Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite

straffen / wenn er fliehen oder wehren wil / das rechte Vrtheil / vnd wahre Erkentniß der Kirchen.

Darumb / ob schon der Bapst aus Göttlichen Rechten den Primat oder Obrigkeit hette / sol man jhm dennoch keinen Gehorsam leisten / weil er falsche Gottesdienst / vnd ein ander Lehre / wieder das Euangelium erhalten wil / Ja man sol sich aus noth wieder jhn / als den rechten Antichrist / setzen. Man siehets je am Tag / was des Bapsts Irrthumb / vnd wie gros sie sind.

So siehet man auch die Wüterey / welche er wieder die frommen Christen fürnimpt. So stehet Gottes Befehl vnd Wort da / Daß wir Abgötterey / falsche Lehre / vnd vnbilliche Wüterey fliehen sollen. Darumb hat ein jeder frommer Christ wichtige / nöthige / vnd helle Vrsachen gnug / daß er dem Bapst nicht gehorsam leiste / Vnd sind solche nötige Vrsachen allen Christen ein grosser Trost / wieder allerley Schmach vnd Schand / die sie vns aufflegen / daß wir Ergerniß geben / Zertrennung vnd Vneinigkeit anrichten.

Die es aber mit dem Bapst halten / vnd seine Lehre vnd falsche Gottesdienst verthedingen / die beflecken sich mit Abgötterey / vnd Gotteslesterlicher Lehre / Vnd laden auff sich alles Blut der frommen Christen / die der Bapst vnd die seinen verfolgen / die verhindern auch Gottes Ehre / vnd der Kirchen Seligkeit / weil sie solch Irrthumb vnd Laster für aller Welt / vnd allen Nachkommen zu schaden / verthedingen.

Von der Bischoffen Gewalt vnd Jurisdiction.

IN vnser Confession vnd A pologia haben wir in gemein erzehlet / was von Kirchen Gewalt zu sagen gewest ist. Denn das Euangelium gebeut denen / so den Kirchen sollen fürstehen / daß sie das Euangelium predigen / Sünde vergeben / vnd Sacramenta reichen sollen / Vnd vber das gibt es jhnen die Iurisdictio, daß man die / so in öffentlichen Lastern ligen / bannen / vnd die sich bessern wöllen / entbinnen vnd absoluieren sol.

straffen / wenn er fliehen oder wehren wil / das rechte Vrtheil / vnd wahre Erkentniß der Kirchen.

Darumb / ob schon der Bapst aus Göttlichen Rechten den Primat oder Obrigkeit hette / sol man jhm dennoch keinen Gehorsam leisten / weil er falsche Gottesdienst / vnd ein ander Lehre / wieder das Euangelium erhalten wil / Ja man sol sich aus noth wieder jhn / als den rechten Antichrist / setzen. Man siehets je am Tag / was des Bapsts Irrthumb / vnd wie gros sie sind.

So siehet man auch die Wüterey / welche er wieder die frommen Christen fürnimpt. So stehet Gottes Befehl vnd Wort da / Daß wir Abgötterey / falsche Lehre / vnd vnbilliche Wüterey fliehen sollen. Darumb hat ein jeder frommer Christ wichtige / nöthige / vnd helle Vrsachen gnug / daß er dem Bapst nicht gehorsam leiste / Vnd sind solche nötige Vrsachen allen Christen ein grosser Trost / wieder allerley Schmach vnd Schand / die sie vns aufflegen / daß wir Ergerniß geben / Zertrennung vnd Vneinigkeit anrichten.

Die es aber mit dem Bapst halten / vnd seine Lehre vnd falsche Gottesdienst verthedingen / die beflecken sich mit Abgötterey / vnd Gotteslesterlicher Lehre / Vnd laden auff sich alles Blut der from̃en Christen / die der Bapst vnd die seinen verfolgen / die verhindern auch Gottes Ehre / vnd der Kirchen Seligkeit / weil sie solch Irrthumb vnd Laster für aller Welt / vnd allen Nachkommen zu schaden / verthedingen.

Von der Bischoffen Gewalt vnd Jurisdiction.

