volks. Dieses Ver-
trauen hat Uns nicht getäuscht. Mitten in einer
Zeit der Zerwürfnisse ist das Beispiel gemein-
schaftlichen Wirkens auf der sichern Grundlage
des Rechts gegeben worden, und dieses Wirken
wird reife Frucht tragen, nicht blos für Bayern,
sondern auch für Deutschland. Noch sind die Auf-
gaben nicht vollständig gelöst, welche die Zeit ge-
stellt hat; aber der Sieg des Rechts und der
Ordnung ist entschieden, und die Treue und Kraft
Unseres geliebten Volks hat ihren alten Ruhm
bewährt. Die Reformen, welche in der Gesetz-
gebung und Verwaltung sich als nothwendig dar-
stellen, sind begonnen und es ist Unser ernstlicher
Wille, daß sie ununterbrochen gefördert werden.
Bald wird der Landtag wieder zusammentreten,
um dazu mitzuwirken. Möge es dann dem ge-
genseitigen Vertrauen und der gemeinschaftlichen
Liebe zum Vaterlande gelingen, das begonnene
Werk rasch und glücklich zu vollenden! Mit die-
sem Wunsche entlassen Wir Unsere Lieben und
Getreuen unter wohlgefälliger Anerkennung ihrer
eifrigen Thätigkeit, und ertheilen denselben aus
freudigem Herzen die Versicherung Unserer beson-
dern landesväterlichen Huld und Gnade. Gege-
ben zu Aachen, den 25. Juli 1850. -- Max.
v. d. Pfordten. v. Kleinschrod. Dr. v. Aschen-
brenner. Dr. v. Ringelmann. v. Lüder. v. Zwehl.
Nach dem Befehl Sr. Maj. des Königs: der ge-
heime Sekretär des Staatsraths, Rath Sebast.
v. Kobell.

Deutschland.

München, 12. August. Schon seit einigen
Jahren arbeitet eine Kommission von sechs Mit-
gliedern an der Vereinfachung und Verbesserung
des Exerzier=Reglements für die Jnfanterie in
Betreff der Evolutionen und der Manövers. Obige
Kommission hat nun ihre Arbeiten vollendet und
sollen die gemachten Vorschläge beim dießjährigen
Herbstexerzieren sogleich praktisch erprobt und so-
nach die Abänderungen des Exerzier = Reglement
vorgenommen werden. -- Einem allgemein ver-
breiteten Gerücht zufolge sollen zwei bayerische

Die Bayerische Presse.

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bindungen.

( Schluß. ) „Die Eifersucht und die maurerische
Orthodoxie einiger Logen erregte bald Zwiespalt.
Hierdurch geschahen verschiedene Entdeckungen,
welche bei Joseph II. einen noch höheren Grad
von Abneigung und Verachtung gegen das Frei-
maurerwesen erregen mußten. Das Aergste aber
war, daß es dem Monarchen nicht unbekannt
blieb, die merkwürdigsten Deliquenten seit einigen
Jahren wären lauter Freimaurer oder Jlluminaten.
Dahin gehörten der Cabinetssekretär Günther --
Szekeli -- Legisfeld -- die Lassolai -- Sonnfeld
-- Ettlinger -- Parstori. Ferner wurde es bis
zur klarsten Ueberzeugung deutlich gemacht, daß
die ganze Verwirrung in Ungarn ein Werk der
Logen war.“ „Diese Wahrnehmungen bewogen
Joseph II. zu dem ernstlichen Entschluß, der Frei-
maurerei den Garaus zu machen. Es ist zu be-
dauern, daß er in der Wahl der hiezu dienlichen
Mittel nicht glücklich genug war. Er wollte die
Sache vorerst lächerlich machen. Aber das kleine
unbedeutende Wort „Gaukelei“ in seinem Hand-
billet erbitterte die Logen von ganz Europa --
also beiläufig 100,000 der determinirtesten, rän-
kevollsten, und in den wichtigsten Aemtern stehen-
den Menschen wider ihn. Allerdings ließ man
ihn bald bei Erscheinung des berühmten Hand-
billets von vielen Seiten her mit allerlei Schmei-
cheleien in Prosa und Versen honoriren, aber die-
ses geschah blos, um dadurch den geheimen Plan
der Erbitterung desto sicherer maskiren zu können.
