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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Der Funffzehende.

VOn Kirchenordnung von Menschen gemacht / lehret man die jenige halten / so ohn Sünde mögen gehalten werden / vnd zu Frieden vnd guter Ordnung in der Kirchen dienen / als gewisse Feyer / Fest / vnd dergleichen / Doch geschicht vnterricht dabey / daß man die Gewissen damit nicht beschweren sol / als seyen solche Ordnung nötige Gottesdienst / ohn die niemand für Gott gerecht seyn könne.

Darüber wird gelehret / Daß alle Satzungen / vnd Tradition von Menschen der meinung gemacht / daß man dadurch Gott versöne / oder Vergebung der Sünde verdiene / oder gerecht für Gott geschetzt werde / dem Euangelio vnd der Lehre vom Glauben an Christum entgegen sind. Derhalben sind Klöster gelübd / vnnd andere Tradition / von vnterscheid der Speise / Tag / etc. Dadurch man vermeint Vergebung der Sünd / vnd Seligkeit zu verdienen / als durch Gottesdienst / vntüchtig / vnd wieder das Euangelium.

Der Sechzehende.

VOn Policey vnd Weltlichem Regiment wird gelehret / Daß alle Obrigkeit in der Welt / vnd geordente Regiment vnd Gesetze / gute Ordnung von Gott geschaffen vnd eingesetzt sind / vnd daß Christen mögen in Obrigkeit / Fürsten / vnd Richterampt / ohn Sünde seyn / nach Keyserlichen vnd andern vblichen Rechten / Vrtheil vnd Recht sprechen / Vbeltheter mit dem Schwert straffen / rechte Kriege füren / streiten / keuffen vnd verkeuffen / Auffgelegte Eyde thun / eigens haben / Ehelich seyn / etc.

Hie werden verdammet die Wiederteuffer / so lehren / daß der obangezeigten keins Christlich sey.

Auch werden die jenige verdampt / so lehren / Daß Christliche Volkommenheit sey / Haus vnd Hoff / Weib vnd Kind leiblich verlassen / vnd sich der vorberürten stück eussern / so doch diß allein rechte Volkommenheit ist / rechte Furcht Gottes / vnd rechter Glaube an Gott / Denn das Euangelium lehret nicht ein eusserlich / zeitlich / Sondern jnnerlich ewig Wesen vnd Gerechtigkeit des Hertzen / vnd verwirfft nicht Weltlich Regiment / Policey / vnd Ehestand / Sondern wil / daß man solchs alles halte / als warhafftige Gottes Ordnung / vnd in solchen Stenden Christliche Liebe / vnd rechte gute Werck / ein jeder nach seinem Beruff beweise. Derhalben sind die Christen schüldig der Obrigkeit vnterthan / vnd jhren Geboten vnd

Der Funffzehende.

VOn Kirchenordnung von Menschen gemacht / lehret man die jenige halten / so ohn Sünde mögen gehalten werden / vnd zu Frieden vnd guter Ordnung in der Kirchen dienen / als gewisse Feyer / Fest / vnd dergleichen / Doch geschicht vnterricht dabey / daß man die Gewissen damit nicht beschweren sol / als seyen solche Ordnung nötige Gottesdienst / ohn die niemand für Gott gerecht seyn könne.

Darüber wird gelehret / Daß alle Satzungen / vnd Tradition von Menschen der meinung gemacht / daß man dadurch Gott versöne / oder Vergebung der Sünde verdiene / oder gerecht für Gott geschetzt werde / dem Euangelio vnd der Lehre vom Glauben an Christum entgegen sind. Derhalben sind Klöster gelübd / vnnd andere Tradition / von vnterscheid der Speise / Tag / etc. Dadurch man vermeint Vergebung der Sünd / vnd Seligkeit zu verdienen / als durch Gottesdienst / vntüchtig / vnd wieder das Euangelium.

Der Sechzehende.

