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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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Vorstellung der Majestät Gottes fähig sind, ebensowenig haben wir einen vollkommenen Begriff von der Beleidigung, welche Gott durch die S. zugefügt wird. Man unterscheidet Tod-S., die freiwilligen Uebertretungen eines solchen Gebotes, das wir bei Strafe der ewigen Verdammniß halten müssen, von der läßlichen S. d. h. von einer solchen S., deren Nachlassung auch ohne Beicht erlangt wird, sei es weil das übertretene Gebot nicht zu den wichtigen gehörte oder weil beim Sünder die klare Erkenntniß des Bösen oder die volle Zustimmung seines Willens fehlte. Gewöhnlich theilt man die S. ab in die 7 Haupts. n, welche gleichsam die Wiege aller andern sind (Hoffart, Geiz, Unkeuschheit, Neid, Fraß und Völlerei, Zorn und Trägheit) und 6 S.n wider den hl. Geist, welche unser Herz der göttlichen Gnade verschließen, damit unsere Bekehrung verhindern oder doch außerordentlich erschweren und deßhalb auch selten Vergebung finden (Matth. XII, 32); letztere heißen: vermessentlich auf Gottes Barmherzigkeit sündigen, an Gottes Gnade verzweifeln, der erkannten christlichen Wahrheit widerstreben, seinen Nächsten um der göttlichen Gnade Willen beneiden, gegen heilsame Ermahnungen verstockt bleiben, in der Unbußfertigkeit vorsätzlich beharren. Ferner die 4 himmelschreienden S.n, die gleichsam um Rache zum Himmel schreien: vorsätzlicher Todtschlag, Sodomiterei, Unterdrückung der Armen, Wittwen und Waisen, Vorenthaltung oder Entziehung des Tag- od. Arbeitlohnes. Endlich die 9 fremden S., die zwar nicht unmittelbar von uns begangen werden, an denen wir uns aber mitschuldig machen, durch Rath, Geheiß, Einwilligung, Reizung, ferner indem wir die S. loben, dazu stillschweigen, sie straflos lassen, fremden Gutes uns theilhaftig machen oder fremde S.n in Schutz nehmen. - S. des Menschengeschlechts, s. Erbs.; S. nvergebung, s. Absolution, Beicht, vgl. Ablaß, Buße, Kirchenbuße; Sündfluth, s. Noah; Sündhaftigkeit, das Behaftetsein mit der S., welches zuständlich werden und bis zu jener Verteuflung des Gemüthes fortschreiten kann, durch welche die Ewigkeit der Höllenstrafe als ein nothwendiger Act der ewigen Gerechtigkeit begreiflich wird.


Süßholz, s. Glycyrrhizin.


Süßmeyer, Franz Xaver, Componist, geb. 1766, Schüler Salieri's, starb als Kapellmeister des Hoftheaters zu Wien. Besonders berühmt durch die Ausführung der von Mozart unvollendet gelassenen Theile seines Requiems.


Süß- Oppenheimer, jüdischer Bankier, 1733 Finanzminister des Herzogs Karl Alexander von Württemberg, wirthschaftete unbekümmert um Sitte und Landesgesetz, wollte gegen den Widerstand der Stände Gewalt brauchen, wurde aber 1737 nach dem plötzlichen Tode des Herzogs verhaftet, processirt u. gehenkt.


Suetonius, Cajus S. Tranquillus, römischer Geschichtschreiber, geb. 70 nach Chr., Geheimschreiber (magister epistolarum) des Trajan und Günstling des jüngeren Plinius, gest. 121 n. Chr.; unter seinen Werken (de illustribus grammaticis, de claris oratoribus, Lebensbeschreibungen des Terenz, Horaz, Persius, Juvenal u. a.) sind die Lebensbeschreibungen der Kaiser (vitae XII imperatorum) das bedeutendste. Seine Sprache ist ziemlich rein und frei von dem gezierten Schwulst der Rhetorik seiner Zeit, aber ein Bild der geistigen Persönlichkeit sucht man umsonst in irgend einer seiner Biographien. Namentlich erscheinen seine Kaiser gleichsam als ihrer Würde entsetzt, ihre Lebensbeschreibungen gewähren kein Characterbild, sondern befassen sich mit der Abstammung, dem Privat- und Familienleben, mit ihrer Gesichtsbildung und Gestalt, Sitten, Gewohnheiten, Kleidung, mit ihren Aussprüchen, Witzen und Hofgeschichtchen. Allein gerade dadurch sind S. Biographien der treueste Spiegel jener Zeit, in welcher der Staat im Sultanismus der Cäsaren verschwand u. wie sehr S. dem Geschmacke seiner Zeit zusagte, beweisen mittelbar seine Nachäffer, voran die scriptores historiae Augustae. Erste Gesammtausgabe Rom 1470, Ausgaben der vitae imperatorum sehr zahlreich, in unserer Zeit von F. A. Wolf, Baumgarten-Crusius u. a., Uebersetzungen

