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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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auch einen Essai sur les eloges (1773) und lieferte in dem Essai sur le caractere et l'esprit des femmes bei manchen Mängeln ein Meisterstück der Beobachtungs- und Darstellungsgabe. Oeuvres completes, Par. 1802 u. oft, Lebensbeschreibung v. A. Deleyre (Par. 1792).


Thomas von Canterbury s. Becket.


Thomaschristen s. Nestorianer.


Thomasius, Christian, ein berühmter Gelehrter, geb. 1655 zu Leipzig, der Sohn des Professors Jakob T., bei welchem auch Leibniz Philosophie hörte, trat frühzeitig als Docent der Philosophie u. Rechtswissenschaft auf u. ärntete außerordentlichen Beifall, denn erstens war er ein witziger u. gewandter Gegner der aristotelisch-scholastischen Methode und gelehrten Pedanterie seiner Zeit, zweitens war er der erste Gelehrte vom Fach, welcher Vorlesungen in deutscher Sprache hielt und Bücher in derselben abfaßte. Natürlich fehlte es einem solchen Neuerer nicht an Widersachern; als er die Zahl derselben durch eine seit 1688 herauskommende Literaturzeitung (Freimüthige, lustige u. ernsthafte, jedoch vernunft- und gesetzmäßige Gedanken u. s. f. über Bücher) vermehrte, auch Angriffe auf Heiliges und persönliche Beleidigungen sich erlaubte, zudem eine damals unerhörte Toleranz gegen Reformirte u. Katholiken offenbarte u. die Pietisten in Schutz nahm, da vermochte ihn sein Hauptbeschützer in Dresden, ein Oberhofmarschall von Haugwitz, nicht mehr zu halten, er mußte 1690 Leipzig meiden. Er durfte jedoch in Halle Vorlesungen halten u. als 1694 die Universität daselbst errichtet wurde, wurde er Professor der Rechte, kurfürstl. Rath, später königl. Geheimerath, Director der Akademie, und starb 1728. Als speculativer Philosoph hat T. wenig oder nichts zu bedeuten, dagegen popularisirte er philosophische Ideen, machte sich um die deutsche Sprache u. Literatur verdient, ebenso um das Naturrecht (er trennte die Rechtsgesetze scharf von den Sitten- oder Tugendgesetzen u. Anstandsregeln, faßte das Naturrecht lediglich als Lehre von den Rechtsgesetzen oder von dem im äußern Verkehr der Menschen Erzwingbaren auf, fand somit in der Erzwingbarkeit den durchgreifendsten Unterschied zwischen Recht und Moral, eine Anschauung, über die wir nicht hinausgelangten) und bekämpfte die Folter sowie die Zauberei, Hexerei u. Bestrafung derselben als grober Verbrechen, worin übrigens der Jesuit Spee u. a. ihm längst vorangegangen waren. Seine vielen Schriften sind vergessen, seine Verdienste würdigte Luden in der von Joh. von Müller bevorworteten Schrift: C. Thomasius nach seinen Schicksalen u. Schriften (Berlin 1805).


Thomas Morus, s. Morus.


Thomassin (-massäng), Louis de, gelehrter Oratorianer, geb. 1619 zu Aix in der Provence, der Sohn eines Generalanwaltes, trat schon mit 14 Jahren in das Oratorium; lehrte zu Lyon Phylosophie, zu Saumur Theologie, war 1654-1668 Professor am Seminar St. Magloire in Paris, lebte dann lediglich der gelehrten Schriftstellerei und st. 1696. Sein berühmtestes Werk, das ihm neben d'Achery, Mabillon, Sirmond u. a. in der Kirchengeschichte einen unsterblichen Namen sichert, schrieb er anfangs französisch, übersetzte es aber später auf den Wunsch des Papstes hin ins Lateinische: Vetus et nova ecclesiae disciplina circa beneficia et beneficiarios, das 1787 auch zu Mainz in 10 Quartbänden herauskam; minder berühmt, aber eine stets brauchbare Fundgrube für Dogmatik u. Dogmengeschichte sind die Dogmata theologica, Paris 1680, 3 Fol.


Thomisten, s. Thomas von Aquino.


Thomson (Tamms'n), James, der Dichter der Jahreszeiten, geb. 1700 zu Ednam in Schottland, Kanzleisecretär, später durch den Prinzen von Wales u. Lord Lyttleton vor Mangel geschützt, st. sch on 1748. Sein Meisterwerk, die 4 Jahreszeiten, worin er als großer Naturmaler reines Gefühl mit bedeutender Versinnlichungsgabe verband, dichtete er 1726-1730 (sie wurden häufig ins Deutsche übersetzt, von Haydn componirt und oft z. B. im Sommer 1856 beim Musikfest in Straßburg aufgeführt); seine Theaterstücke hatten zu wenig Handlung und zu viel Franzosenthum an sich (in einem derselben findet man zum

auch einen Essai sur les éloges (1773) und lieferte in dem Essai sur le caractère et l'esprit des femmes bei manchen Mängeln ein Meisterstück der Beobachtungs- und Darstellungsgabe. Oeuvres complètes, Par. 1802 u. oft, Lebensbeschreibung v. A. Deleyre (Par. 1792).


