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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Geist geweissaget / doch als die heiligen Menschen Gottes. Aber ohn eusserlich Wort waren sie nicht heilig / viel weniger hette sie / als noch vnheilig / der Heilige Geist zu reden getrieben / Denn sie waren heilig / spricht er / Da der heilige Geist durch sie redet.

Vom Bann. IX

DEn grossen Bann / wie es der Bapst nennet / halten wir für eine lauter Weltliche Straffe / vnd gehet vns Kirchendiener nichts an. Aber der kleine / das ist / der rechte Christliche Bann / ist / daß man offenberliche / halßstarrige Sünder nicht sol lassen zum Sacrament / oder ander Gemeinschafft der Kirchen / kommen / bis sie sich bessern / vnd die Sünde meiden. Vnd die Prediger sollen in diese Geistliche Straffe oder Bann / nicht mengen die Weltliche Straffe.

Von der Weihe vnd Vocation. X.

WEnn die Bischoffe wolten rechte Bischoffe seyn / vnd sich der Kirchen vnd des Euangelij annehmen / so möchte man jhnen das vmb der Liebe vnd Einigkeit willen / doch nicht aus noth / lassen gegeben seyn / daß sie vns / vnd vnsere Prediger Ordinierten vnd Confirmierten. Doch hindan gesetzet alle Laruen vnd Gespenste / vnchristlichs Wesens / vnd Geprenges. Nu sie aber nicht rechte Bischoffe sind / oder auch nicht seyn wollen / sondern Weltliche Herrn vnd Fürsten / die weder Predigen / noch Lehren / noch Teuffen / noch Communiciren / noch einiges Werck oder Ampt der Kirchen treiben / Dazu die jenigen / die solch Ampt beruffen / treiben / verfolgen vnd verdammen / so muß dennoch vmb jhren willen / die Kirche nicht ohn Diener bleiben.

Geist geweissaget / doch als die heiligen Menschen Gottes. Aber ohn eusserlich Wort waren sie nicht heilig / viel weniger hette sie / als noch vnheilig / der Heilige Geist zu reden getrieben / Denn sie waren heilig / spricht er / Da der heilige Geist durch sie redet.

Vom Bann. IX

DEn grossen Bann / wie es der Bapst nennet / halten wir für eine lauter Weltliche Straffe / vnd gehet vns Kirchendiener nichts an. Aber der kleine / das ist / der rechte Christliche Bann / ist / daß man offenberliche / halßstarrige Sünder nicht sol lassen zum Sacrament / oder ander Gemeinschafft der Kirchen / kommen / bis sie sich bessern / vnd die Sünde meiden. Vnd die Prediger sollen in diese Geistliche Straffe oder Bann / nicht mengen die Weltliche Straffe.

Von der Weihe vnd Vocation. X.

WEnn die Bischoffe wolten rechte Bischoffe seyn / vnd sich der Kirchen vnd des Euangelij annehmen / so möchte man jhnen das vmb der Liebe vnd Einigkeit willen / doch nicht aus noth / lassen gegeben seyn / daß sie vns / vnd vnsere Prediger Ordinierten vnd Confirmierten. Doch hindan gesetzet alle Laruen vnd Gespenste / vnchristlichs Wesens / vnd Geprenges. Nu sie aber nicht rechte Bischoffe sind / oder auch nicht seyn wollen / sondern Weltliche Herrn vnd Fürsten / die weder Predigen / noch Lehren / noch Teuffen / noch Communiciren / noch einiges Werck oder Ampt der Kirchen treiben / Dazu die jenigen / die solch Ampt beruffen / treiben / verfolgen vnd verdammen / so muß dennoch vmb jhren willen / die Kirche nicht ohn Diener bleiben.

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[305/0639] Geist geweissaget / doch als die heiligen Menschen Gottes. Aber ohn eusserlich Wort waren sie nicht heilig / viel weniger hette sie / als noch vnheilig / der Heilige Geist zu reden getrieben / Denn sie waren heilig / spricht er / Da der heilige Geist durch sie redet. Vom Bann. IX DEn grossen Bann / wie es der Bapst nennet / halten wir für eine lauter Weltliche Straffe / vnd gehet vns Kirchendiener nichts an. Aber der kleine / das ist / der rechte Christliche Bann / ist / daß man offenberliche / halßstarrige Sünder nicht sol lassen zum Sacrament / oder ander Gemeinschafft der Kirchen / kommen / bis sie sich bessern / vnd die Sünde meiden. Vnd die Prediger sollen in diese Geistliche Straffe oder Bann / nicht mengen die Weltliche Straffe. Von der Weihe vnd Vocation. X. WEnn die Bischoffe wolten rechte Bischoffe seyn / vnd sich der Kirchen vnd des Euangelij annehmen / so möchte man jhnen das vmb der Liebe vnd Einigkeit willen / doch nicht aus noth / lassen gegeben seyn / daß sie vns / vnd vnsere Prediger Ordinierten vnd Confirmierten. Doch hindan gesetzet alle Laruen vnd Gespenste / vnchristlichs Wesens / vnd Geprenges. Nu sie aber nicht rechte Bischoffe sind / oder auch nicht seyn wollen / sondern Weltliche Herrn vnd Fürsten / die weder Predigen / noch Lehren / noch Teuffen / noch Communiciren / noch einiges Werck oder Ampt der Kirchen treiben / Dazu die jenigen / die solch Ampt beruffen / treiben / verfolgen vnd verdammen / so muß dennoch vmb jhren willen / die Kirche nicht ohn Diener bleiben.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/639>, abgerufen am 20.04.2024.