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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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Schenkel, beim Menschen die Beine mit Ausnahme des eigentlichen Fußes. Unter- u. Ober-S. (Wade) sind mit einander durch das Knie verbunden; der Unter-S. (crus) besteht aus dem Schienbein (tibia) und dem Wadenbein (fibula), der Ober-S. (femur) aus einem einzigen Knochen. der mit einem halbkugelförmigen Gelenkknopf in die Hüftengelenkpfanne eingesenkt ist. - S., in der Mathematik die beiden Linien, die einen Winkel bilden.


Schenkendorf, Ferd. Gottfr. Max von, einer der vorzüglichsten Dichter der sogen. Befreiungskriege, welche zu den Ausläufern der romantischen Schule gehören, geb. 1784 zu Tilsit, gest. 1817 als Regierungsrath zu Koblenz, hinterließ "Christliche Gedichte" (1814), "Vaterlandslieder" (1815), außerdem einen poetischen Nachlaß (1832). Sämmtliche Gedichte Berl. 1837. Entschiedener als Arndt oder Körner wies S. auf Erhebung u. Läuterung der deutschen Gesinnung durch das Christenthum hin u. mahnt hierin wie durch den innigen Ton seiner Gedichte überhaupt an Novalis. Die Lieder auf die Kaiserin Maria Ludovica Beatrix von Oesterreich gelten als unvergänglich, viele z. B. Klaget nicht. daß ich gefallen; Wenn alle untreu werden; Freiheit die ich meine, sind noch heute allbekannt.


Schenkung (donatio) unter Lebenden (inter vivos), wobei das Eigenthum auf den Beschenkten (Donatar) zu Lebzeiten übergeht und ihm verbleibt, auch wenn er vor dem Schenker (Donator) stirbt. Große S.en sind an solenne Formen gebunden. Die S. geschieht einfach od. unter besondern Bestimmungen (d. sub modo). oder aus Erkenntlichkeit (d. remuneratoria). Unter Ehegatten sowie unter Eltern u. Kindern sind Geschenke an sich nichtig, doch wenn der Beschenkte den Schenker überlebt, können sie nicht mehr angefochten, wohl aber bis weilen wie ein Stück vorausempfangenen Erbtheils angerechnet werden. Die S. kann wiederrufen werden wegen groben Undanks. S en von Todeswegen (mortis causa) ruhen auf dem Grundgedanken, daß der Schenker um der Berücksichtigung seines Todes willen die S. gibt. so daß dieselbe, wenn der Beschenkte seinen Tod nicht überlebt, dahinfällt. Nach diesem Merkmal entscheidet sich bei mancherlei versteckten Rechtsgeschäften die Frage, ob die S. eine inter vivos oder mortis causa sei. Die Pflichttheilserben können bis auf den Betrag desselben jede Schenkung anfechten (querela inofficiosae d.). wenn der Pflichttheil, nach Maßgabe des Vermögensstandes zur Zeit der S., verletzt erscheint. Der Beschenkte hat nur die reine S.ssumme zu fordern, ohne Zinsen und Früchte; der Schenker besitzt das beneficium competentiae.


Schepeler, Andreas Daniel Berthold von, geb. 1780 in Göttingen, diente als Soldat Oesterreich von 1799-1808, hierauf Preußen, 1810-14 Spanien, 1814 wieder Preußen, war 1817-23 preuß. Geschäftsträger in Madrid, privatisirte seitdem in Aachen, st. 1849. Schrieb eine "Geschichte der Revolutionen Spaniens und Portugals", Berl. 1826; ferner eine "Geschichte der Revolution des span. Amerika", Aachen 1833.


Scheppenstädt, braunschweig. Stadt mit 2700 E.; im norddeutschen Volkswitze steht S. neben Schilda.


Scherbe, abgebrochenes Stück von einem Thon- od. Glasgeschirre; kleines Thongefäß, z. B. Milch-, Blumen-S.; Erzmaß von 3-4 Ctr.


Scherbengericht, s. Ostracismus.


Scherbet, s. Sorbet.


Scheremetjew, alte mit den Romanow verwandte, ungeheuer reiche russ. gräfl. Familie. Boris Petrowitsch, geb. 1652. gest. 1719, war Peters I. bester Feldherr und Staatsmann. Nikolai Petrowitsch, geb. 1751. gest. 1809, gründete 1803 zu Moskau ein Spital mit 75000 Rubeln jährlichen Einkommens. Dmitry Nikolajewitsch, des Vorigen Sohn. geb. 1803, ist wirklicher Staatsrath.