Thomas von Canterbury s. Becket.


Thomaschristen s. Nestorianer.


Thomasius, Christian, ein berühmter Gelehrter, geb. 1655 zu Leipzig, der Sohn des Professors Jakob T., bei welchem auch Leibniz Philosophie hörte, trat frühzeitig als Docent der Philosophie u. Rechtswissenschaft auf u. ärntete außerordentlichen Beifall, denn erstens war er ein witziger u. gewandter Gegner der aristotelisch-scholastischen Methode und gelehrten Pedanterie seiner Zeit, zweitens war er der erste Gelehrte vom Fach, welcher Vorlesungen in deutscher Sprache hielt und Bücher in derselben abfaßte. Natürlich fehlte es einem solchen Neuerer nicht an Widersachern; als er die Zahl derselben durch eine seit 1688 herauskommende Literaturzeitung (Freimüthige, lustige u. ernsthafte, jedoch vernunft- und gesetzmäßige Gedanken u. s. f. über Bücher) vermehrte, auch Angriffe auf Heiliges und persönliche Beleidigungen sich erlaubte, zudem eine damals unerhörte Toleranz gegen Reformirte u. Katholiken offenbarte u. die Pietisten in Schutz nahm, da vermochte ihn sein Hauptbeschützer in Dresden, ein Oberhofmarschall von Haugwitz, nicht mehr zu halten, er mußte 1690 Leipzig meiden. Er durfte jedoch in Halle Vorlesungen halten u. als 1694 die Universität daselbst errichtet wurde, wurde er Professor der Rechte, kurfürstl. Rath, später königl. Geheimerath, Director der Akademie, und starb 1728. Als speculativer Philosoph hat T. wenig oder nichts zu bedeuten, dagegen popularisirte er philosophische Ideen, machte sich um die deutsche Sprache u. Literatur verdient, ebenso um das Naturrecht (er trennte die Rechtsgesetze scharf von den Sitten- oder Tugendgesetzen u. Anstandsregeln, faßte das Naturrecht lediglich als Lehre von den Rechtsgesetzen oder von dem im äußern Verkehr der Menschen Erzwingbaren auf, fand somit in der Erzwingbarkeit den durchgreifendsten Unterschied zwischen Recht und Moral, eine Anschauung, über die wir nicht hinausgelangten) und bekämpfte die Folter sowie die Zauberei, Hexerei u. Bestrafung derselben als grober Verbrechen, worin übrigens der Jesuit Spee u. a. ihm längst vorangegangen waren. Seine vielen Schriften sind vergessen, seine Verdienste würdigte Luden in der von Joh. von Müller bevorworteten Schrift: C. Thomasius nach seinen Schicksalen u. Schriften (Berlin 1805).


Thomas Morus, s. Morus.


Thomassin (–massäng), Louis de, gelehrter Oratorianer, geb. 1619 zu Aix in der Provence, der Sohn eines Generalanwaltes, trat schon mit 14 Jahren in das Oratorium; lehrte zu Lyon Phylosophie, zu Saumur Theologie, war 1654–1668 Professor am Seminar St. Magloire in Paris, lebte dann lediglich der gelehrten Schriftstellerei und st. 1696. Sein berühmtestes Werk, das ihm neben d'Achery, Mabillon, Sirmond u. a. in der Kirchengeschichte einen unsterblichen Namen sichert, schrieb er anfangs französisch, übersetzte es aber später auf den Wunsch des Papstes hin ins Lateinische: Vetus et nova ecclesiae disciplina circa beneficia et beneficiarios, das 1787 auch zu Mainz in 10 Quartbänden herauskam; minder berühmt, aber eine stets brauchbare Fundgrube für Dogmatik u. Dogmengeschichte sind die Dogmata theologica, Paris 1680, 3 Fol.


Thomisten, s. Thomas von Aquino.


Thomson (Tamms'n), James, der Dichter der Jahreszeiten, geb. 1700 zu Ednam in Schottland, Kanzleisecretär, später durch den Prinzen von Wales u. Lord Lyttleton vor Mangel geschützt, st. sch on 1748. Sein Meisterwerk, die 4 Jahreszeiten, worin er als großer Naturmaler reines Gefühl mit bedeutender Versinnlichungsgabe verband, dichtete er 1726–1730 (sie wurden häufig ins Deutsche übersetzt, von Haydn componirt und oft z. B. im Sommer 1856 beim Musikfest in Straßburg aufgeführt); seine Theaterstücke hatten zu wenig Handlung und zu viel Franzosenthum an sich (in einem derselben findet man zum