Vorstellung der Majestät Gottes fähig sind, ebensowenig haben wir einen vollkommenen Begriff von der Beleidigung, welche Gott durch die S. zugefügt wird. Man unterscheidet Tod-S., die freiwilligen Uebertretungen eines solchen Gebotes, das wir bei Strafe der ewigen Verdammniß halten müssen, von der läßlichen S. d. h. von einer solchen S., deren Nachlassung auch ohne Beicht erlangt wird, sei es weil das übertretene Gebot nicht zu den wichtigen gehörte oder weil beim Sünder die klare Erkenntniß des Bösen oder die volle Zustimmung seines Willens fehlte. Gewöhnlich theilt man die S. ab in die 7 Haupts. n, welche gleichsam die Wiege aller andern sind (Hoffart, Geiz, Unkeuschheit, Neid, Fraß und Völlerei, Zorn und Trägheit) und 6 S.n wider den hl. Geist, welche unser Herz der göttlichen Gnade verschließen, damit unsere Bekehrung verhindern oder doch außerordentlich erschweren und deßhalb auch selten Vergebung finden (Matth. XII, 32); letztere heißen: vermessentlich auf Gottes Barmherzigkeit sündigen, an Gottes Gnade verzweifeln, der erkannten christlichen Wahrheit widerstreben, seinen Nächsten um der göttlichen Gnade Willen beneiden, gegen heilsame Ermahnungen verstockt bleiben, in der Unbußfertigkeit vorsätzlich beharren. Ferner die 4 himmelschreienden S.n, die gleichsam um Rache zum Himmel schreien: vorsätzlicher Todtschlag, Sodomiterei, Unterdrückung der Armen, Wittwen und Waisen, Vorenthaltung oder Entziehung des Tag- od. Arbeitlohnes. Endlich die 9 fremden S., die zwar nicht unmittelbar von uns begangen werden, an denen wir uns aber mitschuldig machen, durch Rath, Geheiß, Einwilligung, Reizung, ferner indem wir die S. loben, dazu stillschweigen, sie straflos lassen, fremden Gutes uns theilhaftig machen oder fremde S.n in Schutz nehmen. – S. des Menschengeschlechts, s. Erbs.; S. nvergebung, s. Absolution, Beicht, vgl. Ablaß, Buße, Kirchenbuße; Sündfluth, s. Noah; Sündhaftigkeit, das Behaftetsein mit der S., welches zuständlich werden und bis zu jener Verteuflung des Gemüthes fortschreiten kann, durch welche die Ewigkeit der Höllenstrafe als ein nothwendiger Act der ewigen Gerechtigkeit begreiflich wird.


Süßholz, s. Glycyrrhizin.


Süßmeyer, Franz Xaver, Componist, geb. 1766, Schüler Salieri's, starb als Kapellmeister des Hoftheaters zu Wien. Besonders berühmt durch die Ausführung der von Mozart unvollendet gelassenen Theile seines Requiems.


Süß- Oppenheimer, jüdischer Bankier, 1733 Finanzminister des Herzogs Karl Alexander von Württemberg, wirthschaftete unbekümmert um Sitte und Landesgesetz, wollte gegen den Widerstand der Stände Gewalt brauchen, wurde aber 1737 nach dem plötzlichen Tode des Herzogs verhaftet, processirt u. gehenkt.


Suetonius, Cajus S. Tranquillus, römischer Geschichtschreiber, geb. 70 nach Chr., Geheimschreiber (magister epistolarum) des Trajan und Günstling des jüngeren Plinius, gest. 121 n. Chr.; unter seinen Werken (de illustribus grammaticis, de claris oratoribus, Lebensbeschreibungen des Terenz, Horaz, Persius, Juvenal u. a.) sind die Lebensbeschreibungen der Kaiser (vitae XII imperatorum) das bedeutendste. Seine Sprache ist ziemlich rein und frei von dem gezierten Schwulst der Rhetorik seiner Zeit, aber ein Bild der geistigen Persönlichkeit sucht man umsonst in irgend einer seiner Biographien. Namentlich erscheinen seine Kaiser gleichsam als ihrer Würde entsetzt, ihre Lebensbeschreibungen gewähren kein Characterbild, sondern befassen sich mit der Abstammung, dem Privat- und Familienleben, mit ihrer Gesichtsbildung und Gestalt, Sitten, Gewohnheiten, Kleidung, mit ihren Aussprüchen, Witzen und Hofgeschichtchen. Allein gerade dadurch sind S. Biographien der treueste Spiegel jener Zeit, in welcher der Staat im Sultanismus der Cäsaren verschwand u. wie sehr S. dem Geschmacke seiner Zeit zusagte, beweisen mittelbar seine Nachäffer, voran die scriptores historiae Augustae. Erste Gesammtausgabe Rom 1470, Ausgaben der vitae imperatorum sehr zahlreich, in unserer Zeit von F. A. Wolf, Baumgarten-Crusius u. a., Uebersetzungen