Die Resultate dieses Planes zeigten sich bald und
schnell hintereinander. Hier sind einige: Der Tür-
kenkrieg war ein Werk der geheimen Orden, an-
gezettelt durch Herzberg und seinen guten Freund
Pitt. Der Schatz und die Armee des österreichi-
schen Hofes sollte durch diesen Krieg erschöpft und
verwüstet werden. -- Die Unruhen in Ungarn
wurden in den Logen entworfen und debattirt;
Herzberg leitete sie, und allgemein bekannt ist es,
daß ein Hauptfreimaurer, Graf Nikolaus Forgach,
persönlich in Berlin mit Herzberg unterhandelte,
und dann die Rolle des französischen Orleans in
Ungarn zu spielen anfing. -- Jch habe in Un-
garn gedruckte Verse gesehen, worin Forgach als
König von Ungarn ausgerufen und präkonisirt
wurde. -- Rache gegen Joseph II. war es, daß
die europäischen Freimaurer den französischen Or-
leans bei seinem Plane der Regentschaft unter-
stützten. Man fing ja das Werk damit an, die
Königin zu verleumden, verhaßt zu machen, und
in scandalöse Prozesse zu verwickeln. Die Hals-
bandgeschichte ist nichts, als eine von den Frei-
maurern gespielte Farce. Rohan ist Freimaurer
aller Grade, ebenso Cagliostro, und Orleans ist
Großmeister aller französischen Logen. Was man
der Königin that, das sollte Joseph II. als Bru-
der mitempfinden. Orleans hatte persönlichen Haß
gegen die Königin; diesen Haß beförderten und
unterhielten die Freimaurer aus Rachsucht gegen
Joseph II. Auf einen andern Fall würde Orle-
ans nicht so eifrige Werkzeuge seines Planes ge-
funden haben. Gewisse Höfe hatten übrigens auch
die Hand im Spiele dabei.“ -- Ein Schluß auf
unsere Zeiten, in welchen die geheime Herrschaft
[Spaltenumbruch] des Jlluminatismus gefährdet sein soll, weil selbst
die blindesten Fürsten einsehen, daß sie von seiner
Unterstützung den Untergang und sonst nichts zu
hoffen haben, ergibt sich von selbst. Es wäre die
Union längst begraben und ein Anfang zur deut-
schen Einheit gemacht; aber gewisse Fäden sind
eben gar zu zähe. Und dann gibt es Leute, welche
lieber das Haus in Brand stecken, als daß sie
es verließen. -- Aber aus tiefster Seele rufen
wir, bevor eine neue Verwirrung „zum rothen
Hahne“ oder „zum falschen Frieden“ aus den
sieben Kreisen strahlt, den Fürsten und Staats-
männern zu: Discite justitiam monitinec
temnere divos!

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München, 29. Juli. -- ( Schluß. ) Bei
Unterstützungen an einzelne Gewerbe oder an
Vereine von Gewerbstreibenden kann zwar nach
Maßgabe der obwaltenden Verhältnisse von
der Auflage der Rückzahlung an den Jndustrie-
fond, aus welchem sie fließen, Umgang genommen
werden; es muß jedoch in allen solchen Fällen die
Bedingung gesetzt werden, daß die Unterstützungs-
summe als ein Stammkapital des betreffenden Ge-
werbs oder Vereins zu erhalten sei, wofür diese
Gewerbe und Vereine die Haftung zu überneh-
men haben. 4 ) Bei Vertheilung solcher Unter-
stützungen sollen die Reg.=Bez. nach Maßgabe ih-
rer Jndustrie möglichst gleichförmig behandelt wer-
den. Jn der Pfalz ist die Vertheilung und Ver-
waltung der diesem Reg.=Bez. zur Unterstützung
der kleineren Gewerbe zufallenden Summe einem
besonders zu bildenden Unterstützungsverein und in
Ermangelung eines solchen der dortigen Kreisre-
gierung nach jedesmaliger Vernehmung des Land-
raths zu überlassen. §. 42. Die Zulassung nicht-
bayerischer Mobiliar=Feuerversicherungs = Anstalten
betr. Obgleich wir die Concessionirung mehrerer
nichtbayerischer Mobiliar=Feuerversicherungs=Gesell-
schaften im Hinblick auf das Ergebniß der hier-
über angeordneten Erhebungen als ein allgemeines
und dringendes Bedürfniß zur Zeit nicht anzuer-
kennen vermögen, so haben wir dennoch vor, dem
von den Kammern deßfalls gestellten Antrag durch
Zulassung einer oder der andern bewährten aus-
wärtigen Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe
des wirklichen Bedarfs und unter gleichzeitiger
Fürsorge für eine erhöhte Controle bei den Mo-
biltar=Feuerversicherungen zu willfahren. §. 43.