Scherer, Barthelemy Louis Joseph, geb. 1750 zu Delle bei Belfort, Fleischerssohn, entlief seinen Eltern und diente 12 Jahre als österr. Soldat, desertirte aus Mantua und trieb sich zu Paris herum. Die Revolution hob ihn schnell; er focht unter Pichegru, Jourdan und Moreau, commandirte 1795 gegen Spanien, 1796 die Alpenarmee gegen


Schenkel, beim Menschen die Beine mit Ausnahme des eigentlichen Fußes. Unter- u. Ober-S. (Wade) sind mit einander durch das Knie verbunden; der Unter-S. (crus) besteht aus dem Schienbein (tibia) und dem Wadenbein (fibula), der Ober-S. (femur) aus einem einzigen Knochen. der mit einem halbkugelförmigen Gelenkknopf in die Hüftengelenkpfanne eingesenkt ist. – S., in der Mathematik die beiden Linien, die einen Winkel bilden.


Schenkendorf, Ferd. Gottfr. Max von, einer der vorzüglichsten Dichter der sogen. Befreiungskriege, welche zu den Ausläufern der romantischen Schule gehören, geb. 1784 zu Tilsit, gest. 1817 als Regierungsrath zu Koblenz, hinterließ „Christliche Gedichte“ (1814), „Vaterlandslieder“ (1815), außerdem einen poetischen Nachlaß (1832). Sämmtliche Gedichte Berl. 1837. Entschiedener als Arndt oder Körner wies S. auf Erhebung u. Läuterung der deutschen Gesinnung durch das Christenthum hin u. mahnt hierin wie durch den innigen Ton seiner Gedichte überhaupt an Novalis. Die Lieder auf die Kaiserin Maria Ludovica Beatrix von Oesterreich gelten als unvergänglich, viele z. B. Klaget nicht. daß ich gefallen; Wenn alle untreu werden; Freiheit die ich meine, sind noch heute allbekannt.


Schenkung (donatio) unter Lebenden (inter vivos), wobei das Eigenthum auf den Beschenkten (Donatar) zu Lebzeiten übergeht und ihm verbleibt, auch wenn er vor dem Schenker (Donator) stirbt. Große S.en sind an solenne Formen gebunden. Die S. geschieht einfach od. unter besondern Bestimmungen (d. sub modo). oder aus Erkenntlichkeit (d. remuneratoria). Unter Ehegatten sowie unter Eltern u. Kindern sind Geschenke an sich nichtig, doch wenn der Beschenkte den Schenker überlebt, können sie nicht mehr angefochten, wohl aber bis weilen wie ein Stück vorausempfangenen Erbtheils angerechnet werden. Die S. kann wiederrufen werden wegen groben Undanks. S en von Todeswegen (mortis causa) ruhen auf dem Grundgedanken, daß der Schenker um der Berücksichtigung seines Todes willen die S. gibt. so daß dieselbe, wenn der Beschenkte seinen Tod nicht überlebt, dahinfällt. Nach diesem Merkmal entscheidet sich bei mancherlei versteckten Rechtsgeschäften die Frage, ob die S. eine inter vivos oder mortis causa sei. Die Pflichttheilserben können bis auf den Betrag desselben jede Schenkung anfechten (querela inofficiosae d.). wenn der Pflichttheil, nach Maßgabe des Vermögensstandes zur Zeit der S., verletzt erscheint. Der Beschenkte hat nur die reine S.ssumme zu fordern, ohne Zinsen und Früchte; der Schenker besitzt das beneficium competentiae.


Schepeler, Andreas Daniel Berthold von, geb. 1780 in Göttingen, diente als Soldat Oesterreich von 1799–1808, hierauf Preußen, 1810–14 Spanien, 1814 wieder Preußen, war 1817–23 preuß. Geschäftsträger in Madrid, privatisirte seitdem in Aachen, st. 1849. Schrieb eine „Geschichte der Revolutionen Spaniens und Portugals“, Berl. 1826; ferner eine „Geschichte der Revolution des span. Amerika“, Aachen 1833.


Scheppenstädt, braunschweig. Stadt mit 2700 E.; im norddeutschen Volkswitze steht S. neben Schilda.


Scherbe, abgebrochenes Stück von einem Thon- od. Glasgeschirre; kleines Thongefäß, z. B. Milch-, Blumen-S.; Erzmaß von 3–4 Ctr.


Scherbengericht, s. Ostracismus.


Scherbet, s. Sorbet.


Scheremetjew, alte mit den Romanow verwandte, ungeheuer reiche russ. gräfl. Familie. Boris Petrowitsch, geb. 1652. gest. 1719, war Peters I. bester Feldherr und Staatsmann. Nikolai Petrowitsch, geb. 1751. gest. 1809, gründete 1803 zu Moskau ein Spital mit 75000 Rubeln jährlichen Einkommens. Dmitry Nikolajewitsch, des Vorigen Sohn. geb. 1803, ist wirklicher Staatsrath.