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[469/0470] auch einen Essai sur les éloges (1773) und lieferte in dem Essai sur le caractère et l'esprit des femmes bei manchen Mängeln ein Meisterstück der Beobachtungs- und Darstellungsgabe. Oeuvres complètes, Par. 1802 u. oft, Lebensbeschreibung v. A. Deleyre (Par. 1792). Thomas von Canterbury s. Becket. Thomaschristen s. Nestorianer. Thomasius, Christian, ein berühmter Gelehrter, geb. 1655 zu Leipzig, der Sohn des Professors Jakob T., bei welchem auch Leibniz Philosophie hörte, trat frühzeitig als Docent der Philosophie u. Rechtswissenschaft auf u. ärntete außerordentlichen Beifall, denn erstens war er ein witziger u. gewandter Gegner der aristotelisch-scholastischen Methode und gelehrten Pedanterie seiner Zeit, zweitens war er der erste Gelehrte vom Fach, welcher Vorlesungen in deutscher Sprache hielt und Bücher in derselben abfaßte. Natürlich fehlte es einem solchen Neuerer nicht an Widersachern; als er die Zahl derselben durch eine seit 1688 herauskommende Literaturzeitung (Freimüthige, lustige u. ernsthafte, jedoch vernunft- und gesetzmäßige Gedanken u. s. f. über Bücher) vermehrte, auch Angriffe auf Heiliges und persönliche Beleidigungen sich erlaubte, zudem eine damals unerhörte Toleranz gegen Reformirte u. Katholiken offenbarte u. die Pietisten in Schutz nahm, da vermochte ihn sein Hauptbeschützer in Dresden, ein Oberhofmarschall von Haugwitz, nicht mehr zu halten, er mußte 1690 Leipzig meiden. Er durfte jedoch in Halle Vorlesungen halten u. als 1694 die Universität daselbst errichtet wurde, wurde er Professor der Rechte, kurfürstl. Rath, später königl. Geheimerath, Director der Akademie, und starb 1728. Als speculativer Philosoph hat T. wenig oder nichts zu bedeuten, dagegen popularisirte er philosophische Ideen, machte sich um die deutsche Sprache u. Literatur verdient, ebenso um das Naturrecht (er trennte die Rechtsgesetze scharf von den Sitten- oder Tugendgesetzen u. Anstandsregeln, faßte das Naturrecht lediglich als Lehre von den Rechtsgesetzen oder von dem im äußern Verkehr der Menschen Erzwingbaren auf, fand somit in der Erzwingbarkeit den durchgreifendsten Unterschied zwischen Recht und Moral, eine Anschauung, über die wir nicht hinausgelangten) und bekämpfte die Folter sowie die Zauberei, Hexerei u. Bestrafung derselben als grober Verbrechen, worin übrigens der Jesuit Spee u. a. ihm längst vorangegangen waren. Seine vielen Schriften sind vergessen, seine Verdienste würdigte Luden in der von Joh. von Müller bevorworteten Schrift: C. Thomasius nach seinen Schicksalen u. Schriften (Berlin 1805). Thomas Morus, s. Morus. Thomassin (–massäng), Louis de, gelehrter Oratorianer, geb. 1619 zu Aix in der Provence, der Sohn eines Generalanwaltes, trat schon mit 14 Jahren in das Oratorium; lehrte zu Lyon Phylosophie, zu Saumur Theologie, war 1654–1668 Professor am Seminar St. Magloire in Paris, lebte dann lediglich der gelehrten Schriftstellerei und st. 1696. Sein berühmtestes Werk, das ihm neben d'Achery, Mabillon, Sirmond u. a. in der Kirchengeschichte einen unsterblichen Namen sichert, schrieb er anfangs französisch, übersetzte es aber später auf den Wunsch des Papstes hin ins Lateinische: Vetus et nova ecclesiae disciplina circa beneficia et beneficiarios, das 1787 auch zu Mainz in 10 Quartbänden herauskam; minder berühmt, aber eine stets brauchbare Fundgrube für Dogmatik u. Dogmengeschichte sind die Dogmata theologica, Paris 1680, 3 Fol. Thomisten, s. Thomas von Aquino. Thomson (Tamms'n), James, der Dichter der Jahreszeiten, geb. 1700 zu Ednam in Schottland, Kanzleisecretär, später durch den Prinzen von Wales u. Lord Lyttleton vor Mangel geschützt, st. sch on 1748. Sein Meisterwerk, die 4 Jahreszeiten, worin er als großer Naturmaler reines Gefühl mit bedeutender Versinnlichungsgabe verband, dichtete er 1726–1730 (sie wurden häufig ins Deutsche übersetzt, von Haydn componirt und oft z. B. im Sommer 1856 beim Musikfest in Straßburg aufgeführt); seine Theaterstücke hatten zu wenig Handlung und zu viel Franzosenthum an sich (in einem derselben findet man zum

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 469. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/470>, abgerufen am 25.04.2024.