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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Denn also lauten die Wort in Canone Niceno: Die Diacon sollen nach den Priestern ördentlich das Sacrament empfahen / vom Bischoff oder Priester.

So man nu kein Newigkeit hierinn / die in der Kirchen für alters nicht gewesen / fürgenommen hat / vnd in den öffentlichen Ceremonien der Messen / keine merckliche Enderung geschehen ist / allein / daß die andern vnnötige Meß / etwa durch einen Mißbrauch gehalten / neben der Pfarmesse gefallen sind / sol billich diese weise / Meß zu halten / nicht für Ketzerisch vnd Vnchristlich verdammet werden. Denn man hat vor zeiten auch in den grossen Kirchen / da viel Volcks gewesen / auch auff die Tag / so das Volck zusammen kam / nicht täglich Meß gehalten / wie Tripartita Historia lib. 9. anzeigt / Daß man zu Alexandria, an Mitwoch vnd Freytag die Schrifft gelesen / vnd außgelegt habe / vnd sonst alle Gottesdienst gehalten / ohn die Messe.

Von der Beicht.

DIe Beicht ist durch die Prediger diß theils nicht abgethan. Denn diese Gewonheit wird bey vns gehalten / das Sacrament nicht zu reichen denen / so nicht zuuor verhört / vnd absoluiert sind. Dabey wird das Volck fleissig vnterricht / wie tröstlich das Wort der Absolution sey / wie hoch die Absolution zu achten / Denn es sey nicht des gegenwertigen Menschen Stimme / oder Wort / Sondern Gottes Wort / der die Sünde vergibt. Denn sie wird an Gottes stat / vnd aus Gottes Befehl gesprochen. Von diesem Befehl vnd Gewalt der Schlüssel / wie tröstlich / wie nöthig sie sey / den erschrocken Gewissen / wird mit grossem fleis gelehret / Dazu / wie Gott foddere / dieser Absolution zu gleuben / nicht weniger / denn so man Gottes Stimme vom Himmel höret / vnd vns der Absolution gewißlich trösten / vnd wissen / daß wir durch Glauben Vergebung der Sünd erlangen. Von diesen nötigen Stücken haben vor zeiten die Prediger / so von der Beicht viel lehreten / nicht ein wörtlin gerü-

Denn also lauten die Wort in Canone Niceno: Die Diacon sollen nach den Priestern ördentlich das Sacrament empfahen / vom Bischoff oder Priester.

So man nu kein Newigkeit hierinn / die in der Kirchen für alters nicht gewesen / fürgenommen hat / vnd in den öffentlichen Ceremonien der Messen / keine merckliche Enderung geschehen ist / allein / daß die andern vnnötige Meß / etwa durch einen Mißbrauch gehalten / neben der Pfarmesse gefallen sind / sol billich diese weise / Meß zu halten / nicht für Ketzerisch vnd Vnchristlich verdammet werden. Denn man hat vor zeiten auch in den grossen Kirchen / da viel Volcks gewesen / auch auff die Tag / so das Volck zusammen kam / nicht täglich Meß gehalten / wie Tripartita Historia lib. 9. anzeigt / Daß man zu Alexandria, an Mitwoch vnd Freytag die Schrifft gelesen / vnd außgelegt habe / vnd sonst alle Gottesdienst gehalten / ohn die Messe.

Von der Beicht.

DIe Beicht ist durch die Prediger diß theils nicht abgethan. Denn diese Gewonheit wird bey vns gehalten / das Sacrament nicht zu reichen denen / so nicht zuuor verhört / vnd absoluiert sind. Dabey wird das Volck fleissig vnterricht / wie tröstlich das Wort der Absolution sey / wie hoch die Absolution zu achten / Deñ es sey nicht des gegenwertigen Menschen Stimme / oder Wort / Sondern Gottes Wort / der die Sünde vergibt. Denn sie wird an Gottes stat / vnd aus Gottes Befehl gesprochen. Von diesem Befehl vnd Gewalt der Schlüssel / wie tröstlich / wie nöthig sie sey / den erschrocken Gewissen / wird mit grossem fleis gelehret / Dazu / wie Gott foddere / dieser Absolution zu gleuben / nicht weniger / denn so man Gottes Stimme vom Himmel höret / vnd vns der Absolution gewißlich trösten / vnd wissen / daß wir durch Glauben Vergebung der Sünd erlangen. Von diesen nötigen Stücken haben vor zeiten die Prediger / so von der Beicht viel lehreten / nicht ein wörtlin gerü-

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[157/0339] Denn also lauten die Wort in Canone Niceno: Die Diacon sollen nach den Priestern ördentlich das Sacrament empfahen / vom Bischoff oder Priester. So man nu kein Newigkeit hierinn / die in der Kirchen für alters nicht gewesen / fürgenommen hat / vnd in den öffentlichen Ceremonien der Messen / keine merckliche Enderung geschehen ist / allein / daß die andern vnnötige Meß / etwa durch einen Mißbrauch gehalten / neben der Pfarmesse gefallen sind / sol billich diese weise / Meß zu halten / nicht für Ketzerisch vnd Vnchristlich verdammet werden. Denn man hat vor zeiten auch in den grossen Kirchen / da viel Volcks gewesen / auch auff die Tag / so das Volck zusammen kam / nicht täglich Meß gehalten / wie Tripartita Historia lib. 9. anzeigt / Daß man zu Alexandria, an Mitwoch vnd Freytag die Schrifft gelesen / vnd außgelegt habe / vnd sonst alle Gottesdienst gehalten / ohn die Messe. Von der Beicht. DIe Beicht ist durch die Prediger diß theils nicht abgethan. Denn diese Gewonheit wird bey vns gehalten / das Sacrament nicht zu reichen denen / so nicht zuuor verhört / vnd absoluiert sind. Dabey wird das Volck fleissig vnterricht / wie tröstlich das Wort der Absolution sey / wie hoch die Absolution zu achten / Deñ es sey nicht des gegenwertigen Menschen Stimme / oder Wort / Sondern Gottes Wort / der die Sünde vergibt. Denn sie wird an Gottes stat / vnd aus Gottes Befehl gesprochen. Von diesem Befehl vnd Gewalt der Schlüssel / wie tröstlich / wie nöthig sie sey / den erschrocken Gewissen / wird mit grossem fleis gelehret / Dazu / wie Gott foddere / dieser Absolution zu gleuben / nicht weniger / denn so man Gottes Stimme vom Himmel höret / vnd vns der Absolution gewißlich trösten / vnd wissen / daß wir durch Glauben Vergebung der Sünd erlangen. Von diesen nötigen Stücken haben vor zeiten die Prediger / so von der Beicht viel lehreten / nicht ein wörtlin gerü-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 157. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/339>, abgerufen am 29.03.2024.