Die allgemeine Jmmobiliar - Brandversicherungs-
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fenden Revision der Jmmobiliar=Brandversiche-
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die erforderlichen Einleitungen zur Ausarbeitung
eines dahin zielenden Gesetzesentwurfs bereits ge-
troffen; wobei wir -- dem Antrag der Kammern
entsprechend -- dafür Sorge tragen lassen wer-
den, daß den in dieser Hinsicht erhobenen Be-
schwerden die vollste Berücksichtigung zu Theil
werde. Was die Abstellung jener Gebrechen be-
trifft, deren Beseitigung im Wege des Vollzugs
schon gegenwärtig möglich erscheint, so sind bereits
zu wiederholten Malen und erst neuerlich die nö-
thigsten Verfügungen deßfalls erlassen worden und
wir geben uns der zuversichtlichen Erwartung hin,
[Spaltenumbruch] daß Unsere Kreisregierungen bestrebt sein werden,
den zu diesem Zwecke getroffenen und allenfalls
noch fernerhin zu treffenden Anordnungen den
pünktlichsten Vollzug zu sichern und der Ueberwa-
chung desselben die der hohen Wichtigkeit des Ge-
genstandes angemessene Sorgfalt unabläßig zuzu-
wenden. §. 44. Revision der Taxordnung in
Gegenständen der freiwilligen Jurisdiction betr.
Der Antrag wegen Anordnung einer Revision der
Taxordnung in Gegenständen der freiwilligen Ju-
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dem Wir Unseren Lieben und Getreuen diesen Ab-
schied ertheilen, gewährt Uns der Rückblick auf
die lange und erfolgreiche Thätigkeit dieses Land-
tags eine wohlthuende Befriedigung. Als Wir
in Unserer Thronrede die schwierigen und bedeu-
tungsvollen Aufgaben dieses Landtags bezeichneten,
rechneten Wir mit Vertrauen auf die Unterstü-
tzung der Vertreter Unseres Volks. Dieses Ver-
trauen hat Uns nicht getäuscht. Mitten in einer
Zeit der Zerwürfnisse ist das Beispiel gemein-
schaftlichen Wirkens auf der sichern Grundlage
des Rechts gegeben worden, und dieses Wirken
wird reife Frucht tragen, nicht blos für Bayern,
sondern auch für Deutschland. Noch sind die Auf-
gaben nicht vollständig gelöst, welche die Zeit ge-
stellt hat; aber der Sieg des Rechts und der
Ordnung ist entschieden, und die Treue und Kraft
Unseres geliebten Volks hat ihren alten Ruhm
bewährt. Die Reformen, welche in der Gesetz-
gebung und Verwaltung sich als nothwendig dar-
stellen, sind begonnen und es ist Unser ernstlicher
Wille, daß sie ununterbrochen gefördert werden.
Bald wird der Landtag wieder zusammentreten,
um dazu mitzuwirken. Möge es dann dem ge-
genseitigen Vertrauen und der gemeinschaftlichen
Liebe zum Vaterlande gelingen, das begonnene
Werk rasch und glücklich zu vollenden! Mit die-
sem Wunsche entlassen Wir Unsere Lieben und
Getreuen unter wohlgefälliger Anerkennung ihrer
eifrigen Thätigkeit, und ertheilen denselben aus
freudigem Herzen die Versicherung Unserer beson-
dern landesväterlichen Huld und Gnade. Gege-
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v. d. Pfordten. v. Kleinschrod. Dr. v. Aschen-
brenner. Dr. v. Ringelmann. v. Lüder. v. Zwehl.
