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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Wie man für Gott From vnd Gerecht wird.

IM Vierden / Fünfften vnd Sechsten / vnd hernach im 20. Artickel / verdammen die Wiedersacher vnser Bekentniß / daß wir lehren / Daß die Gleubigen vergebung der Sünde durch Christum / ohn alle verdienst / allein durch den Glauben erlangen / Vnd verwerffen gar trotzlich beydes / Erstlich / daß wir Nein darzu sagen / daß den Menschen durch jhren verdienst solten die Sünde vergeben werden.

Zum Andern / Daß wir halten / lehren vnd bekennen / daß niemand Gott versünet wird / Niemands vergebung der Sünde erlanget / denn Allein durch den Glauben an Christum.

Dieweil aber solcher Zanck ist vber dem höchsten / fürnemsten Artickel der gantzen Christlichen Lehre / Also / daß an diesem Artickel gantz viel gelegen ist / Welcher auch zu klarem / richtigem verstand der gantzen heiligen Schrifft fürnemlich dienet / Vnd zu dem vnaußsprechlichen Schatz / vnd dem rechten Erkentnis Christi allein den Weg weiset / auch in die gantzen Bibel allein die Thür auffthut / ohne welchen Artickel auch kein arm Gewissen einen rechten bestendigen gewissen Trost haben / Oder die Reichthümer der Gnaden Christi erkennen mag / So bitten wir Keyserliche Majestet / wöllen von dieser grossen tapffern / Hochwichtigen sachen nach notturfft / vnd gnediglich vns hören. Denn dieweil die Wiedersacher gar nicht verstehen noch wissen / Was durch diese Wort in der Schrifft zuuerstehen / Was vergebung der Sünde sey / Was Glaube / Was Gnade / Was Gerechtigkeit sey / So haben sie diesen edlen / Hochnötigen / fürnemsten Artickel / Ohn welchen niemands Christum erkennen wird / jemmerlich besudelt / Vnd den Hohen tewren Schatz deß Erkentniß CHristi / Oder was Christus vnd sein Reich vnd Gnad sey / gar vnterdruckt / Vnd den armen Gewissen ein solchen so edlen grossen Schatz / vnd ewigen Trost / daran es gar gelegen / jemmerlich geraubet.

Wie man für Gott From vnd Gerecht wird.

IM Vierden / Fünfften vnd Sechsten / vnd hernach im 20. Artickel / verdammen die Wiedersacher vnser Bekentniß / daß wir lehren / Daß die Gleubigen vergebung der Sünde durch Christum / ohn alle verdienst / allein durch den Glauben erlangen / Vnd verwerffen gar trotzlich beydes / Erstlich / daß wir Nein darzu sagen / daß den Menschen durch jhren verdienst solten die Sünde vergeben werden.

Zum Andern / Daß wir halten / lehren vnd bekennen / daß niemand Gott versünet wird / Niemands vergebung der Sünde erlanget / denn Allein durch den Glauben an Christum.

Dieweil aber solcher Zanck ist vber dem höchsten / fürnemsten Artickel der gantzen Christlichen Lehre / Also / daß an diesem Artickel gantz viel gelegen ist / Welcher auch zu klarem / richtigem verstand der gantzen heiligen Schrifft fürnemlich dienet / Vnd zu dem vnaußsprechlichen Schatz / vnd dem rechten Erkentnis Christi allein den Weg weiset / auch in die gantzen Bibel allein die Thür auffthut / ohne welchen Artickel auch kein arm Gewissen einen rechten bestendigen gewissen Trost haben / Oder die Reichthümer der Gnaden Christi erkennen mag / So bitten wir Keyserliche Majestet / wöllen von dieser grossen tapffern / Hochwichtigen sachen nach notturfft / vnd gnediglich vns hören. Denn dieweil die Wiedersacher gar nicht verstehen noch wissen / Was durch diese Wort in der Schrifft zuuerstehen / Was vergebung der Sünde sey / Was Glaube / Was Gnade / Was Gerechtigkeit sey / So haben sie diesen edlen / Hochnötigen / fürnemsten Artickel / Ohn welchen niemands Christum erkennen wird / jemmerlich besudelt / Vnd den Hohen tewren Schatz deß Erkentniß CHristi / Oder was Christus vnd sein Reich vnd Gnad sey / gar vnterdruckt / Vnd den armen Gewissen ein solchen so edlen grossen Schatz / vnd ewigen Trost / daran es gar gelegen / jemmerlich geraubet.

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[0380] Wie man für Gott From vnd Gerecht wird. IM Vierden / Fünfften vnd Sechsten / vnd hernach im 20. Artickel / verdammen die Wiedersacher vnser Bekentniß / daß wir lehren / Daß die Gleubigen vergebung der Sünde durch Christum / ohn alle verdienst / allein durch den Glauben erlangen / Vnd verwerffen gar trotzlich beydes / Erstlich / daß wir Nein darzu sagen / daß den Menschen durch jhren verdienst solten die Sünde vergeben werden. Zum Andern / Daß wir halten / lehren vnd bekennen / daß niemand Gott versünet wird / Niemands vergebung der Sünde erlanget / denn Allein durch den Glauben an Christum. Dieweil aber solcher Zanck ist vber dem höchsten / fürnemsten Artickel der gantzen Christlichen Lehre / Also / daß an diesem Artickel gantz viel gelegen ist / Welcher auch zu klarem / richtigem verstand der gantzen heiligen Schrifft fürnemlich dienet / Vnd zu dem vnaußsprechlichen Schatz / vnd dem rechten Erkentnis Christi allein den Weg weiset / auch in die gantzen Bibel allein die Thür auffthut / ohne welchen Artickel auch kein arm Gewissen einen rechten bestendigen gewissen Trost haben / Oder die Reichthümer der Gnaden Christi erkennen mag / So bitten wir Keyserliche Majestet / wöllen von dieser grossen tapffern / Hochwichtigen sachen nach notturfft / vnd gnediglich vns hören. Denn dieweil die Wiedersacher gar nicht verstehen noch wissen / Was durch diese Wort in der Schrifft zuuerstehen / Was vergebung der Sünde sey / Was Glaube / Was Gnade / Was Gerechtigkeit sey / So haben sie diesen edlen / Hochnötigen / fürnemsten Artickel / Ohn welchen niemands Christum erkennen wird / jemmerlich besudelt / Vnd den Hohen tewren Schatz deß Erkentniß CHristi / Oder was Christus vnd sein Reich vnd Gnad sey / gar vnterdruckt / Vnd den armen Gewissen ein solchen so edlen grossen Schatz / vnd ewigen Trost / daran es gar gelegen / jemmerlich geraubet.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/380>, abgerufen am 16.04.2024.