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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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daß er suche / wie er möge in Sünden bleiben / fortfahren / der mehr machen / vnd also jmmerdar GOttes Zorn vber sich heuffen / Sondern der Glaube sucht / wie er von Sünden / vnd Gottes Zorn möge frey / los vnd ledig werden. Darumb wo die Sünde also / wie vor gesagt / regieren / da ist weder Busse noch Glauben / Sondern ist Busse / Glauben / sampt dem Heiligen Geist / welcher der Sünden wiederstrebt / hinweg. Wo nun der Glaub nicht ist / do ist auch Christus nicht / so kan auch da nicht seyn Gottes Gnade vnd Seligkeit. Was wird denn da seyn? Ohn zweiffel Gottes Zorn / vnd der ewige Tod / wo die / so gefallen sind / nicht wiederumb mit Gott / vmb Christus willen / versöhnet werden. Darumb vnd daher werden solche Sünde Mortalia, wie Jacobus spricht / Die Sünde / wenn sie vollendet ist / so gebieret sie den Tod. Vnd Paulus / Die solches thun / haben kein Theil am Reich Gottes.

Dieser Bericht ist gar hoch nöthig / daß die Christen mit allem fleis vermanet werden / daß sie für solchen Sünden sich hüten / Oder / da sie darinn stecken / ja nicht sicher darinn fortfahren / Sondern Busse thun / vnd sich mit Gott durch Christum versöhnen / auff daß sie ja nicht das schwere Vrtheil GOttes mit sich nehmen: Qui talia agunt, non habent partem in regno DEI.

Diß ist ein einfeltiger / vnd doch gründlicher / nützer / vnd nötiger bericht / de peccato Mortali & Veniali, den alle Prediger mit fleis jhnen sollen lassen befohlen seyn. Vnnd daraus wird auch das leicht verstanden / daß viel zu enge gespannen wird / wenn man allein Sieben Todsünde zehlet.

Von dem Artickel der Rechtfertigung des armen Sünders für Gott zum Ewigen Leben.

IN diesem Artickel wird die Lehre begriffen / Wie wir arme Sünder bey GOTT mögen zu Gnaden kommen / Also / daß wir mit jhm / den wir mit vnsern Sünden erzürnet haben / wiederumb mögen versöhnet werden / daß Er nicht mit vns ins Gerichte gehe / nach vnsern Sünden mit vns handele / vnnd nach vnser Missethat vns vergelte / Sondern vnsere Sünde vns gnediglich

daß er suche / wie er möge in Sünden bleiben / fortfahren / der mehr machen / vnd also jmmerdar GOttes Zorn vber sich heuffen / Sondern der Glaube sucht / wie er von Sünden / vnd Gottes Zorn möge frey / los vnd ledig werden. Darumb wo die Sünde also / wie vor gesagt / regieren / da ist weder Busse noch Glauben / Sondern ist Busse / Glauben / sampt dem Heiligen Geist / welcher der Sünden wiederstrebt / hinweg. Wo nun der Glaub nicht ist / do ist auch Christus nicht / so kan auch da nicht seyn Gottes Gnade vnd Seligkeit. Was wird denn da seyn? Ohn zweiffel Gottes Zorn / vnd der ewige Tod / wo die / so gefallen sind / nicht wiederumb mit Gott / vmb Christus willen / versöhnet werden. Darumb vnd daher werden solche Sünde Mortalia, wie Jacobus spricht / Die Sünde / wenn sie vollendet ist / so gebieret sie den Tod. Vnd Paulus / Die solches thun / haben kein Theil am Reich Gottes.

Dieser Bericht ist gar hoch nöthig / daß die Christen mit allem fleis vermanet werden / daß sie für solchen Sünden sich hüten / Oder / da sie darinn stecken / ja nicht sicher darinn fortfahren / Sondern Busse thun / vnd sich mit Gott durch Christum versöhnen / auff daß sie ja nicht das schwere Vrtheil GOttes mit sich nehmen: Qui talia agunt, non habent partem in regno DEI.

Diß ist ein einfeltiger / vnd doch gründlicher / nützer / vnd nötiger bericht / de peccato Mortali & Veniali, den alle Prediger mit fleis jhnen sollen lassen befohlen seyn. Vnnd daraus wird auch das leicht verstanden / daß viel zu enge gespannen wird / wenn man allein Sieben Todsünde zehlet.

Von dem Artickel der Rechtfertigung des armen Sünders für Gott zum Ewigen Leben.

IN diesem Artickel wird die Lehre begriffen / Wie wir arme Sünder bey GOTT mögen zu Gnaden kommen / Also / daß wir mit jhm / den wir mit vnsern Sünden erzürnet haben / wiederumb mögen versöhnet werden / daß Er nicht mit vns ins Gerichte gehe / nach vnsern Sünden mit vns handele / vnnd nach vnser Missethat vns vergelte / Sondern vnsere Sünde vns gnediglich

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[0052] daß er suche / wie er möge in Sünden bleiben / fortfahren / der mehr machen / vnd also jmmerdar GOttes Zorn vber sich heuffen / Sondern der Glaube sucht / wie er von Sünden / vnd Gottes Zorn möge frey / los vnd ledig werden. Darumb wo die Sünde also / wie vor gesagt / regieren / da ist weder Busse noch Glauben / Sondern ist Busse / Glauben / sampt dem Heiligen Geist / welcher der Sünden wiederstrebt / hinweg. Wo nun der Glaub nicht ist / do ist auch Christus nicht / so kan auch da nicht seyn Gottes Gnade vnd Seligkeit. Was wird denn da seyn? Ohn zweiffel Gottes Zorn / vnd der ewige Tod / wo die / so gefallen sind / nicht wiederumb mit Gott / vmb Christus willen / versöhnet werden. Darumb vnd daher werden solche Sünde Mortalia, wie Jacobus spricht / Die Sünde / wenn sie vollendet ist / so gebieret sie den Tod. Vnd Paulus / Die solches thun / haben kein Theil am Reich Gottes. Dieser Bericht ist gar hoch nöthig / daß die Christen mit allem fleis vermanet werden / daß sie für solchen Sünden sich hüten / Oder / da sie darinn stecken / ja nicht sicher darinn fortfahren / Sondern Busse thun / vnd sich mit Gott durch Christum versöhnen / auff daß sie ja nicht das schwere Vrtheil GOttes mit sich nehmen: Qui talia agunt, non habent partem in regno DEI. Diß ist ein einfeltiger / vnd doch gründlicher / nützer / vnd nötiger bericht / de peccato Mortali & Veniali, den alle Prediger mit fleis jhnen sollen lassen befohlen seyn. Vnnd daraus wird auch das leicht verstanden / daß viel zu enge gespannen wird / wenn man allein Sieben Todsünde zehlet. Von dem Artickel der Rechtfertigung des armen Sünders für Gott zum Ewigen Leben. IN diesem Artickel wird die Lehre begriffen / Wie wir arme Sünder bey GOTT mögen zu Gnaden kommen / Also / daß wir mit jhm / den wir mit vnsern Sünden erzürnet haben / wiederumb mögen versöhnet werden / daß Er nicht mit vns ins Gerichte gehe / nach vnsern Sünden mit vns handele / vnnd nach vnser Missethat vns vergelte / Sondern vnsere Sünde vns gnediglich

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/52>, abgerufen am 29.03.2024.