Nach dem Befehl Sr. Maj. des Königs: der ge-
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Deutschland.

München, 12. August. Schon seit einigen
Jahren arbeitet eine Kommission von sechs Mit-
gliedern an der Vereinfachung und Verbesserung
des Exerzier=Reglements für die Jnfanterie in
Betreff der Evolutionen und der Manövers. Obige
Kommission hat nun ihre Arbeiten vollendet und
sollen die gemachten Vorschläge beim dießjährigen
Herbstexerzieren sogleich praktisch erprobt und so-
nach die Abänderungen des Exerzier = Reglement
vorgenommen werden. -- Einem allgemein ver-
breiteten Gerücht zufolge sollen zwei bayerische

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[0001] Die Bayerische Presse. Abonnement: Ganzjährig 6 fl. Halbjährig 3 fl. Vierteljährig 1 fl. 30 kr. Monatlich für die Stadt 30 kr. Eine constitutionell-monarchische Zeitung. Expedition: Jm Schenkhofe 2. Distr. Nr. 533. Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe- titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe und Gelder frei. Nr. 194. Würzburg, Mittwoch den 14. August. 1850. Ein Stück aus den geheimen Ver- bindungen. ( Schluß. ) „Die Eifersucht und die maurerische Orthodoxie einiger Logen erregte bald Zwiespalt. Hierdurch geschahen verschiedene Entdeckungen, welche bei Joseph II. einen noch höheren Grad von Abneigung und Verachtung gegen das Frei- maurerwesen erregen mußten. Das Aergste aber war, daß es dem Monarchen nicht unbekannt blieb, die merkwürdigsten Deliquenten seit einigen Jahren wären lauter Freimaurer oder Jlluminaten. Dahin gehörten der Cabinetssekretär Günther -- Szekeli -- Legisfeld -- die Lassolai -- Sonnfeld -- Ettlinger -- Parstori. Ferner wurde es bis zur klarsten Ueberzeugung deutlich gemacht, daß die ganze Verwirrung in Ungarn ein Werk der Logen war.“ „Diese Wahrnehmungen bewogen Joseph II. zu dem ernstlichen Entschluß, der Frei- maurerei den Garaus zu machen. Es ist zu be- dauern, daß er in der Wahl der hiezu dienlichen Mittel nicht glücklich genug war. Er wollte die Sache vorerst lächerlich machen. Aber das kleine unbedeutende Wort „Gaukelei“ in seinem Hand- billet erbitterte die Logen von ganz Europa -- also beiläufig 100,000 der determinirtesten, rän- kevollsten, und in den wichtigsten Aemtern stehen- den Menschen wider ihn. Allerdings ließ man ihn bald bei Erscheinung des berühmten Hand- billets von vielen Seiten her mit allerlei Schmei- cheleien in Prosa und Versen honoriren, aber die- ses geschah blos, um dadurch den geheimen Plan der Erbitterung desto sicherer maskiren zu können. Die Resultate dieses Planes zeigten sich bald und schnell hintereinander. Hier sind einige: Der Tür- kenkrieg war ein Werk der geheimen Orden, an- gezettelt durch Herzberg und seinen guten Freund Pitt. Der Schatz und die Armee des österreichi- schen Hofes sollte durch diesen Krieg erschöpft und verwüstet werden. -- Die Unruhen in Ungarn wurden in den Logen entworfen und debattirt; Herzberg leitete sie, und allgemein bekannt ist es, daß ein Hauptfreimaurer, Graf Nikolaus Forgach, persönlich in Berlin mit Herzberg unterhandelte, und dann die Rolle des französischen Orleans in Ungarn zu spielen anfing. -- Jch habe in Un- garn gedruckte Verse gesehen, worin Forgach als König von Ungarn ausgerufen und präkonisirt wurde. -- Rache gegen Joseph II. war es, daß die europäischen Freimaurer den französischen Or- leans bei seinem Plane der Regentschaft unter- stützten. Man fing ja das Werk damit an, die Königin zu