IN vnser Confession vnd A pologia haben wir in gemein erzehlet / was von Kirchen Gewalt zu sagen gewest ist. Denn das Euangelium gebeut denen / so den Kirchen sollen fürstehen / daß sie das Euangelium predigen / Sünde vergeben / vnd Sacramenta reichen sollen / Vnd vber das gibt es jhnen die Iurisdictio, daß man die / so in öffentlichen Lastern ligen / bannen / vnd die sich bessern wöllen / entbinnen vnd absoluieren sol.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0657" n="314"/>
straffen / wenn er fliehen oder wehren wil / das                      rechte Vrtheil / vnd wahre Erkentniß der Kirchen.</p>
        <p>Darumb / ob schon der Bapst aus Göttlichen Rechten den Primat oder Obrigkeit                      hette / sol man jhm dennoch keinen Gehorsam leisten / weil er falsche                      Gottesdienst / vnd ein ander Lehre / wieder das Euangelium erhalten wil / Ja man                      sol sich aus noth wieder jhn / als den rechten Antichrist / setzen. Man siehets                      je am Tag / was des Bapsts Irrthumb / vnd wie gros sie sind.</p>
        <p>So siehet man auch die Wüterey / welche er wieder die frommen Christen fürnimpt.                      So stehet Gottes Befehl vnd Wort da / Daß wir Abgötterey / falsche Lehre / vnd                      vnbilliche Wüterey fliehen sollen. Darumb hat ein jeder frommer Christ wichtige                      / nöthige / vnd helle Vrsachen gnug / daß er dem Bapst nicht gehorsam leiste /                      Vnd sind solche nötige Vrsachen allen Christen ein grosser Trost / wieder                      allerley Schmach vnd Schand / die sie vns aufflegen / daß wir Ergerniß geben /                      Zertrennung vnd Vneinigkeit anrichten.</p>
        <p>Die es aber mit dem Bapst halten / vnd seine Lehre vnd falsche Gottesdienst                      verthedingen / die beflecken sich mit Abgötterey / vnd Gotteslesterlicher Lehre                      / Vnd laden auff sich alles Blut der from&#x0303;en Christen / die der                      Bapst vnd die seinen verfolgen / die verhindern auch Gottes Ehre / vnd der                      Kirchen Seligkeit / weil sie solch Irrthumb vnd Laster für aller Welt / vnd                      allen Nachkommen zu schaden / verthedingen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Von der Bischoffen Gewalt vnd Jurisdiction.</head><lb/>
        <p>IN vnser Confession vnd A pologia haben wir in gemein erzehlet / was von Kirchen                      Gewalt zu sagen gewest ist. Denn das Euangelium gebeut denen / so den Kirchen                      sollen fürstehen / daß sie das Euangelium predigen / Sünde vergeben / vnd <hi rendition="#i">Sacramenta</hi> reichen sollen / Vnd vber das gibt es jhnen                      die <hi rendition="#i">Iurisdictio,</hi> daß man die / so in öffentlichen                      Lastern ligen / bannen / vnd die sich bessern wöllen / entbinnen vnd absoluieren                      sol.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[314/0657] straffen / wenn er fliehen oder wehren wil / das rechte Vrtheil / vnd wahre Erkentniß der Kirchen. Darumb / ob schon der Bapst aus Göttlichen Rechten den Primat oder Obrigkeit hette / sol man jhm dennoch keinen Gehorsam leisten / weil er falsche Gottesdienst / vnd ein ander Lehre / wieder das Euangelium erhalten wil / Ja man sol sich aus noth wieder jhn / als den rechten Antichrist / setzen. Man siehets je am Tag / was des Bapsts Irrthumb / vnd wie gros sie sind. So siehet man auch die Wüterey / welche er wieder die frommen Christen fürnimpt. So stehet Gottes Befehl vnd Wort da / Daß wir Abgötterey / falsche Lehre / vnd vnbilliche Wüterey fliehen sollen. Darumb hat ein jeder frommer Christ wichtige / nöthige / vnd helle Vrsachen gnug / daß er dem Bapst nicht gehorsam leiste / Vnd sind solche nötige Vrsachen allen Christen ein grosser Trost / wieder allerley Schmach vnd Schand / die sie vns aufflegen / daß wir Ergerniß geben / Zertrennung vnd Vneinigkeit anrichten. Die es aber mit dem Bapst halten / vnd seine Lehre vnd falsche Gottesdienst verthedingen / die beflecken sich mit Abgötterey / vnd Gotteslesterlicher Lehre / Vnd laden auff sich alles Blut der from̃en Christen / die der Bapst vnd die seinen verfolgen / die verhindern auch Gottes Ehre / vnd der Kirchen Seligkeit / weil sie solch Irrthumb vnd Laster für aller Welt / vnd allen Nachkommen zu schaden / verthedingen. Von der Bischoffen Gewalt vnd Jurisdiction. IN vnser Confession vnd A pologia haben wir in gemein erzehlet / was von Kirchen Gewalt zu sagen gewest ist. Denn das Euangelium gebeut denen / so den Kirchen sollen fürstehen / daß sie das Euangelium predigen / Sünde vergeben / vnd Sacramenta reichen sollen / Vnd vber das gibt es jhnen die Iurisdictio, daß man die / so in öffentlichen Lastern ligen / bannen / vnd die sich bessern wöllen / entbinnen vnd absoluieren sol.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/657
Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/657>, abgerufen am 24.04.2024.