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[373/0374] Vorstellung der Majestät Gottes fähig sind, ebensowenig haben wir einen vollkommenen Begriff von der Beleidigung, welche Gott durch die S. zugefügt wird. Man unterscheidet Tod-S., die freiwilligen Uebertretungen eines solchen Gebotes, das wir bei Strafe der ewigen Verdammniß halten müssen, von der läßlichen S. d. h. von einer solchen S., deren Nachlassung auch ohne Beicht erlangt wird, sei es weil das übertretene Gebot nicht zu den wichtigen gehörte oder weil beim Sünder die klare Erkenntniß des Bösen oder die volle Zustimmung seines Willens fehlte. Gewöhnlich theilt man die S. ab in die 7 Haupts. n, welche gleichsam die Wiege aller andern sind (Hoffart, Geiz, Unkeuschheit, Neid, Fraß und Völlerei, Zorn und Trägheit) und 6 S.n wider den hl. Geist, welche unser Herz der göttlichen Gnade verschließen, damit unsere Bekehrung verhindern oder doch außerordentlich erschweren und deßhalb auch selten Vergebung finden (Matth. XII, 32); letztere heißen: vermessentlich auf Gottes Barmherzigkeit sündigen, an Gottes Gnade verzweifeln, der erkannten christlichen Wahrheit widerstreben, seinen Nächsten um der göttlichen Gnade Willen beneiden, gegen heilsame Ermahnungen verstockt bleiben, in der Unbußfertigkeit vorsätzlich beharren. Ferner die 4 himmelschreienden S.n, die gleichsam um Rache zum Himmel schreien: vorsätzlicher Todtschlag, Sodomiterei, Unterdrückung der Armen, Wittwen und Waisen, Vorenthaltung oder Entziehung des Tag- od. Arbeitlohnes. Endlich die 9 fremden S., die zwar nicht unmittelbar von uns begangen werden, an denen wir uns aber mitschuldig machen, durch Rath, Geheiß, Einwilligung, Reizung, ferner indem wir die S. loben, dazu stillschweigen, sie straflos lassen, fremden Gutes uns theilhaftig machen oder fremde S.n in Schutz nehmen. – S. des Menschengeschlechts, s. Erbs.; S. nvergebung, s. Absolution, Beicht, vgl. Ablaß, Buße, Kirchenbuße; Sündfluth, s. Noah; Sündhaftigkeit, das Behaftetsein mit der S., welches zuständlich werden und bis zu jener Verteuflung des Gemüthes fortschreiten kann, durch welche die Ewigkeit der Höllenstrafe als ein nothwendiger Act der ewigen Gerechtigkeit begreiflich wird. Süßholz, s. Glycyrrhizin. Süßmeyer, Franz Xaver, Componist, geb. 1766, Schüler Salieri's, starb als Kapellmeister des Hoftheaters zu Wien. Besonders berühmt durch die Ausführung der von Mozart unvollendet gelassenen Theile seines Requiems. Süß- Oppenheimer, jüdischer Bankier, 1733 Finanzminister des Herzogs Karl Alexander von Württemberg, wirthschaftete unbekümmert um Sitte und Landesgesetz, wollte gegen den Widerstand der Stände Gewalt brauchen, wurde aber 1737 nach dem plötzlichen Tode des Herzogs verhaftet, processirt u. gehenkt. Suetonius, Cajus S. Tranquillus, römischer Geschichtschreiber, geb. 70 nach Chr., Geheimschreiber (magister epistolarum) des Trajan und Günstling des jüngeren Plinius, gest. 121 n. Chr.; unter seinen Werken (de illustribus grammaticis, de claris oratoribus, Lebensbeschreibungen des Terenz, Horaz, Persius, Juvenal u. a.) sind die Lebensbeschreibungen der Kaiser (vitae XII imperatorum) das bedeutendste. Seine Sprache ist ziemlich rein und frei von dem gezierten Schwulst der Rhetorik seiner Zeit, aber ein Bild der geistigen Persönlichkeit sucht man umsonst in irgend einer seiner Biographien. Namentlich erscheinen seine Kaiser gleichsam als ihrer Würde entsetzt, ihre Lebensbeschreibungen gewähren kein Characterbild, sondern befassen sich mit der Abstammung, dem Privat- und Familienleben, mit ihrer Gesichtsbildung und Gestalt, Sitten, Gewohnheiten, Kleidung, mit ihren Aussprüchen, Witzen und Hofgeschichtchen. Allein gerade dadurch sind S. Biographien der treueste Spiegel jener Zeit, in welcher der Staat im Sultanismus der Cäsaren verschwand u. wie sehr S. dem Geschmacke seiner Zeit zusagte, beweisen mittelbar seine Nachäffer, voran die scriptores historiae Augustae. Erste Gesammtausgabe Rom 1470, Ausgaben der vitae imperatorum sehr zahlreich, in unserer Zeit von F. A. Wolf, Baumgarten-Crusius u. a., Uebersetzungen

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 373. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/374>, abgerufen am 25.04.2024.