verleumden, verhaßt zu machen, und in scandalöse Prozesse zu verwickeln. Die Hals- bandgeschichte ist nichts, als eine von den Frei- maurern gespielte Farce. Rohan ist Freimaurer aller Grade, ebenso Cagliostro, und Orleans ist Großmeister aller französischen Logen. Was man der Königin that, das sollte Joseph II. als Bru- der mitempfinden. Orleans hatte persönlichen Haß gegen die Königin; diesen Haß beförderten und unterhielten die Freimaurer aus Rachsucht gegen Joseph II. Auf einen andern Fall würde Orle- ans nicht so eifrige Werkzeuge seines Planes ge- funden haben. Gewisse Höfe hatten übrigens auch die Hand im Spiele dabei.“ -- Ein Schluß auf unsere Zeiten, in welchen die geheime Herrschaft des Jlluminatismus gefährdet sein soll, weil selbst die blindesten Fürsten einsehen, daß sie von seiner Unterstützung den Untergang und sonst nichts zu hoffen haben, ergibt sich von selbst. Es wäre die Union längst begraben und ein Anfang zur deut- schen Einheit gemacht; aber gewisse Fäden sind eben gar zu zähe. Und dann gibt es Leute, welche lieber das Haus in Brand stecken, als daß sie es verließen. -- Aber aus tiefster Seele rufen wir, bevor eine neue Verwirrung „zum rothen Hahne“ oder „zum falschen Frieden“ aus den sieben Kreisen strahlt, den Fürsten und Staats- männern zu: Discite justitiam monitinec temnere divos! Landtagsabschied. München, 29. Juli. -- ( Schluß. ) Bei Unterstützungen an einzelne Gewerbe oder an Vereine von Gewerbstreibenden kann zwar nach Maßgabe der obwaltenden Verhältnisse von der Auflage der Rückzahlung an den Jndustrie- fond, aus welchem sie fließen, Umgang genommen werden; es muß jedoch in allen solchen Fällen die Bedingung gesetzt werden, daß die Unterstützungs- summe als ein Stammkapital des betreffenden Ge- werbs oder Vereins zu erhalten sei, wofür diese Gewerbe und Vereine die Haftung zu überneh- men haben. 4 ) Bei Vertheilung solcher Unter- stützungen sollen die Reg.=Bez. nach Maßgabe ih- rer Jndustrie möglichst gleichförmig behandelt wer- den. Jn der Pfalz ist die Vertheilung und Ver- waltung der diesem Reg.=Bez. zur Unterstützung der kleineren Gewerbe zufallenden Summe einem besonders zu bildenden Unterstützungsverein und in Ermangelung eines solchen der dortigen Kreisre- gierung nach jedesmaliger Vernehmung des Land- raths zu überlassen. §. 42. Die Zulassung nicht- bayerischer Mobiliar=Feuerversicherungs = Anstalten betr. Obgleich wir die Concessionirung mehrerer nichtbayerischer Mobiliar=Feuerversicherungs=Gesell- schaften im Hinblick auf das Ergebniß der hier- über angeordneten Erhebungen als ein allgemeines und dringendes Bedürfniß zur Zeit nicht anzuer- kennen vermögen, so haben wir dennoch vor, dem von den Kammern deßfalls gestellten Antrag durch Zulassung einer oder der andern bewährten aus- wärtigen Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe des wirklichen Bedarfs und unter gleichzeitiger Fürsorge für eine erhöhte Controle bei den Mo- biltar=Feuerversicherungen zu willfahren. §. 