VOn Policey vnd Weltlichem Regiment wird gelehret / Daß alle Obrigkeit in der Welt / vnd geordente Regiment vnd Gesetze / gute Ordnung von Gott geschaffen vnd eingesetzt sind / vnd daß Christen mögen in Obrigkeit / Fürsten / vnd Richterampt / ohn Sünde seyn / nach Keyserlichen vnd andern vblichen Rechten / Vrtheil vnd Recht sprechen / Vbeltheter mit dem Schwert straffen / rechte Kriege füren / streiten / keuffen vnd verkeuffen / Auffgelegte Eyde thun / eigens haben / Ehelich seyn / etc.

Hie werden verdammet die Wiederteuffer / so lehren / daß der obangezeigten keins Christlich sey.

Auch werden die jenige verdampt / so lehren / Daß Christliche Volkommenheit sey / Haus vnd Hoff / Weib vnd Kind leiblich verlassen / vnd sich der vorberürten stück eussern / so doch diß allein rechte Volkommenheit ist / rechte Furcht Gottes / vnd rechter Glaube an Gott / Denn das Euangelium lehret nicht ein eusserlich / zeitlich / Sondern jnnerlich ewig Wesen vnd Gerechtigkeit des Hertzen / vnd verwirfft nicht Weltlich Regiment / Policey / vnd Ehestand / Sondern wil / daß man solchs alles halte / als warhafftige Gottes Ordnung / vnd in solchen Stenden Christliche Liebe / vnd rechte gute Werck / ein jeder nach seinem Beruff beweise. Derhalben sind die Christen schüldig der Obrigkeit vnterthan / vnd jhren Geboten vnd

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[0324] Der Funffzehende. VOn Kirchenordnung von Menschen gemacht / lehret man die jenige halten / so ohn Sünde mögen gehalten werden / vnd zu Frieden vnd guter Ordnung in der Kirchen dienen / als gewisse Feyer / Fest / vnd dergleichen / Doch geschicht vnterricht dabey / daß man die Gewissen damit nicht beschweren sol / als seyen solche Ordnung nötige Gottesdienst / ohn die niemand für Gott gerecht seyn könne. Darüber wird gelehret / Daß alle Satzungen / vnd Tradition von Menschen der meinung gemacht / daß man dadurch Gott versöne / oder Vergebung der Sünde verdiene / oder gerecht für Gott geschetzt werde / dem Euangelio vnd der Lehre vom Glauben an Christum entgegen sind. Derhalben sind Klöster gelübd / vnnd andere Tradition / von vnterscheid der Speise / Tag / etc. Dadurch man vermeint Vergebung der Sünd / vnd Seligkeit zu verdienen / als durch Gottesdienst / vntüchtig / vnd wieder das Euangelium. Der Sechzehende. VOn Policey vnd Weltlichem Regiment wird gelehret / Daß alle Obrigkeit in der Welt / vnd geordente Regiment vnd Gesetze / gute Ordnung von Gott geschaffen vnd eingesetzt sind / vnd daß Christen mögen in Obrigkeit / Fürsten / vnd Richterampt / ohn Sünde seyn / nach Keyserlichen vnd andern vblichen Rechten / Vrtheil vnd Recht sprechen / Vbeltheter mit dem Schwert straffen / rechte Kriege füren / streiten / keuffen vnd verkeuffen / Auffgelegte Eyde thun / eigens haben / Ehelich seyn / etc. Hie werden verdammet die Wiederteuffer / so lehren / daß der obangezeigten keins Christlich sey. Auch werden die jenige verdampt / so lehren / Daß Christliche Volkommenheit sey / Haus vnd Hoff / Weib vnd Kind leiblich verlassen / vnd sich der vorberürten stück eussern / so doch diß allein rechte Volkommenheit ist / rechte Furcht Gottes / vnd rechter Glaube an Gott / Denn das Euangelium lehret nicht ein eusserlich / zeitlich / Sondern jnnerlich ewig Wesen vnd Gerechtigkeit des Hertzen / vnd verwirfft nicht Weltlich Regiment / Policey / vnd Ehestand / Sondern wil / daß man solchs alles halte / als warhafftige Gottes Ordnung / vnd in solchen Stenden Christliche Liebe / vnd rechte gute Werck / ein jeder nach seinem Beruff beweise. Derhalben sind die Christen schüldig der Obrigkeit vnterthan / vnd jhren Geboten vnd

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/324>, abgerufen am 18.04.2024.