Scherer, Barthélemy Louis Joseph, geb. 1750 zu Delle bei Belfort, Fleischerssohn, entlief seinen Eltern und diente 12 Jahre als österr. Soldat, desertirte aus Mantua und trieb sich zu Paris herum. Die Revolution hob ihn schnell; er focht unter Pichegru, Jourdan und Moreau, commandirte 1795 gegen Spanien, 1796 die Alpenarmee gegen

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[73/0074] Schenkel, beim Menschen die Beine mit Ausnahme des eigentlichen Fußes. Unter- u. Ober-S. (Wade) sind mit einander durch das Knie verbunden; der Unter-S. (crus) besteht aus dem Schienbein (tibia) und dem Wadenbein (fibula), der Ober-S. (femur) aus einem einzigen Knochen. der mit einem halbkugelförmigen Gelenkknopf in die Hüftengelenkpfanne eingesenkt ist. – S., in der Mathematik die beiden Linien, die einen Winkel bilden. Schenkendorf, Ferd. Gottfr. Max von, einer der vorzüglichsten Dichter der sogen. Befreiungskriege, welche zu den Ausläufern der romantischen Schule gehören, geb. 1784 zu Tilsit, gest. 1817 als Regierungsrath zu Koblenz, hinterließ „Christliche Gedichte“ (1814), „Vaterlandslieder“ (1815), außerdem einen poetischen Nachlaß (1832). Sämmtliche Gedichte Berl. 1837. Entschiedener als Arndt oder Körner wies S. auf Erhebung u. Läuterung der deutschen Gesinnung durch das Christenthum hin u. mahnt hierin wie durch den innigen Ton seiner Gedichte überhaupt an Novalis. Die Lieder auf die Kaiserin Maria Ludovica Beatrix von Oesterreich gelten als unvergänglich, viele z. B. Klaget nicht. daß ich gefallen; Wenn alle untreu werden; Freiheit die ich meine, sind noch heute allbekannt. Schenkung (donatio) unter Lebenden (inter vivos), wobei das Eigenthum auf den Beschenkten (Donatar) zu Lebzeiten übergeht und ihm verbleibt, auch wenn er vor dem Schenker (Donator) stirbt. Große S.en sind an solenne Formen gebunden. Die S. geschieht einfach od. unter besondern Bestimmungen (d. sub modo). oder aus Erkenntlichkeit (d. remuneratoria). Unter Ehegatten sowie unter Eltern u. Kindern sind Geschenke an sich nichtig, doch wenn der Beschenkte den Schenker überlebt, können sie nicht mehr angefochten, wohl aber bis weilen wie ein Stück vorausempfangenen Erbtheils angerechnet werden. Die S. kann wiederrufen werden wegen groben Undanks. S en von Todeswegen (mortis causa) ruhen auf dem Grundgedanken, daß der Schenker um der Berücksichtigung seines Todes willen die S. gibt. so daß dieselbe, wenn der Beschenkte seinen Tod nicht überlebt, dahinfällt. Nach diesem Merkmal entscheidet sich bei mancherlei versteckten Rechtsgeschäften die Frage, ob die S. eine inter vivos oder mortis causa sei. Die Pflichttheilserben können bis auf den Betrag desselben jede Schenkung anfechten (querela inofficiosae d.). wenn der Pflichttheil, nach Maßgabe des Vermögensstandes zur Zeit der S., verletzt erscheint. Der Beschenkte hat nur die reine S.ssumme zu fordern, ohne Zinsen und Früchte; der Schenker besitzt das beneficium competentiae. Schepeler, Andreas Daniel Berthold von, geb. 1780 in Göttingen, diente als Soldat Oesterreich von 1799–1808, hierauf Preußen, 1810–14 Spanien, 1814 wieder Preußen, war 1817–23 preuß. Geschäftsträger in Madrid, privatisirte seitdem in Aachen, st. 1849. Schrieb eine „Geschichte der Revolutionen Spaniens und Portugals“, Berl. 1826; ferner eine „Geschichte der Revolution des span. Amerika“, Aachen 1833. Scheppenstädt, braunschweig. Stadt mit 2700 E.; im norddeutschen Volkswitze steht S. neben Schilda. Scherbe, abgebrochenes Stück von einem Thon- od. Glasgeschirre; kleines Thongefäß, z. B. Milch-, Blumen-S.; Erzmaß von 3–4 Ctr. Scherbengericht, s. Ostracismus. Scherbet, s. Sorbet. Scheremetjew, alte mit den Romanow verwandte, ungeheuer reiche russ. gräfl. Familie. Boris Petrowitsch, geb. 1652. gest. 1719, war Peters I. bester Feldherr und Staatsmann. Nikolai Petrowitsch, geb. 1751. gest. 1809, gründete 1803 zu Moskau ein Spital mit 75000 Rubeln jährlichen Einkommens. Dmitry Nikolajewitsch, des Vorigen Sohn. geb. 1803, ist wirklicher Staatsrath. Scherer, Barthélemy Louis Joseph, geb. 1750 zu Delle bei Belfort, Fleischerssohn, entlief seinen Eltern und diente 12 Jahre als österr. Soldat, desertirte aus Mantua und trieb sich zu Paris herum. Die Revolution hob ihn schnell; er focht unter Pichegru, Jourdan und Moreau, commandirte 1795 gegen Spanien, 1796 die Alpenarmee gegen

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/74>, abgerufen am 28.03.2024.