43. Die allgemeine Jmmobiliar - Brandversicherungs- Anstalt betr. Die Nothwendigkeit einer durchgrei- fenden Revision der Jmmobiliar=Brandversiche- rungs=Ordnung ist allseitig anerkannt und es sind die erforderlichen Einleitungen zur Ausarbeitung eines dahin zielenden Gesetzesentwurfs bereits ge- troffen; wobei wir -- dem Antrag der Kammern entsprechend -- dafür Sorge tragen lassen wer- den, daß den in dieser Hinsicht erhobenen Be- schwerden die vollste Berücksichtigung zu Theil werde. Was die Abstellung jener Gebrechen be- trifft, deren Beseitigung im Wege des Vollzugs schon gegenwärtig möglich erscheint, so sind bereits zu wiederholten Malen und erst neuerlich die nö- thigsten Verfügungen deßfalls erlassen worden und wir geben uns der zuversichtlichen Erwartung hin, daß Unsere Kreisregierungen bestrebt sein werden, den zu diesem Zwecke getroffenen und allenfalls noch fernerhin zu treffenden Anordnungen den pünktlichsten Vollzug zu sichern und der Ueberwa- chung desselben die der hohen Wichtigkeit des Ge- genstandes angemessene Sorgfalt unabläßig zuzu- wenden. §. 44. Revision der Taxordnung in Gegenständen der freiwilligen Jurisdiction betr. Der Antrag wegen Anordnung einer Revision der Taxordnung in Gegenständen der freiwilligen Ju- risdiction wird durch die gleichzeitig mit der No- tariatsordnung in Vorlage kommende Taxordnung seine Erledigung finden, und sollen hierbei die von beiden Kammern beantragten Einzelnbestimmungen der sorgfältigsten Prüfung unterstellt werden. Jn- dem Wir Unseren Lieben und Getreuen diesen Ab- schied ertheilen, gewährt Uns der Rückblick auf die lange und erfolgreiche Thätigkeit dieses Land- tags eine wohlthuende Befriedigung. Als Wir in Unserer Thronrede die schwierigen und bedeu- tungsvollen Aufgaben dieses Landtags bezeichneten, rechneten Wir mit Vertrauen auf die Unterstü- tzung der Vertreter Unseres Volks. Dieses Ver- trauen hat Uns nicht getäuscht. Mitten in einer Zeit der Zerwürfnisse ist das Beispiel gemein- schaftlichen Wirkens auf der sichern Grundlage des Rechts gegeben worden, und dieses Wirken wird reife Frucht tragen, nicht blos für Bayern, sondern auch für Deutschland. Noch sind die Auf- gaben nicht vollständig gelöst, welche die Zeit ge- stellt hat; aber der Sieg des Rechts und der Ordnung ist entschieden, und die Treue und Kraft Unseres geliebten Volks hat ihren alten Ruhm bewährt. Die Reformen, welche in der Gesetz- gebung und Verwaltung sich als nothwendig dar- stellen, sind begonnen und es ist Unser ernstlicher Wille, daß sie ununterbrochen gefördert werden. Bald wird der Landtag wieder zusammentreten, um dazu mitzuwirken. Möge es dann dem ge- genseitigen Vertrauen und der gemeinschaftlichen Liebe zum Vaterlande gelingen, das begonnene Werk rasch und glücklich zu vollenden! Mit die- sem Wunsche entlassen Wir Unsere Lieben und Getreuen unter wohlgefälliger Anerkennung ihrer eifrigen Thätigkeit, und ertheilen denselben aus freudigem Herzen die Versicherung Unserer beson- dern landesväterlichen Huld und Gnade. Gege- ben zu Aachen, den 25. Juli 1850. -- Max. v. d. Pfordten. v. Kleinschrod. Dr. v. Aschen- brenner. Dr. v. Ringelmann. v. Lüder. v. Zwehl. Nach dem Befehl Sr. Maj. des Königs: der ge- heime Sekretär des Staatsraths, Rath Sebast. v. Kobell. Deutschland. München, 12. August. Schon seit einigen Jahren arbeitet eine Kommission von sechs Mit- gliedern an der Vereinfachung und Verbesserung des Exerzier=Reglements für die Jnfanterie in Betreff der Evolutionen und der Manövers. Obige Kommission hat nun ihre Arbeiten vollendet und sollen die gemachten Vorschläge beim dießjährigen Herbstexerzieren sogleich praktisch erprobt und so- nach die Abänderungen des Exerzier = Reglement vorgenommen werden. -- Einem allgemein ver- breiteten Gerücht zufolge sollen zwei bayerische

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 194. Würzburg, 14. August 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische194_1850/1>, abgerufen am 28.03.2024.